• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Die Situation der jungen Ärzte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre" (10.06.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Die Situation der jungen Ärzte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre" (10.06.1983)"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

Der erste Bundeskanzler der Bun- desrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, hätte an dieser Stelle bestimmt gesagt: „Die Situation ist da, meine sehr geschätzten Da- men und Herren" — und hierbei die sogenannte Ärzteschwemme ge- meint, ein schlimmes Wort für ein unlösbar erscheinendes Problem, welches nicht nur sehr viele Ärzte, sondern zudem noch sehr viele junge, am Anfang ihres Berufsle- bens stehende Ärzte betrifft. Und nicht nur die Zahl der Jungmedizi- ner macht Sorgen, sie werden nach weit übereinstimmender Meinung obendrein noch nicht einmal ausreichend für ihren Be- ruf vorbereitet sein wegen ihrer mangelhaften Ausbildung.

Noch 1975 haben wir auf dem Ärz- tetag in Hamburg im Rahmen der Diskussionen über das „Kran-

kenversicheru ngs-Weiterentwick- lungsgesetz" den Vorschlag ge- hört: Eben diese jungen Ärzte soll- ten pflichtmäßig zwei Jahre lang eine Landarztpraxis versorgen, bevor sie eine Weiterbildung im Krankenhaus beginnen dürften, damals allerdings noch mit dem Ziel der Verteilung eines Mangels, besonders an Ärzten auf dem Lan- de und an den Peripherien der Städte. Dieser Vorschlag ist heute trotz völlig unveränderter Bil- dungsvoraussetzungen einem ge- genteiligen Plan gewichen, der sich offenbar in der Realisierungs- phase befindet, eine gesetzliche Regelung nämlich, die genau das verhindern soll, was man damals wollte, daß unsere jungen Ärzte gleich in einer kassenärztlichen Praxis arbeiten, ohne vorher im Krankenhaus gewesen zu sein.

Es wird mir wohl nicht verübelt, wenn ich auf diesen kleinen Unter- schied wie auch auf so manche andere originelle Meinungsbil-

dung in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Marburger Bun- des hinweise. Unserem Verband gehören nämlich mittlerweile rund 43 000 Kollegen an, von denen et- wa die Hälfte zur Gruppe derÄrzte zählt, über deren Situation wir ge- mäß unserer Themenstellung auf diesem Ärztetag schwerpunktmä- ßig nachdenken. Und diese Ärzte betrifft es sehr, ob wir beispiels- weise eine Verpflichtung zur Wei- terbildung vor die uneinge- schränkte Berufszulassung oder auch nur vor die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit schal- ten, wie es in dem Entwurf einer neuen „Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Weiterbildung zum Arzt für All- gemeinmedizin" geschieht, oder ob wir rein auf bundesrepublikani- scher Ebene eine Eignungszeit oder verlängerte Vorbereitungs- zeit vor eine Niederlassung als Kassenarzt bekommen. Jede Maß- nahme wirkt nicht mehr nur auf einen Teil des ärztlichen Arbeits- marktes in unserem Gesundheits- wesen, sondern auf den gesamten Bereich, wie das — wenn auch in geringerer Intensität — auch schon in der Vergangenheit der Fall war.

Wenn nämlich für 100 Stellen mehr als 100 Bewerber anstehen, verschlechtern sich die Bedingun- gen nicht nur für den 101. und die folgenden Ärzte, sondern für alle Bewerber. Dies müßte eigentlich einen solidarisierenden Effekt ha- ben für uns alle, unabhängig vom Ort und der Art unserer Berufsaus- übung.

Zunächst ein Blick auf die aktuel- le, schon angesprochene Situa- tion mit Zahlen (die auch als Er- gänzung zu den Mitteilungen von Dr. Eckart Fiedler bei der KBV-Ver- treterversammlung anzusehen sind):

I> Im September 1973 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 292 arbeitslos gemeldete Ärzte, neun Jahre später im September 1982 waren es 2552, im April 1983 schätzungsweise 2800 (die genau- en Zahlen werden leider nur ein- mal jährlich im September erfaßt).

Hierbei ist beinahe wichtiger als die absolute Zahl die prozentuale Steigerungszahl im Verhältnis zum Zeitraum: Vom September 1979 zum September 1980 kamen 12,3 Prozent Arbeitslose hinzu, vom September 1980 auf Septem- ber 1981 25,3 Prozent und vom September 1981 auf September 1982 40,5 Prozent.

Die Ärzte stellen damit aber wie bisher schon einen Anteil von

„nur" vier bis fünf Prozent an allen Arbeitslosen mit abgeschlossener Hochschulausbildung (diese rela- tiv niedrige Zahl mag übrigens zu einem kleinen Teil das ungebro- chene Interesse am Arztberuf er- klären). Wie in früheren Zeiten, so haben auch in diesen Jahren die Warnungen vor einem Überange- bot von Ärzten deshalb keinen Ef- fekt, solange in der Allgemeinheit und besonders bei den jungen Leuten die Meinung vorherrscht, daß Ärzte im Durchschnitt mehr verdienen als andere Angehörige sogenannter akademischer Be- rufe.

Im Jahr 1977 haben wir errechnet, daß frühestens in der zweiten Hälf- te des Jahres 1983, in ernsthaftem Umfange aber erst im Laufe des Jahres 1984 der ärztliche Arbeits- markt umkippen werde, daß also durchweg mehr Stellenbewerber als Stellenangebote zu messen sein würden. Mir scheint, wir ha- ben sehr gut gelegen mit unserer Prognose, weil wir uns nämlich nicht an einem imaginären Bedarf für die ärztliche Versorgung unse- rer Bevölkerung in der Zukunft orientiert haben, sondern an dem tatsächlich für Ärzte zur Verfü- gung stehenden Arbeitsmarkt, ein- gerechnet eine partielle Umvertei- lung von unregelmäßigen Arbeits- leistungen wie Überstunden, Be- reitschaftsdienst und ähnliches auf eine größere Zahl von Ärzten. >

Die Situation der jungen Ärzte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre

Jörg-Dietrich Hoppe

(2)

Behauptungen von politisch inter- essierter Seite (von denen sich bei diesem Ärztetag ja auch noch Mi- nister Geißler beeindruckt gezeigt hat), in weiten Bereichen unseres Gesundheitswesens bestehe ein großer Ärztemangel, sind zumin- dest heute und in naher Zukunft falsch. Selbst die gern zitierten Mängelbereiche des Gesundheits- wesens, wie der Sanitätsdienst der Bundeswehr, der öffentliche Ge- sundheitsdienst, die psychiatri- schen Krankenhäuser oder etwa der betriebsärztliche Dienst, sind nicht mehr oder kaum noch als ärztlich unterversorgt zu betrach- ten. Im öffentlichen Gesundheits- dienst mögen vielleicht noch eini- ge hundert Stellen frei sein. Diese sind aber nur für bereits berufser- fahrene Ärzte geeignet.

