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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Beschlüsse und Feststellungen (Teil I) der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatzkasse nvertrages aus der 101. Sitzung am 30./ 31. August 1983" (07.10.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschlüsse und Feststellungen (Teil I) der Arbeitsgemeinschaft ge- mäß § 19 des Arzt/Ersatzkasse nver- trages aus der 101. Sitzung am 30./

31. August 1983

383. Zu A II § 14 — Allgemeine Bestim- mungen der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

1. § 14 der Allgemeinen Bestimmungen der E-GO wird wie folgt neu gefaßt:

a) Laborleistungen, die in vertragsärztli- chen Laborgemeinschaften (Zusam- menschlüsse/Gemeinschaftseinrichtun- gen mehrerer Vertragsärzte zur Erbrin- gung von Laborleistungen bei gemeinsa- mer Nutzung von Laborgeräten) erbracht worden sind, werden unter Zugrundele- gung der von der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung am 11. Mai 1982 erlasse- nen und in der Anlage 2 aufgeführten Richtlinien dem Vertragsarzt dann vergü- tet, wenn dieser Mitglied der Laborge- meinschaft ist und das Untersuchungs- material aus seiner eigenen ambulanten Praxis stammt. Die in den Richtlinien auf- geführten Voraussetzungen sind vom Vertragsarzt gegenüber der Kassenärztli- chen Vereinigung nachzuweisen, die darüber entscheidet.

Hinsichtlich der räumlichen Nähe des Praxissitzes zum Sitz der Laborgemein- schaft gelten die örtlichen Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung.

b) Kosten für den Versand des Untersu- chungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses inner- halb der Laborgemeinschaft sind nicht berechnungsfähig.

c) Der Zusammenschluß sowie die je- weiligen Veränderungen sind von den teilnehmenden Vertragsärzten unter An- gabe der eingesetzten Geräte ihrer Kas- senärztlichen Vereinigung anzuzeigen.

Diese informiert den zuständigen VdAK- Ortsausschuß."

2. Die Richtlinien der KBV über die Ar- beitsweise und die medizinischen Erfor- dernisse bei der Erbringung von Labora- toriumsuntersuchungen werden als An- lage 2 Bestandteil der E-GO:

Anlage 2 zur E-GO

Richtlinien über die Arbeitsweise und die medizinischen Erfordernis- se bei der Erbringung von Labora- toriumsuntersuchungen

Laborgemeinschaften sind Zusammen- schlüsse von Vertragsärzten zur gemein- samen Nutzung von Laborgeräten inner- halb oder außerhalb der eigenen Praxis- räume zwecks Erbringung bestimmter Laboratoriumsuntersuchungen als Kas- sen-Nertragsleistungen.

I. Für jeden an einer Laborgemeinschaft teilnehmenden Vertragsarzt besteht eine unmittelbare Bereithaltungspflicht für folgende Laboruntersuchungen, soweit sie in das Gebiet des Arztes fallen:

Harnsediment;

Zählung der Leukozyten;

Bestimmung des Hämoglobins oder des Hämatokrits bzw. der Erythrozyten;

Qualitative und semiquantitative Unter- suchungen im Harn oder Blut mittels Teststreifen oder Testtabletten, insbe- sondere auf Glukose, Harnstoff und Azeton.

Für das Vorhalten der Teststreifen und Testtabletten sind sachgemäße Lage- rung und Verschluß der Behälter sowie Beachtung der Verfalldaten erforderlich.

II. Jeder an einer Laborgemeinschaft teilnehmende Vertragsarzt trägt die Ver- antwortung für die in der Laborgemein- schaft durchgeführten und von ihm ab- gerechneten Untersuchungen von der Probennahme über die Analytik bis zur Beurteilung des Analysenergebnisses.

1. Die teilnehmenden Vertragsärzte ha- ben eine kontinuierliche, für alle Lei- stungsbereiche qualifizierte ärztliche Aufsicht zu gewährleisten. Bei Inan- spruchnahme von Hilfspersonal muß der Vertragsarzt das Personal in dessen Tä- tigkeit anleiten und überwachen. Der teil- nehmende Arzt muß sich regelmäßig über die Tätigkeit des in der Laborge- meinschaft beschäftigten Hilfspersonals, insbesondere über die wirksame Kontrol- le der Analysengänge vergewissern und für das Laborpersonal zur Abklärung von Zweifelsfragen persönlich erreichbar sein. Dies setzt die räumliche Nähe des Praxissitzes zum Sitz der Laborgemein- schaft voraus.

