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Archiv "II. Entwicklungshilfe: 1. Tätigkeit deutscher Ärzte in der Entwicklungshilfe" (27.06.1974)

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K. Auslandsbeziehungen

französische Sprachgebiet der Schweiz und insbesondere Eng- land. Aus England aber stehen für die sehr zahlreichen Gesuche deutscher Arztkinder nach Ferien-

II. Entwicklungshilfe

1. Tätigkeit deutscher Ärzte in der

Entwicklungshilfe

Die Bundesrepublik Deutschland gewährt zahlreichen Ländern Ent- wicklungshilfe, in deren Rahmen auch deutsche Ärzte tätig sind. Ziel dieser Tätigkeit ist es, diesen Län- dern eine Hilfestellung bei dem Aufbau ihres Gesundheitswesens zu geben, insbesondere die einhei- mischen Ärzte und das Hilfsperso- nal so einzuweisen, daß neu einge- richtete Gesundheitsprojekte so- bald wie möglich von ihnen selbst übernommen werden können. Vor- aussetzung für eine erfolgverspre- chende Arbeit in der Entwicklungs- hilfe ist, daß die Ärzte auf ihre Tä- tigkeit vorbereitet werden. Die

„Deutsche Stiftung für Entwick- lungsländer" führt entsprechende Lehrgänge durch. Sofern die Ver- mittlung von Ärzten nicht durch private, zum Teil karitative Organi- sationen erfolgt, sind die „Zentral- stelle für Arbeitsvermittlung" in Frankfurt oder auch das Bundesmi- nisterium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit eingeschaltet.

Zur Zeit sind deutsche Ärzte vor- nehmlich in den afrikanischen Staaten tätig. Die im Rahmen der offiziellen Entwicklungshilfe der Bundesrepublik wirkenden Ärzte werden nach Richtlinien der Bun- desregierung tariflich bezahlt, wäh- rend die von karitativen Organisa- tionen in Entwicklungsländer ent- sandten Kollegen fast nur ein Ta- schengeld neben freier Verpfle- gung, Unterkunft und Sozialleistun- gen erhalten.

Die Bundesärztekammer unter- stützt die Bemühungen, Ärzte für die Entwicklungshilfe zu gewinnen.

Sie hält es für dringend erforder- lich, daß eine möglichst vielseitige Weiterbildung vor Beginn einer

austauschplätzen leider nicht ge- nügend Angebote zur Verfügung.

Der Auslandsdienst der Bundesärz- tekammer ist bestrebt, dieses An- gebot auszuweiten.

derartigen Tätigkeit erworben wird und die Unterrichtung über die be- sonderen Verhältnisse in dem Ent- wicklungsland erfolgt. Da die Mehrzahl der in Entwicklungslän- dern wirkenden deutschen Ärzte selbständig die ihnen gestellten Aufgaben erfüllen muß, kann diese Tätigkeit im allgemeinen nicht auf eine fachärztliche Weiterbildung angerechnet werden.

2. Tätigkeit von Ärzten aus

Entwicklungsländern in der Bundesrepublik

Seit Gründung vor allem der neuen afrikanischen Staaten sind zahlrei- che junge Ärzte aus Entwicklungs- ländern in der Bundesrepublik tä- tig. Die Mehrzahl dieser Ärzte hat nach Absolvierung ihres Studiums eine Weiterbildung zum Facharzt begonnen; viele dieser Ärzte versu- chen, für längere Zeit in der Bun- desrepublik tätig zu werden. Der Deutsche Ärztetag hat sich schon 1965 mit diesen sich abzeichnen- den Fehlentwicklungen befaßt und darauf hingewiesen, daß ein Ver- bleiben der Ärzte aus Entwick- lungsländern in der Bundesrepu- blik den Zielen der Entwicklungs- hilfe nicht entspricht.

Eine dementsprechende Haltung nimmt der Weltärztebund ein, wie sich aus einer — von Vertretern aus den Entwicklungsländern initi- ierten — Entschließung der Gene- ralversammlung in Ottawa 1971 er- gibt.

