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Archiv "Gemeinsamer Bundesausschuss: Votum für den neuen Versorgungsbereich" (29.03.2013)

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A 598 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 13

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29. März 2013

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS

Votum für den neuen Versorgungsbereich

Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung soll es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig über die Sektoren hinweg eine bessere Versorgung geben.

A

uch im Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA) kommt es vor, dass Entscheidungen ein- stimmig und ohne kontroverse Dis- kussion getroffen werden. So etwa beim Tagesordnungspunkt 8.4.5 der Sitzung am 21. März. „Wer dafür ist, dass Dragees künftig überzoge- ne Tabletten heißen, der stimme jetzt zu“, forderte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, die Vertreter der Bänke auf.

Widerspruch erntete er keinen, und so kann in der Anlage VII der Arz- neimittelrichtlinie des G-BA die redaktionelle Anpassung an den

„Standard Term“ der Europäischen Arzneibuchkommission erfolgen.

Einzelfragen umstritten

Nicht ganz so harmonisch verlief die Beschlussfassung über die Richtlinie zur ambulanten spezial- fachärztlichen Versorgung (ASV).

Dieser neue sektorenübergreifende Versorgungsbereich soll einheitli- che Rahmenbedingungen für Kran- kenhäuser und Vertragsärzte bei der Behandlung „schwerer Verlaufsfor- men von Erkrankungen mit beson- deren Krankheitsverläufen“ und sel- tener Erkrankungen schaffen. Ein Einvernehmen zwischen Kassenärzt- licher Bundesvereinigung, Deut- scher Krankengesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Patien- tenvertretern über personelle Anfor- derungen und weitere wichtige Vor - aussetzungen in diesem neuen Ver- sorgungsbereich war in intensiven Beratungen im G-BA-Unteraus- schuss Qualitätssicherung erzielt worden (siehe DÄ-Interview mit Dr. med. Regina Klakow-Franck, Heft 11/2013). Abschließend muss- te im G-BA-Plenum noch über eini- ge offen gebliebene Fragen abge- stimmt werden.

Umstritten bis zuletzt war etwa die Frage der Mindestmengen bei

der Behandlung von Erkrankungen in der ASV. Die Krankenkassen plä- dierten für einheitliche Vorgaben über den ganzen neuen Versor- gungsbereich hinweg, konnten sich aber nicht durchsetzen. Nach den Erfahrungen mit der Rechtspre- chung des Bundessozialgerichts zu Mindestmengen favorisierte Hecken möglichst evidenzbasierte Richt- werte für jede einzelne Erkrankung.

Dies werde eine erhebliche Verzö- gerung bei der Ausgestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach sich ziehen, be- fürchtet Dr. Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband.

Auch bei der DKG war in Einzel- fragen ein leises Grollen zu verneh- men, etwa als sie mit dem Anliegen scheiterte, den Gültigkeitszeitraum einer Überweisung in die ASV mög- lichst weit zu fassen. DKG-Haupt- geschäftsführer Georg Baum kriti- sierte es als verfehlt, die Patienten in eine permanente Rückkoppelung

mit dem überweisenden Arzt zu schicken. Es stehe zu befürchten, sagte Baum, dass etwas, „was ur- sprünglich mit der Hoffnung für mehr Freiheit für die Patienten auf den Weg gebracht wurde, sich als das Gegenteil erweist“. Es sei, se- kundierte ihm DKG-Geschäftsfüh- rerin Dr. Nicole Schlottmann, inzwi- schen ein Bürokratiegrad erreicht, der in der Praxis gar nicht mehr zu bewältigen sei. Unterschiedliche Vorstellungen gab es auch bei der Frage, inwieweit im Krankenhaus über den begrenzten Erkrankungs- fall in der ASV hinaus ein damit nicht direkt zusammenhängendes Behandlungsgeschehen statthaft sei.

Man könne zufrieden damit sein, meinte Klakow-Franck, unpartei - isches Mitglied im G-BA, abschlie- ßend, über die Sektoren hinweg ei- nen ganz neuen Versorgungsbereich geschaffen zu haben, in dem nieder- gelassene Ärzte und Krankenhaus- ärzte zusammenwirkten. „Auf Basis der heute beschlossenen allgemei- nen Regelungen werden wir nun Zug um Zug die diagnosespezifi- schen Anlagen überarbeiten und so die neue Richtlinie so bald wie mög- lich mit Leben füllen.“

Bei den schweren Erkrankungen werde man sich zunächst dem Be- handlungsgeschehen bei gastroin- testinalen Tumoren/Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologischen Tu- moren, rheumatologischen Erkran- kungen und der Herzinsuffizienz zuwenden, bei den seltenen Erkran- kungen solle die Priorität bei Tuber- kulose, Marfan-Syndrom, pulmo- nale Hypertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierender Cholan- gitis liegen. Klakow-Franck ist zu- versichtlich, bis zum Jahresbeginn 2014 die ersten Konkretisierungen in der ASV auf den Weg bringen zu

können.

Thomas Gerst

Antikörperbeschichtete Stents (AK-Stents): Diese sind künftig zur Behandlung von Stenosen bei denjenigen Patienten von der GKV-Versorgung ausgeschlossen, die ein erhöhtes Risiko einer Restenose haben und für die die Anwendung eines medikamentenbeschichteten Stents in Betracht kommt. Begründet wurde dies mit einem bei dieser Patientengruppe deutlich höheren Schadenspotenzial beim Einsatz von AK-Stents.

ADHS bei Erwachsenen: Es werden wissenschaftliche Kriterien vorgegeben, nach denen ADHS im Erwachse- nenalter festgestellt werden kann. Festgelegt wird, welche Fachärzte zur Behandlung befugt sind und me- thylphenidathaltige Medikamente verordnen dürfen.

Acetylsalicylsäure, derzeit bereits als Thrombozytenag- gregationshemmer in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen in der GKV verordnungsfähig, darf künftig auch in der Sekundärprä- vention bei koronarer Herzkrankheit verordnet werden.

WEITERE ENTSCHEIDUNGEN

P O L I T I K

Referenzen

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