Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Empfehlungen zur Postexpositionellen Tollwutprophylaxe (PEP)
Stand: 21.05.2011 Aktualisierungen unter
www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
Tier nicht auffindbar Tier auffindbar
Anamnese (z.B. Herkunft, Impfstatus)
Person wird von einem Haustier
gebissen
Person hatte Kontakt zu Fledermaus
Biss ist nicht auszuschließen (Fledermausbiss muss nicht bluten), wahrscheinlich bei
Vorliegen von Schmerz und Gefühllosigkeit
Blutende Biss- oder Kratzwunden, Kontamination
der Schleimhäute
mit Speichel Versuch einer Anamnese und Einschätzung, ob ggf.
auffälliges Verhalten als tollwutverdächtig gelten kann.
Im Zweifelsfall Tollwuterkrankung/
Tollwutexposition des Tieres kann nicht
ausgeschlossen
Tollwuterkrankung/
Tollwutexposition des Tieres kann aus- geschlossen werden
Meldung an das zuständige Gesundheitsamt bei Ansteckungs- verdacht gemäß §6 Abs. 1 Nr.4 IfSG
Tollwut- diagnostik
(Ergebnis innerhalb 24h)
negativ positiv Tier krank oder tot
Quarantäne (10 Tage)
Tier gesund Gesundheitsamt informiert
den Amtstierarzt
Begonnene PEP kann als Präexpositionelle Impfung weitergeführt
werden keine
PEP PEP keine
PEP
Meldung an das zuständige Gesundheitsamt bei Ansteckungsverdacht gemäß §6 Abs. 1 Nr.4 IfSG
Gesundheitsamt informiert den Amtstierarzt
PEP PEP
Tier auffindbar
ja nein
Tollwutdiagnostik (Sicheres Ergebnis nach ca. 3 Wochen ) negativ positiv
Vertiefende Hinweise finden sich im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts 8/2011: Tollwut in Deutschland. Gelöstes Problem oder versteckte Gefahr? (www.rki.de)
Anamnese
Begonnene PEP kann als Präexpositionelle Impfung weitergeführt
werden Person wird von
einem Wildtier gebissen
keine PEP wenn Region frei ist
von klassischer Tollwut
Arzt Amtstierarz t Arzt GA
Meldung an das zuständige Gesundheitsamt bei Ansteckungs- verdacht gemäß §6 Abs. 1 Nr.4 IfSG
Gesundheitsamt informiert den Amtstierarzt