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Archiv "Totalendoprothesen: Mindestmengen für Knie-TEP ausgesetzt" (23.09.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 38

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23. September 2011 A 1935

A K T U E L L

RANDNOTIZ

Vera Zylka-Menhorn

Kein Leben ohne Nahrung, das ist klar. Doch keine Evolution ohne Ko- chen – wer hätte das gedacht? Wie unsere Vorfahren das Kochen erfan- den und damit endlich etwas War- mes in den Magen bekamen, zählt nämlich zu den revolutionären Fort- schritten in der Geschichte der Menschheit: Die Evolutionsbiologen Chris Organ und sein Team von der Harvard University haben herausge- funden, dass der Mensch bereits vor 1,9 Millionen Jahren das Kochen er- fand – und dass er damit seine

Überlebenschancen und die Fitness seiner Art signifikant verbesserte (PNAS 2011 doi: 10.1073/pnas.

1107806108). Denn die kalorisch höherwertigen Mahlzeiten führten zu einer gestiegenen Reproduktionsra- te; die größere Zahl an Nachkom- men ließ den Fortbestand der Spe- zies wahrscheinlicher werden.

Die Forscher gehen davon aus, dass das langfristige Überleben des Homo sapiens allein durch Rohkost fraglich gewesen wäre. Denn wer gegarte oder gekochte Nahrung zu sich nimmt, die sehr viel leichter, er- giebiger und schneller zu verdauen ist als Rohkost, spart Kau- und Ver- dauungszeit. Außerdem erhöht Ge- kochtes den Energieertrag aus der Nahrung, der Body-Mass-Index steigt, und das Gehirn konnte sich besser entwickeln. Das Erfinden des Kochens gilt somit als Vorausset- zung für die Entwicklung des Homo sapiens. Evolutionsbiologe Organ knüpft mit seiner Veröffentlichung an Charles Darwin an, der bereits 1871 in seinem Werk „Die Abstammung des Menschen“ (Kapitel 5) die evolu- tionäre Bedeutung des Kochens und Wärmens vermutet hatte, aber auch an den in Harvard lehrenden Anthro- pologen Richard Wrangham, der 2009 veröffentlichte, dass uns das Kochen zum Menschen machte.

Ohne Kochen keine Evolution

Nach der Statistik der Bundesan- stalt für Arbeitsschutz und Arbeits- medizin erlitten 2007 mehr als acht Millionen Menschen eine Unfall- verletzung – 18 000 sind an den Folgen gestorben. Für die Versor- gung von polytraumatisierten Pa- tienten beziehungsweise Schwer- verletzten ist nun eine fachübergrei- fende, evidenzbasierte S3-Leitlinie erschienen. Ihr Ziel ist es, die Pro- zessqualität in den Kliniken und die Behandlungsergebnisse hinsicht- lich Mortalität und Lebensqualität zu verbessern.

Die Leitlinie wurde unter Feder- führung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) mit zwölf weiteren Fachgesellschaften erstellt – unterstützt vom Institut für Forschung in der operativen Medi- VERSORGUNG VON SCHWERVERLETZTEN

Fachübergreifende S3-Leitline erschienen

zin der Universität Witten/Herde- cke und der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizini- schen Fachgesellschaften. Sie wur- de in drei übergeordnete Themen- bereiche gegliedert: Präklinik, Schockraum und erste OP-Phase.

Insgesamt wurden 264 Schlüssel- empfehlungen erstellt.

Das Traumanetzwerk der DGU hat Vorgaben formuliert, um ihre Implementierung zu erleichtern.

Hierzu gehören unter anderem die Einführung einheitlicher personel- ler, struktureller und organisatori- scher Voraussetzungen (zum Bei- spiel Schockraumausstattung), die Formulierung von standardisierten Behandlungsabläufen und Verle- gungskriterien für die Frühphase der Schwerverletztenversorgung. zyl

Der Gemeinsame Bundes- ausschuss (G-BA) hat die seit Januar 2006 geltende Regelung zu Mindestmen- gen bei Kniegelenk-Total - endoprothesen (Knie-TEP) vorläufig ausgesetzt. An- lass ist ein Urteil des Lan- dessozialgerichts Berlin- Brandenburg, das im Au- gust der Klage eines Kli- nikbetreibers gegen die Mindestmengen stattgege- ben hatte. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Mindest- menge von 50 bei der Knie-TEP rechtmäßig ist“, betont Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Hess kündigte an, vor dem Bun- dessozialgericht in Revision zu ge- hen, sobald die Urteilsbegründung des LSG vorliege. Um für die Kran- kenhäuser bis zum abschließenden Urteil Planungssicherheit zu ge- währleisten, wird die Mindestmen- genregelung bei Knie-TEP bis dahin nicht angewendet. Andere Mindestmengen sind nicht betroffen.

Der G-BA-Vorsitzende stellte klar, dass auch das LSG den Zusammenhang zwischen der Qualität und der Menge der durchge- führten Operationen nicht infrage gestellt hätte.

„Nach Meinung des Ge- richts sei der statistische Zusammenhang jedoch zu gering, um eine Patienten- relevanz nachzuweisen“, erklärte Hess.

Die Patientenvertreter im G-BA hatten sich gegen die Aussetzung ausgesprochen. Sie sehen einen klaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Infektionen und der Menge der Operationen.

Kritik an der Mindestmengenrege- lung übte Georg Baum, Hauptge- schäftsführer der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft: „Bei einem orthopädisch-chirurgischen Ärzte- team kommt es nicht auf die Stück- zahl der Knie an, die sie operiert ha- ben, sondern auf ihre generelle Kompetenz in diesem Gebiet. Diese Alle-oder-Nichts-Regelung wird der Sache nicht gerecht.“ mei TOTALENDOPROTHESEN

Mindestmengen für Knie-TEP ausgesetzt

Bessere Qua - lität durch Masse ? Darüber herrscht seit Jahren Streit.

Foto: Picture Alliance

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