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Archiv "Medizinische Rehabilitation: Warten auf die Schiedsstelle" (26.03.2010)

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A 534 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 12

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26. März 2010

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iel ist es nicht, was Union und FDP zum Thema Rehabilita - tion in den Koalitionsvertrag ge- schrieben haben. Und das wenige ist nicht sonderlich konkret. Trotz- dem gibt es Hoffnung unter den Be- treibern von Rehabilitationseinrich- tungen – zumindest was einen Punkt angeht: Für die Preisverhand- lungen mit den Krankenkassen sol- len Schiedsstellen eingerichtet wer- den. Hintergrund: Seit Jahren be- klagen die Rehaanbieter ein Preis- dumping der Kassen. Während die Anforderungen an die medizinische Rehabilitation immer weiter stie-

gen, stagniere die Vergütung. Eine hochwertige Behandlung sei zu den Konditionen der Kassen kaum noch zu leisten.

„Die Schiedsstellen sind ein Punkt, dem sich die Koalition an- nehmen wird“, versicherte Stephan Stracke (CSU), Mitglied des Ge- sundheitsausschusses des Bundes- tages. Zuvor müsse aber geklärt werden, wie man diese Stellen ein- richten könne, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen, forderte der Politiker beim IIR-Rehakongress Ende Februar in München.

Die Krankenkassen betrachten die Pläne der Bundesregierung un- terdessen mit Skepsis. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) teilte auf Anfrage des Deutschen Ärzteblat- tes mit, wenn man solche Stellen für erforderlich halte, dann solle es eine Regelung für alle Kostenträger geben – und zwar im Sozialgesetz- buch (SGB) IX und nicht isoliert für die gesetzliche Krankenversi- cherung (GKV) im SGB V.

Wann die Koalition die Einrich- tung der Schiedsstellen auf den Weg bringen will, steht noch nicht fest. Ebenfalls unklar ist, in wel-

chem Maß die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekün- digt – den Grundsatz „Reha vor Pflege“ und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken will. Der Bundestagsabgeordnete Dr. med.

Erwin Lotter (FDP) deutete aber an, dass die Rehabilitation wohl eher zu den Themen zählt, um die sich Schwarz-Gelb zu einem späteren Zeitpunkt kümmern werde. Zu- nächst einmal gehe es darum, Lö- sungen für eine nachhaltige Finan- zierung des Gesundheitswesens zu finden. Nach Ansicht des CSU-Po- litikers Stracke müssen sich außer- dem erst einmal die Neuregelungen aus dem GKV-Wettbewerbsstär- kungsgesetz (GKV-WSG) setzen.

Nicht alle Neuerungen aus dem GKV-WSG greifen

Eine Vielzahl der Regelungen aus dem Jahr 2007 greifen in der Tat noch nicht. Mit dem GKV-WSG wurden alle Rehabilitationsleistun- gen zu Pflichtleistungen der Kran- kenkassen. Im Jahr 2008 stiegen die GKV-Ausgaben für Rehabilitation und Vorsorge daraufhin auf 2,59 Milliarden Euro (2006: 2,42 Milli- MEDIZINISCHE REHABILITATION

Warten auf die Schiedsstelle

Die Rehabilitation ist auch unter Schwarz-Gelb kein zentrales Thema der Politik.

Wann die im Koalitionsvertrag angekündigten Neuerungen auf den Weg gebracht werden, ist unklar.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die me- dizinische Rehabilitation diese Änderungen angekündigt:

Dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ muss besser Rechnung getragen werden.

Die Wahlmöglichkeiten der Versicherten sollen gestärkt werden.

Für Vertragsvereinbarungen von Krankenkassen und Rehaeinrichtungen sollen Schiedsstellen geschaffen werden.

DAS WILL SCHWARZ-GELB

Foto: mauritius images

P O L I T I K

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26. März 2010 arden). 65 Millionen Euro zusätz-

lich gaben die Kassen aber bei- spielsweise allein für Anschlussre- habilitationen aus. Und die wurden schon vor dem GKV-WSG im Risi- kostrukturausgleich berücksichtigt.

Die Zuwächse sind also nicht in Zu- sammenhang mit der Gesetzesän- derung zu sehen. Ein deutlicher An- stieg war nach dem Inkrafttreten des GKV-WSG bei den Mutter/Va- ter-Kind-Maßnahmen zu verzeich- nen. 2008 gaben die Kassen für Vorsorge- und Rehabilitationsleis- tungen für Mütter und Väter circa 338 Millionen Euro aus (2006: 260 Millionen). Nach Angaben des vdek hat sich aber die Situation in diesem Bereich wieder „normali- siert“. Endgültige Zahlen für 2009 liegen zurzeit noch nicht vor.

Das Wettbewerbsstärkungsge- setz sollte in der Rehabilitation mehr Transparenz schaffen. Die Krankenkassen wurden dazu ver- pflichtet, eine Statistik über Anträ- ge und Bewilligungen zu führen – wie bei der Deutschen Rentenversi- cherung seit Jahren üblich. Entspre- chende Zahlen sind aber bis heute nicht veröffentlicht. Nach Angaben des vdek liegt für 2008 keine „plau- sible“ Statistik der GKV vor. So

war in der Erhebung die Zahl der bearbeiteten Anträge höher als die der eingegangenen. Die Ergebnisse für das Jahr 2009 sollen im Juni vor- liegen und veröffentlicht werden.