Mit Sicherheit ist rein numerisch die Zahl der noch in diesem Jahr neu approbierten Ärzte mehr als ausreichend, um sämtliche Vakan- zen zu besetzen. Bis 1990 muß dann mit einem Nettozuwachs an Ärzten von etwa 35 000, vielleicht sogar von 40 000 gerechnet wer- den. Zur Zeit gibt es knapp über 60 000 Medizinstudenten, von de- nen aber der jüngsten Erfahrung nach nicht nur nicht alle die Ap- probation als Arzt erreichen, son- dern auch nach der Approbation nur etwa drei Viertel in die Berufs- ausübung eintreten wollen. Im ge- samten EG-Bereich studieren üb- rigens derzeit etwa 400 000 Stu- denten Medizin, die meisten da- von in Italien, wo allein knapp 150 000 Studenten für die Medizin eingeschrieben sind.

Vage Prognosen über den Ärzte-Bedarf

Welcher Bedarf an Ärzten wird nun dieser großen Zahl neuer Ärz- te gegenüberstehen? Dazu gibt es mittlerweile eine Menge Literatur, meist deklariert als wissenschaftli- che Forschungsergebnisse. Jüng- stes Opus ist der Forschungsbe- richt zur Entwicklung des Bedarfs an Ärzten, herausgegeben vom Bundesminister für Arbeit und So-

zialordnung und erarbeitet von der Firma Prognos AG in Basel/

Köln. Dieser Bericht vom Juni 1982 enthält auf über 300 DIN-A4- Seiten unterschiedliche Aussa- gen, die auf statistischen Berech- nungen, Stellungnahmen politi- scher Organisationen, wie Partei- en, Gewerkschaften und Verbän- den, und sehr subjektiven Ein- schätzungen über die Entwick- lung der Medizin in der Zukunft beruhen.

Im einzelnen werden die Themen- bereiche Morbidität und Ärztebe- darf, Inanspruchnahme, Behand- lungsvolumen und Ärztebedarf, Leistungsorganisation und Ärzte- bedarf sowie Leistungsinhalte, Leistungserbringung und Ärztebe- darf besprochen und sogenannte verhaltensorientierte Szenarien zur Entwicklung des Bedarfs an Ärzten aufgeführt.

1> Die Studie kommt zu dem Er- gebnis, daß bis zum Jahr 2000 et- wa 20 000 bis 25 000 zusätzliche Ärzte gegenüber heute gebraucht werden, wobei die Autoren davon ausgehen, daß sich die Medizin weg von der naturwissenschaft- lich-technischen Einseitigkeit mit Bevorzugung des kurativen An- teils hin zur präventiven Medizin mit besonderer Betonung des Krankheitsspektrums aus dem psychosomatischen und dem so- genannten psychosozialen Be- reich entwickeln müsse.

Zu diesem Umorientierungsvor- gang seien allerdings die heute aktiven Ärzte und die nach der ge- genwärtigen Approbationsord- nung noch auszubildenden Ärzte nicht ausreichend geeignet.

Wichtigste Aussage dieses manchmal sehr an einen „Spie- gel"-Report erinnernden Berich- tes ist, daß eine echte Ermittlung des Bedarfs an Ärzten nicht mög- lich sei, sondern lediglich unzu- verlässige Schätzungen vorge- nommen werden könnten. Anders ausgedrückt muß dies heißen: Der Bedarf kann nicht festgestellt, er kann allenfalls festgesetztwerden.

Es gibt aber wesentliche politi- sche, besonders auch berufspoliti- sche Entwicklungen, die den zu- künftigen Bedarf an ärztlicher Ar- beitskraft beeinflussen und die sehr mit der Kompetenz von Ärz- ten zu tun haben. Überhaupt ist ja eigentlich nicht nur die Situation der jungen Ärzte in der zweiten Hälfte der 80er Jahre von Bedeu- tung. Für alle und jeden einzelnen von uns, die wir schon länger un- seren Beruf ausüben, hat das Hin- zukommen neuer Ärzte Auswir- kungen. Ob und wie sehr wir Ärzte gefragt sind, hängt von unseren Fähigkeiten und von unserer Be- reitschaft, auch sehr schwierige und unangenehme Tätigkeiten auszuführen, ab.

Zwei plakative Beispiele mögen dies verdeutlichen: Die „Frankfur- ter Allgemeine Zeitung" veröffent- lichte am 7. März 1983 in einer Folge der Serie „Was werden?"

unter dem Kapitel „Wenn der Arzt nicht mehr weiter weiß" einen Bei- trag über den Krankenhaus-Psy- chologen aus der Feder der Deut- schen Krankenhausgesellschaft mit folgendem Anfang: „Ein 40jäh- riger Patient, wegen einer Darm- operation auf der Chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses, erfährt während der Visite, daß er einen künstlichen Darmausgang erhalte, weil er nur so eine bösarti- ge Darmerkrankung überleben könne. Der Patient ist schockiert.

Er kann sich nicht vorstellen, wie er nach einer solchen Operation wieder arbeiten soll. Er fürchtet um seine Ehe, er glaubt, Bekannte und Freunde könnten den Kontakt mit ihm künftig meiden. Unter die- sen Umständen, so äußert er, wäre es wohl besser zu sterben. Der Arzt ruft den Krankenhaus-Psy- chologen . . . "

Anschließend werden in diesem Artikel Tätigkeitsmerkmale des Krankenhaus-Psychologen be- schrieben, die zumindest nach meiner Auffassung eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des be- treuenden Arztes gehören. Ähn- lich verhält es sich mit der psychi- schen Betreuung ja auch in ande-

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Nachwuchsprobleme

ren Bereichen, so daß nicht von ungefähr Psychologen in den Kreis der Heilberufe drängen, um eine Zulassung zur Patientenbe- treuung auf Kosten der gesetzli- chen Krankenversicherung zu er- reichen.

Ein anderes Beispiel ist die Ent- wicklung des Rettungsdienstes in unserem Land, in welchem nach Angaben des Verbandes der Ret- tungssanitäter (die aber auch durch eine Publikation aus Änäs- thesisten-Kreisen bestätigt wer- den), daß 70 bis 80 Prozent aller Notfalleinsätze mit dem Rettungs- wagen ohne ärztliche Mitwirkung erfolgen. Diese Entwicklung ist alarmierend. Schon im Stadium des Aufbaus unserer Rettungs- dienste und der Entstehung der entsprechenden Landesgesetze hat sich der Marburger Bund ve- hement dafür eingesetzt, die ret- tungsärztliche Tätigkeit grund- sätzlich als dem Sicherstellungs- auftrag der Kassenärztlichen Ver- einigung zugehörig zu betrachten.

Wir haben uns solange wie mög- lich gegen die These vom „verlän- gerten Arm" des Krankenhauses gewandt. Leider sind wir außer im Bereich der Kassenärztlichen Ver- einigung Bayerns ohne Resonanz geblieben, und das Befürchtete ist eingetreten. Viele von niederge- lassenen Ärzten im Notfallbereit- schaftsdienst zu lösende Aufga- ben werden vom Rettungsdienst übernommen — und das in zuneh- mender Häufigkeit, obwohl nicht einmal sichergestellt ist, daß dann wenigstens ein Krankenhaus an der Durchführung des Rettungs- einsatzes beteiligt ist.

