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Archiv "Bekanntmachungen: Gemeinsamer Bundesausschuss – Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zur Einführung von Mindestmengen" (16.09.2005)

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Literatur

1. Schwabe U, Paffrath P (Hrsg.): Arzneiverordnungs- Report 2004. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2004.

2. Ananth J, Burgoyne KS, Niz D, Smith M: Tardive dyski- nesia in 2 patients treated with ziprasidone. J Psychia- try Neurosci 2004; 29: 467–469.

3. Fachinformation Zeldox®Hartkapseln, Mai 2003.

4. Dose M: Was ist der Stellenwert atypischer Neurolep- tica für die Praxis? Arzneiverordnung in der Praxis 2003; 30; 5–6.

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Postfach 12 08 64, 10598 Ber- lin, Telefon: 0 30/40 04 56-5 00, Fax: 0 30/

40 04 56-5 55, E-Mail: info@akdae.de, In-

ternet: www.akdae.de )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 37⏐⏐16. September 2005 AA2501

Der Gemeinsame Bundesausschuss ge- mäß § 91 Abs. 7 SGB V hat per Veröffent- lichung am 19.August 2005 im Bundesan- zeiger (Ausgabe Nr. 160 vom 25. 8. 2005) ein Forschungsvorhaben öffentlich aus- geschrieben, das die Einführung von Min- destmengen gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V begleiten soll. Die Durch- führung einer solchen Begleitforschung basiert auf § 3 Abs. 4 der „Mindestmen- genvereinbarung“, in der das Verfahren zur Umsetzung der Mindestmengenrege- lung niedergelegt ist.

Laut Ausschreibungstext besteht der Leitgedanke der Mindestmengenrege- lung in einem besonderen Zusammen- hang zwischen der Häufigkeit durchge- führter Operationen bzw. ärztlicher Lei- stungen und dem daraus resultierenden Behandlungsergebnis. Ziel der wissen- schaftlichen Begleitung soll es sein, die Auswirkungen der bereits vereinbarten bzw. neu vereinbarten Mindestmengen, der Ausnahmetatbestände und der Län- dervoten gemäß § 137 Abs. 1 Satz 5 SGB V zu untersuchen und zu bewerten.

Hierbei wird zu beurteilen sein, ob die Vereinbarung von Mindestmengen ziel- führend für eine Verbesserung der Pati- entenversorgung ist und welche Auswir- kungen das Ausscheiden von Einrichtun- gen aus der Leistungserbringung und die Anwendung von Ausnahmetatbeständen haben. Außerdem ist beabsichtigt, über die Begleitforschung Informationen für die Festlegung von Mindestmengen und Ausnahmetatbeständen zu erhalten, bei deren Anwendung eine qualitativ hoch- wertige, optimal abgestimmte und flä- chendeckende Versorgung der Bevölke- rung sichergestellt wird.

Die Ausschreibung sieht eine themati- sche Gliederung der Begleitforschung in fünf Abschnitte vor:

1. Evaluation der Umsetzung der Min- destmengenvereinbarung in den Jahren 2004 und 2005 und der strukturellen Aus- wirkungen auf die Patientenversorgung (retrospektive Analyse der bereits ver- einbarten Leistungsbereiche)

2. Untersuchung der Auswirkungen bestehender Mindestmengen auf die Ergebnisqualität und weiterer Effekte (ebenfalls retrospektive Analyse der be- reits vereinbarten Leistungsbereiche)

3. Untersuchung der strukturellen, er- gebnisqualitativen und weiteren Auswir- kungen der bis Ende 2006 ggf. neu verein- barten bzw. veränderten Mindestmengen (prospektive Analyse für die bis Ende 2006 ggf. vereinbarten Leistungsbereiche) 4. Zusammenfassende Analyse der Er- gebnisse von Abschnitt 1 bis 3

5. Empfehlungen für Mindestmengen- regelungen in den Folgejahren

In der öffentlichen Ausschreibung werden die Erwartungen an die Inhalte der Forschung zu den genannten 5 Ab- schnitten anhand von Leitfragen präzi- siert, ebenso die methodischen und orga- nisatorischen Rahmenbedingungen.

Geplanter Projektbeginn ist der 1. De- zember 2005 bei einer maximalen Pro- jektlaufzeit von 24 Monaten. Der finanzi- elle Rahmen für das gesamte Projekt ist mit höchstens 180 000,– Euro beziffert.

Interessenten müssen ihre Angebote schriftlich bis zum 6. Oktober 2005beim Gemeinsamen Bundesausschuss abgege- ben haben.

Die genaue Postanschrift und die aus- führliche Beschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte sowie der formalen Aufla- gen sind dem vollständigen Text der öf- fentlichen Ausschreibung zu entnehmen.

Neben der Veröffentlichung im Bundes- anzeiger ist die Ausschreibung im Inter- net abrufbar, entweder auf den Websei- ten des Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de) oder auch des Deutschen Ärzteblattes unter www.aerzteblatt.de/

plus3705. )

Bekanntmachungen

Gemeinsamer Bundesausschuss –

Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zur Einführung von Mindestmengen

Für die Transfusionsmedizin stellt die Bundesärztekammer gemeinsam mit der zuständigen Bundesoberbehörde den all- gemein anerkannten Stand der medizini- schen Wissenschaft und Technik in Richt- linien fest. Dieses Verfahren ist seit 1998 durch das Transfusionsgesetz (TFG) vor- gegeben.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2005 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Bei- rats die Gesamtnovelle 2005 der Richtli- nien zur Gewinnung von Blut und Blutbe- standteilen und zur Anwendung von Blut- produkten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFGbeschlossen. Das Einverneh- men der zuständigen Bundesoberbehörde erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich- Instituts mit Schreiben vom 13. Juli 2005.

Die Richtlinien sind gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 18 Abs. 1 Satz 3 TFG im Bun-

desanzeiger bekannt zu machen und kön- nen daher erst danach in Kraft treten.

Diese Bekanntmachung wird voraus- sichtlich Anfang Oktober 2005 erfolgen.

Im Interesse einer möglichst frühzeiti- gen Unterrichtung aller von den Richtli- nien betroffenen Fach- und Verkehrskrei- se wird bereits jetzt auf die künftige Fas- sung der Richtliniennovelle hingewiesen, die unter

http://www.bundesaerztekammer.de/30/

Richtlinien/Richtidx/Blutprodukte2005/

index.html abrufbar ist.

Korrespondenzanschrift:

Bundesärztekammer Dezernat VI

Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin

Vorabinformation

über die Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Gewinnung

von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung

von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG

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