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Archiv "Vereinigte Staaten: Weiterbildung deutscher Ärzte" (07.09.1978)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

ner Frau, das sie für sein Töchter- chen abgesandt hat.

Nachdem der Krieg über den Oga- den und über die Harar-Provinz hin- weggebraust ist, werden die Nach- richten von ehemaligen Mitarbeitern immer spärlicher. Als letzte Neuig- keit haben wir erfahren, daß Bisidi- mo bombardiert worden ist. Daß man die Patienten in Richtung We- sten in einen Ort halbwegs zwischen Harar und Addis Abeba schon vor- her vorsorglich verlegt hatte, haben wir schon vor einigen Monaten er- fahren. Sie konnten in einer Einrich- tung untergebracht werden, die schon früher einmal vorbereitet wor- den war als Rehabilitationszentrum für Leprakranke.

Aus diesem Ort meldete sich vor kurzem unser schon erwähnter be- sonderer Freund, mein alter Dresser Bekele. Zu meiner besonderen Freu- de konnte er mir berichten, daß der Lepra-Kontrolldienst, wie er von uns aufgebaut worden war, in diesem Gebiet fortgeführt werden kann. Be- kele gab mir einen Bericht, wie ich ihn von den Fieldworkern und Sou- pervisaren in monatlichen Abstän- den gefordert hatte " - soundsoviel neue Patienten, davon 30 Prozent lepromatös und 70 Prozent tuberku- loid; bei einem Survey gab es fol- gendes Ergebnis ... "

Das war ein Beweis für mich, daß unsere Arbeit nicht vergebens war.

Mögen auch die Gebäude zerstört und zerbombt, Äcker, Gärten und Plantagen nicht bestellt, die Vieh- ställe leer, unsere ehemaligen Woh- nungen ausgeplündert, das von uns ausgebildete Personal in alle Winde zerstreut sein- es ist eine Genugtu- ung für mich, zu erfahren, daß die Arbeit des von uns ausgebildeten Personals in unserem Sinne und im alten Bisidimo-Geiste zum Wohle der Leprakranken weitergeht. So be- trachtet, war die Arbeit doch eine echte und erfolgreiche Entwick- lungshilfe.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Wilhelm Schulze Friedenskamp 6

2300 Kranshagen/Kiel

VEREINIGTE STAATEN

Negative Diskriminierung aufgehoben

Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat dem kaliforni- schen Studenten Allan Bakke' einen Medizinstudienplatz an der Universi- tät von Kalifornien verschafft. Zu- gleich wurde damit den in vielen US- Staaten auf den verschiedensten Gebieten geltenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, in denen in exzessiver Weise Minderheiten- schutz getrieben wurde, ein gehöri- ger Schlag versetzt. Allan Bakke war nicht zum Medizinstudium zugelas- sen worden, obwohl sein Zeugnis- durchschnitt, der an der Universität eine entscheidende Rolle spielte, er- heblich besser war als die Noten an- derer, zugelassener Bewerber. Diese zugelassenen Bewerber hatten je- doch den Vorzug, einer Minderheit anzugehören- meist handelt es sich in Kalifornien dabei um Farbige oder Mexikaner. Die Antidiskriminie- rungsbestimmungen verlangten, daß die Minderheiten proportional zu den Studiengängen zugelassen werden, wobei die sonstigen Vor- aussetzungen für einen Hochschul- besuch keine Rolle spielen durften. Die Gerichtsentscheidung war mit 5:4 allerdings äußerst knapp. bt

Weiterbildung deutscher Ärzte

Aufgrund eines vom Kongreß im Au- gust 1977 verabschiedeten Geset- zes, das am 10. Januar 1978 rechts- kräftig wurde (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATI, Heft 47/1977, Seite 2787), ist die Einreise ausländischer Ärzte zu Weiterbildungszwecken an Kran- kenhäusern in den USA neu geregelt worden. Seit diesem Datum erhalten ausländische Ärzte nur noch dann ein Austauschbesuchervisum für ei- nen bis zu zwei Jahren befristeten Aufenthalt in den USA, sofern sie eine Bestätigung der Regierung ih- res Heimatlandes beibringen, daß in dem betreffenden Land ein Bedarf an Ärzten mit den Fähigkeiten und Kenntnissen besteht, die diese Ärzte

2016 Heft 36 vom 7. September 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

während ihrer Weiterbildung in den USA erwerben wollen. Seit dem 10.

Januar 1978 dürfen Anstellungsver- träge mit ausländischen Ärzten durch US-Krankenhäuser auch nur noch dann abgeschlossen werden, wenn zuvor das sogenannte "VQE- Examen" zusätzlich zum bisher schon erforderlichen ECFMG-Ex- amen absolviert wurde. Außerdem muß der ausländische Arzt schrift- lich versichern, daß er nach der zweijährigen Weiterbildung in sein Heimatland zurückkehren wird. Eine Verlängerung der auf zwei Jahre be- fristeten Weiterbildung in den USA kann höchstens um ein Jahr erfol- gen. Einem entsprechenden Antrag wird nur dann zugestimmt, wenn dies durch die Regierung des Hei- matlandes schriftlich befürwortet worden ist und sich das amerikani- sche Krankenhaus schriftlich mit der Verlängerung der Beschäftigungs- zeit einverstanden erklärt hat.

Nachdem diese Bestimmungen für die Tätigkeit ausländischer Ärzte in den USA an verschiedenen US- Krankenhäusern zu einem gewissen Ärztemangel geführt haben, ist eine der einschränkenden Bestimmun- gen in der Zwischenzeit vorerst bis zum 31. Dezember 1980 aufgehoben worden: Ausländische Ärzte, die sich um eine Anstellung an einem amerikanischen Krankenhaus, das Ärztemangel gemeldet hat, bewer- ben, müssen den Nachweis der Ab- solvierung des VQE-Examens nicht mehr erbringen.

..,.. Ins einzelne gehende Informatio- nen darüber, an welchen amerikani- schen Krankenhäusern Ärztemangel besteht, liegen der Bundesärzte- kammer bisher nicht vor. Diesbe- zügliche Informationen können bei

der "Educational Commission for

Foreign Medical Graduales" 3624 Market St., Philadelphia/Pa 19 104, USA, eingeholt werden. Ein Ver- zeichnis der Krankenhäuser, an de- nen eine Weiterbildung absolviert werden kann, kann bei den Amerika- häusern in der Bundesrepublik, den deutsch-amerikanischen Instituten sowie Organisationen mit amerika- nischer Bibliothek eingesehen wer-

den. uer

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