2. Ein Vertragsarzt kann Leistungen, die von ihm in einer Laborgemeinschaft er- bracht werden, nur abrechnen, wenn sie in sein Fachgebiet.fallen und er sie auf- grund seiner persönlichen Kenntnisse

und Fähigkeiten auch in seiner eigenen Praxis erbringen dürfte.

Diese Leistungen betreffen Untersu- chungen,

a) die für die Tätigkeit des niedergelas- senen Arztes medizinisch relevant sind, b) deren zeitlich eingeschränkte Verfüg- barkeit bei Durchführung in Laborge- meinschaften ärztlich unbedenklich ist, c) für die anerkannte und zuverlässige analytische Methoden einschließlich der Möglichkeiten der Qualitätssicherung zur Verfügung stehen,

d) für deren sachgerechte analytische und medizinische Beurteilung alle erfor- derlichen Daten auch bei Durchführung in Laborgemeinschaften zur Verfügung stehen,

e) für welche beim Einsatz mechanisier- ter Analysensysteme zuverlässige und betriebssichere Verfahren zur Verfügung stehen.

Die Qualitätssicherung ist gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen durch- zuführen. Im Hinblick auf die Zuverläs- sigkeit ist es erforderlich, nur solche Un- tersuchungen in das Leistungsspektrum der Laborgemeinschaft aufzunehmen, die in der Regel mindestens einmal wö- chentlich ausgeführt werden.

3. Für die Beurteilung der gewonnenen Untersuchungsergebnisse müssen auch in Laborgemeinschaften den teilneh- menden Ärzten für jeden von ihnen abge- rechneten Bestandteil die folgenden In- formationen für die benutzte Untersu- chungsmethode laufend aktualisiert zur Verfügung stehen:

a) Für die analytische Beurteilung:

• Die aus der laborinternen Qualitätssi- cherung gewonnenen Zuverlässigkeits- kriterien müssen zur Verfügung stehen.

• Die Spezifität der Methode muß be- kannt sein und durch geeignete Kontroll- proben immer wieder überprüft werden.

• Die Nachweisgrenze der Methode muß bestimmt sein.

• Eine Liste von Störfaktoren der einzel- nen Methoden aufgrund von Literaturan- gaben muß vorliegen.

b) Für die medzinische Beurteilung:

• Die Prüfkriterien für die Plausibilitäts- kontrolle müssen bekannt sein.

• Normalbereiche für die benutzte Me- thode und die definierten Voraussetzun- gen (Alter, Geschlecht, Nahrungsaufnah- me, Zeitpunkt sowie Bedingungen der Probennahme u. a.) für die Transversal- beurteilung müssen bestimmt sein.

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 40 vom 7. Oktober 1983

123

(2)

• immunologische Untersuchungen zur Erkennung von Infektionskrankheiten

• immunologische Verfahren in der Art von Bindungsanalysen (EIA usw.)

• immunologische Untersuchungen aus der Autoimmunologie

• immunologische Verfahren zur Anti- genbestimmung, besonders Proteine

• immunhämatologische Untersuchun- gen einschließlich Blutgruppenbe- stimmungen

• Bestimmungen von Hormonen, Vita- minen und ähnlichen Wirkstoffen so- wie deren Metaboliten

• Nachweis von Arzneimitteln und Gif- ten qualitativ und quantitativ

• speziellere chemische Verfahren wie elektrophoretische und chromatogra- phische Trennungen mit Ausnahme der Leistungen nach Nr. 3900 und 3906, Bestimmungen von Spurenele- menten (u. a. Kupfer, Magnesium, Mangan), Aktivitäten von besonderen Enzymen (G6P-DH, Aldolase u. ä.), Bestimmung von !so-Enzym-Aktivitä- ten, Bestimmung von Aminosäuren

• Untersuchungen von Punktaten, be- sonders Liquor, spezielle hämatologi- sche Verfahren wie Nachweis von LE-Zellen, Knochenmarksdifferenzie- rungen

• spezielle Gerinnungsuntersuchungen

• Vorsorgeprogramme der Laborato- riumsmedizin wie z. B. serologische Mutterschaftsvorsorge-Untersuchun- gen

