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Archiv "Ausländische Ärzte: Kriterien nicht eindeutig" (25.10.2013)

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A 2022 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 43

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25. Oktober 2013

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

AUSLÄNDISCHE ÄRZTE

Wie gut müssen die Deutschkenntnisse sein? (DÄ 39/2013:

„Prüfungen für aus- ländische Ärzte:

Erstmals konkrete Vorgaben“ und DÄ 27–28/2013: „Einheitlicher Sprachtest geplant“ von Birgit Hibbeler)

Sprachbarriere erschwert Verständigung

Zum Thema möchte ich ein eigenes Erleben beisteuern, das die tiefere Problematik von Sprachbarrieren bei ausländischen Kollegen be- leuchten mag.

Da ich selbst im vergangenen Jahr Krankenhaushilfe benötigte, fiel mir Sprachlosigkeit auf, da eine Verständigung im tieferen Sinne kaum möglich war . . .

Zum Vorgang: vor der Operation die übliche Anästhesistenroutine.

Meine Fragen wurden als Kritik am Arzt verstanden. Ich wollte eigent- lich nur Aufklärung. Statt meine Besorgnis (Angst) sprachlich zu er- fassen und zu beantworten, fühlte der Kollege sich angegriffen und verteidigte sich.

Ich resignierte hilflos und hielt die Klappe. Diese Sprachlosigkeit be- trifft sicher auch deutsche Kollegen in vergleichbaren Situationen. Wie vielmehr, wenn eine Sprachbarriere existiert. Ich kenne das aus Aus- landstätigkeiten.

Jürgen Schlee, 31675 Bückeburg

Ausnahme für Weiter- bildungsstipendiaten

Natürlich ist es ein löbliches Anlie- gen, ausländische Ärzte, die bei uns arbeiten, auf die Beherrschung der

deutschen Sprache zu verpflichten.

Dabei sollten wir aber nicht verges- sen, dass wir hier von sehr unter- schiedlichen Voraussetzungen spre- chen, die nicht über einen Kamm geschoren werden sollten.

Ausländische Kollegen mit voller Approbation, die zum selbstständi- gen ärztlichen Arbeiten berechtigt werden, bedürfen ohne Zweifel ei- ner soliden Sprachkenntnis sowohl im umgangssprachlichen, als auch im berufsspezifischen Bereich.

Ganz anders aber sieht es in meinen Augen aus für die jungen Kollegen – insbesondere aus nicht europäi- schen Ländern und hier ganz beson- ders den Entwicklungsländern –, die zu uns kommen, um die Fach- arztweiterbildung zu absolvie- ren. Für diese Kollegen hat Deutschland als Ausbildungsland immer noch ein hohes Ansehen, auch wenn die internationale Kon- kurrenz durch andere Länder wie Indien, Pakistan, China, Russland, Amerika etc. mit englischem Sprachgebrauch immer stärker wird. Eine in Deutschland abge- schlossene Facharztweiterbildung sorgt für eine Verbundenheit mit uns als Ausbildungsland, die Deutschland in vieler Hinsicht lang- fristig sehr zugutekommt. Der Zu- tritt zur Weiterbildung in Deutsch- land ist aber ohnehin mit immer hö- heren bürokratischen, organisatori- schen und finanziellen Hürden für diese Kollegen aus Entwicklungs- ländern verbunden. Der Beginn der Arbeit in einer hiesigen Weiterbil- dungsstelle (meist als Stipendiat) ist dabei stets nur in Abhängigkeit und unter der Anleitung eines Ausbil- ders oder eines kollegialen Tutors möglich. Im Laufe der ersten Mo- nate entwickelt sich dann stets ohne Probleme im Rahmen der Anpas-

sung an die hiesigen Arbeits- und Lebensverhältnisse auch die not- wendige Sprachfähigkeit.

