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Archiv "PFLEGEPERSONAL: Grob fahrlässig" (26.06.1989)

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KASPAR HAUSER

Zu dem Beitrag „Der ‚ange- schüttete Motschär` aus Tirol" von Dr. Günter Hesse in Heft 14/1989:

Zumutung

Gegenüber der fundierten Arbeit von Mayer/Tradowsky ist es eine Zumutung, der Hy- pothese von Dr. Hesse einen Wahrheitsgehalt zugestehen zu sollen:

Die bei dem aufgetauch- ten Unbekannten gefundenen Devotionalien sind angesichts des umfassenden Ränkespiels um den Unbekannten keine beweisende Stütze für die Hy- pothese seiner Herkunft aus dem Unterinntal.

Für das Vorliegen einer Epilepsie besteht überhaupt kein Anhaltspunkt.

Ein „bekloppter Trottel"

verfertigt nicht solch anmuti- ge Bilder, wie sie von Kaspar Hauser geschaffen wurden.

Was soll einen Lord Stan- hope veranlassen, für teure Geschenke einen „beklopp- ten Trottel" „für sich" zu ge- winnen und seinetwegen um- fangreiche Reisen zu unter- nehmen?

Wer soll daran interessiert sein, einen „bekloppten Trot- tel" um jeden Preis aus dem Leben zu schaffen?

Dr. med. Ulrich Waßer, Luisenstraße 12, Badenweiler Dazu der Autor des Beitrags:

Beweis

Epilepsie (oft mit initialer Lävoversion) bezeugen: Hau- ser, Daumer, Feuerbach, Hei- denreich, Meyer, Hickel. Oli- gophrenie: Feuerbach, von Tucher, Meyer. Unheilbaren Pseudologismus: Daumer, Feuerbach, von Tucher, Bi- berbach, Meyer, Hickel. Kon- genitale Mißbildungen: Preu, Osterhausen, Heidenreich.

Tiroler Dialekt: Hauser, Bin- der, Feuerbach, Daumer, von Klüber. Weitere interdiszipli- näre Indizien in meiner Ar- beit „Neue Aspekte und Ma- terialien zum Kaspar-Hauser- Problem". Übrigens ist be- kannt, daß Schwachsinnige —

zum Beispiel Mind, der „Kat- zen-Raffael" — „anmutige Bil- der" verfertigen können (Gruhle, Prinzhorn, Navratil, Breton).

Schließlich: Keine fremde, aus Karlsruhe gesteuerte, Hand liquidierte Hauser. Es war die eigene, als er nach dem Vorbild vom 17. Oktober 1829 eine Show abziehen wollte, um das wachsende Mißtrauen seines Gönners Lord Stanhope zu beschwich- tigen. Der oberflächlich in- tendierte Artefakt löste re- flektorisch einen lävoversiven Anfall aus, der beim Sturz zu Boden den Dolch quer von links nach rechts durch Herz- beutel und Magen in die Le- ber bohrte.

Endgültiger Beweis: Der Spiegelschriftzettel mit Hau- sers Schriftzügen, Psychopa- thologie, Neurolinguistik, Ag- grammatismus, Stereotypien.

Dr. Günter Hesse, Gei- gersbergstraße 16, 7500 Karlsruhe 41

PFLEGEPERSONAL

Zu Äußerungen von Bundesge- sundheitsministerin Lehr:

Grob fahrlässig

Was einem in der Gesund- heitspolitik so alles geboten wird, ist schon ungeheuerlich!

Daß eine Frau Lehr behaup- tet, die Krankenschwestern bräuchten nur weniger Kaffee zu trinken, dann wäre der Personalmangel behoben, ha- ben (fast) alle mindestens mit einem Kopfschütteln beant- wortet. Sie hat diese Behaup- tung zwar zurückgenommen, daß sie aber eine Studie zi- tiert, die von einer Therapie psychisch kranker Patienten handelt, wo ein gemeinsames Kaffeetrinken mit den Schwestern zur Therapie ge- hört, und die nichts, aber auch gar nichts mit einer Stu- die über das Kaffeeverhalten einer Krankenschwester zu tun hat, wird dadurch be- stimmt nicht entschuldigt.

