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Archiv "Gemeinsamer Bundesausschuss: Undankbare Aufgabe" (25.02.2005)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 8⏐⏐25. Februar 2005 AA461

S E I T E E I N S

Gemeinsamer Bundesausschuss

Undankbare Aufgabe D

er Gemeinsame Bundesausschuss

(G-BA) soll entscheiden, welche Leistungen medizinisch notwendig sind und von den gesetzlichen Kran- kenkassen auch im Zuge von Spar- maßnahmen bezahlt werden müssen.

Damit sind Prügel für die gemein- same Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen quasi programmiert.

Mit seiner jüngsten Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von entera- ler Ernährung zieht das Gremium neuen Ärger auf sich, unter anderem von einer medizinischen Fachgesell- schaft. In der vergangenen Woche legte der G-BA fest, in welchen Fäl- len Kassenärzte künstliche Nahrung zulasten der Gesetzlichen Kranken- versicherung verordnen dürfen. Die Ergänzung der Arzneimittel-Richt- linien definiert alle Erkrankungen, bei denen enterale Ernährung in

Ausnahmefällen auch ambulant an- gezeigt ist. Als Indikation ausge- schlossen bleibt die „krankheitsbe- dingte Mangelernährung“.

Dies kritisiert unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Ernäh- rungsmedizin (DGEM) heftig. So befürchtet Prof. Dr. med. Herbert Lochs, Vizepräsident der DGEM, eine weitere Zuspitzung der ange- spannten Situation in der ambulanten Pflege. Die Bemühungen der Ärzte- schaft, der Ernährungstherapie durch geänderte Weiterbildungsvorschrif- ten einen höheren Stellenwert zu ge- ben, würden durch den G-BA entwer- tet. Kritik kommt auch vom Bundes- verband Medizintechnologie und dem Bundesverband der Pharmazeu- tischen Industrie. Zu eng gefasst ist den Verbänden der Ausnahmekata- log für die Verordnungsfähigkeit von

enteralen Ernährungsprodukten. An die Politik appellieren sie nun, den Beschluss des G-BA zu revidieren.

Damit könnte die Selbstverwal- tung zu guter Letzt auch noch Prügel vonseiten des Ministeriums bezie- hen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Politik den G-BA unpopuläre Entscheidungen treffen lässt, diese dann jedoch zurücknimmt. Bereits vor einem Jahr hatte das Ministerium den Beschluss des alten Bundesaus- schusses der Ärzte und Kranken- kassen beanstandet. Aus formalen Gründen – denn das Gremium hatte im Vorfeld seiner Entscheidung über eine eingeschränkte Erstattungs- fähigkeit von ambulant verordneter Trink- und Sondennahrung im De- zember 2003 die betroffenen Ver- bände und Organisationen nicht an- gehört. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

F

ür eine „zeitgemäße Neuordnung der Arzneimittelwerbung“ setzt sich dieser Tage Baden-Württem- bergs Sozialministerin Tanja Gönner ein. Das Land hat über den Bundes- rat einen entsprechenden Gesetz- entwurf eingebracht, den der Bun- destag am 17. Februar in erster Lesung beraten hat. Ziel ist es, die Werbebeschränkungen für nicht ver- schreibungspflichtige Arzneimittel zu lockern. Hintergrund dieses Vor- stoßes, den vor allem die mittelstän- dischen Pharmaunternehmen nach Kräften unterstützen, ist die Heraus- nahme eines Großteils der rezept- freien Medikamente aus der Erstat- tungspflicht der Krankenkassen.

Dabei geht es um viel Geld. Nach eigenen Angaben haben die Kran- kenkassen bisher rund 2,2 Milliar- den Euro für rezeptfreie Präparate

ausgegeben. Seit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform Anfang 2004 ist der GKV-Markt eingebrochen: Die Umsätze gingen um 45 Prozent, die Verordnungen um 42 Prozent zu- rück. Ihre Hoffnung setzen die Her- steller jetzt auf die Selbstmedikation.

Erfolg versprechen sie sich insbeson- dere von der verstärkten direkten Ansprache der Versicherten und Pa- tienten, sprich von der Werbung.

Im Bundesrat unterstützt die überwiegende Mehrheit der Bun- desländer die Initiative Baden- Württembergs – womöglich, weil viele „nicht verschreibungspflich- tig“ mit „harmlos“ übersetzen. Sind hier aber erst einmal die Bestim- mungen gelockert, dürfte die neuer- liche Diskussion über die Laien- werbung für verschreibungspflichtige Präparate nicht lange auf sich war-

ten lassen. Zwar hat erst im vergan- genen Jahr das Europäische Parla- ment im Rahmen der Revision der EU-Arzneimittelrichtlinie ein ent- sprechendes Ansinnen der Kommis- sion abgelehnt. Erfahrungen in den USA zeigten, dass ohne Werbever- bot ein unverantwortlicher Umgang mit Arzneimitteln gefördert werde, hieß es damals noch im Parlament.

Doch angesichts von Umsatz- einbrüchen, Konjunkturflaute und Standortfrage gewinnen wirtschaft- liche Interessen an Bedeutung. Ende vergangenen Jahres erhielten die Befürworter Unterstützung von un- erwarteter Seite: Die deutschen Zei- tungsverleger sprachen sich ange- sichts eigener knapper Kassen dafür aus, das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Präparate aufzuheben. Heike Korzilius

Arzneimittelwerbung

Lockangebot

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