Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 1–2|
9. Januar 2012 A 7 GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSSNeuer Vorsitzender und neue Regeln
Der neue unparteiische Vorsitzende des G-BA scheint auserkoren. Künftig wird wieder unterschiedlich nach Leistungssektoren abgestimmt. Einfache Mehrheiten reichen nicht mehr für einen sektorenübergreifenden Leistungsausschluss aus.
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ine der wichtigsten gesund- heitspolitischen Personalent- scheidungen steht in den nächsten Tagen an. Bis zum 15. Januar müs- sen die Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Bundesgesundheits- minister mitteilen, wen sie ab dem 1. Juli 2012 als Nachfolger des am- tierenden unparteiischen Vorsitzen- den Dr. jur. Rainer Hess und der weiteren unparteiischen Mitglieder vorschlagen.Derzeit spricht alles dafür, dass der Jurist Josef Hecken, derzeit Staatssekretär im Bundesministeri- um für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, als gemeinsamer Kan- didat der Trägerorganisationen den Posten des G-BA-Vorsitzenden be- setzen wird. Am 19. Dezember be- schloss der Verwaltungsrat des GKV- Spitzenverbands, bei dem absprache- gemäß ein erstes Vorschlagsrecht für
diesen Spitzenjob lag, Hecken als Kandidaten für den G-BA-Vorsitz ins Rennen zu schicken. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausge- sellschaft (DKG) hatten zuvor be- reits signalisiert, dass sie Hecken akzeptieren würden. Angeblich hatte aber Bundeskanzlerin Angela Mer- kel persönlich im Oktober 2011 nach ersten Vorsondierungen deut- lich gemacht, dass Hecken unent- behrlich sei und für den G-BA-Pos- ten nicht infrage käme.
Gesetz beschränkt Auswahl Die überaus schwierige Suche nach einem von allen G-BA-Trägerorga- nisationen akzeptierten Kandidaten bewirkte offenbar einen Meinungs- wechsel. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands zeigte sich erfreut, „dass Herr Hecken nun doch – entgegen früherer Äußerun- gen – für dieses bedeutende Amt in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zur Verfügung steht und damit ein erfahrener und qualifizierter Kandidat gefunden werden konnte, der auch die nach dem GKV-Ver- sorgungsstrukturgesetz geänderten Voraussetzungen erfüllt“.
Letzteres ist kein leichtes Unter- fangen; denn nach dem ab Januar 2012 geltenden GKV-Versorgungs- strukturgesetz dürfen als unpar- teiische Mitglieder im G-BA nur solche Personen benannt werden, die im Jahr zuvor nicht bei den Trä- gerorganisationen, bei deren Mit- gliedern oder in einem Kranken- haus beschäftigt oder selbst als Ver- tragsarzt, -zahnarzt oder -psycho- therapeut tätig waren. Das schränkt den Kreis möglicher Kandidaten deutlich ein und zeugt von we- nig Vertrauen der Politik in die Handlungskompetenz der gemein- samen Selbstverwaltung. Profitie- ren von dieser Neuregelung könnte allerdings die Bundesärztekammer (BÄK), die im vergangenen Jahr mit ihren Ansprüchen auf eine stimmberechtigte Mitgliedschaft im G-BA scheiterte. Bewerber aus ih- rem Umfeld fallen nicht unter die neu auferlegten Restriktionen, ein Vorteil für die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin, Dr.
med. Regina Klakow-Franck, die als weiteres unabhängiges Mitglied neben dem bisherigen Amtsinhaber, Prof. Dr. jur. Harald Deisler, im Ge- spräch ist.
Ab Februar 2012 ist auch die Be- schlussfassung im G-BA neu gere- gelt. Künftig werden bei Beschlüs- sen, die allein einen der Leistungs- sektoren wesentlich betreffen, alle fünf Stimmen der Leistungserbrin- gerseite auf die jeweils betroffene Organisation übertragen. Dies soll einen besseren Arbeitsablauf er- möglichen. Ein mehr als einen Sek- tor betreffender Ausschluss einer Leistung aus dem GKV-Leistungs- katalog wird zudem erschwert. Statt bisher sieben, sind dafür künftig neun der insgesamt 13 Stimmen im G-BA-Spitzengremium nötig.
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Thomas Gerst Josef Hecken,
von 2004–2008 Ge- sundheitsminister
im Saarland, von 2008–2009 Präsi-
dent des Bundes- versicherungsam- tes, seitdem Staats- sekretär in Berlin
Foto: G-BA
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