Ein Herr Jenninger mußte zurücktreten, weil er unbeab- sichtigt eine für manche miß-

verständlich degradierende Rede hielt. Hier handelt es sich mindestens um einen grob fahrlässigen Fehler, der viele zum großen Teil hart ar- beitende und vergleichsweise völlig unterbezahlte Men- schen beabsichtigt degra- diert! Es sei dahingestellt, welches Vorgehen mehr zu verurteilen ist.

Dr. med. Ernst Höfling, Schreivogtstraße 52, 8000 München 83

MEMMINGER PROZESS Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Theissen: Opfer und Popanz" in Heft 20/1989:

Tiefe Trauer

Fern davon, die Frauen zu verurteilen; oder nicht anzu- erkennen, daß es tragisch-exi- stentielle Situationen gibt, die eine Abruptio rechtfertigen.

Nur lassen sich bei den

„Memminger Frauen" (und deren Männern!) nur selten derartig gewichtige Gründe erkennen. Vielmehr war weit überwiegend die Furcht vor Abstrichen am materiellen Wohlergehen beziehungswei- se „Lebensstandard" ent- scheidungsbestimmend.

Was aber die Humanität und der Geschichte mühsam abgerungene Kultur aus- macht, hängt gerade erheb- lich vom Grad des Bewußt- seins gegenüber dem schutz- bedürftigen, ungeborenen Leben ab. Wenngleich dieses Bewußtsein in der Vergan- genheit auch stets nur als ein

„gebrochenes Bewußtsein"

existierte, scheint es heute mehr denn je im Werteplura- lismus nivelliert. Allein, „die Freiheit", die werdendes Le- ben einem falsch verstande- nen Hedonismus opfert, schlägt in Willkür um; dem subjektiven Ermessen die Entscheidung über „leb oder stirb" zu überlassen, ist ein schrecklicher Rückfall in der Rechtsgeschichte beziehungs- weise rechtfertigt den Tot- schlag durch den Stärkeren (Faustrecht).

Kollege Theissens Ent- scheidung zur Abruptio läßt

eine derartige Reflektion be- ziehungsweise Diskussion mit den Eltern sowie das Bemü- hen um alternative Lösungs- möglichkeiten zugunsten des ungeborenen Lebens nicht erkennen, so daß er im for- malen und ethischen Sinne nicht freigesprochen werden kann.

Der Versuch, Herrn Theissen als „Anwalt der Frauen" hochzustilisieren, läßt auf einen erheblichen Mangel an ethischer Reflek- tion schließen, der gerade eingedenk unserer „deutsch- ärztlichen Vergangenheit" ei- ne tiefe Trauer hinterläßt.

Dr. med. Reinhard Baden, Landesnervenklinik Ander- nach, Vulkanstraße 58, 5470 Andemach

FORTBILDUNG

Zu der Berichterstattung vom Deutschen Ärztetag „Tagesord- nungspunkt I: Zwölf Forderungen für die Fortbildung" in Heft 20/1989:

Eine Möglichkeit

Eine Möglichkeit, ärzt- liche Fortbildung nachzuwei- sen, wäre beispielsweise ein im DEUTSCHEN ARZTE- BLATT oder in den „Landes- ärzteblättern" abgedruckter Fragebogen (Quiz), der sich inhaltlich auf einen Fortbil- dungsartikel bezieht und mit diesem in zeitlichem Zusam- menhang steht. Die von den Ärztinnen und Ärzten ausge- füllten Bögen werden an die Ärztekammer geschickt und dort ausgewertet. Die Kam- mer bescheinigt jedem Mit- glied, zum Beispiel jährlich, daß es x-mal (erfolgreich) ei- nen „Fortbildungsfragebo- gen" beantwortet hat. Die Lösungsvorschläge werden ei- nige Ausgaben später veröf- fentlicht. Wegen der Vielfalt verschiedener Fachgebiete und -bereiche könnte dieses Verfahren sinngemäß von ärztlichen Fachverbänden durchgeführt und/oder in speziellen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.

Armin Krüger, Landwehr- deich 47, 2282 List

A-1888 (8) Dt. Ärztebl. 86, Heft 25/26, 26. Juni 1989

Referenzen

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