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M-Arzt-Erstbericht – UV-Träger –

Lfd. Nr.

Unfallversicherungsträger Eingetroffen am Uhrzeit

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, BV

Name der versicherten Person Vorname Geburtsdatum Krankenkasse Familienversichert Name des Mitglieds Nein Ja: keine

Kopie an Kasse

Vollständige Anschrift Weitere (Haupt-) Tätigkeit (z.B. Studium, Anstellung, Selbständigkeit)

Bereich Sport: Beschäftigt als Seit Telefon-Nr. Staatsangehörigkeit Geschlecht

Unfallbetrieb (Name, Anschrift und Telefon-Nr. des Vereins / Sportunternehmens)

1 Unfalltag Uhrzeit Unfallort Beginn der Sporttätigkeit Ende der Sporttätigkeit

Uhr Uhr

2 Angaben der versicherten Person zum Unfallhergang und zur Tätigkeit, bei der der Unfall eingetreten ist 3 Verhalten der versicherten Person nach dem Unfall

4.1 Art der ersten (nicht m-ärztlichen) Versorgung 4.2 Erstmalig ärztlich behandelt am durch

5 Befund Verdacht auf Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss? Nein Ja Welche Anzeichen? Blutentnahme? Nein Ja 5.1 Beschwerden/Klagen

Bei Handverletzung Gebrauchshand (Wurf-oder Schlaghand)

Rechts Links 5.2 Klinische Untersuchungsbefunde

Ergänzungsbericht beigefügt wegen

Kopfverletzung Knieverletzung 6 Ergebnis bildgebender Diagnostik

7 Erstdiagnose - Freitext -

(Änderungen/Konkretisierungen unverzüglich nachmelden, bei Frakturen zwingend AO-Klassifikation angeben.)

ICD 10

8 Art der m-ärztlichen Versorgung

9 Vom Unfall unabhängige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für die Beurteilung des Arbeitsunfalls von Bedeutung sein können 10 Ergeben sich aus Hergang und Befund Zweifel an einem Arbeitsunfall? Wenn ja, ist eine Kopie des M-Arztberichts auszuhändigen.

Nein Ja, weil 11 Art der Heilbehandlung

Allgemeine Heilbehandlung Besondere Heilbehandlung

Liegt eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vor?

Nein Ja

VAV nach Ziffer SAV nach Ziffer

Es wird keine Heilbehandlung zu Lasten der UV durchgeführt, weil

12 Weiterbehandlung erfolgt durch mich

durch andere Ärztin/anderen Arzt (auch Verlegung/Vorstellung), bitte Name und Anschrift angeben 13 a Beurteilung der Sportfähigkeit

Sportfähig Sportunfähig ab

Voraussichtlich wieder sportfähig ab

Voraussichtlich länger als 3 Monate sportunfähig

14 Ist die Zuziehung weiterer Ärztinnen/Ärzte zur Klärung der Diagnose und/oder Mitbehandlung erforderlich?

Nein Ja, zugezogen wird 13 b Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Arbeitsfähig Arbeitsunfähig ab

(für evtl. weitere Tätigkeit, siehe oben) Voraussichtlich wieder arbeitsfähig ab

Voraussichtlich länger als 3 Monate arbeitsunfähig

15 Wiedervorstellung ist erforderlich, sofern dann noch Sport- bzw. Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit vorliegen sollte, am

; bei Verschlimmerung sofort.

Der Termin wurde der versicherten Person bekannt gegeben.

...

M-Arzt Erstbericht

Schulterverletzung Bei Polytrauma/weiteren schweren Verletzungen ISS

AO-Klassifikation Region Knochen Schwere

(2)

16 Bemerkungen (z. B. Beratungsbedarf durch Reha-Management des UV-Trägers, Kontextfaktoren, besondere Umstände) 17 Sind Reha-Maßnahmen erforderlich (z. B. Physiotherapie, EAP)?

Nein Ja

, ab

Wo?

Datum Name und Anschrift der M-Ärztin/des M-Arztes IK-Nr.

W e i t e r e A u s f ü h r u n g e n d e r M - Ä r z t i n / d e s M - A r z t e s

DGUV-Ergänzungsberichte nicht vergessen!

F 1002 Kopfverletzung F 1004 Knieverletzung

Datenschutz: Ich habe die Hinweise nach § 201 SGB VII gegeben.

Bitte beachten Sie:

Bei folgenden Verletzungen ist der M-Arzt zur Einleitung besonderer Heilbehandlung berechtigt:

1. Offene, scharfrandige bis in die Muskulatur hineinreichende Weichteilverletzungen ohne Nerven- und Sehnenbeteiligung 2. Lokalisierte, oberflächennahe, einschmelzende Entzündungen nach Unfallverletzungen, ohne Gelenkbeteiligung 3. Muskelrisse, die keine operative Behandlung erfordern

4. Schwere Prellungen, Quetschungen, Stauchungen und Zerrungen von Gelenken mitintraartikulärer oder stark periartikulärer Blutung mit Ausnahme von Schulter- und Kniegelenk

5. Posttraumatische Knochenmarködemsyndrome ohne dissezierende Osteochondrose

6. Knochenbrüche, ohne artikuläre oder periartikuläre Frakturen, offene Frakturen, kindliche Frakturen oder Frakturen mit Indikation zur internen Osteosynthese

7. Verrenkungen mit Ausnahme von Verrenkungen des Schulter- und Kniegelenkes

Darüber hinaus gehende Verletzungen sowie Verletzungen nach dem Verletzungsartenverzeichnis bedürfen zwingend der Vorstellung beim Durchgangsarzt bzw. in einer VAV-/SAV-Einrichtung.

Verteiler

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Eigenbedarf

Krankenkasse (Kurzbericht), nicht bei familienversicherten Personen

Sie erhalten eine Berichtsgebühr nach Nr. 132 UV-GOÄ. Abrechnung bitte zusammen mit Ihrer Behandlungsrechnung.

F 1006 Schulterverletzung

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