Weitere Beispiele könnte ich mü- helos hinzufügen. Von der Ent- wicklung der Labormedizin so- wohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht muß ja wohl nicht weiter gesprochen werden;

sie droht uns Ärzten ganz zu ent- gleiten.

Quintessenz:

Wir als politische Vertretung für die Belange der Ärzte sind ver-

pflichtet, die Zuständigkeit von Ärzten für die umfassende ge- sundheitliche Betreuung unserer Bevölkerung zu sichern und aus- zubauen und hierbei keinen Milli- meter preiszugeben.

Wer denkt schon heute noch dar- an, daß es uns Ärzten grundsätz- lich gesetzlich erlaubt ist, auch in der Zahnheilkunde tätig zu wer- den? Die gesetzlichen Bestim- mungen über die Ausübung der Zahnheilkunde regeln völlig ein- deutig, daß jeder Arzt berechtigt ist, in der Zahnheilkunde tätig zu werden. Lediglich die Führung der Berufsbezeichnung „Zahnarzt" ist ihm erst gestattet, wenn er die der Prüfungsordnung für Zahnärzte entsprechenden Bedingungen er- füllt hat.

Die Kompetenz

der Ärzte sicherstellen!

Allerdings sind wir bei dieser Ver- teidigung des Arbeitsmarktes für Ärzte ebenso gehalten, durch Aus-, Weiter- und Fortbildung die Kompetenz der Ärzte sicherzustel- len. Das gilt zweifellos nicht nur für die neuen Ärzte, sondern auch für die älteren Generationen. Kritik an der Qualität der jetzigen Ausbil- dung üben wir seit Mitte der 70er Jahre sehr dezidiert und in zahlrei- chen Beschlüssen auch konkreti- siert seit dem 80. Deutschen Ärzte- tag 1977 in Saarbrücken. Ebenso konkrete und machbare Vorschlä- ge zur Verbesserung der Ausbil- dung haben wir auf dem 82. Deut- schen Ärztetag 1979 erarbeitet.

Insbesondere haben wir unsere Vorstellungen zur Verbesserung des klinischen Unterrichts, des Prüfungssystems und zur Durch- führung einer Praxisphase mit großer Mehrheit verabschiedet.

Daß bis heute in diesen Punkten eine Änderung der Approbations- ordnung noch nicht eingetreten ist, liegt zumindest nicht unwe- sentlich an uns Ärzten selbst, weil wir uns in der Folgezeit nach Nürnberg zerstritten haben und so den Politikern das Alibi lieferten, die Sachverständigen unter den

Ärzten seien sich ja selbst nicht im klaren über den richtigen Weg.

Wir haben dadurch mindestens vier Jahre verloren. Es kommen jetzt und in den kommenden Jah- ren mindestens 20 000 Ärzte auf uns zu, denen eine Verbesserung der Ausbildung vorenthalten wor- den ist, ein au.ch durch die Ände- rung der Zulassungsordnung für die kassenärztliche Tätigkeit nicht mehr gutzumachender Schaden.

Und das Problem des Bildungs- mangels droht sich für die meisten dieser jungen Kollegen und ihre Nachfolger fortzusetzen. Wir alle wissen, daß in der Vergangenheit de facto alle Ärzte, bis auf wenige Ausnahmen während der unmittel- baren Nachkriegszeit, eine lang- jährige berufliche Tätigkeit am Krankenhaus nach Erhalt der Ap- probation beziehungsweise Be- stallung ausgeübt haben, bevor sie eine Lebenszeit-Position im Krankenhaus, in freier Praxis oder in anderen Bereichen des Gesund- heitswesens, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst, eingenommen haben. Diese Zeit diente mehreren Zwecken: zum einen der Samm- lung von Berufserfahrung, zum anderen aber auch zum Aufbau der eigenen wirtschaftlichen Exi- stenz.

Im Laufe der 60er und 70er Jahre strukturierte sich dieser Zeitraum durch die meist systematisch an- gelegte Weiterbildung zu einem Gebietsarzt. Da trat zweifellos eine Verkürzung, aber auch eine Inten- sivierung dieser Phase der Erfah- rungssammlung ein. Bis in die jüngste Vergangenheit war es für die Kollegen kein Problem, nicht nur irgendeine, sondern sogar ei- ne den speziellen Wünschen ent- sprechende ärztliche Tätigkeit an einem Krankenhaus zu finden, die ja häufig mit der Absolvierung ei- nes Weiterbildungsweges einher- ging.

Angesichts der heutigen Arbeits- marktlage und ganz besonders an- gesichts der sich jetzt rapide ver- schlechternden Bedingungen wird dieser traditionelle Weg der

(4)

Berufsausübung nicht mehr mög- lich sein. Die früher etwa 6000 pro Jahr freiwerdenden, zur Weiterbil- dung geeigneten Stellen haben sich jetzt deutlich vermindert, wenn wir es an unseren Mitglie- dern richtig beobachten, auf eine Größenordnung um die 3000. Dies deshalb, weil gegenwärtig die Zahl der in die freie Praxis wechseln- den Fachärzte deutlich zurückge- gangen ist. Das liegt an den gleichfalls geringer gewordenen Entwicklungschancen in der freien Praxis, speziell bei den so- genannten Fachärzten. Aus der Sicht des Marburger Bundes hat diese Entwicklung natürlich auch ihr Gutes, weil damit unser seit mehr als zehn Jahren verfolgtes Wunschziel, die Zahl der Ärzte mit Berechtigung zur Führung einer Gebietsbezeichnung an den Kran- kenhausabteilungen zu vergrö- ßern, ohne Einsicht in die Notwen- digkeit der Strukturverbesserun- gen erreicht ist, wenn auch nicht nach der reinen Lehre, so doch de facto. Die stationäre Patientenver- sorgung in den Krankenhäusern wird sich in Zukunft deutlich ver- bessern. Für unsere jungen, von der Universität kommenden Kolle- gen bedeutet dies aber, daß nur etwa ein Viertel von ihnen eine für eine geregelte Weiterbildung ge- eignete Tätigkeit im Krankenhaus aufnehmen kann. Hierzu nur eini- ge Zahlen:

Auf 900 offene Stellen für Assi- stenzärzte kamen im September 1982 2400 Bewerber, auf 400 offe- ne Stellen, die für sogenannte Fachärzte ausgeschrieben waren, kamen 350 Bewerber.

Aufschlußreicher ist aber eine drit- te Zahl:

Ebenfalls im September 1982 kamen auf 20 Stellenangebote für die Innere Medizin 805 Bewerbun- gen. Diese Verhältnisse ver- schlechtern sich nun von Tag zu Tag zuungunsten der Ärzte, die sich um Arbeitsplätze bewerben.

