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Archiv "Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/ Ersatzkassen-Vertrages" (19.12.1987)

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BEKANNTGABEN

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Änderung der Anlage 5 des Bundes-

mantelvertrages — Ärzte

Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 368 i Abs. 8 RVO am 4. Dezember 1987 ist die An- lage 5 des Bundesmantelver- trages — Ärzte und damit der Bewertungsmaßstab für kas- senärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wirkung ab 1.

Januar 1988 wie folgt geän- dert worden:

1. Änderung der Leistungs- legende zu Nr. 70:

„70 Ausstellung von Wieder- holungsrezepten und/oder Über- weisungsscheinen oder Über- mittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels Fernsprecher . . ."

2. Neuaufnahme einer An- merkung hinter Nr. 70:

„Die Nr. 70 ist neben ande- ren Leistungen nicht berech- nungsfähig. Sie ist an demselben Tage nicht mehrfach und nicht neben der Nr. 170 berechnungs- fähig."

3. Änderung der Leistungsle- gende zu Nr. 170:

„170 Ausstellung von Wie- derholungsrezepten und/oder Überweisungsscheinen oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels Fernsprecher . . ."

4. Neuaufnahme einer An- merkung hinter Nr. 170:

„Die Nr. 170 ist neben ande- ren Leistungen nicht berech- nungsfähig. Sie ist an demselben Tage nicht mehrfach und nicht neben der Nr. 70 berechnungsfä- hig

5. Neuaufnahme von zwei Anmerkungen hinter Nr. 319:

„Die Leistung nach Nr. 319 ist für Abstrichentnahmen aus Bereichen desselben Organsy- stems nur einmal berechnungsfä- hig."

„Die Leistungen nach den Nrn. 319 und 167 sind für Ab- strichentnahmen aus dem weib- lichen Genitaltrakt nicht neben- einander berechnungsfähig."

6. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 885:

„885 Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung, je Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten, höchstens 2 Sitzungen pro Tag, ggf. Unterteilung der Sitzung in zwei Einheiten von jeweils minde- stens 25 Minuten Dauer) .1000"

7. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2445:

„2445 Arthroskopische Un- tersuchung, ggf. einschl. Entnah- me von Gewebeproben aus Weichteilen, Knorpel oder Kno- chen, einschl. Kosten . . .1200"

8. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2446:

„2446 Arthroskopische Ope- ration mit Meniskus-(Teil-)Re-

sektion, Plica-(Teil-)Resektion, (Teil-)Resektion des Hoffa'- schen Fettkörpers oder Entfer- nung freier Gelenkkörper, einschl. Kosten 4500"

9. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2447:

„2447 Arthroskopische Ope- ration mit Knorpelglättung(en), Pridie-Bohrung(en), Patella- Shaving, Lateral-Release oder Entfernung eines Meniskusgan- glions, einschl. Kosten . .4800"

10. Änderung der Leistungs- legende und Leistungsbewertung zu Nr. 2448:

„2448 Arthroskopische Ope- ration mit Synovektomie, ge- lenkplastischer Abrasio, Fixie- rung von Knorpeldissekaten, Pattellazügelung, Meniskusnaht, Meniskusrefixation, Bandnaht, Bandraffung oder plastischem Ersatz eines Bandes, einschl.

Kosten 5200"

11. Änderung der zweiten Anmerkung hinter Nr. 2448:

„Die Leistungen nach den Nr. 2422, 2427, 2430, 2436, 2442, 2446 bis 2448 oder 2482 sind für dasselbe Gelenk nicht mehrfach und nicht nebeneinander berech- nungsfähig."

