müssen einen kontrollierten Qualitäts- standard nachweisen und diesen im Voll- zug der Leistungen am Rehabilitanden tagtäglich unter Beweis stellen. Ein zweistufiges Verfahren zur Rehabilita- tionseinleitung soll die frühzeitige In- formation zwischen Vertragsarzt und Re- habilitationsträger (zum Beispiel Gesetz- liche Krankenversicherung) verbessern und soll einer unsachgerechten Lei- stungsausweitung entgegenwirken. Ist die Krankenkasse für die Kostenträger- schaft bei der Leistungserbringung zu- ständig, beauftragt diese den Vertrags- arzt mit der Rehabilitationsverordnung.
Die Fachärzte und Referenten für Rehabilitation bei den Sozialmedizini- schen Diensten haben die neue Reha- bilitationsrichtlinie als einen „Quan- tensprung“ und wesentlichen Fort- schritt bezeichnet. Aufgrund der Richt- linien können auch die Regelungen der Rehabilitationseinleitung aus dem Krankenhaus erarbeitet und vor allem ein trägerübergreifendes Formular zur
Rehabilitationseinleitung entwickelt werden. In der Integrierten Versor- gung, etwa im Rahmen der Durch- führung von Disease-Management-Pro- grammen und gegebenenfalls bei der Vereinbarung pauschalierter Entgelte, können die Indikationsstellungen einer Rehabilitation leichter erfolgen und damit im Interesse der Patienten die Qualität und Wirtschaftlichkeit der re- habilitativen Versorgung langfristig besser sichern.
Namentlich die Rentenversiche- rungsträger engagieren sich neben der klassischen stationären, teilstationären und ambulanten wohnortnahen medi- zinischen Rehabilitation zunehmend auch finanziell für die Durchführung der so genannten Sekundärprävention und das Gesundheitstraining. Die lei- tende Ärztin der BfA, Korsukéwitz, plädierte vor den mehr als 500 Reha- Experten beim Berliner BfA-Forum dafür, die Sekundärprävention ver- stärkt in den Mittelpunkt zu stellen.
Denn: Die psychomentalen Belastungs- faktoren, die durch Sekundärpräventi- on und systematisches Training beein- flusst werden können, bestimmen weit- hin das Rehabilitationsgeschehen.
Flexible Maßnahmen
Umgekehrt resultiert aus der stark ver- änderten Arbeitswelt und den Umwelt- belastungen das gewandelte Aufgaben- spektrum der Sozialmediziner und der Sozialleistungsträger. So müssen auch die Rentenversicherungsträger mehr als bisher frühzeitig den gewandelten spezifischen Rehabilitationsbedarf er- kennen, finanziell und personell ab- schätzen und die Rehabilitationspatien- ten besser auf gezielte therapeutische Maßnahmen vorbereiten. Dies betrifft die Stressbewältigung ebenso wie das Entspannungstraining und Aktivgrup- pen zur Bewältigung von psychosozia- len Konflikten am Arbeitsplatz, betonte Korsukéwitz. Der später wieder am Arbeitsprozess teilnehmende Rehabili- tand müsse als aktiver Partner in den medizinischen Entscheidungsprozess eingebunden werden. Der Rehabilitand müsse als aktiv Handelnder verstanden und akzeptiert werden. Dies bedeutet:
wirkungsvolle Vernetzung auf der Wohnort- und Betriebsebene sowie Stärkung der Teilnahme behinderter Menschen und die Integration des Selbsthilfegedankens.
Das Credo der Rehabilitationspoliti- ker: Ein langfristiger Rehabilitationser- folg ist nur dann zu erzielen, wenn wei- tere flexiblere Maßnahmen zur Rehabi- litationsnachsorge unter Einbeziehung des nachbehandelnden Haus- und Fach- arztes implementiert werden. Hinzu kommt eine umfassende sozialrechtli- che Beratung zur beruflichen Situation.
Um den Übergang von der medizi- nischen Rehabilitation zur Wiederein- gliederung in den Beruf zu erleichtern, müsse das Prinzip der stufenweisen Eingliederung nach Maßnahme von
§ 28 SGB IX verwirklicht werden. Da- bei müsse man sich weniger an abstrak- ten diagnostischen Kriterien als viel- mehr an der individuellen Leistungs- fähigkeit, der Motivationsmöglichkeit und den vorhandenen Ressourcen ori- entieren. Dr. rer. pol. Harald Clade T H E M E N D E R Z E I T
Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2310. Juni 2005 AA1649
Qualitätsbericht Rehabilitation 2004
Einen „Qualitätsbericht Rehabilitation 2004“
haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vorgestellt. Mit dem Bericht sollen Krankenkassen ihre Versicherten künf- tig besser über die Qualität von Rehabilitati- onseinrichtungen beraten. Zudem ist nach An- gaben der Spitzenverbände geplant, die Er- gebnisse im Rahmen eines Informationspor- tals auch für Patienten zugänglich zu machen.
Der Bericht enthält Daten zur Struktur-, Pro- zess- und Ergebnisqualität sowie zur Zufrie- denheit von Patienten in Rehabilitationsein- richtungen. Hintergrund ist die Aufforderung des Gesetzgebers, auch im Bereich der medizi- nischen Rehabilitation eine einheitliche exter- ne Qualitätssicherung (QS) durchzuführen, die zum 1. April 2004 für alle stationären Vor- sorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die von der GKV hauptbelegt sind, in einer Richt- linie verankert wurde. In das Qualitätssiche- rungsverfahren-Reha konnten bislang mehr als 160 der 600 von der GKV-hauptbelegten Rehabilitationskliniken eingebunden werden.
„Zwischen den geprüften Einrichtungen zeigten sich zum Teil sehr deutliche Qualitäts- unterschiede“, kommentierte Dr. rer. pol. Doris Pfeiffer, Siegburg, die Ergebnisse in Berlin. Der
Vorstandsvorsitzenden des VdAK/AEV e.V. zu- folge wurden jedoch zu etwa 89 bis 100 Pro- zent die Basiskriterien für die Bereiche „räum- liche, personelle und medizinische Ausstat- tung“ erfüllt. Einigen Rehabilitationskliniken fehlte es jedoch an Notrufanlagen, Duschen und Notfall-Laboren. Zudem verfügte die ärzt- liche Leitung teilweise nicht über die Zusatz- bezeichnung „Rehabilitationswesen“ oder
„Sozialmedizin“, und in einigen Einrichtungen konnte kein interdisziplinäres Rehabilitations- team besetzt werden, weil die hierfür benötig- ten Berufsgruppen „Ergotherapeut“ und „So- zialarbeiter“ nicht vorhanden waren. Auch zeigte sich, dass bislang kaum Einrichtungen geeignet sind, blinde, taube oder schwerhöri- ge Patienten aufzunehmen.
Auffällige Unterschiede gab es bei der Patientenzufriedenheit: Nur 27 Prozent von 3 000 befragten Patienten gaben an, ihre Therapie habe bereits am ersten Aufenthalts- tag begonnen; für neun Prozent ging es erst am dritten Tag oder später los. „Hierdurch gehen wertvolle Therapietage verloren“, betonte Pfeiffer. Darüber hinaus berichteten 61 Prozent der Patienten über nicht mit ih- nen abgesprochene Änderungen im The- rapieplan. Mehr als 55 Prozent der 1 900 psychosomatischen Patienten, die befragt worden waren, klagten über ein schlechtes Terminmanagement. Martina Merten