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Archiv "Gemeinsamer Bundesausschuss: „Wir leben von unserer Interessenvielfalt“" (29.09.2006)

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A2514 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 39⏐⏐29. September 2006

P O L I T I K

D

ie Regierung hat auch beim Gemeinsamen Bundesaus- schuss (G-BA) keine Ausnahme ge- macht: Das oberste Beschlussgremi- um der Selbstverwaltung ist genau- so wenig in die Verhandlungen zu einer Gesundheitsreform einbezo- gen worden wie alle anderen Akteu- re im Gesundheitswesen auch. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der G-BA Vorsitzende Dr. jur. Rainer Hess eines sicherlich nicht durchge- hen lassen: künftig hauptamtliche Mitglieder in das Beschlussgremi- um des Bundesausschusses zu beru- fen. Denn das, betont Hess anläss- lich der Vorstellung des G-BA-Ge- schäftsberichts 2005 in Berlin, wir- ke eher behindernd denn fördernd.

In dem Gesetzentwurf der Gro- ßen Koalition ist vorgesehen, in Zu- kunft sechs G-BA-Mitglieder haupt- amtlich zu berufen – drei gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), drei von dem neu zu gründenden Spitzenverband Bund der Kranken- kassen. Im ersten Enwurf war sogar die Rede davon, alle zwölf Mitglie- der des G-BA-Beschlussgremiums, auch die unparteiischen und die Pa- tientenvertreter, hauptamtlich zu be- nennen. Derzeit arbeiten alle Mit- glieder ehrenamtlich. Durch die geplante Organisationsreform des G-BA könnten die Mitglieder den einen oder anderen Beschluss viel- leicht schneller treffen, räumte Hess ein. „Das ist jedoch der einzige Vor- teil.“ Vom „Sachverwalter zum Lobbyisten“ wolle man nicht um- funktioniert werden, fügte DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum hinzu. Die Politik sollte bei allen Überlegungen zu einer Organisati- onsreform bedenken, dass die ge- meinsame Selbstverwaltung in ihrer jetzigen Struktur auch die Verant- wortung für unpopuläre Entschei-

dungen zu Leistungseinschränkun- gen übernehme und sie gegenüber den Betroffenen vertrete.

So seien unter den 88 Beschlüs- sen, die der G-BA in 2005 getroffen hat, auch Beschlüsse gewesen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandet hat: Beispiel en- terale Ernährung. Während der G-BA die künstliche Ernährung, um Miss- bräuche in Alters- und Pflegeheimen zu vermeiden, auf klare medizini- sche Indikationen begrenzen wollte, forderte das BMG eine nichtindika- tionsgebundene Regelung – die es letztlich auf dem Weg der Ersatzvor- nahme durchsetzte. Ob es dabei bleibt, wird Hess zufolge derzeit in einem Rechtsstreit geklärt.

Disease- Management- Programme aktualisiert

2005 hat der G-BA zudem auf Wunsch des Gesetzgebers Richt- linien zur Arzneimittelversorgung überarbeitet und in einigen Berei- chen ergänzt. Hierbei ging es bei- spielsweise um apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arz- neimittel gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 SGB V. So sind per G-BA-Beschluss künftig ausnahmsweise nicht ver- schreibungspflichtige Antihistami- nika für jene Patienten, die unter schwerwiegenden Formen eines all- ergischen Schnupfens leiden und bei denen die Behandlung mit ei- nem kortisonhaltigen Nasenspray nicht ausreicht, verordnungsfähig.

Im Mittelpunkt der Arbeit des G-BA standen darüber hinaus Emp- fehlungen des Bundesausschusses an das BMG zur Einführung von Disease-Management-Programmen (DMP) – also strukturierter Behand- lungsprogramme für chronisch kran- ke Menschen. 2005 wurden Emp- fehlungen für das DMP Diabetes mellitus Typ 2, für Asthma und für das DMP Brustkrebs überprüft und

ergänzt. Es läuft eine Ausschrei- bung zur Auswahl weiterer chroni- scher Krankheitsbilder, für die struk- turierte Behandlungsprogramme ent- wickelt werden sollen.

Kriterien für ein Qualitäts- management vorgelegt

Zu den Aufgaben des G-BA gehört es auch, im Bereich der Qualitätssiche- rung (QS) und des Qualitätsmanage- ments (QM) in der ambulanten und in der stationären Versorgung tätig zu werden. In 2005 ergänzte der G-BA die externe QS um weitere Leistun- gen. Zudem hat er die an Mindest- mengen gebundene Berechtigung, planbare Eingriffe am Krankenhaus durchzuführen, erweitert und zum Teil verschärft. Beispiel Kniegelenk- Totalendoprothese (Knie-TEP): 2004 hatte der G-BA hinsichtlich der Knie-TEP festgelegt, dass es einen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität bei einer solchen Opera- tion gibt. Krankenhäuser, die künftig Knie-TEP-Eingriffe vornehmen, müs- sen laut G-BA-Beschluss pro Jahr mindestens 50 solcher Operationen vorweisen. Es gelten Übergangsfri- sten. Der Gesetzgeber hat dem G-BA außerdem die Aufgabe zugewiesen, Anforderungen für ein einrichtungs- internes QM von Vertragsärzten, Me- dizinischen Versorgungszentren und Vertragspsychotherapeuten festzule- gen. Diese Kriterien hat der G-BA Ende 2005 veröffentlicht.

Mit seiner Vielzahl an Entschei- dungen belege der Geschäftsbericht

„eindrucksvoll“, wie leistungsfähig und effizient die gemeinsame Selbst- verwaltung derzeit arbeite, resümierte Hess – ohne hauptamtliche Mitglie- der. Schließlich, so der G-BA-Vorsit- zende, „leben wir von unserer Inter-

essenvielfalt“. I

Martina Merten

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS

„Wir leben von unserer Interessenvielfalt“

Der G-BA-Geschäftsbericht 2005, sagt dessen Vorsitzender Dr. Rainer Hess, belege die Leistungsfähigkeit des Gremiums – ohne hauptamtliche Mitglieder.

Der Geschäftsbericht des G-BA 2005 ist unter www.g-ba.de abrufbar.

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