Die Neufassung der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Bundes- ärzteordnung hat daher den von der Bundesärztekammer gegebe- nen Anregungen, die von den zu- ständigen deutschen Behörden un-

terstützt wurden, zum Teil dadurch entsprochen, daß die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 10 der Bundesärzteordnung nur noch für kürzere Zeitabschnitte erteilt wird.

Die Erlaubnis kann allgemein nur für vier Jahre ausgesprochen wer- den und wird nur dann verlängert, wenn eine begonnene Weiterbil- dung zum Facharzt nicht innerhalb dieser Zeit beendet werden konnte.

Für die ausländischen Ärzte, die vor dem 1. Januar 1970 schon min- destens acht Jahre in der Bundes- republik tätig waren, sind Ausnah- men bis 1975 möglich. Das gleiche gilt, wenn die Verlängerung einer Erlaubnis im Interesse der ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung liegt.

Vergabe von Stipendien an afrikanische Studenten

Das Studium afrikanischer Studen- ten, die vom Deutschen Akademi- schen Austauschdienst (DAAD) ein Stipendium erhalten, ist vor einiger Zeit Gegenstand eingehender Be- ratungen gewesen. Es wurde be- kannt, daß der Deutsche Akademi- sche Austauschdienst sich bemüht, zuerst die Ausbildungsmöglichkeiten im afrikanischen Heimatland selbst auszunutzen und erst, wenn dort keine Gelegenheit gegeben ist, den Studenten zum Studium in der Bundesrepublik ein Stipendium zu- sagte. Der DAAD schuf das soge- nannte „Sur-place-Programm", mit dessen Hilfe afrikanische Studen- ten ihr Studium im Heimatland durchführen können. Von 1966 bis 1972 wurden insgesamt 591 Stipen- dien im Heimatland angeboten. Die Dauer der Förderung durch den Deutschen Akademischen Aus- tauschdienst lag zwischen einem und vier Studienjahren. Der Stu- dienerfolg war gut. 85 Prozent der Stipendiaten legten ihre Examina erfolgreich ab.

Während in der Zeit von 1963 bis 1970 rund 2 Millionen DM für die- ses Programm zur Verfügung stan- den, sind für 1971 bis 1974 4,5 Mil- lionen DM bereitgestellt. In den vergangenen Jahren studierten noch viele der geförderten Afrika- ner in der Bundesrepublik, da Uni- versitäten mit medizinischen Fakul-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 2045

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K. Auslandsbeziehungen

täten in den Heimatländern dieser Studenten noch im Aufbau waren und nur geringe Ausbildungsmög- lichkeiten bestanden. Mit der Er- weiterung der Sur-place-Stipendi- en-Vergabe an afrikanische Stu- denten ging die Stipendienvergabe für Afrikaner zum Studium an west- deutschen Hochschulen zurück.

Sofern in Zukunft für junge Afrika- ner nicht die Möglichkeit besteht, das Medizinstudium in ihrem Hei- matland zu absolvieren, kann ein Stipendium auch zum Studium in

Seit 1952 treffen sich in der Regel einmal jährlich Vertreter der ärztli- chen Standesvertretungen Öster- reichs, der Schweiz, Luxemburgs, Liechtensteins und der Bundesre- publik Deutschland. In den letzten Jahren waren auch die Kollegen aus Südtirol vertreten.

Die Tagungen der ärztlichen Stan- desorganisationen dienen dem Meinungs- und Erfahrungsaus- tausch über Probleme der Ärzte- schaften dieser Länder. Sie werden von allen Beteiligten als besonders wertvoll angesehen, da im deut- schen Sprachraum viele gleicharti- ge oder einander sehr ähnliche Gegebenheiten im ärztlich-medizi- nischen Bereich zu verzeichnen sind, die geographischen und poli- tischen Unterschiede aber die ver-

1. Ständiger Ausschuß

Um die Auffassungen der Ärzte- schaften der EG-Länder zu Ge- sundheitsfragen zu koordinieren, wurde der „Ständige Ausschuß der Ärzteschaften der EG-Länder"

gebildet, dessen Plenum im allge- meinen zweimal jährlich zusam- mentritt. Das Präsidium und das Generalsekretariat wechseln im dreijährigen Turnus unter den na- tionalen Ärzteschaften. Seit 1. Ja-

anderen Ländern (Drittländern) südlich der Sahara zur Verfügung gestellt werden. Der DAAD hat eine Ausdehnung dieses Programms auf Asien und Südamerika in Aussicht genommen.

