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Archiv "Arzneimittelversorgung: Jetzt auch ACE-Hemmer in der Festbetragsregelung" (11.09.1992)

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maß der Grundlohnsummenentwick- lung (beitragspflichtige Entgelte) und eine umgehende Ablösung durch therapiegerechte Richtgrö- ßen.

Für die Apotheken seien die be- absichtigten gesetzlichen Eingriffe in die Preisautonomie um so gravieren- der, als durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1993 von 14 auf 15 Prozent etwa 35 Pro- zent der von der Preissenkung erwar- teten Einsparung in Höhe von 670 Millionen DM „abkassiert" würden.

Deutschland sei neben Dänemark das einzige EG-Land, das den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimit- tel erhebe. Im Hinblick auf den Bin- nenmarkt in der EG solle der Mehr- wertsteuersatz auf Arzneimittel zu- mindest halbiert werden.

Die Apothekerschaft befürchtet, daß viele kleinere und mittlere Apo- theken in ihrer wirtschaftlichen Exi- stenz gefährdet würden und ihre staatlich aufgetragene Service- und Versorgungsfunktionen nicht mehr erfüllen könnten, falls die Seehofer-

Mehr als ein Jahr lang hat sich der Bundesausschuß der Arzte und Krankenkassen mit der Frage aus- einandergesetzt, ob die noch patent- geschützten ACE-Hemmer festbe- tragsfähig sind. Jetzt ist die Entschei- dung gefallen: Die gemeinsame Selbstverwaltung von Arzten und Krankenkassen beschloß die Bildung von Festbetragsgruppen für ACE- Hemmer.

Im Vorfeld dieser Entscheidung ging es um die Interpretation der entsprechenden Gesetzesstelle im Paragraphen 35 des Sozialgesetzbu- ches V. Dort heißt es, daß diejenigen Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen von der Festbetrags- gruppenbildung ausgeschlossen sind,

„deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbes- serung, auch wegen geringerer Ne-

Spardiktate greifen. Das Arzneimit- telbudget bedeute für die Apotheken de facto einen Umsatzrückgang im nächsten Jahr auf das Niveau von 1991, obwohl die Betriebskosten stark gestiegen sind. Schon infolge der Anfang 1989 in Kraft getretenen Blümschen Sparmaßnahmen seien die jährlichen Neugründungen dra- stisch gesunken. Die Zahl der Apo- thekenschließungen nehme von Jahr zu Jahr zu, so Apotheker Klaus Stürzbecher. Der Nettozuwachs der Zahl der berufstätigen Apotheker tendiere gegen Null. Das von See- hofer inaugurierte „Strukturvernich- tungsgesetz" bewirke bei vielen Apo- thekern einen „wirtschaftlichen Crash".

Die ABDA verweist darauf, daß die Apotheker in der Vergangenheit im Arzneimittelbereich bereits er- hebliche Vorleistungen erbracht hät- ten, da die im SGB V verankerten Sparmaßnahmen (zum Beispiel Fest- beträge und Negativlisten) bis heute bereits in erheblichem Umfang um- gesetzt worden seien. HC

benwirkungen, bedeuten". Der Bun- desausschuß gelangte jedoch nach intensiven Beratungen zu der Auf- fassung, daß die ACE-Hemmer — zum Teil schon seit mehr als zehn Jahren im Handel — längst zur Stan- dardtherapie bei hohem Blutdruck und Herzinsuffizienz gehören. Folg- lich seien sie auch festbetragsfähig.

Ganz anders sieht das die Medi- zinisch-Pharmazeutische Studienge- sellschaft (MPS). Die Arbeitsge- meinschaft der forschenden Arznei- mittelhersteller übte scharfe Kritik an dem Beschluß des Bundesaus- schusses: „Der Patentschutz für in- novative Arzneimittel wird damit praktisch wertlos, Anreize für Inno- vationen werden erstickt."

Die MPS wertet die Einbezie- hung der ACE-Hemmer in die Fest- betragsregelung als Präzedenzfall,

weitere Gruppen mit patentge- schützten Wirkstoffen zu bilden.

Doch gerade der Patentschutz für in- novative Wirkstoffe sei die letzte Möglichkeit, Deckungsbeiträge für die Arzneimittelforschung zu erwirt- schaften, argumentiert die Studien- gesellschaft. Weil die gesetzliche Krankenversicherung eine beherr- schende Stellung auf dem Arzneimit- telmarkt innehabe, komme der Fest- betrag einem Preisdiktat gleich. Oh- ne hinreichende Deckungsbeiträge sei die internationale Wettbewerbs- fähigkeit der deutschen forschenden Arzneimittelhersteller gefährdet.

Nachdem der Beschluß im Bun- desausschuß gefallen ist, setzt die MPS ihre Hoffnungen nunmehr auf einen Appell an die Spitzenverbände der Krankenkassen. Während der Bundesausschuß lediglich für die Gruppenbildung zuständig ist, zeich- nen die Krankenkassen für die Fest- legung der Festbeträge verantwort- lich. Die Spitzenverbände, so die MPS, sollten im Interesse der Arz- neimittelforschung auf die Bestim- mung von Festbeträgen für ACE- Hemmer verzichten.

Unterdessen hat die Festbe- tragsregelung insgesamt nahezu die Hälfte aller Arzneimittel innerhalb der GKV erreicht. Der Anteil der Medikamente mit Festbetrag liegt gegenwärtig — bezogen auf die Ein- führung der Festbeträge im Jahr 1989 — bei 48,1 Prozent. Dahinter verbirgt sich ein Umsatzvolumen in Höhe von 9,7 Milliarden DM. Aller- dings: Die Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen scheinen immer geringer zu werden. So bleiben den Kassen von der jüngsten Festbetrags- runde noch etwa 70 Millionen DM.

Bessere Ergebnisse erwarten die Kassen freilich infolge des Gesund- heits-Strukturgesetzes, sofern dieses wie geplant am 1. Januar 1993 in Kraft tritt. Dann gilt eine einheitli- che Zuzahlung der Versicherten von 10 Prozent (mindestens drei Mark, höchstens jedoch zehn Mark pro Mittel) an den verordneten Arznei- mitteln. Diese Regelung soll be- kanntlich die jetzt noch geltende Zu- zahlung für Medikamente ohne Fest- betrag ablösen und damit auch die Spaltung des Arzneimittelmarktes beseitigen. JM

Arzneimittelversorgung

Jetzt auch ACE-Hemmer in der Festbetragsregelung

A,-2930 (22) Dt. Ärztebl. 89, Heft 37, 11. September 1992

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