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Archiv "Arzneimittelbudget: Regress gerichtsfest?" (17.03.2000)

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A-653

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Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 11, 17. März 2000

Arzneimittelbudget

Regress gerichtsfest?

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ier Vertragsärzte aus Meck- lenburg-Vorpommern wol- len offenbar ein Exempel statuieren: Sie haben beim Bun- desverfassungsgericht Beschwerde gegen den Arzneimittel-Kollek- tivregress eingelegt. Unterstützt werden die klagenden Ärzte durch die eigene KV, die bereits vor ge- raumer Zeit das Land auf eine Normenkontrollklage gegen die Kollektiv- und Sippenhaftung ge- drängt hat. Die Landessozialmini- sterin hatte dies in Aussicht ge- stellt.

Die Beschwerdeführer stüt- zen sich dabei auf ein Rechtsgut- achten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. jur. Karl Heinrich Friauf, Universität Köln. Friauf kommt zu dem Urteil, dass der kollektive Arzneiregress wegen Überschrei- tung regionaler Budgets verfas-

sungswidrig sei; auch werde das Grundrecht der Berufsfreiheit in- folge der über Gebühr veranlass- ten berufsbezogenen Belastung verletzt. Die Rückforderungsbe- träge bis zu 21 500 DM je Arzt stell- ten eine Sonderbelastung dar, „die nicht durch verfassungsrechtlich tragende Zurechnungsgründe le- gitimiert“ werden können. Der Regress durchbreche damit die grundgesetzlichen Gebote der staatsbürgerlichen Lastengleich- heit. Die ungerechtfertigte finanzi- elle Sonderbelastung verletze die Betroffenen in ihrem durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Ei- ne kunstgerechte Versorgung der Versicherten durch Vertragsärzte mit Arznei-, Verband- und Heil- mitteln gehöre zu den nicht ab- wälzbaren Aufgaben der Kranken-

kassen. Die Versicherten hätten ei- nen Anspruch auf Leistungserfül- lung allein gegenüber den Kassen.

Der Vertragsarzt sei zwar ver- pflichtet, das Maß des Wirtschaftli- chen zu beachten, ihm seien aber keinerlei Einstandspflichten für die Finanzierung des Arzneimit- telaufwandes aufzuerlegen. Auch das Wirtschaftlichkeits- und Spar- samkeitsgebot schränke trotz Bud- getlimits diesen Anspruch weder im Einzelfall noch kollektiv für die Gesamtheit der Versicherten ein.

Zudem seien die Budgets, weil zu niedrig bemessen, nicht mit der Summe der individuellen An- sprüche der Versicherten hinrei- chend koordiniert. Dieser Wider- spruch des Gesetzes, so Friauf, dür- fe aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht auf Kosten der Ärzte aufge- löst werden. Dr. Harald Clade

Gesundheitsreform: Konzept der CSU

Darfs etwas weniger sein?

D

raußen an der Landes- vertretung des Freistaates Bayern in Berlin wehen blau-weiße Fahnen. Drinnen gibt es Brezeln und ein Wiedersehen:

Horst Seehofer präsentiert mit Wolfgang Zöller und Aribert Wolf einen Entwurf „Für eine sozial ge- rechte Gesundheitsreform“ der CSU. Die Unionsfraktion hat ihn kürzlich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und ihm die Bereiche Arbeit, Soziales und Ge- sundheit übertragen.

Doch nicht nur Horst Seeho- fer ist den Journalisten wohl be- kannt, sondern auch der Entwurf.

Einen sehr ähnlichen hatten CDU und CSU bereits im Herbst vorge- legt. Die CSU fordert erneut mehr Transparenz: Der Patient soll künftig erfahren, was seine Be- handlung kostet.

Das zweite Stichwort lautet

„mehr sozial geordneter Wettbe- werb“. Die Vertragspartner im Gesundheitswesen sollen selbst aushandeln, nach welchen Vorga- ben Leistungen honoriert wer- den. Ob Einzelleistungsvergütung oder Pauschale – aus dieser Ent- scheidung soll sich der Gesetzge- ber stärker heraushalten. Auch arztgruppenspezifische oder kas- senindividuelle Vertragsabschlüs- se müsse es geben dürfen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen solle man nicht auflösen, aber

„ein Stück mehr Luftzug“ müsse sie durchwehen, erläutert See- hofer.

Das dritte Stichwort heißt

„mehr Wahlmöglichkeiten“. Im Kern sollen die gesetzlichen Kran- kenkassen unterschiedliche Ver- sorgungspakete anbieten dürfen.

Wer Leistungen abwählt, soll weni- ger Beitrag bezahlen, wer Zusätzli- ches wünscht, mehr. Um zu verhin- dern, dass die Versicherten zu viele Leistungen abwählen, solle der Gesetzgeber einen „solidarischen Kernbereich“ definieren.

Die CSU will ihre Vorstellun- gen in den nächsten Monaten mit Repräsentanten von Ärzteschaft, Krankenkassen, Patientengruppen et cetera diskutieren. Und die CDU? Man stimme in den Grund- linien überein, sagte Seehofer.

Ähnliche Gespräche werde auch die Schwesterpartei führen. An- drea Fischer kann es recht sein.

Manche Kommentatoren meinen zwar, nach Seehofers Comeback müsse sie sich auf schärferen Ge- genwind einstellen. Doch noch bläst der Unionswind aus verschie- denen Richtungen. Sabine Rieser

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