Weiterbildung darf nach den heu- te gültigen Richtlinien der Europä- ischen Gemeinschaft in Institutio-

nen betrieben werden, was für die Bundesrepublik Deutschland be- deutet, daß auch die Praxen nie- dergelassener Ärzte einbezogen werden können. Und dies ist auch nötig, weil die medizinische und die gesundheitspolitisch gewollte Entwicklung die Weiterbildungs- chancen zusätzlich komplizieren:

die medizinische deshalb, weil be- stimmte ärztliche Tätigkeiten, wie z. B. die hautärztliche oder augen- ärztliche, sich zunehmend in die Ambulanz verlagern, d. h. hier in die freie Praxis der niedergelasse- nen Ärzte. Mit „gesundheitspoli- tisch" ist die Favorisierung der ambulanten Betreuung gegenüber der stationären unter dem Motto

„soviel ambulant wie möglich, so- wenig stationär wie nötig" ge- meint. Beide Entwicklungen sind aus der Sicht der Kostendämp- fung und vielleicht auch der Pa- tienten positiv zu beurteilen — aus der Sicht weiterbildungswilliger Ärzte natürlich folgenschwer.

Deshalb kann man es uns nicht verübeln, wenn wir auf die durch die Verlagerung ärztlicher Arbeit aus dem Krankenhaus hinaus und die steigende Belastung an Aus- und Weiterbildungsaufgaben in das Krankenhaus hinein entste- hende Dissonanz hinweisen müssen.

Berufserfahrung ist nötig

Um Mißverständnissen vorzubeu- gen, wiederhole ich die Ansicht des Marburger Bundes, die er mit vielen, auch mit der großen Mehr- heit der Medizinstudenten teilt und die er seit Beginn der Ausbil- dungsdiskussion immer vertreten hat: Die unter den derzeitigen Be- dingungen ausgebildeten frisch approbierten Ärzte sind zweifellos nicht in der Lage, sich ohne weite- re Sammlung von ärztlichen Er- fahrungen eigenverantwortlich und selbständig ärztlich zu betäti- gen, besonders nicht in freier Pra- xis als Einzelkämpfer mit oder oh- ne Kassenzulassung.

Wer dem Marburger Bund oder seinen Repräsentanten anderes

nachsagt oder nachgesagt hat, hat sich entweder schlampig infor- miert oder bewußt und gewollt die Unwahrheit verbreitet!

Allerdings haben wir eine klare Meinung über den richtigen Weg zur Verminderung der Probleme geäußert. Sie wissen dies: Ge- meint ist der Weg über die soge- nannte Ausbildungslösung. Die zur Zeit hektisch betriebene Ände-

rung der Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit halten wir für falsch und ungerecht. Sie träfe nicht nur unzureichend vorberei- tete, sondern auch für die kassen- ärztliche Tätigkeit sehr wohl ge- eignete Ärzte, z. B. schon lange tätige Krankenhausärzte, die nur noch nicht ins Arztregister einge- tragen sind.

Der Vorsitzende der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Kollege Muschallik, war, obwohl er die ge- plante Regelung grundsätzlich be- grüßte, auch nicht ganz zufrieden, weil statt 24 Monate nur 18 Mona- te einer Berufserfahrungssamm- lung vorgesehen sind. Wir sind zu- sätzlich nicht zufrieden, weil diese jetzt geplante Regelung zweifellos dem sogenannten Konsens von Trier nicht entspricht. In Trier gin- gen wir 1981 bei der damals im Gespräch befindlichen Eignungs- zeit als Voraussetzung für die kas- senärztliche Tätigkeit davon aus, daß eine ausreichende Zahl von Plätzen in den verschiedenen Be- reichen der Patientenversorgung zur Verfügung stehen würde, um allen interessierten Ärzten auch die Chance zu geben, die Eig- nungsvoraussetzungen zu erlan- gen. Der jetzt vorgesehene Ent- wurf sieht eine solche Hilfestel- lung nicht vor. Im Gegenteil:

Durch die Erhöhung von anrech- nungsfähigen Mindestzeiten auf drei Wochen wird sogar noch eine höhere Hürde aufgebaut. Zudem gilt diese Vorschrift nur für in der Bundesrepublik Deutschland aus- gebildete Ärzte, nicht für die Ärzte aus anderen EG-Ländern. Auch Deutsche, die ihre Ausbildung in einem anderen Land der Europä- ischen Gemeinschaft, etwa in Ita-

(5)

Spektrum der oche Aufsätze • Notizen Nachwuchsprobleme

lien, absolvieren, brauchen eine solche Vorbereitungszeit nicht zu absolvieren — sicher nicht nur ori- ginell, diese Vorstellung!

Ich habe Anlaß anzunehmen, daß schon heute nicht alle über eine ordnungsgemäße Vertretungs- oder Assistenztätigkeit für die KVen ausgestellten Bescheinigun- gen ganz der Wahrheit entspre- chen. Ich habe die große Furcht und Sorge, daß bei Inkrafttreten der neuen Regelung dieser Weg des geringsten Widerstandes we- sentlich häufiger beschritten würde.

Umstrittene EG-Richtlinie

Da scheint mir schon eher mit dem unlängst verbreiteten undatierten Entwurf einer EG-Richtlinie für die Weiterbildung zum Arzt für Allge- meinmedizin etwas Brauchbares für eine sinnvolle Lösung unseres Problems beigetragen worden zu sein, wenn man es unserer Rechtslage gemäß auf die Bun- desrepublik Deutschland über- trägt. Zumindest die große Mehr- heit der Vertretungen der Ärzte für Allgemeinmedizin hat diesen Ent- wurf begrüßt. Dies habe ich zwar nicht recht verstanden, erleichtert aber möglicherweise eine gemein- same Meinungsbildung, die wir Ärzte der verschiedenen Gruppen ja unbedingt brauchen.

> Der Entwurf für diese EG- Richtlinie sieht vor, eine minde- stens zweijährige Bildungsphase vor einer Zulassung zur allgemein- ärztlichen Tätigkeit im jeweili- gen Sozialversicherungssystem zu schalten, um zu verhindern, daß sich unzureichend erfahrene Ärzte in dieses Feld ärztlicher Berufs- ausübung begeben. Leider wer- den in dem Papier die Worte „Aus- bildung" und „Weiterbildung" un- terschiedslos für denselben Ge- genstand verwendet, gemeint ist aber wohl, was wir hier unter Wei- terbildung verstehen.

> Im Jahr 1995 soll dann sogar vom Rat der Europäischen Ge-

meinschaft überprüft werden, ob gegebenenfalls eine solche Bil- dungsphase nicht nur für Ärzte, die im jeweiligen System der so- zialen Sicherung tätig werden wol- len, vorgeschrieben sein muß, sondern für alle Ärzte, was die Ein- führung des Rechtszustandes auf Europaebene bedeuten würde, den wir hier fälschlicherweise als Pflichtweiterbildung bezeichnen.

Wir alle wissen, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland das erstgenannte Ziel, nämlich eine Pflichtphase vor die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit zu le- gen, mit sehr viel geringerem Auf- wand an Änderungen unseres Arzt- rechtes möglich wäre als die Ein- führung der sogenannten Pflicht- weiterbildung. Mitdieserwäre übri- gens zumindest fü rden kassenärzt- lichen Bereich das Prinzip des ein- heitlichen Arztberufes aufgelöst, was wegen der großen Bedeutung dieses Zweiges der ärztlichen Ver- sorgung schnell Auswirkungen auf die übrigen Versorgungsbereiche haben müßte.

