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Archiv "Durchschnittsumsatz von der Hälfte aller Ärzte nicht erreicht" (06.11.1992)

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wir haben die Familien entscheidend gestärkt."

Während in den Reden also — wie dies auch kaum anders erwartet wurde — durchweg Selbstzufrieden- heit überwog, artikulierte sich bei den Vorstandswahlen auch Unmut der Delegierten. So wurden der Chef der brandenburgischen CDU und Vorsitzende der CDU-Sozialaus- schüsse, Ulf Fink, sowie Dr. Sabine Bergmann-Pohl aus dem Vorstand abgewählt. Vor zwei Jahren war die letzte DDR-Volkskammerpräsiden- tin und jetzige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesund- heitsministerium noch mit 61 Pro- zent der Stimmen ins Präsidium ge- wählt worden. Jetzt erhielt sie nur noch 56,4 Prozent. Kli

Verwirrung um eine KBV-Beilage

Von interessierter Seite wird verbreitet, die Kassenärztliche Bun- desvereinigung wolle künftig die Kassenärzte jede Woche mit einer etwa zehnseitigen Beilage des Deut- schen Ärzteblattes informieren. Da- mit wolle die KBV, so wird ein unge- nannter Informant zitiert, „zeitnäher und politischer" reagieren, als dies gegenwärtig durch das Deutsche Arzteblatt möglich sei. Kolportiert wird ferner, die KBV stelle Uberle- gungen an, den Gesellschafterver- trag des Deutschen Ärzte-Verlages zu modifizieren mit dem Ziel, ein ei- genes Blatt herauszugeben.

Richtig an all dem ist, daß die KBV derzeit ein doppelseitiges In- foblatt plant, welches dem Deut- schen Ärzteblatt in unregelmäßigen Abständen beigelegt werden soll.

Die Planungen waren bei Redakti- onsschluß noch nicht abgeschlossen.

Die KBV erhofft sich einen zeitli- chen Vorsprung gegenüber dem DÄ- Redaktionsschluß von bis zu zwei Tagen. Sie will die Kassenärzte di- rekt und in vollem Wortlaut in KBV- spezifischen Fragen ansprechen.

Das DÄ selbst wird selbstver- ständlich weiterhin zeitnah und poli- tisch agieren — im Sinne der gesam- ten Ärzteschaft, einschließlich der Kassenärzteschaft. DÄ

Bei Angehörigen der Freien Be- rufe wird das Einkommen als Über- schuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben errechnet.

Dieser Jahresüberschuß ist die Basis für die Steuerberechnung. Aber selbst nach Abzug der Steuern steht dem Freiberufler der Nettojahres- überschuß nicht vollkommen zum Verbrauch/Sparen zur Verfügung.

Für die Alterssicherung und die Si- cherung im Krankheitsfall sowie für das Berufsausfallrisiko hat der Frei- berufler selbst zu sorgen. Die Beiträ- ge dafür sind weitgehend aus versteu- ertem Einkommen zu bezahlen. Dar- über hinaus hat der Freiberufler zur Finanzierung der Praxisgründung nicht unerhebliche Praxiskredite auf- genommen, die während der Be- triebsdauer der Praxis um Kredite für Erweiterungs- und Ersatzinvesti- tionen aufgestockt werden. Die Til- gung für diese Kredite ist aus versteu- ertem Einkommen zu bezahlen.

Jahresüberschuß ist nicht

= Bruttoeinkommen Nach der jüngsten Kostenstruktur- analyse 1990 des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, beträgt der steuerliche Praxis- überschuß bei Allgemeinärzten 149 704 DM und beim Durchschnitt aller Fachärzte 206 586 DM. Das durchschnittliche jährliche Brutto- einkommen aus unselbständiger Tä- tigkeit betrug je durchschnittlich be- schäftigten Arbeitnehmer in der frei- en Wirtschaft dagegen 51 565 DM.

Von Politikern wird oftmals der steuerliche Jahresüberschuß aus der Praxistätigkeit des Arztes mit dem durchschnittlichen Bruttoeinkom- men je Arbeitnehmer verglichen.

Dieser Vergleich ist nicht sachge- recht und deshalb nicht zulässig.

