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Archiv "Gemeinsamer Bundesausschuss: Politisches Bauernopfer" (26.01.2007)

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A162 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 4⏐⏐26. Januar 2007

P O L I T I K

B

eim Schachspiel ist es so:

Spieler A gibt freiwillig einen Bauern preis, in der Hoffnung, dass er durch diesen Zug anderweitig ei- nen Vorteil erlangt. Dem Gemeinsa- men Bundesausschuss (G-BA) ist dieses „Bauernopfer“ geglückt: Die ursprünglichen Pläne des Bundes- gesundheitsministeriums, die Mit- glieder im Beschlussgremium des G-BA künftig als hauptamtliche zu berufen, sind vom Tisch. Die Selbstverwaltungsvertreter aus den Reihen der (Zahn-)Ärzteschaft und der Krankenkassen bleiben – zu de- ren großen Zufriedenheit – un- abhängiger vom Willen der Regie- rung. Dafür müssen die drei unpar- teiischen Mitglieder des obersten Beschlussgremiums der Selbstver- waltung von Mitte 2008 an haupt- amtlich tätig sein. „Das ist einer der wenigen Punkte, in denen sich die Kritiker der Gesundheits- reform durchsetzen konnten“, be- tont G-BA-Vorsitzender Dr. jur.

Rainer Hess gegenüber dem Deut- schen Ärzteblatt.

Ursprünglich hatte das BMG ge- plant, drei Mitglieder aus den Reihen der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) so- wie drei von dem neu zu gründenden Spitzenverband Bund hauptamtlich in das Beschlussgremium des G-BA zu berufen (siehe DÄ 39 und 44/

2006). Dieser Wechsel von der der- zeitig „ehrenamtlichen“ in eine wei- sungsgebundene hauptamtliche Tä- tigkeit der G-BA-Mitglieder werde dazu führen, dass das Beschlussgre- mium zu einer Art „Bundesoberhör- de“ mutiere, lautete die einhellige Kritik seiner Mitglieder. Die Selbst- verwaltung sei dann nicht mehr un- mittelbar im G-BA vertreten und ein Interessenausgleich nicht mehr in

der jetzigen Form möglich. Nun hat Hess den Kampf um die Beibehal- tung der „Bänke“ (Leistungserbrin- ger, Krankenkassen, Patientenver- treter) gewonnen; die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sind den Einwänden im Entwurf zum GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz nach- gekommen.

Auf die unparteiischen und damit demnächst hauptamtlichen Mitglie- der des G-BA wird indes mehr Ar- beit zukommen. Sie müssen dem Gesetzentwurf zufolge künftig den Vorsitz sämtlicher Unterausschüsse des G-BA übernehmen. Dafür soll die Anzahl der Unterausschüsse von Mitte 2008 an von derzeit 27 auf neun reduziert werden. Außerdem verbessert sich gleichzeitig deren Besoldung. Hess geht davon aus,

dass diese ähnlich wie die von Kassen- oder KBV-Vorständen sein wird. Unparteiische müssen aller- dings nicht zwangsläufig hauptamt- lich für den G-BA arbeiten. Eine Ausnahme gestattet der Gesetzge- ber dann, wenn die Unparteiischen nur für eine gewisse Zeit für den Bundesausschuss arbeiten und de- ren Arbeitgeber sie für diese Zeit freistellt. Die Stellvertreter der Un- parteiischen bleiben Ehrenamtliche.

Völlige Zufriedenheit herrscht trotz des Entgegenkommens der Großen Koalition nicht. Der Grund:

An der Entscheidung, die Arbeit des G-BA durch eine sektorübergreifen- de Beschlusskammer zu straffen, hält die Politik fest. Bislang trafen die G-BA-Mitglieder Entscheidun- gen in sektorspezifischen Ausschüs- sen. Standen beispielsweise Be- schlüsse zu vertragsärztlichen An- gelegenheiten an, setzte sich das Gremium aus Vertretern der Ver- tragsärzteschaft zusammen. Künf- tig sitzen bei allen Entscheidungen die 13 Vertreter der verschiedenen Bänke sowie jeweils zwei Stellver- treter im Beschlussgremium (drei Unparteiische, zwei KBV-Vertreter, zwei DKG-Vertreter, fünf von den Spitzenverbänden der Krankenkas- sen) – unabhängig davon, ob es um Krankenhausbehandlung oder psy- chotherapeutische Fragen geht. Un- ter den Stellvertretern der KBV können – und das begrüßt die Bun- despsychotherapeutenkammer – je nach Thema auch Psychotherapeu- ten sein.

Dr. med. Nicole Schlottmann kritisiert, dass die Leistungser- bringerseite durch diese Regelung

„maximal geschwächt“ werde. Je- der werde für alle Entscheidungen in die Verantwortung genommen, anstelle von Professionalisierung und Bürokratieabbau geschehe das Gegenteil, so die Geschäftsführerin des Dezernats V/Medizin der DKG.

Auch nach Ansicht von Hess wä- re mehr Flexibilität wünschens- wert gewesen. Immerhin sei in der Geschäftsordnung die Mög- lichkeit eingeräumt, innerhalb des sektorübergreifenden Beschluss- gremiums spezifische Arbeitsgrup-

pen zu bilden. I

Martina Merten

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS

Politisches Bauernopfer

Die Vertreter der Selbstverwaltung sind zufrieden – sie werden gegenüber dem Ministerium weiterhin selbstständig auftreten können. Ein Manko: Ab Mitte 2008 werden Beschlüsse sektorübergreifend getroffen.

Foto:mauritius images

Auf den „Bänken“

im Gemeinsamen Bundesausschuss werden auch künf- tig Ehrenamtliche sitzen.

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