12. Änderung der Leistungs- legende und Leistungsbewertung zu Nr. 2450:

„2450 Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demsel- ben Gelenk, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nrn. 2422, 2427, 2430, 2436, 2442, 2446 bis 2448 oder 2482, einschl. Ko- sten 800"

(Gültig ab 1. Januar 1988) ❑

Beschlüsse

und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/

Ersatzkassen-Vertrages

aus der 140. Sitzung am 8. Dezember 1987

565. Änderungen bzw. Er- gänzungen der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

1. Änderung der Leistungsle- gende zu Nr. 70:

„70 Ausstellung von Wieder- holungsrezepten und/oder Über- weisungsscheinen oder Über- mittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den

Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels Fernsprecher . . ."

2. Neuaufnahme einer An- merkung hinter Nr. 70:

„Die Nr. 70 ist neben ande- ren Leistungen nicht berech- nungsfähig. Sie ist an demselben Tage nicht mehrfach und nicht neben der Nr. 170 berechnungs- fähig. "

3. Änderung der Leistungsle- gende zu Nr. 170:

„170 Ausstellung von Wie- derholungsrezepten und/oder Überweisungsscheinen oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels Fernsprecher . . ."

4. Neuaufnahme einer An- merkung hinter Nr. 170:

„Die Nr. 170 ist neben ande- ren Leistungen nicht berech- nungsfähig. Sie ist an demselben Tage nicht mehrfach und nicht neben der Nr. 70 berechnungsfä- hig."

5. Neuaufnahme von zwei Anmerkungen hinter Nr. 319:

„Die Leistung nach Nr. 319 ist für Abstrichentnahmen aus Bereichen desselben Organsy- stems nur einmal berechnungsfä- hig. ‘

„Die Leistungen nach den Nm. 319 und 167 sind für Ab- strichentnahmen aus dem weib- lichen Genitaltrakt nicht neben- einander berechnungsfähig."

6. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 885:

„885 Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung, je Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten, höchstens 2 Sitzungen pro Tag, ggf. Unterteilung der Sitzung in zwei Einheiten von jeweils minde- stens 25 Minuten Dauer) .1000"

7. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2445:

„2445 Arthroskopische Un- tersuchung, ggf. einschl. Entnah- me von Gewebeproben aus Weichteilen, Knorpel oder Kno- chen, einschl. Kosten . . .1200"

8. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2446:

„2446 Arthroskopische Ope- ration mit Meniskus-(Teil-)Re- sektion, Plica-(Teil-)Resektion, (Teil-)Resektion des Hoffa'- schen Fettkörpers oder Entfer- nung freier Gelenkkörper, einschl. Kosten 4500"

9. Änderung der Leistungsle- gende und Leistungsbewertung zu Nr. 2447:

„2447 Arthroskopische Ope- ration mit Knorpelglättung(en), Pridie-Bohrung(en), Patella- Shaving, Lateral-Release oder Entfernung eines Meniskusgan- glions, einschl. Kosten . .4800"

10. Änderung der Leistungs- legende und Leistungsbewertung zu Nr. 2448:

„2448 Arthroskopische Ope- ration mit Synovektomie, ge- lenkplastischer Abrasio, Fixie- rung von Knorpeldissekaten, Pa- tellazügelung, Meniskusnaht, Meniskusrefixation, Bandnaht, Bandraffung oder plastischem Ersatz eines Bandes, einschl.

Kosten 5200"

11. Änderung der zweiten Anmerkung hinter Nr. 2448:

„Die Leistungen nach den Nrn. 2422, 2427, 2430, 2436, 2442, 2446 bis 2448 oder 2482 sind für dasselbe Gelenk nicht mehrfach und nicht nebeneinan- der berechnungsfähig."

12. Änderung der Leistungs- legende und Leistungsbewertung zu Nr. 2450:

„2450 Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demsel- ben Gelenk, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nm. 2422, 2427, 2430, 2436, 2442, 2446 bis 2448 oder 2482, einschl. Ko- sten 800"

Die Beschlüsse zu den Punk- ten 1 bis 12 treten am 1. Januar

1988 in Kraft. ❑

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

A-3538

(50) Dt. Ärztebi. 84 , Heft 51/52, 19. Dezember 1987

Referenzen

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