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och sind Winterreifen kei- ne Pflicht. Aber wer mit seinem Auto sicher durch Schnee und Eis kommen will, sollte auf Winterreifen umstei- gen. Denn wer auf Sommerrei- fen unterwegs ist, fährt gefähr- lich. Untersuchungen belegen, dass ein Auto mit Winterreifen bei Kälte, Eis und Schnee mit Tempo 50 nach 35 MeternBremsweg zum Stehen kommt.
Mit Sommerreifen würden es fast zehn Meter mehr sein.
„Obendrein“, warnt Bianca Höwe vom Bund der Versicher- ten (BdV), „riskieren Autofah- rer mit falschen Reifen ihren Versicherungsschutz, obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die Winterreifen vorschreibt.“
Die Vollkaskoversicherung muss nicht bezahlen, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige- führt hat. Bianca Höwe: „Grobe Fahrlässigkeit kann bereits dem- jenigen unterstellt werden, der ohne Winterreifen fährt, obwohl
er wissen sollte, dass er so kei- neswegs sicher unterwegs ist.“
Ebenfalls dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit setzt sich möglicherweise aus, wer mit Sommerreifen unbeeindruckt unangemessen flott durch den Schnee fährt. Die Vollkasko zahlt dann den eigenen Scha- den des Fahrers sicher nicht.
Die Haftpflichtversicherung hingegen zahlt bei grober Fahr- lässigkeit. Hier gebe es eine Sonderregelung, erläutert der BdV. Die Autohaftpflicht müsse den Fremdschaden auf jeden Fall bezahlen, damit der Ge- schädigte nicht leer ausgehe.
Nach Einschätzung von TÜV-Experten verlieren Win- terreifen, die älter als fünf Jahre sind, zunehmend an Grip bei Nässe oder auf Eis und Schnee.
Das Alter des Reifens lässt sich an der „DOT-Kennziffer“ auf der Seitenwand des Pneus fest- stellen: Die ersten beiden Zif- fern stehen für die Produktions- woche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: 2504 = 25. Woche 2004. Vor dem Jahr 2000 war ei- ne dreistellige Kennziffer üb- lich. Hier wies die letzte Ziffer auf das Produktionsjahr hin: 259
= 25. Woche 1999.
Und: Winterreifen mit weni- ger als vier Millimeter Profiltie- fe sind für den Wintereinsatz ungeeignet. Der BdV empfiehlt Autofahrern, ihr Fahrzeug ange- messen auf den Winter umzurü- sten, um gefahrlos und bei vol- lem Versicherungsschutz durch Schnee und Eis zu kommen.
Wechseln sollte man möglichst frühzeitig, weil mit den ersten Schneeflocken in der Regel ein Ansturm auf die Reifenhändler
erfolgt. JF
Bei Schnee und Eis
Fahren mit Sommerreifen gilt als „grob fahrlässig“
Autofahrer mit falschen Reifen gefährden ihren Versi- cherungsschutz, warnt der Bund der Versicherten.
Versicherungen
Foto:Allianz Versicherung/GP