Der steuerliche Jahresüber- schuß einer qualifiziert ausgebilde- ten ärztlichen Berufsgruppe, deren Arbeitszeit weit über der Regelar- beitszeit von abhängig Beschäftigten liegt, kann nicht mit dem Bruttoein- kommen von Personen unterschied- licher Qualifikation verglichen wer- den.

Einkommen

der Allgemeinärzte Der Allgemeinarzt erwirtschaf- tet aus der Kassen- und Privatpraxis im Durchschnitt einen jährlichen Gesamtumsatz von 316 624 DM.

Diesem Umsatz stehen Betriebsaus- gaben für angestelltes Personal, die Miete von Praxisräumen, Ver- brauchsmaterial, Kreditzinsen und sonstige Sachkosten der Praxisfüh- rung in Höhe von 166 920 DM pro Jahr gegenüber. Der Anteil der Be- triebsausgaben am Gesamtumsatz beträgt 52,7 Prozent (Tabelle 1).

Der steuerliche Jahresüber- schuß von 149 704 DM ist zu korri- gieren um Steuern (30 970 DM), Beiträge zur Alters- und Krankensi- cherung (28 928 DM) und die durch- schnittliche jährliche Tilgung für auf- genommene Praxiskredite (14 092 DM). Bei der Kredittilgung wird das gegenwärtig erforderliche Gesamtfi- nanzierungsvolumen von 234 870 DM für die Neugründung einer All- gemeinarztpraxis sowie die Häfte dieser Summe für Ersatz- und Erwei- terungsinvestitionen, die im Laufe der Praxisdauer erforderlich werden, kalkulatorisch auf 25 Tilgungsjahre verteilt.

Das verfügbare Jahreseinkom- men eines Allgemeinarztes beträgt

Durchschnittsumsatz von der Hälfte

all er Ärzte nicht erreicht

Kostenstrukturanalyse bei niedergelassenen Kassenärzten

Gerhard Brenner

A1-3722 (22) Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6. November 1992

(2)

Allgemeinarzt DM

Facharzt DM Kassenumsatz

Privatumsatz Gesamtumsatz Personalausgaben Sachausgaben

Betriebsausgaben gesamt Betriebsausgabenanteil Überschuß vor Steuern' )

272 770 43 854 316 624 76 774 90 146 166 920 52,7%

149 704

373 651 99 577 473 228 113 726 152 916 266 642 ,

56,3%

206 586 Einkommensteuer

Beiträge zur Altersversorgung Beiträge zur Krankenversicherung

30 976 19 328 9 600

53 702 19 328 9 600 Durchschnittliche Tilgung

des Praxiskredits

14 092 19 582

Verfügbares Jahreseinkommen 75 708 104 374 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit

Durchschnittliche Jahresarbeitszeit

56,7 Std.

2721,6 Std.

53,8 Std.

2582,4 Std.

Praxisumsatz pro Arztstunde Bruttoüberschuß pro .Arztstunde Verfügbares Nettoeinkommen pro Arztstunde

116,34 55, - 27,82

183,25 80, - 40,42 Tabelle 1: Berechnung des verfügbaren Jahreseinkommens und

der Arztstundensätze von niedergelassenen Ärzten(1990)

1) Quelle: Kostenstrulcturanalyse 1990 des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versor- gung (Z1), Köln

dann im Durchschnitt 75 708 DM.

Würde man zu Vergleichszwecken mit Angestellten in der Gesamtwirt- schaft von 13 Jahresgehältern ausge- hen, ergibt sich ein verfügbares mo- natliches Nettoeinkommen von 5 824 DM. Dabei ist allerdings zu berück- sichtigen, daß:

• 48 Prozent aller Allgemein- ärzte diesen für dieses Durch- schnittseinkommen notwendigen Kassenumsatz von 272 770 DM pro Jahr nicht erreichen.

• Allgemeinärzte mit 56,7 Wo- chenstunden 51,2 Prozent mehr ar- beiten als der Durchschnitt der Er- werbstätigen (37,5 Wochenstunden).