Reha vor Pflege: Wirksame Anreize fehlen

Unklar ist ebenfalls, wie die „Mehr- kostenregelung“ aus dem GKV- WSG von den Versicherten ange- nommen wird. Demnach können sich Patienten auch in einer Ein- richtung rehabilitieren lassen, die keinen Vertrag mit den Krankenkas- sen hat, wenn diese zertifiziert ist.

Gegebenenfalls anfallende Mehr- kosten muss der Patient selbst tra- gen. Wie oft aber wurde diese Möglichkeit bislang in Anspruch genommen? Auch dazu gibt es keine Zahlen.

Manche Gesetze wirken sich ver- zögert aus. Bei anderen kann man sich fragen, ob sie überhaupt im Alltag ankommen. Dazu zählen ei- nige Regelungen des Pflege-Wei- terentwicklungsgesetzes aus dem Jahr 2008, mit denen die Anreize für Rehabilitation verbessert wer- den sollen. Seit Inkrafttreten der Pflegereform müssen Krankenkas- sen eine Strafe an die Pflegekassen

zahlen, wenn notwendige Reha - leistungen nicht erbracht werden.

Ein Betrag von 3 072 Euro wird dann laut Gesetz fällig (§ 40 Abs. 3 SGB V). Es sieht allerdings so aus, als würden solche Zahlungen bisher in der Praxis keine Rolle spielen.

Für das zweite Halbjahr 2008 taucht für diesen Bereich in der GKV-Statistik eine Summe von 248 Euro auf. Dazu teilte der vdek mit, dieser Betrag sei nicht er - klärbar. Möglicherweise handele es sich um eine Fehlbuchung oder den Teilbetrag einer Zahlung. Das heißt im Klartext: Eine Strafe wurde bun- desweit entweder in keinem oder in einem Fall geleistet.

Krankenkassen lehnen viele Anträge ab

Auch die Bonuszahlungen an Pfle- geheime, die das Pflege-Weiterent- wicklungsgesetz vorsieht, sind bis- lang eher die Ausnahme. Demnach erhalten Einrichtungen, die durch aktivierende und rehabilitative Maßnahmen dafür sorgen, dass Ver- sicherte in eine niedrigere Pflege- stufe zurückgestuft werden, als Belohnung 1 536 Euro von der zu - ständigen Pflegekasse (§ 87 a Abs. 4 SGB XI). Eine solche Zahlung er- folgte im zweiten Halbjahr 2008 bundesweit in 87 Fällen.

Die Anreize reichen offenbar noch nicht aus, damit Patienten, die eine medizinische Rehabilitati- on benötigen, auch eine Behand- lung erhalten. Eine Hürde sieht der FDP-Politiker Lotter vor allem im GKV-Antragsverfahren. Dieses sei zu bürokratisch. Viele Anträge würden außerdem von den Kassen abgelehnt. „Da muss man zu ein facheren Lösungen kommen“, verlangte Lotter. Er spreche aus ei gener Erfahrung als Arzt. Nach der Rehabilitationsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen nur noch niedergelassene Ärzte Rehabilitation verordnen, die eine spezielle Qualifikation vorweisen können. Viele Nieder- gelassene empfinden das zweistu- fige Antragsverfahren zudem als aufwendig. Für welche konkreten Änderungen er sich einsetzen will, ließ Lotter offen. ■

Dr. med. Birgit Hibbeler

Reha als Pflichtleistung: Die Ausgaben der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) für Vorsor- ge und Rehabilitation stiegen von 2,42 Milliarden Euro 2006 auf 2,59 im Jahr 2008. Ein Großteil der Zuwächse liegt aber im Be- reich der Anschlussrehabilitation, die auch schon vorher im Risiko- strukturausgleich berücksichtigt wurde.

Der MDK prüft nur noch stich- probenartig – bei jedem vierten Erstantrag. Das regelt eine Richtli- nie des GKV-Spitzenverbandes.

Eine Statistik über Anträge und Bewilligungen von Rehabilitati- onsleitungen zulasten der Kranken-

kassen wurde bis heute nicht veröffentlicht.

Die Zertifizierungspflicht für Rehabilitationskliniken greift erst ab 2012 (Richtlinie der Bundesar- beitsgemeinschaft Rehabilitation).

Mehrkostenregelung: Patienten können auch in Einrichtungen re- habilitiert werden, die keinen Ver- trag mit den Kassen haben, wenn diese zertifiziert sind. Möglicher- weise anfallende Mehrkosten trägt der Patient. In wie vielen Fällen dies in Anspruch genommen wur- de, ist nicht bekannt.

Die mobile Rehabilitation als auf- suchende, ambulante Behandlungs- form ist nur vereinzelt anzutreffen.

WAS WURDE EIGENTLICH AUS . . .

. . . den Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, das im Jahr 2007 in Kraft trat?

P O L I T I K

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