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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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Academic year: 2022

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138 DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2011 | www.pta-aktuell.de

FINALE

A

ufgabe des BfArM ist die Abwehr von Ge- sundheitsgefahren durch die kontinuier- liche Verbesserung der Sicherheit von Arz- neimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäu- bungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Daran arbeiten rund 1100 MitarbeiterInnen, darunter Mediziner, Phar- mazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, technische As- sistenten und Verwaltungsangestellte. Schwerpunkt der Arbeit ist die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Dabei wird der gesundheitliche Nutzen, also Wirksamkeit, Unbedenk- lichkeit und die pharmazeutische Qualität geprüft. Her- vorgegangen ist das BfArM 1994 aus dem am 1. Juli 1975 gegründeten Institut für Arzneimittel des aufgelösten Bundesgesundheitsamtes und gehört als selbstständige Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Gesundheit.

Wenn Arzneimittel nach der Zulassung in den Verkehr gebracht und von vielen Patientinnen und Patienten an- gewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen klinischer Studien nicht immer erkannt werden können. Wesentlicher Grund dafür ist, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels – im Vergleich zur späteren Nutzung – an einer notwendigerweise be- grenzten Zahl von Patienten durchgeführt wird. Neue Erkenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln kön- nen sich auch noch lange Zeit nach ihrer Zulassung er - geben und hängen auch von neuen Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft ab.

Das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Seit 2010 ist

Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger Präsident des BfArM.

Wer steckt

eigentlich hinter …

sieht deshalb vor, dass nach der Zulas- sung eines Arzneimittels die Erfahrun- gen bei seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausge- wertet werden. Darin besteht die wich- tigste Aufgabe der Abteilung Pharma- kovigilanz im BfArM. Sie muss laufend über bekannt gewordene, mit der An- wendung der Arzneimittel verbundene Neben- und Wechselwirkungen infor- mieren sowie dafür sorgen, dass Patien- ten, Ärzte und andere Interessierte auf diese Risiken und ggf. auf Möglichkeiten zu ihrer Minderung hingewiesen wer- den. Wenn die Bewertung von Arznei- mittelrisiken ergibt, dass der Zulassungs- status von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, trifft das BfArM notwen- dige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Im Rahmen eines ähnlichen Vigilanz- systems erfasst und bewertet das BfArM auch die bei der Anwendung oder Ver- wendung von Medizinprodukten auftre- tenden Risiken und koordiniert die not- wendigen Sicherheitsmaßnahmen.

p

Das 1994 gegründete Bundes - institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Sitz in Bonn.

Weiter Informationen finden Sie unter www.bfarm.de

© BfArM

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