• Untersuchungen bei Risikoschwan- gerschaft

V. Der Vertragsarzt kann zur Unterstüt- zung seiner Maßnahmen bei klinisch- chemischen Analysen, die in sein Fach- gebiet fallen, den Teilschritt der Analytik in Gemeinschaftseinrichtungen der Ver- tragsärzte durchführen lassen, soweit es die medizinischen Erfordernisse zulas- sen. Diese Voraussetzungen sind bei fol- genden Leistungen erfüllt: •

Nummer 3623 Nummer 3661 Nummer 3663 Nummer 3664 Nummer 3681 Nummer 3701 Nummer 3682 Nummer 3691 Nummer 3683 Nummer 3685 Nummer 3703 Nummer 3710 Nummer 3711 Nummer 3714 Nummer 3715 Nummer 3717 Nummer 3720

Gesamteiweiß Glukose im Blut GOT

GPT Calcium Calcium Kalium Kalium Lithium Natrium Eisen

Bilirubin gesamt und/

oder direkt Cholesterin gesamt Harnstoff

Harnsäure Kreatinin Triglyceride Spektrum der Woche

Aufsätze -Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

• Die Gültigkeit der von der Literatur entnommenen Normalbereiche muß für die Patientengruppe der Laborgemein- schaft überprüft werden.

• Die Voraussetzungen für eine Longi- tudinalbeurteilung wie analytischer Ver- trauensbereich, Bedingungen der Pa- tientenvorbereitung und Probennahme müssen festgelegt sein.

4. Die Leitung einer Laborgemeinschaft erfordert neben den ärztlichen Kenntnis- sen zusätzliche Kenntnisse in der Analy- sentechnik und der Betreuung der Appa- rate; es ist dafür ein verantwortlicher Arzt zu bestellen, der entsprechende Kennt- nisse besitzt. Hierbei kann er entspre- chend vorgebildete Mitarbeiter hinzuzie- hen. Die teilnehmenden Kassen-Ner- tragsärzte haben Zweifelsfragen bei der Beurteilung der Analysenergebnisse mit dem Leiter des Laboratoriums zu bespre- chen. Dazu gehört insbesondere die Auf- klärung der Ursachen für die nicht ins klinische Bild passenden Laboratoriums- befunde.

III. Voraussetzungen für das Betreiben von vollmechanisierten Ein- und Mehr- kanal-Analysengeräten

Neben der Grundausstattung und dem vollmechanisierten Gerät sollen zur Me- thodenprüfung und Ausfallsicherung fol- gende Geräte vorhanden sein:

• Analysenwaage

• Zweiter unabhängig arbeitender Ge- rinnungsthermostat zur Überprüfung

• Arbeitsplatz für manuelle Methoden (im Mikrolitermaßstab)

• Dilutoren

• lonenaustauschanlage

• Spektrallinien-Photometer

• Emissions-Flammenphotometer

• Coulometer, sofern Chlorid bestimmt wird

• problemadäquate Zentrifugen

• Tischrechner mit Drucker

Geeignete Vorkehrungen für die Ausfall- organisation bei Analysengerätedefekt sind zu treffen.

IV. Spezielle Laboratoriumsuntersu- chungen können von einem Vertragsarzt nur dann abgerechnet werden, wenn er die für den Untersuchungsgang notwen- digen Kenntnisse hat und die Untersu- chung unter seiner persönlichen Über- wachung und unmittelbaren Verantwor- tung erfolgt. Diese Voraussetzungen sind bei folgenden Leistungen zu for- dern:

• mikrobiologische Verfahren (außer einfachen Färbungen von Abstrich- präparaten)

Nummer 3730 Alpha-Amylase Nummer 3732 CK

Nummer 3733 HBDH Nummer 3735 Gamma-GT Nummer 3737 LDH

Nummer 3738 Alkalische Phosphatase Nummer 3739 Saure Phosphatase Nummer 3740 Prostataphosphatase Nummer 3742 Cholinesterase Nummer 4142 Erythrozytenzählung

(physikalisch) Nummer 4143 Leukozytenzählung

(physikalisch) Nummer 4146 Thrombozytenzählung

(physikalisch)

Nummer 4200 Bestimmung der Erythro- zyten- und der Leukozy- tenzahl, ggf. auch des Hämatokrits, einschl. der rechnerisch ermittelten Parameter, mittels me- chanisierter Geräte (Teil- chenzähler)

