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Archiv "5. AMG-Novelle: Erst 1994 Verabschiedung" (09.07.1993)

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Krankenkassenausgaben:

Bremsen greifen

Ausgabenveränderung je Mitglied 1. Quartal 1993 gegenüber 1. Quartal 1992 in %

!Ostdeutschland

©Globus 4,9

— Fahrkosten Kuren Schwerpflegebedürftigkeit Zahnärzte 4,7— Krankenhaus

4,0 Ärzte 0,5 Sterbegeld 1,3 Krankengeld 1,3 Heil- und Hilfsmittel

Arzneimittel Zahn-

ersatz

Ausgaben insgesamt –Beitragspflichtige Einnahmen -1,5

1278

2"6"

2010>

1Wesideutschlandi

In den Monaten Januar bis März 1993 sanken die Ausgaben der westdeut- schen Krankenkassen (verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres) um 1,5 Prozent. Da gleichzeitig die Einnahmen um 4,9 Prozent zunahmen, ergab sich ein Überschuß von rund 800 Millionen DM. Im ganzen Jahr 1992 war noch ein Defizit von neun Milliarden DM „erwirtschaftet' worden. Auch in Ostdeutschland verbuchten die Kassen für die ersten drei Monate des lau- fenden Jahres ein Plus, nämlich in Höhe von 300 Millionen DM (nach minus 200 Millionen DM 1992). Dem Anstieg der Leistungsausgaben von 13,2 Pro- zent stand hier ein Einnahmenzuwachs von 20,3 Prozent gegenüber.

Statistische Angaben: Bundesministerium für Gesundheit/Globus POLITIK

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Aufruf

gegen Fremdenhaß und Gewalt

KÖLN. Aus „aktuellem Anlaß" haben die beiden Ärzte für Psychiatrie und Psy- chotherapie, Dr. med. H.- Thomas Gosciniak und Yusuf Gökelma, beide Köln, eine Ärzteinitiative gegen Gewalt- taten und Ausländerhaß ge- startet. In einem Rundschrei- ben an Kolleginnen und Kol- legen heißt es unter anderem:

„Unsere Patienten, vor allem die ausländischer Herkunft, erwarten eine klare Stellung- nahme, die wir ihnen nicht vorenthalten dürfen. Mit dem humanitären Selbstverständ- nis unseres Berufes ist es un- vereinbar, solchen pathologi- schen und destruktiven Ent- wicklungen in passiver Empö- rung zuzusehen..."

Auf einem Aushang für Arztpraxen heißt es: „Nein zu Fremdenhaß und Gewalt nach dem Genfer (Ärzte-) Gelöbnis: Ich werde...bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder so- zialer Stellung. Ihre Ärztin/

Ihr Arzt".

Kontakt: Yusuf Gökelma, Arzt für Psychiatrie/Psycho- therapie, Apostelnstraße 10, 50667 Köln, Telefon:

0221 / 25 78 141. EB

RU 486: Hoechst erwägt Lizenzabgabe

ILLEREICHEN. 72 Pro- zent aller Wahlberechtigten in Deutschland wollen, daß die Abtreibungspille RU 486 des französischen Unterneh- mens Roussel Uclaf auch in Deutschland zugelassen wird.

Das ergab eine Befragung der Wickert Institute. Dabei spra- chen sich Frauen zu 69 und Männer zu 75 Prozent für RU 486 aus.

Eine Sprecherin der Hoechst AG, deren Beteili- gungsgesellschaft Roussel Uc- laf ist, teilte auf Anfrage mit,

daß Hoechst dennoch nach wie vor keinen Zulassungsan- trag zu stellen gedenke. Par- allel zur jüngsten Entschei- dung in den USA sei aber tat- sächlich im Gespräch, eine entsprechende Lizenz an eine Institution oder ein Unter- nehmen zu vergeben.

Wie die FAZ Anfang Juni meldete, hat Hoechst sich be- reit erklärt, dem US-amerika- nischen Population Council, einer gemeinnützigen Orga- nisation, eine Lizenz für RU 486 zu erteilen. Der Council könnte dann einen Hersteller für den Wirkstoff suchen und den Zulassungsantrag bei der amerikanischen Nahrungs- und Arzneimittelbehörde (FDA) stellen.

Hoechst begründet seine Haltung für die Bundesrepu- blik Deutschland nun damit, daß man gar keine Ge- schlechtshormone oder Ver- hütungsmittel produziere und RU 486 deshalb eigentlich auch nicht in den Produktbe- reich passe. Deswegen erwä- ge man eine Lizenzvergabe wie in den USA. Die Firmen- sprecherin erklärte jedoch, daß man nicht aktiv nach ei- nem Partner suche und sich

bisher noch niemand bemüht habe.

Inzwischen hat der Ge- sundheitsausschuß des Bun- destages beschlossen, nach der Sommerpause eine Ex- pertenanhörung zur Wir- kungsweise von RU 486 anzu- setzen. th/afp

Schnellere Hilfe durch Europäischen

Notfallausweis

BONN. Der Europäische Notfallausweis soll schnelle Hilfe bei Notfällen im In- und Ausland erleichtern. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit zu Beginn der Ferienzeit hin.

Der Europäische Notfall- ausweis könne für den Träger von medizinischen Risikofak- toren bei Not- und Unfällen lebensrettend sein. Insbeson- dere Angaben über bestehen- de oder überstandene schwe- re Erkrankungen und lebens- notwendige Medikamente würden vom behandelnden Arzt in den Europäischen Notfallausweis eingetragen und bei Veränderungen ak- tualisiert. Die Ärzte seien be-

reit, entsprechende Eintra- gungen unentgeltlich vorzu- nehmen.

Der Europäische Notfall- ausweis ist kein amtlicher Ausweis, sondern ein medizi- nisches Dokument, das in den neun EG-Sprachen abgefaßt sei. Gegen eine Gebühr zwi- schen 1 und 5 DM könne der Notfallausweis erworben wer- den bei der Deutscher Bun- desverlag GmbH, Postfach 12 03 80, 53045 Bonn, Tel:

02 28/38 20 80 EB

5. AMG-Novelle: Erst 1994 Verabschiedung

KÖLN. Die 5. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wird nicht vor dem Frühjahr 1994 in Kraft treten. Diese Auffassung vertrat Dr. Her- mann-Josef Pabel, Ministeri- aldirigent im Bundesministe- rium für Gesundheit, auf ei- ner Fortbildungsveranstal- tung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Indu- strie in Köln.

Ziel sei es, bis zur Som- merpause eine Kabinettsvor- lage zu verabschieden. Gelin- ge dies bis Ende Juli, so liege frühestens Ende September eine Stellungnahme des Bun- desrates vor. Mit der 1. Le- sung der Novelle sei nicht vor November zu rechnen, so daß eine Verabschiedung vermut- lich für Anfang 1994 in Frage käme

In der 5. Novelle sollen vor allem zahlreiche neuere Bestimmungen aus Richtlini- en der Europäischen Ge- meinschaften in bundesdeut- sches Recht umgesetzt wer- den. Sie betreffen beispiels- weise immunologische und radioaktive Arzneimittel, Me- dikamente aus menschlichem Blut oder Blutplasma sowie homöopathische Präparate.

Weitere Regelungen schrei- ben Kriterien für die Ver- schreibungspflicht vor, An- forderungen an Kennzeich- nung und Packungsbeilage sowie Verbote und Beschrän- kungen für die Werbung.

Deshalb sollen auch einzelne Bestimmungen des Heilmit- telwerbegesetzes geändert

werden. th

A1-1922 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 27, 9. Juli 1993

Referenzen

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