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Archiv "Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 Arzt/Ersatzkassenvertrag aus der 65. Sitzung am 22. und 23. Juni 1978 in Winterscheid" (03.08.1978)

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Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 Arzt/Ersatzkassenvertrag aus der 65. Sitzung am 22. und 23. Juni 1978 in Winterscheid" (03.08.1978)"

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen

Bekanntmachungen

zu erreichen. Die Gemeinde Bohmte wird einen niederlassungswilligen Arzt bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräu- men und finanziell unterstützen.

Stadt Bentheim, Kreis Grafschaft Bent-

heim, Facharzt für Orthopädie. Die Stadt

Bentheim, zentraler Ort in der Obergraf- schaft Bentheim, hat 14 000 Einwohner, mit Einzugsbereich sind etwa 40 000 Ein- wohner zu versorgen. Außer den nieder- gelassenen acht praktischen Ärzten und fünf Fachärzten ist zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung die Niederlassung eines Facharztes für Or- thopädie dringend erforderlich. Bent- heim ist staatlich anerkanntes Heilbad mit Schwefelquellen, Thermalsolebad, beheiztem Freibad, Tennis- und Reithal- le. Sämtliche Schulen sind vorhanden. Die Stadt ist gern bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen oder eines Bauplatzes behilflich.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Osnabrück, Rolandstraße 8, 4500 Osnabrück, Telefon 05 41/4 70 57.

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Hann.-Münden, Ortsteil Volkmarshau- sen, Arzt für Allgemeinmedizin bzw.

praktischer Arzt. ln Volkmarshausen ist die durch Tod verwaiste große Landpra- xis durch einen Arzt für Allgemeinmedi- zin oder einen praktischen Arzt dringend wieder zu besetzen. Alle weiterführenden Schulen einschließlich Gymnasium sind in Hann.-Münden (nur 4 km entfernt) ver- kehrsgünstig zu erreichen. Die modern eingerichtete Praxis kann übernommen werden.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Elbinger.Straße 2, Postfach 425, 3400 Göttingen, Telefon: 0551/71011.

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie

~ Bei gesonderter Antragstellung kön- nen Zinszuschüsse gewährt werden. Hil- festellung der Kassenärztlichen Vereini-

gung Westfalen-Lippe bei der Beschaf- fung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen wird gegeben; Vertre- terkosten können teilweise erstattet werden.

Herne 1, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. Herne 1 hat ca. 94 000 Einwohner. Zur Zeit sind dort 17 prakti- sche Ärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedi- zin niedergelassen und zur kassenärztli- chen Tätigkeit zugelassen. Einer dieser Ärzte hat seine kassenärztliche Tätigkeit zum 30. Juni 1978 aufgegeben. Es be- steht die Möglichkeit der Anmietung ge- eigneter Praxisräumlichkeiten. Die Nie- derlassung eines praktischen Arztes bzw. Arztes für Allgemeinmedizin ist dringend erforderlich.

Hagen-Haspe, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. Hagen-Haspe hat ca. 20 000 Einwohner. Zum gegenwärti- gen Zeitpunkt sind in Hagen-Haspe neun praktische Ärzte bzw. Ärzte für Allge- meinmedizin niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen. Einer dieser Ärzte beabsichtigt, seine kassenärztliche Tätigkeit aufzugeben, je- doch erst dann, wenn ein Nachfolger hinsichtlich einer evtl. Praxisübernahme feststeht. Praxisräume können übernom- men werden. Die Niederlassung eines praktischen Arztes bzw. Arztes für Allge- meinmedizin ist dringend erforderlich.

Es besteht ein funkgesteuerter ärztlicher Notfalldienst unter Einsatz von Fremd- fahrzeugen.

Porta Westfalica-Neesen, Kreis Minden- Lübbecke, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. Der Ortsteil Porta Westfalica-Neesen hat ca. 3000 Einwoh- ner zuzüglich eines Einzugsgebietes von ca. 6000 Einwohnern. Bis zum 9. Mai 77 war dort ein praktischer Arzt niederge- lassen und zur kassenärztlichen Tätig- keit zugelassen, der jedoch inzwischen verstarb. Die Niederlassung eines prakti- schen Arztes bzw. Arztes für Allgemein- medizin im Ortsteil Neesen ist jetzt drin- gend erforderlich. Der Notfalldienst wird auf kollegialer Basis geregelt. ln Porta Westfalica befinden. sich Grund-, Haupt- und Realschule. Ein Gymnasium ist in der Planung. Praxis- und Wohnräume sowie das gesamte Inventar der Praxis des verstorbenen Arztes können über- nommen werden.

~ Fragen, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung dieser Kassenarztsitze stehen, sind an den Vorstand der Kas- senärztlichen Vereinigung Westfalen- Lippe, Rheinlanddamm 6 in 4600 Dort- mund 1, Telefon 02 31/43 39 51-57, zu richten.

1800 Heft 31 vom 3.

August

1978

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß

§ 19

Arzt/Ersatzkassenvertrag aus der

65.

Sitzung am

22.

und

23.

Juni

1978

in Winterscheid

258. zu Nr. 491 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Eine Paracervikai-Anästhesie ist vorläu- fig nach Nr. 491 E-GO abzurechnen.

259. Zu Nr. 494 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Eine beidseitige Pudendus-Anästhesie ist nach Nr. 494 E-GO abzurechnen.

260. Zu Nr. 551 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Die Vitalitätsprüfung eines Zahnes kann vorläufig nach Nr. 551 E-GO abgerechnet werden.

Für die Vitalitätsprüfung mehrerer Zähne kann vorläufig die Nr. 551 E-GO zweimal angesetzt werden.

261. Zu Anlage 1 der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Anlage 1 zur E-GO wird wie folgt geän- dert:

1. 4. Bei Erbringung der Leistungen nach den Nrn.404,405,566,605,606,607,610, 611' 612, 615, 616, 617, 624, 636, 639, 646, 647, 650, 651, 652, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 667, 668, 827, 837, 838, 839, 1002, 1003, 1413, 4205, ferner bei Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Kohlehydratstoffwechsels unter Be- lastung (nach Nr. 3661 ), sofern minde- stens drei Einzeluntersuchungen durch- geführt werden, 60 Prozent des jeweili- gen Gebührensatzes, wenn er die Appa- ratur des Krankenhauses benutzt;

2. 6. Bei Erbringung der Leistungen nach den Nrn. 605,606,607,610,611,612,615, 616, 617, 624, 636, 639, 646, 647, 650, 651' 652, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 667, 668, 827, 4205, ferner bie Blutunter- suchungen zur Bestimmung des Kohle- hydratstoffwechsels unter Belastung (nach Nr. 3661), sofern mindestens drei Einzeluntersuchungen durchgeführt werden, 60 Prozent des jeweiligen Ge- bührensatzes, wenn er die Apparatur des Krankenhauses benutzt;

(Gültig ab 1. Juli 1978)

Referenzen

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