Nummer 4201 Bestimmung der Erythro- zyten- und der Leukozy- ten- und Thrombozyten- zahl, ggf. auch des Hä- matokrits, einschl. der rechnerisch ermittelten Parameter, mittels me- chanisierter Geräte (Teil- chenzähler)

In diesem Fall sind die in diesen Richtli- nien gestellten Anforderungen an die verantwortliche ärztliche Leitung, appa- rative Ausstattung, die Qualitätssiche- rung und die sorgfältige Auswahl, Anlei- tung und Beaufsichtigung des Personals durch die Gemeinschaftseinrichtung zu erfüllen.

Vl. Die einwandfreie Übermittlung des Untersuchungsmaterials und die unver- zügliche Mitteilung des Ergebnisses müssen bei allen Formen der Leistungs- erbringung gesichert sein.

Blutproben für hämatologische und Ge- rinnungsuntersuchungen müssen späte- stens 3-4 Stunden nach der Probennah- me analysiert werden.

(Gültig ab 1. Oktober 1983)

384. Zu Nr. 284 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Hinter Nr. 284 E-GO wird folgende An- merkung eingefügt:

„Die Infusion in eine Kopfvene ist nach Nr. 284 berechnungsfähig."

(Gültig ab 1. Oktober 1983) 124 Heft 40 vom 7. Oktober 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN

385. Zu Kapitel D der E-GO - Anästhe- sieleistungen

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Hinter der Präambel zu Kapitel D der E- GO - Anästhesieleistungen - wird fol- gende Anmerkung eingefügt:

„Die Leistungen nach den Nrn. 469 bis 479 sind als selbständige Leistungen auch zur Schmerztherapie abrechnungs- fähig. Bei den Leistungen nach den Nrn.

473, 474 und 475 gilt als Anästhesiedauer das Intervall zwischen Legen und Entfer- nen des Katheters."

386. Zu den Nrn. 806 und 849 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Hinter Nr. 806 E-GO wird folgende An- merkung eingefügt:

„Neben der Leistung nach Nr. 806 ist die Leistung nach Nr. 849 nicht berech- nungsfähig."

387. Zu Nr. 3798 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Hinter Nr. 3798 E-GO wird folgende An- merkung eingefügt:

„Enzym-immunologische Untersuchun- gen sind nach Nr. 3798 abzurechnen."

Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit

KV Hamburg, 2. November

Hamburg, Ärztehaus, Humboldtstr. 56, 2000 Hamburg 76. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis zum 26. 10. 83 unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der genauen Anschrift an die KV Ham- burg - Abt. Arztregister - (obige An- schrift), Tel.: 0 40/2 28 02-3 44. Teilnah- megebühr von 20,- DM ist mit der Anmel- dung auf das Konto der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank Hamburg 00 211 000 (BLZ 200 906 02) der KV Ham- burg mit dem Vermerk „Gebühr für Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

KV Niedersachsen, 22. Oktober Braunschweig, Ärztehaus, An der Petri- kirche 1, 3300 Braunschweig. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 17.10. 83 an die KV Nie- dersachsen, Bezirksstelle Braunschweig (obige Anschrift), Tel. 05 31/4 40 36. Teil- nahmegebühr von 20,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Braunschweig 01 850 000 (BLZ 270 906 18) oder Postscheckamt Hannover 235-304 (BLZ 250 100 30) der KV Niedersachsen, Bezirksstelle Braun- schweig, zu überweisen.

KV Westfalen-Lippe, 12. November Dortmund, im Hause der KV Westfalen- Lippe, Westfalendamm 45, 4600 Dort-

mund 1, Beginn 9.30 Uhr - Ende gegen 16.30 Uhr. Anmeldungen bis zum 4.11. 83 unter Angabe des Vor- und Zunarnens, des Geburtsdatums und der genauen An- schrift an die KV Westfalen-Lippe - Lan- desstelle - (obige Anschrift), Tel. 02 31/

41 07-2 17. Teilnahmegebühr von 25,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank Dortmund 00 410 550 (BLZ 440 606 04) oder auf das Postscheckkonto Dortmund 9 94 11-4 60 (BLZ 440 100 46) der KV W-L - Landes- stelle - zu überweisen.