• Die Uberschußzuwächse in den vergangenen drei Jahren mit + 1,9 Prozent pro Jahr bescheiden ausgefallen sind und

13

32 Prozent aller Allgemein- ärzte im Jahr 1990 einen absoluten Rückgang der Einnahmenüberschüs- se hinnehmen mußten.

I Nettoeinkommen nicht höher als bei mittleren Angestellten

Der Jahresumsatz von auf den ersten Blick „beachtlichen" 316 624 DM relativiert sich noch beträcht- lich, wenn man daraus das verfügba- re Einkommen unter Berücksichti- gung der hohen Arbeitsleistung von 2 721,6 Arbeitsstunden jährlich be- rechnet. Nach Abzug aller praxisbe- dingten Ausgaben und der Beiträge für die soziale Sicherung hat der All- gemeinarzt im Durchschnitt ein Net- toeinkommen pro Arbeitsstunde von 27,82 DM. Damit unterscheidet er sich heute kaum von der Einkom- menssituation mittlerer Angestellter in der Wirtschaft oder gehobener Beamter im öffentlichen Dienst.

Errechnet man den Praxisum- satz pro Allgemeinarztstunde mit 116,34 DM oder den Bruttoüber- schuß (Umsatz minus Betriebsausga- ben vor Steuern) pro Allgemeinarzt- stunde mit 55 DM, so muß man fest- stellen, daß andere Dienstleistungs- betriebe, die ihre Leistungen nach Stundensätzen abrechnen (wie zum Beispiel Handwerker), mit ihren Stundensätzen häufig weit über de- nen von Arztpraxen liegen.

I Einkommen der

Fachärzte: Im einzelnen breite Streuung

Für die Fachärzte kann man das verfügbare Einkommen auf ähnli- cher Basis berechnen. Es ergeben sich, wenngleich auch auf etwas hö- herem Niveau, vergleichbare Aussa- gen zu den Allgemeinärzten. Dem Durchschnittsumsatz aller Fachärzte (einschließlich Privatpatienten) von 473 228 DM stehen Betriebsausga- ben von 266 642 DM gegenüber.

Daraus errechnet sich ein Jahres- überschuß vor Steuern je Facharzt von 206 586 DM. Der Anteil der Be- triebsausgaben am Gesamtumsatz beträgt bei den Fachärzten 56,3 Pro- zent (Tabelle 1).

Fachärzte sind eine sehr hetero- gen zusammengesetzte Gruppe.

Deshalb streuen die Überschüsse vor Steuern je nach Fachrichtung erheb- lich (Abbildung 1).

über dem Durchschnittsüber- schuß aller Fachärzte liegen Radio- logen ( + 39,8 Prozent), HNO-Ärzte ( + 22,4 Prozent), Orthopäden ( + 23,6 Prozent), Augenärzte ( + 11,0 Prozent), Hautärzte ( + 5,5 Prozent) und Chirurgen ( + 0,3 Pro- zent). Unter dem Durchschnitt aller Fachärzte liegen Kinderärzte ( -16,9 Prozent), Neurologen ( -16,7 Pro- zent), Internisten ( - 8,7 Prozent), Urologen ( - 1,0 Prozent) und Gynä- kologen ( - 0,2 Prozent). Auf der Ba- sis von 13 Monatsgehältern errech- net sich für die Fachärzte ein durch- schnittlich verfügbares Monatsein- kommen von DM 8 028 DM.

Auch bei den Fachärzten relati- viert sich das verfügbare Einkommen Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6. November 1992 (23) A1-3723

(3)

Tabelle 2: Ärztliche Arbeits- zeiten (Stunden) nach Fach- gruppen pro Woche

Allgemeinärzte 56,7

Augenärzte 50,9

Chirurgen 57,5

Gynäkologen 51,5

HNO-Ärzte 50,9

Hautärzte 52,3

Internisten 56,9

Kinderärzte 55,1

Laborärzte 55,2

Neurologen 53,0

Orthopäden 54,3

Radiologen 53,6

Urologen 55,4

Alle Ärzte 54,7

Quelle: Arbeitszeiterhebung in der Ko- stenstrukturanalyse 1989 des Zentralinstituts für die kassen- ärztliche Versorgung (ZI), Köln