Bevor wir uns solchen Ideen an- schließen, sollten wir uns nach gründlicher Analyse und unter Be- ratung mit allen für unseren Beruf relevanten Arztgruppierungen darüber eine Meinung bilden, ob es den Arztberuf als einheitliches Berufsbild noch gibt oder ob sich dieser Beruf in neue verschiedene ärztliche Zweige aufgelöst, nicht nur gegliedert hat. Wenn diese Ei- nigkeit besteht, können wir den Bildungsgang der Ärzte für die Zu- kunft ordnen.

Sollten wir zu dem Schluß kom- men, aus dem Arztberuf hätten sich verschiedene neue Berufe entwickelt, müßten wir Ausbil- dungswege für diese neuen Beru- fe festlegen, die folgerichtig auch mit der Berufszulassung nur für diese neuen Berufe abschließen würden.

Sollten wir aber der Auffassung sein, daß es den Arztberuf in der tradierten Form nach wie vor gibt und daß es ihn auch in Zukunft

geben wird, müssen wir die Bil- dungsphasen so ordnen, daß eine uneingeschränkte und unentwer- tete Approbation im heutigen Rechtssinne auch für die neuen Ärzte erteilt werden kann. Sie wer- den sich nicht wundern, wenn wir als Marburger Bund — wie ich aber glaube, im Einklang mit der gro- ßen Mehrheit der Ärzteschaft — die zweite Variante für richtig halten und an Wert und Inhalt der gülti- gen Approbation als umfassender

Berufsausübungserlaubnis für je- den Arzt festhalten wollen.

Es wäre deshalb zu überlegen, ob die Umsetzung dieser geplanten EG-Richtlinien — unabhängig da- von, ob sie angesichts der Stim- mung in anderen EG-Staaten überhaupt Wirklichkeit werden sollte — in der Bundesrepublik Deutschland nicht so erfolgen sollte, daß diese beiden vorgese- henen Bildungsjahre vor der un- eingeschränkten Approbation als Arzt zur Pflicht gemacht werden sollen. Eine solche Zeit würde sich dann an die Universitätsausbil- dung anschließen in einem Status der eingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten unter Aufsicht. Am Schluß dieses Bildungszeitraumes wäre dann je- der Arzt mit der Erteilung der Ap- probation als Arzt für die Allge- meinmedizin qualifiziert. Von dort ausgehend, könnte dann bei ent- sprechendem Wunsch eine Spe- zialisierung erfolgen.

Der Inhalt und Wert dieses Bil- dungsabschnittes wäre ja durch die Klärung des Status völlig gleichwertig dem einer zweijähri- gen echten Weiterbildung im Sin- ne unserer Weiterbildungsordnun- gen, so daß die Wünsche der Ärzte für Allgemeinmedizin und ihrer Berufsvertretung auch bei dieser Struktur erfüllt wäre. Die Realisie- rung dieser Überlegung würde üb- rigens voll kompatibel sein mit den Plänen, die zwischen den Bundesvorständen des BPA und des Marburger Bundes bereits im April 1979 als Kompromiß für die Verhandlungen des 82. Deutschen Ärztetages vereinbart waren.

(6)

Die vierjährige Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, wie sie gegenwärtig in unseren Weiterbil- dungsordnungen verankert ist, wäre bei Realisierung des Entwur- fes dieser EG-Richtlinie ohnehin nicht überlebensfähig, weil sie mit Sicherheit von niemandem mehr angenommen werden würde. Des- halb übrigens auch mein Erstau- nen über die schnelle Zustimmung der. Berufsvertretung der Allge- meinärzte zu diesem Richtlinien- entwurf.

Einen zweiten sehr wichtigen Ef- fekt hätte übrigens der eben ge- machte Vorschlag zusätzlich: Eine zweijährige Phase der Erfahrungs- sammlung im ärztlichen Beruf vor der Approbation würde unweiger- lich Kapazitätsauswirkungen für die Ausbildung neuer Ärzte haben, da die Absolvierung dieser Phase ja organisatorisch Sache des Staa- tes wäre, den wir allerdings bei der Durchführung nach besten Kräf- ten unterstützen sollten. Konse- quenzen für die Zulassungszahlen künftiger Zeiten wären unvermeid- lich.

Parallel zu diesen Maßnahmen wä- ren selbstverständlich auch im Be- reich der Weiterbildung Reformen notwendig: nicht nur aus medizi- nisch-ärztlichen Gründen, son- dern auch aus Kapazitätserwägun- gen. Es ist aus medizinischen Gründen notwendig, bisher durch die alten EG-Bestimmungen nicht zur Verfügung stehende Weiterbil- dungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Besonders dort, wo die ärztliche Versorgung mehr und mehr in den ambulanten Bereich verlagert ist, wie etwa in der Augenheilkunde und in der Dermatologie oder auch in der HNO-Heilkunde, muß auch die Weiterbildung zu diesen Spezialistenfächern in die Ambu- lanz verlagert werden können. Die Zahl der dort jetzt für eine Weiter- bildung zur Verfügung stehenden Stellen in Krankenhäusern der Bundesrepublik reicht noch nicht einmal aus, um den derzeitigen Bestand an Ärzten für Augenheil- kunde oder Dermatologie zu er- halten.

Auch wissen wir, daß in etablierten Fächern, wie der Inneren Medizin und ihrer Teilgebiete oder auch in der Gynäkologie u. a., im stationä- ren Bereich allein nicht mehr die volle Breite des Faches vermittelt werden kann, da sich auch hier ein wesentlicher Anteil der Patienten- versorgung in die Praxis des nie- dergelassenen Arztes verlagert hat. Die Entwicklung der Medizin und ihrer Anwendung gebietet es, die in den neuen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft eröff- neten Möglichkeiten zu nutzen und Weiterbildung in anderen Ein- richtungen des Gesundheitswe- sens als im Krankenhausbereich auch tatsächlich durchzuführen.

Das würde mit Sicherheit neue Ka- pazitäten für Weiterbildungsgän- ge erschließen und damit die Si- tuation der jungen Ärzte in den 80er Jahren erleichtern. Das wird natürlich für die niedergelassenen Ärzte auch neue Pflichten mit sich bringen.

Kapazitätsprobleme und Weiterbildung

Aber nicht nur kapazitative, son- dern auch qualitative Probleme der Weiterbildung sind in diesem Zusammenhang zu besprechen.

Die Einteilung unserer Kranken- häuser in verschiedene Versor- gungsstufen, die sehr differenzier- te Medizin, die in manchen Zen- tren ausgeübt wird, und die Zahl der Ärzte, die als Mitarbeiter eines oder mehrerer zur Weiterbildung Ermächtigter tätig sind, haben zur Folge, daß man nicht mehr wie früher von einer gleichartigen Weiterbildung an allen Weiter- bildungsstätten sprechen kann.

