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Arzneimittelbudget
Böse Fehlbuchung?
W
enn das zutrifft, was die Kassenärztliche Bun- desvereinigung vor we- nigen Tagen festgestellt haben will, dann müssen sich die Krankenkas- sen auf einige unangenehme Fra- gen gefaßt machen. Das Arznei- und Heilmittelbudget der Kas- senärzte, so der Vorwurf der KBV, werde von den Kassen um bis zu 50 Millionen DM manipuliert.Aufgrund eines Abkommens sind die Krankenkassen verpflich- tet, den Apothekern die Aufwen- dungen für die maschinelle Bear- beitung von Arztrezepten zu be- zahlen Die daraus resultierenden Verwaltungskosten werden nach Darstellung der KBV ohne Ab- sprache mit den Kassenärzten auf deren Arznei- und Heilmittelbud- get gebucht. Bereits seit Novem-
ber vergangenen Jahres hätten sich die Kassen auf dieses Verfah- ren verständigt. Dr. Peter Schwoe- rer, der Zweite Vorsitzende der KBV, spricht in diesem Zusam- menhang von einer „Abkassier- mentalität" der Kassen. Schon seit längerem bestünde außerdem der Verdacht, „daß die Kassen auch Arzneimittelverordnungen von Zahnärzten, Hebammen oder Heilpraktikern dem Budgetkonto zuordnen". Die gesamte Bud- getregelung könnte kippen, droht Schwoerer. Bevor die Kassen auch nur eine Mark aus der angedroh- ten Verrechnung der Budgetüber- schreitung erhielten, müsse bei je- dem einzelnen Buchungsvorgang erst einmal nachgewiesen werden, daß es sich um eine kassenärztliche Verordnung handele.
Die Kassen selbst weisen die Vorwürfe als „unverantwortliche Phantasterei" zurück. Sie bestrei- ten sowohl den behaupteten Zeit- raum der Buchungen als auch die Zuordnung auf das Arzneimittel- konto der Kassenärzte. Vielmehr würden die Aufwendungen auf ein spezielles Unterkonto verbucht, das nicht für die Budgetermittlung herangezogen werde.
Wie auch immer diese Ge- schichte weitergehen mag, sie ist bezeichnend für das äußerst ange- spannte Verhältnis der Vertrags- partner unter dem Eindruck des stringenten Arzneimittelbudgets.
Man muß kein Prophet sein, um die Prognose zu wagen, daß der
„Sprengsatz Arzneimittelbudget"
noch für weitere Detonationen sorgen wird. JM
Pflegeversicherung
Kompensations-Clinch
B
undesarbeitsminister Dr.Norbert Blüm (CDU), der Vater der sozialen Pflege- versicherung, kann sich fürs erste durch ein Gutachten der fünf Wirt- schaftsweisen bestätigt sehen: Mit Einführung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung (am 1. Juli 1996) muß kein zweiter (ganzer) Feiertag gestrichen werden, um die zusätzlichen Kosten infolge der dann wirksam werdenden sta- tionären Pflegeleistungen zugun- sten der Arbeitgeber zu kompen- sieren. Die Politiker werden zu- frieden sein, wie dies übereinstim- mend Arbeitsminister Blüm, die Sozialexperten der Fraktionen der FDP und SPD, Dr. Gisela Babel und Rudolf Dreßler, und die Ge- werkschaften betonten.
Dennoch darf prognostiziert werden: Das Gerangel um die Fi- nanzierung der Pflegeversicherung
ist noch nicht beendet, die Kontra- henten bleiben weiter im Clinch.
Die Ausgangslage ist differenzier- ter, als daß sie auf eine pauschale Streichung von Feiertagen begrenzt werden dürfte. Die Finanzierungs- rechnung kann nicht darauf bauen, daß im ersten Halbjahr nach In- krafttreten des Gesetzes fast fünf Milliarden DM Überschüsse in den Pflegekassen klingeln.
Wie lange dieser Überfluß Be- stand hat, ist schwer zu sagen, zu- mal zeitliche Verwerfungen zwi- schen dem Einsetzen der Finan- zierungspflicht (1. Januar) und dem Beginn der Leistungspflicht (1. April) bestehen. Weit weniger als erwartet werden professionelle Hilfen in Anspruch genommen;
viele Berechtigte begnügen sich statt dessen mit dem niedrigeren Pflegegeld. Das volle Leistungsaus- maß und die Inanspruchnahme-
Dynamik sind noch nicht absehbar.
Dies haben offenbar auch die Gut- achter gesehen, indem sie ihre grundsätzlichen Bedenken gegen eine Pflegepflichtversicherung wie- derholt erkennen lassen. Zudem habe die spitze Kalkulation des Ausgabenvolumens (bei Gegen- rechnung der Entlastungseffekte) ergeben, daß die Abschaffung eines Feiertages die Kosten nur zwischen 70 und 76 Prozent ausgleiche. Die Gutachter bezweifeln die Angaben des Arbeitsministeriums, daß die Einführung der Pflegeversicherung zu Einsparungen an anderen Stel- len (Krankenkassen, Krankenhäu- sern u. a.) und damit auch zu einer Entlastung der Arbeitgeber führe.
Zudem: Wer garantiert, daß der Generationenvertrag und das Umlageverfahren so tragfähig sind, um das allgemeine Pflegerisiko voll abzufangen? HC Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 30, 28. Juli 1995 (1) A-2031