Abb. 1: Abweichung (in%) des steuerlichen Jahresüberschusses in den einzelnen Facharztgruppen vom

Durchschnitt aller Fachärzte im Jahr 1990

zi

% -40 -30 -20 -10 0 10 20 30 40 %

Datei: 000 \ st•uer le.cht

Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte Internisten Kinderärzte Neurologen Orthopäden Radiologen Urologen

39,8

erheblich, wenn man die Mindestbei- träge für die Alters- und Krankensi- cherung (28 928 DM) und die Kre- dittilgung (19 582 DM) sowie Steu- ern (53 702 DM) berücksichtigt. Bei der Kredittilgung wurde ein An- fangskredit für die Neugründung von 326 365 DM plus die Hälfte dieser Summe für Kredite für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen während der Praxislaufzeit berücksichtigt und die Tilgung kalkulatorisch über 25 Jahre verteilt. Die Steuerberechnung basiert, wie bei den Allgemeinärz- ten, auf einem verheirateten Famili- enstand mit zwei Kindern. Das ver- fügbare Facharzteinkommen von 104 374 DM wird mit dem Einsatz von 53,8 Wochenstunden oder 2 582,4 Jahresarbeitsstunden erwirt- schaftet (Tabelle 2). Daraus errech- net sich ein verfügbares Nettoein- kommen pro Facharztarbeitsstunde im Durchschnitt mit 40,42 DM. Der Praxisumsatz pro Facharztarbeits- stunde von 183,25 DM und der Brut- toüberschuß der Praxis pro Fach- arztarbeitsstunde von 80 DM sind in Anbetracht der hochspezialisierten Dienstleistung und des erheblichen Einsatzes von Material und Personal in der Facharztpraxis — verglichen mit Stundensätzen von Dienstlei- stungsunternehmen — sehr niedrig.

Auch bei den Fachärzten ist zu be- rücksichtigen, daß

• 52 Prozent aller Fachärzte den für dieses Einkommen notwen- digen durchschnittlichen Kassenum- satz von 373 651 DM p. a. nicht er- reichen.

O Der Zuwachs der Überschüs- se in den letzten drei Jahren durch- schnittlich nur 2,4 Prozent jährlich betrug.

• 36 Prozent aller Fachärzte im Jahr 1990 einen absoluten Rück- gang ihrer Überschüsse hatten.

O Die wöchentliche Arbeitszeit mit 53,8 Stunden um 43,5 Prozent höher liegt als beim Durchschnitt der Erwerbstätigen in der gesamten privaten Wirtschaft.

I Reihe von Zusatzbewertungen notwendig

Einkommen von Freiberuflern sind nicht wie bei unselbständig Be- schäftigten auf dem Lohn- oder Ge- haltsstreifen ablesbar. Ihre Ermitt- lung bedarf neben der steuerlichen Einnahmenüberschußrechnung ei- ner Reihe von Zusatzberechnungen und -bewertungen, um überhaupt ei- ne Vergleichsbasis herzustellen.

Nicht berücksichtigt sind in der bis- herigen Berechnung betriebswirt- schaftliche Kosten für die Kalkulati- on des Berufsrisikos, des Unterneh- menswagnisses und des Einsatzes

von nicht fremdfinanziertem be- triebsnotwendigem Kapital. Die Un- ternehmensfunktion einer Arztpra- xis macht die Berücksichtigung sol- cher in der steuerlichen Einnahmen- überschußrechnung nicht berück- sichtigten Kosten notwendig, um zu beurteilen, ob die freiberufliche ärzt- liche Tätigkeit heute noch ökonomi- sche Vorteile im Vergleich zu einer qualifizierten Angestelltentätigkeit hat.

• Mindestens für die Hälfte al- ler freiberuflichen Ärzte stellt die Kassenarztpraxis heute schon keinen ökonomischen Vorteil mehr dar. Das kommende Gesundheits-Strukturge- setz wird diese Situation weiter ver- schlechtern.

Anschrift der Verfasser:

Dr. rer. pol. Gerhard Brenner Zentralinstitut für die

kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Herbert-Lewin-Straße 5

W-5000 Köln 41 (Lindenthal) A1-3724 (24) Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6. November 1992

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