Zweifellos, diese Unterschiede können durch Befristung von Er- mächtigungen, die inhaltliche Ein- schränkung des Ermächtigungs- rahmens oder die gemeinsame Er- mächtigung mehrerer Weiterbil- der gemildert oder aufgefangen werden. Trotzdem wird es zu über- legen sein, ob wir nicht hier und da bereits bestehende Ansätze för- dern sollten, bestimmte auch ohne direkten Patientenkontakt trainier-

bare Fertigkeiten in Kursen zu ver- mitteln. Die Deutung eines Blutbil- des oder Knochenmarkbefundes, eines Elektrokardiogramms, auch eines sonographischen Befundes, läßt sich bestimmt systematischer und erfolgreicher in Kursen erler- nen als in mancher Krankenhaus- abteilung, wo bestimmte Krank- heitsbilder nur zufällig, selten oder gar nicht vorkommen. Durch eine Kombination mit Fortbil- dungsveranstaltungen ist auch ge- nügend einer Entwicklung zu so- genannten italienischen Weiterbil- dungszuständen vorgebeugt.

Über den Vorschlag der Delegier- tenversammlung der Landesärzte- kammer Hessen haben wir gründ- lich nachgedacht. Vielleicht hat sich seine Brisanz durch den schon besprochenen Entwurf ei- ner EG-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft für die Weiterbildung zum Arzt für All- gemeinmedizin ja bereits vermin- dert. Ich glaube aber zusätzlich, daß dieser Vorschlag, selbst wenn man wollte, in der Tat nicht zu praktizieren wäre.

Der Vorschlag aus Hessen will, daß zukünftig für die Weiterbil- dung in einem Gebiet außerhalb der Allgemeinmedizin nur noch zur vollen Weiterbildung bzw. zur vollen Weiterbildung minus einem Jahr ermächtigte Ärzte zugelassen sein sollen. Alle anderen, für kür- zere Zeiträume ermächtigten Ärzte sollen Weiterbildung nur noch für die Allgemeinmedizin vermitteln dürfen.

Abgesehen davon, daß diese Re- gelung eine massive Verminde- rung der Weiterbildungsmöglich- keiten zum Spezialisten zur Folge hätte, was von einer Zeitung für Ärzte als „Facharztbremse" be- zeichnet wurde, würde diese Art von Weiterbildung auch durch die Konzentration auf Schwerpunkt- einrichtungen wegen der dort feh- lenden Breite des Krankheiten- spektrums an Qualität einbüßen.

Aber nochmals: Ich glaube, diese Idee ist so nicht realisierbar. Einfa- ches Beispiel: Sagen wir, ein Aspi-

(7)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Nachwuchsprobleme

rant für die Allgemeinmedizin ver- bringt ein Jahr bei einem nur zur Weiterbildung in der Chirurgie für Allgemeinmedizin ermächtigten Arzt und entschließt sich am Schluß dieses Jahres doch, Urolo- ge werden zu wollen. Will man die- sem Kollegen wirklich verweigern, das Jahr Chirurgie, welches er für die Urologie braucht, anzurech- nen, nur weil es sich um eine für die Allgemeinmedizin zugelassene Chirurgie gehandelt hat? Ich glau- be, dieser und alle anderen Kolle- gen mit ähnlichen Problemen wer- den Prozesse vor den Verwal- tungsgerichten mühelos gewin- nen. Auch die auf diesem Wege sozusagen gebietsfremd ermäch- tigten Ärzte könnten wegen der in ihren Abteilungen eintretenden, geradezu taubenschlagartigen Fluktuation bei den Ärzten aus Gründen der Patientenversorgung diese Entwicklung nicht akzep- tieren.

Mein Kredo: Wir sollten allen Ver- suchen, die Weiterbildungsord- nung als Arbeitsmarktregulations- instrument zu mißbrauchen, wi- derstehen und statt dessen lieber reelle Bildungsgesichtspunkte für die Strukturierung der Weiter- bildungsordnung vorherrschend sein lassen. Das schließt eine Mit- wirkung der Ärztekammern bei der optimalen Nutzung der Weiterbil- dungsmöglichkeiten nicht aus, wobei sich allerdings sehr schnell Kollisionen mit dem Arbeitsver- mittlungsmonopol unserer Ar- beitsämter bzw. der Bundesanstalt für Arbeit ergeben können. Dieses Problem muß sich aber lösen las- sen. Wenn wir das in der Bundes- republik Deutschland geltende Prinzip, daß Weiterbildung im we- sentlichen durch „learning by doing" stattfindet, beibehalten wollen, müssen wir natürlich die Situation des „doing" im Kranken- hausbereich für die nächsten Jah- re einzuschätzen versuchen.

Die immer noch aktuelle Proble- matik der Neuregelung des Bereit- schaftsdienstes beleuchtet die Szene. Dieser hierzu unter ande- rem vom Marburger Bund qe-

schlossene Tarifvertrag hat uns zweifellos nicht nur Freunde ge-

macht. Obwohl eine arbeitsmäßi- ge Entlastung von den betroffenen Ärzten seit Jahren gefordert wur- de, der dabei entstehende Ein- kommensverlust für die so entla- steten Ärzte von uns nie ver- schwiegen wurde, gibt es nun

nach Verwirklichung des Wun- sches erstaunte Gesichter. Sehr aufschlußreich ist dabei die Beob- achtung der unterschiedlichen Reaktionen bei den Krankenhaus- ärzten je nach eigener Situation.

Bei dieser Beobachtung läßt sich auch über die Mentalität der jün- geren Ärztegeneration der näch- sten Jahre einiges ablesen.

Zweifellos führt der Tarifvertrag bei seiner organisatorischen Um- setzung in den Klinikalltag ein Stück in Richtung des „Schicht- dienstes", ein Ausdruck, der schon allein für viele Kollegen ein rotes Tuch ist. Besonders häufig klagen leitende Ärzte beredt über die angebliche Unorganisierbar- keit eines Dienstes mit Ruhezeitre- gelung mit angeblichen Folgen ei- nes zu häufigen Arztwechsels und dem daraus resultierenden schwindenden Vertrauensverhält- nis zwischen dem einzelnen Arzt und seinem Patienten und allge- mein über die verminderte Lei- stungsfähigkeit ihrer Abteilung wegen zu häufiger Abwesenheit ärztlicher Mitarbeiter. Ich halte diese Probleme für Übergangser- scheinungen, bis ausreichende Erfahrungen mit der neuen Ord- nung sowohl bei Krankenhausträ- gern als auch bei den leitenden Ärzten, nicht zuletzt aber auch bei den Krankenkassen, Einsicht in die notwendigen Konsequenzen geschaffen haben, daß nämlich die Verwirklichung dieser Dienst- regelung die Einrichtung von eini- gen Tausend neuer Stellen für Ärz- te in unseren Krankenhäusern vor- aussetzt. Von diesen sind bis heu- te nicht einmal 1000 eingerichtet.

Diese Stellenvermehrung ist es wiederum, die bei den schon län- ger tätigen Krankenhausärzten in nichtleitender Position auf Kritik

stößt, teilweise wegen der Ein- kommensverluste aus Bereit- schaftsdiensten, teilweise aber auch wegen der verminderten Chancen, zu Operationen einge- teilt zu werden, oder aus ähnli- chen Gründen.

