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Archiv "Vereinigte Staaten: Werbung für Ärzte erlaubt" (06.04.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen AUS ALLER WELT

VEREINIGTE STAATEN

Das Gesetz über Sterbehilfe in Kalifornien

Ein Gesetz, das es Ärzten und Kran- kenhäusern gestattet, das Leben un- heilbar Kranker unter bestimmten Umständen abzukürzen, hat der Gouverneur von Kalifornien, Jerry Brown, unterzeichnet, nachdem es vom kalifornischen Parlament mit 43 gegen 25 Stimmen angenommen worden war. Letzten Anstoß zu die- sem Gesetz hat der bekannte Fall Karen Ann Quinlan gegeben — die Zweiundzwanzigjährige lebt übri- gens noch immer in tiefem Koma.

Das Gesetz von Kalifornien wurde von dem demokratischen Abgeord- neten Barry Keene eingebracht, der zwei enge Freunde an einer langwie- rigen Krebserkrankung hatte dahin- sterben sehen. Das Gesetz über

„The right to die" gibt Ärzten und Krankenhäusern das Recht, unter Einhaltung scharf formulierter Be- schränkungen Apparate und Ma- schinen zu entfernen, die zur Erhal- tung des Lebens für einen Patienten notwendig sind, zum Beispiel Herz- Lungen-Maschinen und andere künstliche Atmungsgeräte, Dialyse- Geräte und andere. Voraussetzung ist, daß der Patient seinen Wunsch zur Nichtanwendung derartiger le- bensverlängernder Maßnahmen vor- her durch einen „living will", eine Art testamentarische Bestimmung, bekanntgegeben hat. Diese Anwei- sung kann nur von Erwachsenen er- teilt werden und muß von zwei Zeu- gen unterzeichnet sein. Sie muß im übrigen alle fünf Jahre erneuert wer- den. Im Falle seiner Anwendung ha- ben zwei Ärzte zu bestätigen, daß der Patient unheilbar krank oder sein Tod unmittelbar bevorstehend ist.

Juristisch besagt das Gesetz, daß der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen nicht als Tötungsdelikt gilt und im Lebensversicherungswe- sen auch nicht als Selbstmord ange- sehen werden darf.

Der Verabschiedung des Gesetzes waren lange Diskussionen vorange- gangen, die auch auf die Auseinan- dersetzungen in anderen Bundes- staaten ausstrahlen werden — zur Zeit liegen ähnliche Gesetzentwürfe in 17 anderen Bundesstaaten vor.

Der Gouverneur von Kalifornien, er- zogen in einer Jesuitenschule, hat selbst lange gezögert, ehe er seine Unterschrift gab. Obwohl ein Miß- brauch kaum möglich erscheint, wa- ren Befürchtungen vor dem Miß- brauch Hauptargumente der Gegner des Gesetzentwurfs. Andererseits entspricht das Gesetz einer Bestim- mung, die in der (allerdings nicht wie ein Gesetz verbindlichen) „Bill of Rights" steht, die die amerikani- sche Krankenhausgesellschaft für die Patienten herausgegeben hat. In dieser Sammlung der Rechte eines Krankenhauspatienten steht auch:

„Ein Patient im Krankenhaus hat das Recht, den Tod zu wählen, indem er ärztliche Behandlung zurückweist."

Anschrift des Verfassers:

Dr. Waldemar Schweisheimer 66 Milton Road

Rye, New York 10580 USA

Werbung für Ärzte erlaubt

Den amerikanischen Rechtsanwäl- ten kann es nicht verboten werden, in Anzeigen auf ihre Dienste hinzu- weisen und in diesen Anzeigen so- gar ihre Gebühren zu nennen; die Rechtsanwaltskammer hat jedoch das Recht, Regeln für die Werbung aufzustellen. Dies entschied der Oberste Amerikanische Gerichtshof in einer Entscheidung, die mit der knappen Mehrheit von 5:4 Richter- stimmen getroffen wurde. Anwend- bar ist diese Entscheidung auch auf die Ärzte — nicht zuletzt deswegen, weil die American Medical Associa- tion sich an diesem Prozeß in der

Form eines „Friend of the Court"

beteiligt und ihre Auffassung zu Pro- tokoll gegeben hatte, worauf in der Urteilsbegründung der Mehrheit auch Bezug genommen wurde. Ärz-

te dürfen also, so schließt man jetzt in der American Medical Associa- tion, in Anzeigen mitteilen, welche Tätigkeit sie ausüben, und dabei auch ihre Honorarforderung be- kanntmachen; analog zu dem Urteil über die Anwälte dürfen sie aber in solchen Anzeigen keine Aussagen über die Qualität ihrer Arbeit ma- chen.

Dieses Urteil ist das vorläufige Ende eines Streites, der vor etwa einem Jahr auf einer ganz anderen Ebene begann: Das amerikanische Kartell- amt hatte die Meinung vertreten, der

„Code of Ethics", vergleichbar mit einer Berufsordnung, verstoße ge- gen die Kartellgesetzgebung der USA. Dies führte zu einer Gerichts- entscheidung, ebenfalls vom Ober- sten Bundesgericht, die einen Mit- telweg andeutete: Ein Werbeverbot würde in der Tat gegen die Kartell- gesetze verstoßen; die Werbung dürfe jedoch durch den Staat inso- weit geregelt werden, als dies für den Schutz des Publikums erforder- lich sei. Das Problem ließ sich bei den Rechtsanwälten relativ leicht lö- sen, da es in Form der „Bar Associa- tion" eine kammerähnliche Organi- sation gibt, an die Staatsaufgaben delegiert werden können. Bei den Ärzten ist es insofern anders, als es in den USA keine Ärztekammer mit Zwangsmitgliedschaft und delegier- ten Staatsaufgaben gibt. Statt des- sen kann die Versammlung der Se- natsmitglieder der Staatsuniversitä- ten Berufsregeln aufstellen; der

„Board of Regents" des Staates New York hat auch als erster rea- giert und Vorschriften darüber erlas- sen, was nicht in Ärzteanzeigen ste- hen darf: Die Anzeigen dürfen keine falschen, betrügerischen, irrefüh- renden, sensationellen oder prahle- rischen Angaben enthalten. In New York sollen zumindest in Zeitungs- anzeigen auch keine Honoraranga- ben gemacht werden; das ist nur erlaubt in Ärzteadreßbüchern oder bei solchen Anzeigen, in denen Gruppenverträge angeboten werden

— hier handelt es sich um größere Gemeinschaftspraxen, bei denen man als Patient für eine feste Ge- bühr die ärztliche Versorgung „kau- fen" kann. bt

850 Heft 14 vom 6. April 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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