Die Bemühungen afrikanischer Studenten, nach Abschluß ihres Medizinstudiums in der Bundesre- publik zu verbleiben, sind unter an- derem auch Gegenstand von Erör- terungen im Weltärztebund gewe- sen, über die an anderer Stelle be- richtet wird.

schiedensten Entwicklungsmög- lichkeiten bieten. Diese zu verglei- chen und sie bei der eigenen be- rufspolitischen Arbeit zu berück- sichtigen, ist Sinn dieser seit mehr als zwei Jahrzehnten mit ständig wachsendem Erfolg stattfindenden Konsultativtagung.

Im Berichtszeitraum fand keine Ta- gung der ärztlichen Standesvertre- tungen deutschsprachiger Länder statt, da der übliche Herbsttermin wegen der Generalversammlung des Weltärztebundes in der Bun- desrepublik auf das Frühjahr ver- legt worden war; die letzte Tagung fand daher schon im Mai 1973 (in Bad Ragaz) statt. Die nächste Kon- sultativtagung wird am 11. und 12.

Oktober 1974 von der Bundesärzte- kammer in Kiel ausgerichtet.

nuar 1974 ist die britische Standes- organisation federführend. Zum Präsidenten wurde Dr. Lewin beru- fen.

Die von dem Ständigen Ausschuß den einzelnen Arbeitsgruppen zu- gewiesenen Beratungsthemen wer- den in besonderen Sitzungen erör- tert und die Ergebnisse dem Ple- num vorgetragen. Diese Beratun- gen standen fast ausschließlich im engen Zusammenhang mit den EG- Richtlinien, so daß sich eine Ein-

zeldarstellung der Tätigkeiten der Arbeitsgruppen erübrigt.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Gemeinschaft wurde insbesondere von diesen auch die Frage der Re- organisation des Ständigen Aus- schusses angeschnitten.

Im Berichtszeitraum trat der Stän- dige Ausschuß am 23./24. Novem- ber 1973 in Rom zusammen. Die Leiter der nationalen Delegationen hielten drei Sitzungen ab. Hauptbe- ratungsgegenstand sind im vergan- genen Jahr die Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit gewesen, die nach Erörterungen im Wirt- schafts- und Sozialausschuß sowie im Rechtsausschuß des Europä- ischen Parlaments nunmehr in den Gremien des Ministerrates behan- delt werden.

Auf Grund von Vorschlägen der Ju- ristenkommission der Ärzte der EG hatte die Plenarversammlung eine Stellungnahme verabschiedet, die der Kommission und dem Minister- rat vorliegt. Im Zusammenhang mit diesen Erörterungen verabschiede- te der Ständige Ausschuß auf An- trag der deutschen Delegation eine Entschließung, in welcher bean- standet wurde, daß Einzelheiten der Erörterungen über die Richtli- nien „Ärzte" in den Gremien des Ministerrates den nationalen Ärzte- schaften durch die Regierungsde- legationen nicht zur Kenntnis ge- bracht wurden. Diese Beratungen sind für die Ärzte der EG-Länder deshalb von großer Bedeutung, weil mit dem Inkrafttreten der EG- Richtlinien erhebliche Änderungen in bezug auf die Berufsausübung der Ärzte der EG-Länder zu erwar- ten sind. Die Plenarversammlung forderte daher, ständig über die Er- örterungen unterrichtet zu werden, die im Zusammenhang mit der Nie- derlassungsfreiheit der Ärzte ste- hen.

2. Niederlassungs- freiheit der Ärzte

Anfang 1969 legte die Kommission Richtlinienentwürfe zur Verwirkli- chung der Niederlassungsfreiheit der Ärzte in den EG-Mitgliedstaa-

III. Ärztlicher Konsultativrat deutschsprachiger Länder

IV. Europäische Gemeinschaft

2046 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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