BEKANNTGABEN
Hörfunktion und des Augenhintergrun- des vor und während der Anwendung des Arzneimittels durchzuführen. Werden Störungen bzw. Veränderungen bemerkt, sollte ... unverzüglich abgesetzt werden.'
2.4 Der Abschnitt Pharmakokinetik der Fachinformation ist wie folgt zu er- gänzen:
,Nach 5tägiger Gabe von 40 mg Omeprazol intravenös wurde eine Zu- nahme der systemischen Verfügbarkeit um ca. 50 Prozent gemessen, die durch
Abnahme der hepatischen Clearance er- klärt wird.' "
Die Begründung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte kann bei der Geschäftsstelle der Arznei- mittelkommission angefordert werden.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Aachener Str. 233-237 50931 Köln
Tel: 02 21/40 04-5 20 Fax: 02 21/40 04-5 11
Zielgruppe:
Ausschließlich allgemeinmedizinisch tätige Ärzte mit mehrjähriger Erfahrung in eigener Praxis.
Anmeldeschluß:
25. September 1994. Begrenzte Teil- nehmerzahl (max. 40) Annahme der An- meldung in der Reihenfolge des Eingangs
Auskunft und Anmeldung:
Kaiserin Friedrich-Stiftung, Robert- Koch-Platz 7, 10115 Berlin Mitte, Tel 030/283-22 65/66, Fax 283-2267 ❑
Blutzubereitungen
aus Blut oder Plasma vom Menschen
Bescheid des Paul-Ehrlich-Institutes zur Bekanntmachung
des Bundesgesundheitsamtes vom 29. 11. 1993. (Siehe DÄ, Heft 3/1994)
Seit dem 1. Juli 1994 gehören in den Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich- Institutes (PEI) auch Blutzubereitungen aus Blut oder Plasma vom Menschen.
Das PEI hat den betroffenen pharma- zeutischen Unternehmern mit Bescheid vom 29. Juli 1994 mitgeteilt, daß der in der oben genannten Bekanntmachung des Bundesgesundheitsamtes unter
Fortbildungskurs Leitender Notarzt
2. bis 6. Dezember 1994
nach den Empfehlungen der Bundes- ärztekammer und der Deutschen In- terdisziplinären Vereinigung für In- tensivmedizin (DIVI)
Leitung:
Frau Dr. Purrmann, Herr Dr. Ulm, Herr Nawrot
Veranstaltungsort:
Parkhotel Velbert, Feuerwehr Köln, Berufsfeuerwehr Wuppertal
Teilnahmevoraussetzungen:
Gebietsanerkennung in einem für die Notfallmedizin relevanten Gebiet oder mind. vierjährige Weiterbildung (Nach- weis durch Anerkennungsurkunde oder entsprechendes Zeugnis der Weiterbil- dung);
umfassende Erfahrungen in der Not- fallmedizin (mind. dreijährige Tätigkeit im Notarztdienst (Nachweis durch ent- sprechende Bescheinigung des Trägers des Rettungsdienstes);
Fachkundenachweis Rettungsdienst;
besondere Kenntnisse und Erfahrun-
Punkt 2 mit dem 1. Januar 1995 angege- bene späteste Umsetzungstermin für die Auslieferung von Frischplasmen, die über einen Mindestzeitraum von 4 Mona- ten quarantänegelagert wurden, für Frischplasmen, die durch frequente Plas- mapherese gewonnen werden, d. h. in kürzeren Abständen als für Vollblutspen- den zulässig, auf den 1. September 1994 vorverlegt wird.
gen in der Intensivmedizin — mind. ein- jährige Tätigkeit auf der Intensivstation.
Der schriftlichen Anmeldung (mit Angabe der Telefonnummer und persön- licher Unterschrift) sind die Nachweise beizufügen.
Auskunft und Anmeldung:
Nordrheinische Akademie für ärztli- che Fort- und Weiterbildung, Terstee- genstraße 31, 40474 Düsseldorf, Tel 0211/4302-301/303-307, Fax 4302-390 ❑
45. Klinische
Fortbildung in Berlin
für niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin
28. November bis 3. Dezember 1994
Veranstalterin:
Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen
Inhalt der Fortbildung:
Information über den heutigen Stand von Diagnostik und Therapie in den für eine Allgemeinpraxis wichtigsten Indika- tionsgebieten, klinische Visiten.
Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte
Monographien
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat nach § 25 Abs.
7 Arzneimittelgesetz 1976 (AMG) wis- senschaftliches Erkenntnismaterial für die Arzneimittel, die nicht der automati- schen Verschreibungspflicht nach § 49 AMG unterliegen, durch Kommissionen aufbereiten zu lassen.
Diese Aufbereitung bezieht sich auf die nach § 22 (3) AMG erforderlichen Angaben zur Wirksamkeit und Unbe- denklichkeit.
Die nachstehend aufgeführten Mono- graphie-Entwürfe wurden für den hu- manmedizinischen Bereich erarbeitet.
Kommission B 2 (Rheumatologie):
Vipera-ammodytes-Toxin Kalium-4-Aminobenzoat
Kommission B 4 (Endokrinologie, Gynäkologie):
Androsteron
Ethinylestradiolpropylsulfat (unter Mitbeteiligung der Kommission B 6)
Medrogeston
Prednisolon (unter Mitbeteiligung der Kommissionen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6 und B 7)
Bevor das Bundesinstitut für Arznei- mittel und Medizinprodukte bei zukünfti- gen Zulassungsanträgen auf der Grund- lage dieser Ergebnisse entscheiden wird, legt es die Monographie-Entwürfe der Fachöffentlichkeit vor und stellt diese zur Diskussion.
Die jeweiligen Monographie-EntWür- fe können beim Bundesinstitut für Arz- neimittel und Medizinprodukte (CS 13.05), Seestraße 10, 13353 Berlin, ange- fordert und Stellungnahmen bis zum 30.
September 1994 eingereicht werden. ❑ A-2192 (58) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 33, 19. August 1994