KV Nordrhein, 29. Oktober

Köln, Ärztehaus, Clever Straße 13-15, 5000 Köln 1. Beginn 9.00 Uhr. Anmeldun- gen bis zum 15. Oktober 1983 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln (obige An- schrift), Tel. 02 21/7 76 30. Teilnahmege- bühr von 20,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Köln 01 512 340 (BLZ 370 606 15) der KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, zu über- weisen.

KV Hessen, 12. November

Frankfurt, großer Saal der KV Hessen - Landesstelle -, Georg-Voigt-Str. 15, 6000 Frankfurt/M. 97. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis zum 28. 10. 83 an die KV Hessen - Landesstel- le - (obige Anschrift), Tel. 06 11/79 20-1.

Teilnahmegebühr von 25,- DM kann durch Beifügung eines Verrechnungs- schecks erfolgen oder ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Filiale Frankfurt 00 734 440 (BLZ 500 906 07) der KV Hessen mit dem Ver- merk „Einführungslehrgang" zu über- weisen.

KV Koblenz, 12. November

Koblenz, Rhein-Mosel-Halle, Julius- Wegeler-Str. 4, 5400 Koblenz. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 28. 10. 83 unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsda- tums und der genauen Anschrift an die KV Koblenz, Emil-Schüller-Str. 14-16, 5400 Koblenz, Tel. 02 61/1 25 52. Teilnah- megebühr von 25,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank Koblenz 0 12-03 330 (BLZ 570 606 12) der KV Koblenz mit dem Ver- merk „Einführungslehrgang" zu über- weisen oder durch Beifügung eines Ver- rechnungsschecks zu begleichen.

KV Nordbaden, 5. November

Karlsruhe, großer Vortragssaal, 1. OG, der KV Nordbaden - Landesstelle -,

Kesslerstr. 1, 7500 Karlsruhe 21. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.00 Uhr. Anmel- dungen an die KV Nordbaden - Landes- stelle - (obige Anschrift), Tel. 07 21/

59 20 11. Teilnahmegebühr von 25,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank, Zweigstelle Karlsru- he, 02 130 000 (BLZ 660 906 21) der KV Nordbaden zu überweisen.

KV Nord-Württemberg, 15. Oktober Stuttgart, Verwaltungszentrum für Ärzte und Zahnärzte, KV Nord-Württemberg, Albstadtweg 11, 7000 Stuttgart 80 (Möh- ringen). Beginn 9.15 Uhr - Ende gegen 16.45 Uhr. Anmeldungen bis zum 8. 10. 83 unter Angabe von Vor- und Zu- namen, Geburtsdatum und -ort, genauer Anschrift, derzeitiger Dienststellung so- wie Staatsangehörigkeit an die KV Nord- Württemberg (obige Anschrift), Tel.

07 11/7 87 51 90. Teilnahmegebühr von 30,- DM wird am Lehrgangstag entrich- tet. Ab 13.00 Uhr kann im Betriebsrestau- rant eine Mahlzeit eingenommen wer- den, der Preis hierfür ist in der Teilnah- megebühr enthalten.

KV Südwürttemberg, 26. November Tübingen, Wächterstr. 76, 7400 Tübin- gen. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis zum 14. 11.83 un- ter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der genauen An- schrift an die KV Südwürttemberg (obige Anschrift), Tel. 0 70 71/50 21. Teilnahme- gebühr von 20,- DM ist auf das Konto der Kreissparkasse Tübingen 47 001 (BLZ 641 500 20) der KV Südwürttemberg mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Bayerns, 26. November

München, Ärztehaus Bayern, Mühl- baurstr. 16, 8000 München 80, Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis zum 18. 11.83 an die KV Bay- erns - Landesgeschäftsstelle - (obige Anschrift), Tel. 0 89/41 47-1. Teilnahme- gebühr von 20,- DM ist am Tage des Einführungslehrganges zu entrichten.

KV Berlin, 4.15. November

Berlin, großer Sitzungssaal Ärztehaus, Bismarckstr. 95-96, 1000 Berlin 12. Am ersten Tag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr; am zweiten Tag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Anmeldungen an die KV Berlin (obige Anschrift), Tel. 0 30/3 10 03-1. Teilnahme- gebühr von 20,- DM ist auf das Post- scheckkonto Berlin-West 53 499-1 04 der KV Berlin mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 40 vom 7. Oktober 1983

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