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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Beschlüsse und Feststellungen aus der 37. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 Arzt-/ Ersatzkassenvertrag" (03.04.1975)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien

Textfortsetzung von Seite 993 b) Teil a des Berichtsvordruckes wird nach abschließender Eintra- gung vom Arzt der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Erfassung und Auswertung einge- reicht; Teil b bleibt beim Arzt und ist fünf Jahre aufzubewahren.

c) Durch Ankreuzen der hierfür vorgesehenen Kästchen ist auf dem Berechtigungsschein anzuge- ben, ob auf Grund der Untersu- chungen weitere Maßnahmen ver- anlaßt oder empfohlen wurden.

d) Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sammeln die aus den Berechti- gungsscheinen, Honorarabrech- nungen und den Untersuchungs- vordrucken anfallenden Ergebnisse und werten sie aus. Die Bundesver- bände der Krankenkassen, die Ver- bände der Ersatzkassen, die Bun- desknappschaft und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung sollen sich über eine bundeseinheitliche Zusammenfassung, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnis- se verständigen.

D.

Bescheinigungen

Bei Inanspruchnahme der Untersu- chungen ist dem Arzt jeweils ein Berechtigungsschein vorzulegen (§ 181 b RVO und § 10 KVLG). Die Bundesverbände der Krankenkas- sen, die Verbände der Ersatzkas- sen, die Bundesknappschaft und die Kassenärztliche Bundesvereini- gung verständigen sich über Form und wesentlichen Inhalt des Be- rechtigungsscheines. Er soll insbe- sondere Aufschluß geben über den Leistungsinhalt.

E.

Inkrafttreten und Weiterführung bisheriger Maßnahmen

Die Richtlinien treten am 1. April 1975 in Kraft.

Bisher unter Einschluß der Kolpo- skopie durchgeführte Früherken- nungsmaßnahmen können fortge- führt werden, um aus ihren Ergeb- nissen weitere wissenschaftliche Aufschlüsse über den Wert dieser Untersuchungsmethode im Rah- men von Früherkennungsmaßnah- men zu gewinnen.

In diesen Fällen haben die Kran- kenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen durch Vereinbarung sicherzustellen, daß die Ergebnisse der kolposkopischen Untersuchun- gen aufgezeichnet und ausgewer- tet werden.

Köln, den 16. Dezember 1974 Bundesausschuß der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende gez. (Dr. Donnerhack)

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschlüsse und Feststellungen aus der 37. Sitzung der Arbeits- gemeinschaft gemäß § 19 Arzt-/

Ersatzkassenvertrag

187. Zu Ziffer 4 der Auswahl-Richtli- nien für die Einleitung des Prüfver- fahrens gemäß § 14 des Vertrages Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Jede dritte Information eines Ver- tragsarztes im Sinne der Ziffer 4 der Auswahl-Richtlinien für die Ein- leitung des Prüfverfahrens ist aus- reichend, Maßnahmen gemäß § 14 des Vertrages auszulösen, gleich- gültig, ob die jeweilige Information sich auf die Überschreitung der Gruppenfallwerte insgesamt, der einzelnen Leistungsgruppen oder einzelner Leistungen bezieht.

Eine je dreimalige Information pro Leistungssparte ist hierfür nicht vorgesehen und auch nicht erfor- derlich.

188. Zu Ziffer 3.2. der Auswahl- Richtlinien für die Einleitung des Prüfverfahrens

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Für die Anerkennung von Praxisbe- sonderheiten beim einzelnen Ver- tragsarzt (Ziffer 3.2. der Auswahl- richtlinien) ist das Einvernehmen zwischen dem VdAK-Ortsausschuß und der KV herzustellen.

189. Zu Ziffer 2 E-Adgo

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Die Ziffer 2 ist dann nicht berech- nungsfähig, wenn ein Patient zwar nach Ablauf der angezeigten Sprechstundenzeit, jedoch wäh- rend der noch andauernden Sprechstunde vom Vertragsarzt be- handelt wird.

In diesem Fall ist eine ansatzfähige Beratung nur nach Ziffer 1 abzu- rechnen.

Dies gilt auch für eine Behandlung im Rahmen einer Bestellpraxis.

190. Zu § 5 Ziffer 1 Abs. 2 der Anlage 9 zum Vertrag

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

§ 5 Ziff. 1 Abs. 2 der Anlage 9 zum Vertrag wird wie folgt geändert:

„Daneben sind gegebenenfalls die Leistungen nach den Ziffern 20, 4055, 4142 und 4143 der E-Adgo so- wie die Gebühren für die notwendi- gen serologischen Untersuchungen nach Abschnitt B der Mutter- schaftsrichtlinien berechnungsfä- hig. Die Beratung in Verbindung mit der Erstuntersuchung sowie die im Rahmen der Schwangerenbe- treuung notwendigen Aufzeichnun- gen sind Leistungsvoraussetzung der Gebühr für die Erstuntersu- chung (E)."

(gültig ab 1. 4. 1975)

996 Heft 14 vom 3. April 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATT

(2)

191. Zu §§ 4 und 5 der Anlagen 10 a und 10 b des Vertrages

Die Feststellung Nr. 128 in der Fas- sung vom 17. 8. 1973 wird wie folgt geändert:

"Der Leistungsinhalt der Früher- kennungsuntersuchungen gemäß

§§ 4 der Anlagen 10 a und 10 b zum Vertrag umfaßt auch die Untersu- chungen nach den Ziffern 65, 65 a, 625 a, 625 b und 625 c E-Adgo, so daß diese Ziffern neben den Ge- bühren für die genannten Früher- kennungsuntersuchungen nicht be- rechnungsfähig sind; § 8 b E-Adgo gilt entsprechend."

