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Archiv "Freie Berufe fordern Berücksichtigung im Betriebsrentengesetz" (29.03.1979)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Fortbildungsakademie mit europäischem Anspruch

Im Nauheimer Fortbildungszen- trum der hessischen Landesärzte- kammer wurde eine „Europäische Akademie für ärztliche Fortbil- dung" gegründet. Als Aufgaben dieser Akademie werden in einer Pressemitteilung der Pressestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen genannt: „Erforschung und Untersuchung neuer Metho- den auf dem Gebiet der ärztlichen Fortbildung, die Beratung und Un- terrichtung europäischer Ärzte und der Erfahrungsaustausch mit ihnen über die Methoden sowie die Weitergabe von Ergebnissen an die Weltgesundheitsorganisa- tion." Auf der Gründungsver- sammlung am 19. Januar wurde Dr. med. Wolfgang Bechtoldt zum Präsidenten der Akademie ge- wählt. Bechtoldt ist auch Präsi- dent der Landesärztekammer Hes- sen und damit Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Über ei- ne offizielle Mitwirkung der Bun- desärztekammer an der Neugrün- dung ist bisher noch nicht ent- schieden. NJ

Schwangerschaftsabbruch vorwiegend

aus „sozialer Indikation"

Im vierten Quartal 1978 wurden dem statistischen Bundesamt 19 829 Schwangerschaftsabbrü- che gemeldet. Auf 10 000 Lebend- und Totgeborene entfielen somit 1453 Abbrüche. Von den betroffe- nen Frauen waren sieben Prozent unter 18, 50 Prozent zwischen 18 und 29 Jahren, 33 Prozent zwi- schen 30 und 39 Jahren und acht Prozent über 40 Jahre alt. Bei zwei Prozent fehlte die Altersangabe in der Meldung. 57 Prozent der Frau- en, die eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft vornehmen ließen, waren verheiratet, 34 Pro- zent ledig, sechs Prozent geschie- den und ein Prozent verwitwet. Bei zwei Prozent fehlte die Angabe des Familienstandes.

Auffallend ist die Verteilung der Abbrüche auf die verschiedenen vom Gesetz zugelassenen Indika- tionen: Allein 68 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche wur- den aus Gründen einer sonstigen schweren Notlage („soziale Indi- kation") vorgenommen, medizini- sche Gründe waren dagegen in nur mehr 27 Prozent der Fälle maßgebend, bei letztlich vier Pro- zent der Fälle lag eine eugenische und bei 0,1 Prozent eine ethische (kriminologische) Indikation vor.

71 Prozent der Abbrüche wurden in Krankenhäusern und 29 Prozent ambulant in einer gynäkologi- schen Praxis durchgeführt. Bei stationärem Aufenthalt verweilten die Frauen im Durchschnitt 5,2 Ta- ge im Krankenhaus EB

Anhörung beim

Bundesgesundheitsamt über Clofibrinsäure

Wie im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT (Heft 12/1979) angekün- digt, hat am 19. März beim Bun- desgesundheitsamt, Berlin, eine Ad-hoc-Sitzung gemäß §§ 62, 63 Arzneimittelgesetz zur Frage der Nutzen/Risiko-Abschätzung von Arzneimitteln, die Clofibrinsäure oder ihre Derivate enthalten, statt- gefunden. Die Vertreter der Arz- neimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft wurden infor- miert, daß eine Entscheidung über mögliche restriktive Maßnahmen des Bundesgesundheitsamtes bei Fertigarzneimitteln, die Clofibrin- säure oder ihre Derivate enthalten, nicht vor dem 18. April 1979 zu erwarten ist.

Nach dem Verlauf der Sitzung, bei der im wesentlichen Gemeinsam- keiten bzw. Unterschiede im phar- makodynamischen, pharmakoki- netischen und toxikologischen Verhalten der betroffenen Wirk- stoffe aufgrund der bislang vorlie- genden Untersuchungsergebnisse besprochen wurden, wird mit ei- ner nach den einzelnen Wirkstoff- Gruppen differenzierten Entschei- dung gerechnet. AK

Freie Berufe fordern Berücksichtigung im Betriebsrentengesetz

Als einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich zur Gleichstel- lung der Selbständigen mit den Arbeitnehmern bei der steuerli- chen Behandlung der Vorsorge- aufwendungen, bezeichnete der Beirat des Bundesverbandes der Freien Berufe, dem die Präsiden- ten und Vorsitzenden seiner 60 Mitgliedsverbände angehören, die Erhöhung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen, wie sie mit dem Steueränderungsgesetz 1979 für das Jahr 1980 beschlos- sen worden ist. Die volle Gleich- stellung sei damit jedoch noch nicht erreicht, und der Bundesver- band der Freien Berufe erwartet daher von Regierung und Parla- ment weitere Schritte in dieser Richtung. Darüber hinaus forderte der Beirat des Bundesverbandes auch eine „Öffnung" des Betriebs- rentengesetzes für Selbständige.

Auch hier bestehe eine Ungleich- behandlung; es sei nicht einzuse- hen, daß die steuerlichen Möglich- keiten der betrieblichen Altersver- sorgung nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige und Angehörige der freien Berufe gel- ten. BFB

Caritas: Erziehungsgeld für alle Mütter

Ein Erziehungsgeld für alle Mütter von Kindern im Alter bis zu drei Jahren hat der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes, Frei- burg, gefordert. Dieses Geld solle zwei Drittel des durchschnittlichen Nettoeinkommens aller weiblichen Erwerbstätigen betragen und un- ter der Voraussetzung gewährt werden, daß die Mutter während der Zeit zur Betreuung der Klein- kinder auf die Erwerbstätigkeit verzichtet. Die Zeit, in der das Geld gezahlt wird, soll für die gesetzli- che Rentenversicherung als „Er- satzzeit" gelten. EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13 vom 29. März 1979 857

Referenzen

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