Mein Vorschlag wäre daher, es für diejenigen Kollegen, die zum Zwe- cke der Weiterbildung zu uns kom- men, bei der alten Regelung zu las- sen: Nachweis des im Ausland er- werbbaren Sprachtests für den Grundlevel der Umgangssprache.

Beherrschung der fachmedizini- schen Sprache aber erst bei Zutei- lung der voll eigenverantwortlichen Approbation. Es müssten also nur die Ärzte diesen Sprachtest able- gen, die in Deutschland bleiben.

Diejenigen, die in ihr Heimatland zurückkehren – was bei den Weiter- bildungsstipendiaten stets der Fall ist – können sich diesen Aufwand im wahrsten Sinne des Wortes spa- ren. Die gut gemeinte Sprachprü- fung wird sonst zu unserer eigenen Isolation – zumindest in den Ent- wicklungsländern – beitragen.

Prof. Dr. med. Matthias Richter-Turtur, Isarkliniken, 80331 München

Kriterien nicht eindeutig

Die Probleme sind evident. Einer- seits brauchen wir zunehmend Kol- legen aus dem Ausland, anderer- seits sind die Kriterien, die an das Sprachvermögen der ausländischen Ärzte angelegt werden, nicht ein- deutig und nicht einheitlich. Ich un- terrichte auf Honorarbasis Ärzte aus dem Ausland bei der Paderborner Sprachwerkstatt, die spezielle Kur- se in „Medizinischem Deutsch“ an- bietet. Diese Kurse werden gut an- genommen, in aller Regel trägt der jeweilige Arbeitgeber die Kosten.

Aufgrund dieses Unterrichtes und aus meiner langjährigen Erfahrung als Chefarzt einer medizinischen Klinik, glaube ich sicher beurteilen

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„ l E V 27–28/2013: Einhe

B R I E F E

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zu können, dass das allgemeine Sprachniveau B2 für eine patienten- orientierte ärztliche Tätigkeit nicht ausreichend und eine spezielle wei- tere Schulung für spezifisch ärztli- che Tätigkeiten (zum Beispiel Anamnese, Erklärung der Befunde, Arztbriefe, Dokumentation usw.) sehr hilfreich beziehungsweise not- wendig ist.

Zudem sollte aus meiner Sicht nicht nur der Test des Sprachvermögens der ausländischen Kollegen verein- heitlicht werden. Auch sollten beim Prüfungsinhalt – in Analogie zum medizinischen Staatsexamen – pri- mär die Schwerpunkte auf häufig vorkommende medizinische Pro- bleme gelegt werden und nur aus- nahmsweise sehr spezielle Kennt- nisse (zum Beispiel tropische Infek- tionen, Unterschiede der Stamm- zellgewinnung oder Ähnliches) ab- gefragt werden.

Prof. Dr. Wolfgang Petermann, 33104 Paderborn

ETHIKBERATUNG

Die Ergebnisse der klinischen Ethikbe- ratung in Kranken- häusern und Pflege- heimen sind enttäu- schend (DÄ 26/

2013: „Heiße Luft“

Leserbrief von Claudia Wiesemann).

Keine ausreichende Evidenz für Leitlinien

In einer jüngst im DÄ erschienenen Arbeit kritisieren wir Versuche,

„Klinische Ethikberatung“ bezie- hungsweise „Klinische Ethik Ko- mitees“ (KEK) über letztlich unbe- legte Leitlinien durchzusetzen. Wir erläutern und belegen exempla- risch, dass die theoretische Schlüs- sigkeit sowie die tatsächliche Ver- breitung, Akzeptanz und Effektivi- tät dieser „experimentellen“ Verfah- ren weit geringer ist, als behauptet.

Wir danken für die vielen, überwie- gend zustimmenden Zuschriften:

Fast alle räumen ernste Defizite ein.

Unsere Schlussfolgerungen werden meist unterstützt. Eine Widerlegung unserer Ausführungen gelingt nicht:

Empirisch aussagekräftige Studien- D

k r h h s 2 Leserbrief von Claud

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