Je jünger diese Ärzte sind, um so einsichtiger, ja positiver einge- stellt sind sie gegenüber der neu- en Regelung. Ungeteilte Zustim- mung können wir bei den ganz jungen Assistenzärzten und bei den Medizinstudenten im Prakti- schen Jahr registrieren. Gerade diese Kollegen scheinen überwie- gend andere Vorstellungen von ih- rer Berufsausübung zu haben als beispielsweise meine Generation oder gar die älteren Jahrgänge von uns. Etwas vereinfacht darge- stellt, war es in der Regel doch unser Wunsch, niedergelassener Arzt in einer Praxis zu werden oder leitender Arzt einer Kranken- hausabteilung, um unsere ärztli- che Tätigkeit selbständig und ei- genverantwortlich ausüben zu können. Früher war es dabei auch selbstverständlich, sieben Tage in der Woche und 24 Stunden pro Tag den Patienten zur Verfügung zu stehen.

Nun, diese Haltung ist ja schon bei den amtierenden Jahrgängen von Ärzten weitgehend verlorengegan- gen. Durch den organisierten Not- fallbereitschaftsdienst der nieder- gelassenen Ärzte und den geregel- ten Vertretungsdienst der Kran- kenhausärzte ist man jedermanns gestiegenem Freizeitbedürfnis schon sehr weit entgegengekom- men. Dieses Freizeitbedürfnis ist bei unseren jüngeren Kollegen wohl noch mehr ausgeprägt, was die Wissenschaft der Soziologie übrigens mit „Hinwendung zu den postmateriellen Werten" bezeich- net. Diese Kollegen sind wohl eher als die älteren damit zufrieden, ei- ne normale 40-Stunden-Woche wie alle anderen Arbeitnehmer auch abzuleisten, und sie haben in bezug auf ihr Einkommen entspre- chend geringere Erwartungen. Da der ärztliche Dienst aber auch in Zukunft eine 24-Stunden-Patien-

(8)

ten-Betreuung pro Tag sicherstel- len muß, werden neue Dienstrege- lungen zwangsläufig.

Hier will ich nun darauf hinweisen, daß „Schichtdienst" durchaus verschieden organisiert werden kann. Leitende Ärzte, die davon ausgehen, „Schichtdienst" be- deute Arztwechsel im Acht-Stun- den-Takt, lassen ihre Phantasie verkümmern. Schon vor mehr als zehn Jahren haben wir ohne die Kenntnisse der modernen Arbeits- physiologie Schichtdienstregelun- gen über längere Fristen prakti- ziert, die wahrscheinlich sogar pa- tientenfreundlicher waren als die derzeitigen Verhältnisse, wo ein Krankenhauspatient ja lediglich acht Stunden von seinem Sta- tionsarzt und 16 Stunden von ei- nem bereitschaftsdiensttuenden anderen Arzt betreut wird. Diese Probleme kehren in neuem Ge- wand immer wieder. Sie sind le- diglich eine Frage der Organisa- tion. De facto bedeutet aber eine Entwicklung in diese beschriebe- ne Richtung eine Arbeitszeitver- kürzung für den einzelnen Arzt und damit eine Vermehrung des Arbeitsplatzangebotes. Auch hier- über müssen wir uns Gedanken machen, im Zweifelsfall sehr un- angenehme Gedanken.

Verkürzung

der Lebensarbeitszeit?

Das Problem der Arbeitslosigkeit unter Ärzten wirft im Prinzip die gleichen Fragestellungen auf wie Arbeitslosigkeit in anderen Beru- fen und Sparten. Bei Ärzten ist Ab- bau von Mehrarbeit, wie auch im- mer sie gestaltet gewesen sein mag, mit Sicherheit das effektivste Mittel, um Arbeit umzuverteilen.

Dann müssen auch Begriffe wie

„Verkürzung der Lebensarbeits- zeit" oder „Verkürzung der Jah- resarbeitszeit" diskutiert werden.

Letzteres habe ich bei der Darstel- lung der Schichtdienstproblema- tik indirekt bereits angesprochen.

1> Bezüglich der Lebensarbeits- zeit möchte ich vorschlagen, dar- über nachzudenken, ob es nicht

sinnvoll wäre, die kassenärztliche Tätigkeit ebenso wie die vertrag-

lich geregelte Tätigkeit von leiten- den Ärzten in Krankenhäusern auf ein bestimmtes Lebensalter zu be- grenzen. Ohnehin beobachten wir in unseren Ärzteversorgungen den starken Trend, im Alter zwischen 60 und 65 Jahre in den Ruhestand wechseln zu wollen. Eine Begren- zung der Zulassung bei Kassen- ärzten auf ein bestimmtes Lebens- alter spricht meines Erachtens nicht gegen das Prinzip der Frei- beruflichkeit des Kassenarztes. Es soll dem Arzt ja nicht verboten werden, ärztlich tätig zu sein, son- dern nur seine Zulassung als Kas- senarzt soll mit dem Ablauf eines bestimmten Lebensjahres, heute beispielsweise mit dem 65. Le- bensjahr, erlöschen. Ich erinnere daran, daß ja auch eine Verlänge- rung der Ausbildung eine Verkür- zung der Lebensarbeitszeit als Arzt mit sich bringen würde.

Nun, mit Recht wird man mir vor- halten: Alle diese Pläne werden selbst bei kurzfristiger und umfas- sender Realisierung Arbeitslosig- keit unter Ärzten in größerem Um- fange nicht verhindern. Das stimmt. Ich rechne gegen Ende dieses Jahres mit 5000 arbeitslo- sen Ärzten und bin sicher, daß auch nach allen Arbeitsbeschaf- fungsprogrammen und unter den Gesichtspunkten einer unvermin- dert guten Patientenbetreuung bestmöglichen Umverteilung von ärztlicher Arbeit auch auf viele neue Ärzte gegen Ende dieses Jahrzehnts eine fünfstellige Zahl von arbeitslosen Ärzten zu bekla- gen sein wird. Gleichwohl: Auch diese Ärzte werden unsere Kolle- gen sein, sie werden Mitglieder unserer Ärztekammern sein, sie werden sich als Delegierte in die Kammerversammlungen wählen lassen können, und sie werden uns auch auf den Ärztetagen der auslaufenden 80er und der frühen 90er Jahre zu Rede stellen. Wir werden dann Rechenschaft geben müssen über unsere Aktivitäten jetzt und werden nicht nur mit dem Finger auf die verfehlte Bil- dungspolitik der 60er und 70er

Jahre hinweisen können. Diejeni- gen von Ihnen, die Kinder im Alter der heutigen Studentengeneration haben, werden wissen, daß Alter- nativen zum Studium der Medizin und zur Ausübung des Arztberu- fes noch weniger rosig aussehen, das sollten wir hier nicht ver- schweigen.

Ich bin sicher, der qualifizierte und in seinem Beruf motivierte Arzt wird auch unter den Bedingungen einer sehr hohen Arztdichte er- folgreich sein, und die Bedingun- gen werden die Qualifikation der Ärzte der Zukunft positiv fördern können. Ich möchte dringend war- nen vor jeder Form von Closed- shop-Denken und darauf hinwei- sen, daß Druck von einer Seite un- weigerlich Gegendruck erzeugen muß. Dies will ich auch an die Adresse der Krankenkassen rich- ten, deren Pläne und Ideen in ge- fährlicher Einseitigkeit von reinem Kostendenken geprägt sind und wohl am liebsten die Kassenarzt- zulassung von kostendämpfenden Bedarfsplänen abhängig machen wollen.

