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Archiv "Medizinische Rehabilitation" (04.06.2012)

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418 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 22–23

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4. Juni 2012

M E D I Z I N

DISKUSSION

Medizinische Rehabilitation

Leider sind die Ausführungen zum pathologischen Glücksspiel (PG) über mögliche Hilfsangebote recht knapp beschrieben. Neben der psychiatrischen/psycho- therapeutischen Akutbehandlung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation.

Insbesondere bei jahrelangem und chronifiziertem Ver- lauf, bei zusätzlicher stoffgebundener Abhängigkeit, bei schwerer Persönlichkeitsstörung oder anderer psy- chischer Komorbidität ist beim PG von einer erhebli- chen Gefährdung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsle- ben auszugehen. In diesen Fällen liegt Rehabilitations- bedürftigkeit vor. Die Rehabilitationsfähigkeit hängt unter anderem von der vorhandenen oder erreichbaren Veränderungsmotivation und Krankheitseinsicht ab.

Wichtig sind hierbei die Empfehlungen der Spitzen- verbände der Krankenkassen und Rentenversiche- rungsträger für die medizinische Rehabilitation bei pa- thologischem Glücksspielen vom März 2001 (www.gluecksspielsucht.de/materialien/EMPFEH1D.pdf).

Danach werden vier Gruppen unterschieden:

Pathologische Spieler mit zusätzlicher stoffge- bundener Abhängigkeit (Gruppe A),

pathologische Spieler mit Merkmalen einer Per- sönlichkeitsstörung insbesondere vom narzissti- schen Typ (Gruppe B),

pathologische Spieler mit Merkmalen einer de- pressiv-neurotischen Störung oder einer Persön- lichkeitsstörung vom selbstunsicheren/vermei- denden Typ (Gruppe C) und

pathologische Spieler mit zusätzlicher psy- chischer Störung (Gruppe D).

Die Rehabilitation des PG aus den Gruppen A und B wird vorrangig in einer Einrichtung für Abhängigkeits- erkrankungen mit glücksspielerspezifischem Behand- lungsangebot durchgeführt, die Rehabilitation des PG aus den Gruppen C und D vorrangig in einer psychoso- matischen Rehabilitationseinrichtung mit glücksspie- lerspezifischem Angebot. Die Rehabilitationsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einrichtungskonzept in den Einrichtungen für Abhängigkeitserkrankungen ist sie in der Regel länger als in den psychosomatischen Rehabi- litationseinrichtungen.

Die Rehabilitation ist grundsätzlich stationär, ganz- tägig ambulant, niedrigfrequent (berufsbegleitend) am- bulant oder in Kombination der unterschiedlichen Leis- tungsformen möglich. Nach der stationären oder ganz- tägig ambulanten Rehabilitation kann auch eine Nach- sorgeleistung über ein halbes Jahr in einer anerkannten Nachsorgestelle durchgeführt werden.

DOI: 10.3238/arztebl.2012.0418a

LITERATUR

1. Erbas B, Buchner UG: Pathological gambling—prevalence, diagnosis, comorbidity, and intervention in Germany. Dtsch Arztebl Int 2012;

109(10): 173–9.

Dr. med. Joachim Köhler

Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Drmed.Joachim.Koehler@drv-bund.de

Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Schlusswort

Für die Ergänzungen zur Rehabilitation pathologischer Glücksspieler von Herrn Dr. Köhler bedanken wir uns und stimmen diesen uneingeschränkt zu. Diesem The- ma wollen wir uns zeitnah in einem eigenen Beitrag widmen.

Im Rahmen der Übersichtsarbeit über pathologi- sches Glücksspielen sollten möglichst viele Aspekte von der Krankheitsentstehung, über Epidemiologie, Screeningmaßnahmen, Diagnostik sowie Komorbidität bis hin zu den Hilfsangeboten Berücksichtigung finden.

Bei jedem der genannten Punkte mussten wir daher den Textumfang beschränken.

Eines unserer Hauptanliegen war es, „Awareness“

bei den Ärzten zu schaffen – eine wichtige Vorausset- zung dafür, dass Patienten überhaupt in Behandlung kommen. Daher war es uns nicht möglich, die genann- ten Punkte in dem nun angeregten Umfang zu berück- sichtigen. DOI: 10.3238/arztebl.2012.0418b

LITERATUR

1. Erbas B, Buchner UG: Pathological gambling—prevalence, diagnosis, comorbidity, and intervention in Germany. Dtsch Arztebl Int 2012;

109(10): 173–9.

Dr. med. Beate Erbas (MPH)

Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, München erbas@bas-muenchen.de

Interessenkonflikt

Die Autorin erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

zu dem Beitrag

Pathologisches Glücksspielen: Prävalenz, Komorbidität, Diagnose und Hilfsangebote in Deutschland

von Dr. med. Beate Erbas, Dipl.-Psych. Ursula G. Buchner in Heft 10/2012

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