(gültig ab 1. 4. 1975)

Kassenarztsitze

Nord-Württemberg

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Nord-Württemberg werden folgende Kassenarztsitze als vor- dringlich zu besetzen ausgeschrie- ben:

Kirchardt, Kreis Heilbronn, Allge~

meinarzt/praktischer Arzt. Für die Gemeinde Kirchardt, 20 km von Heilbronn entfernt, wird dringend ein Allgemeinarzt/praktischer Arzt gesucht. Es handelt sich hierbei um die Übernahme eines gesamten Arzthauses (Miet- oder Kaufbasis).

Am Ort sind Grund- und Haupt- schule vorhanden. Alle weiterfüh- renden Schulen befinden sich in Sinsheim (10 km) bzw. Eppingen (15 km).

Weinstadt, Ortsteil Strümpfelbach, Rems-Murr-Kreis, Allgemeinarzt/

praktischer Arzt. Für den genann- ten Ortsteil wird dringend ein Nachfolger des einzigen bisher dort tätigen Allgemeinarztes ge- sucht. Dieser muß aus gesundheit- lichen Gründen seine kassenärztli- che Tätigkeit im Laufe des Jahres einstellen. Seine große, erst neun Jahre bestehende Praxis kann übernommen werden. Das nächst-

gelegene Krankenhaus befindet sich im 4 km entfernten Waiblin- gen, die Entfernung zur Landes- hauptstadt Stuttgart beträgt 15 km.

Bad Friedrichshall, Kreis Heil- bronn, Allgemeinarzt/praktischer Arzt. ln dieser Gemeinde, 15 Auto- minuten von Heilbronn entfernt, mit 12 000 Einwohnern plus weiteren 3000 Einwohnern als Einzugsgebiet sind zur Zeit drei Allgemeinärzte tätig. Am Ort ist eine Grund-, Haupt- und Realschule vorhanden;

ein ausgebautes, mehrzügig ge- führtes Gymnasium befindet sich im nur 5 km entfernten Neckarsulm beziehungsweise im 9 km entfern- ten Heilbronn.

Künzelsau, Hohenlohekreis, Kin- derarzt. Im gesamten Hohenlohe- kreis mit einer Wohnbevölkerung von rund 85 000 ist bislang nur ein Kinderarzt niedergelassen. Am Arztsitz Künzelsau sind zur Zeit sechs praktische Ärzte und sechs Fachärzte (2 Internisten, 2 Gynäko- logen, 1 HNO-Arzt, 1 Augenarzt) tä- tig. Krankenhaus und alle weiter- führenden Schulen sind am Ort vorhanden.

~ Einem für die genannten Kas- senarztsitze zugelassenen Bewer- ber kann gemäß den Bestimmun- gen des Förderungsprogramms der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg für die Sicherstellung der.ärztlichen Versorgung in unter- versorgten Gebieten auf Antrag ne- ben einer Umsatzgarantie ein zins- günstiger Kredit gewährt werden.

Aspach, Rems-Murr-Kreis, Allge- meinarzt/praktischer Arzt. Zur Ent- lastung des einzigen in Aspach (6400 Einwohner) tätigen Arztes wird dringend ein Allgemeinarzt/

praktischer Arzt gesucht. Die Ge- meinde liegt ca. 3 km von der frü- heren Kreisstadt Backnang ent- fernt, verkehrsgünstig direkt am Zubringer der Autobahn Stutt- gart-Heilbronn in einer reizvollen Landschaft an den Ausläufern der Löwensteiner Berge. Alle weiter- führenden Schulen befinden sich in Backnang. Von der Gemeinde ist eine finanzielle Unterstützung so-

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN

wie Mithilfe bei der Praxis- und Wohnraumbeschaffung zugesagt.

Neckartenzlingen, Kreis Esslingen, Allgemeinarzt/praktischer Arzt. Für die reizvolle und verkehrsgünstig im mittleren Neckarraum gelegene Industriegemeinde Neckartenzlin- gen wird ein Allgemeinarzt/prakti- scherArzt dringend gesucht. Sämt- liche zur Zeit noch tätigen Allge- meinärzte (3) beabsichtigen, die Praxistätigkeit altershalber einzu- stellen bzw. stark zu reduzieren.

Das nächste Krankenhaus befindet sich im ca. 10 km entfernten Nür- tingen, wo auch fast alle Facharzt- gruppen vorhanden sind.

lngersheim, Kreis Ludwigsburg, Allgemeinarzt/praktischer Arzt. Der einzige am Ort tätige Allgemeinarzt ist stark überlastet. Die Niederlas- sung eines weiteren Arztes ist da- her dringend angezeigt. Am Ort sind Grund- und Hauptschule vor- handen, alle weiterführenden Schu- len sind in Bietigheim. Dort befin- det sich auch das nächste Kran- kenhaus. Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen hat die Gemeindeverwaltung Unterstüt- zung zugesagt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kas- senärztliche Vereinigung Nord- Württemberg, 7000 Stuttgart 70 (Degerloch), Jahnstraße 30, Tele- fon (07 11) 76 50 51, App. 231/232.

Feriengesuch aus dem Ausland

Frankreich

Chiffre F 435 - Französische Arzt- familie sucht für ihren Sohn (17) Aufenthalt in deutscher Arztfamilie mit gleichaltrigem Jungen im Som- mer 1975.

Interessenten können sich schrift- lich mit einem entsprechenden An- gebot an den Auslandsdienst der Bundesärztekammer, 5 Köln 41, Haedenkampstraße 1, wenden, von wo aus dieses unmittelbar an den Auftraggeber weitergeleitet wird.

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft14vom3.April1975 997

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