Der Marburger Bund und seine Mitglieder haben bewiesen, daß sie bereit sind zu teilen. Wir wer- den das auch in der Zukunft tun.

Wir werden aber ebenso Brems- versuche aller Art in anderen Be- reichen bekämpfen und verlan- gen, daß der gesamte Arbeits- markt für Ärzte auch für alle Ärzte zugänglich bleibt. Das allein ent- spricht unserer freien Gesell- schaftsordnung mit dem Prinzip gleichartiger Chancen für alle.

Wir müssen alle gemeinsam dafür arbeiten, daß

1. der Tätigkeitsbereich für Ärzte im Bereich der gesundheitlichen Betreuung unserer Bevölkerung so umfassend wie möglich gehal- ten oder gestaltet wird und 2. daß die Kompetenz der Ärzte durch Aus-, Weiter- und Fortbil- dung entsprechend gesichert wird. Nur so werden wir in der Zukunft glaubwürdig die Belange

(9)

Doppelt so viele Ärzte wie 1960

[1983

_„/A8 720

74 486

davon:

Freie Praxis

Kranken- häuser

Behörden u.ä. —93/4

Berufstätige Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland (jeweils Jahres- anfang)

1960

92 773

61% 42%

Die ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit 1960 entscheidend ver- bessert. Innerhalb von 23 Jahren verdoppelte sich die Zahl der be- rufstätigen Ärzte. Auch die Be- völkerungszahl ist gewachsen, aber bei weitem nicht so schnell.

Ein Arzt besorgt heute die medi- zinische Betreuung von durch- schnittlich 415 Einwohnern; vor 23 Jahren hatte er noch 740 zu versorgen Globus Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen Nachwuchsprobleme

der Ärzteschaft als Körperschaften und freie Verbände weiter vertre- ten können. Wir werden damit Ar- beitslosigkeit unter Ärzten auch in besorgniserregendem Umfange nicht verhindern. Darüber sollten wir keine Illusionen aufkommen lassen. In diesem Sinne darf ich, nachdem ich mit einem Adenauer- Zitat begonnen habe, auch mit ei- nem Adenauer-Zitat enden, wel- ches auf Jahre hinaus jedes Jahr unvermindert gültig bleiben wird, weil der ständige Komparativ ein- gebaut ist: „Die Lage war noch nie so ernst wie jetzt."

(Referat beim 86. Deutschen Ärz- tetag in Kassel, 11. Mai 1983)

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe Max-Planck-Straße 2

5160 Düren 4

FEUILLETON

Wenn Rainer Werner Fassbinder hier als depressive Persönlichkeit mit einer Suchtentwicklung cha- rakterisiert wurde, dann ist die Beleuchtung entwicklungsbe- stimmender Umweltfaktoren wich- tig.

Seine familiäre Umwelt in der Kindheit ist vom Verlust des Vaters gekennzeichnet: 1951, als Fass- binder fünf Jahre alt war (Einzel- kind übrigens), trennten sich seine Eltern. Sein Vater, Arzt von Beruf, zog weg. Fassbinder blieb bei sei- ner Mutter, die angeblich kurz nach der Trennung einen jugendli- chen Freund hatte. Seine Groß- mutter und eine Frau Anita vervoll- ständigten die nun überwiegend weibliche familiäre Umwelt Fass- binders.

Der Vaterverlust stellte also für Fassbinder ein erstes wesentli- ches Trauma dar, das seine grund- legende Neigung zu depressiven Verstimmungen wie auch seine Suchtentwicklung besser verste- hen lassen. Auch wären hier die Grundlagen seiner Homosexuali- tät zu beleuchten. Das aber soll Psychoanalytikern überlassen sein.

In der Pubertät, einem weiteren wichtigen Entwicklungsabschnitt, war Fassbinder viel allein, besuch- te sehr oft Kinovorstellungen und versuchte, Freunde um sich zu versammeln, die oft aus niedrige- ren sozialen Schichten stammten als er. Es blieb aber nicht beim passiven Filmbetrachten, sondern

„Ich würde mal sagen, ich bin manisch depressiv." Fassbinder starb mit 36

Fassbinder versuchte vielmehr, di- rekte Kontakte zur Theater- und Filmwelt zu bekommen.

Mit etwa 19 Jahren bekam er schließlich Anschluß an Theater- gruppen und indirekt auch zur

„Kollektivbewegung" der 60er Jahre, die seinem Wunsch nach einer „Ersatzfamilie" in Form von Arbeits- und Wohngemeinschaf- ten entgegenkam.

Daß Fassbinder, der „romantische Anarchist" (24), dabei immer wie- der schnell „Primus inter pares"

war, entspricht wohl seiner impul- siven, exzentrischen Persönlich- keit: Ein Einzelgänger, der die Ein- samkeit fürchtet. Die Gruppe brauchte ihn, und er brauchte die

*) Die in Klammern stehenden Ziffern bezie- hen sich auf die biographischen Daten und das Literaturverzeichnis des Sonderdrucks.

Filmgenie Fassbinder:

Kreativität durch Drogen?

Felix Tretter

Fortsetzung von Heft 22/1983 und Schluß

Fassbinders soziale Umwelt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Drei spätgotische Spitzbogenfenster mit verschiedenem Maßwerke (Langhaus) und ein rechteckiges Fenster, darunter Luke (Westernpore) ; kurzer Strebepfeiler an der

Bei den Sozialwahlen geht es auch um die soziale Sicherheit, damit wir auch nach der Bundestagswahl für hohe Beiträge gerechte Leistungen erhalten, damit an unseren durch

Jubiläumsfeier der Stiftung „Ärzte helfen Ärzten'': der Gründer und Vorsitzende, Prof.. Häußler, bei seiner Festansprache; Ehrengäste

In der Gefamtform ähnelt e8 den Saalbauten mit feitlich angelegter Rateftube (Sulzbach ufw.), aber die Innenteilung und die Entftehungsweife ift anders. Der ältefte Teil ift das,

Die öffentlichen Unter- stützungen, die sie alle zunächst in Anspruch nehmen müssen, werden ja im kommenden Jahr voraussichtlich bei den Schülern zum Teil ganz — und es sind

„gefühlte“ Arbeitszeit habe sich nicht verbessert, klagen Betroffene.Viele Ärz- te verdienen zudem deutlich weniger als bisher.. Die Rede ist von bis zu 30 Prozent Gehaltseinbußen,

Der In- halt und Wert dieses Bildungsab- schnittes wäre ja durch die Klä- rung des Status völlig gleichwertig dem einer zweijährigen echten Weiterbildung im Sinne unserer

Abgese- hen davon, daß den Kran- kenhausträgern, den kirch- lichen wie den kommuna- len, nach ihrer grundge- setzlich verbrieften Stel- lung eine Mitgliedschaft in