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Archiv "AMG-Novelle: Abrechnung wie bisher bei Hausarztverträgen" (26.06.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 26⏐⏐26. Juni 2009 A1333

A K T U E L L

Ein lauer Sommerabend in der Hauptstadt – die Menschen strö- men nach draußen und genießen das schöne Wetter. Für viele gehört in solchen Momenten ein kühles Bier oder eine erfrischende Wein- schorle zum gemütlichen Feier- abend dazu. Auch in den Biergärten entlang der Spree genehmigt man sich in geselliger Runde das ein oder andere Gläschen.

Bei den Sommerfesten der zahl- reichen Verbände in der Hauptstadt wird ebenfalls reichlich Alkohol aus- geschenkt. Während Bundesge- sundheitsministerin Ulla Schmidt ih- re Begrüßungsrede hält, reichen die Kellner Sekt, Wein und Bier, und die Gäste greifen gerne und reichlich zu. An solchen Abenden denkt si- cherlich niemand daran, dass über- mäßiger Alkoholkonsum schädlich ist. Und die Warnung der Direktorin der Bundeszentrale für gesundheit- liche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr.

med. Elisabeth Pott, dass man bei jedem Anlass, bei dem Alkohol ge- trunken wird, immer das rechte Maß einhalten sollte, ist vermutlich auch den meisten egal.

„Alkohol – kenn Dein Limit“ heißt die Aktion der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Sabine Bät- zing, der BZgA und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (dazu auch Beitrag in diesem Heft). Mit einer bundesweiten Kampagne will man auf die Folgen des übermäßi- gen Alkoholkonsums aufmerksam machen und besonders Erwachse- ne für das Thema sensibilisieren.

Mehr als 100 Aktionen waren in ei- ner Woche allein in Berlin geplant.

Viel mitbekommen hat man da- von im Stadtbild nicht. Und manch leidenschaftlicher Biergartenbesu- cher dürfte die „Aktionswoche Alko- hol“ für einen vollen Erfolg gehalten haben.

RANDNOTIZ

Sunna Gieseke

Aktionswoche Alkohol

Der Bundestag hat am 18. Juni die 15. Novelle des Arzneimittel-Geset- zes (AMG) verabschiedet. Damit wird das AMG an europäische Vor- gaben für Kinderarzneimittel und neuartige Therapien angepasst. Zu- gleich wurde eine Fülle von Ände- rungen beschlossen, die man im Rahmen eines „Omnibus-Verfah- rens“ angehängt hatte (ausführli- cher Bericht in DÄ, Heft 27/2009).

Unter anderem wurde eine bis Mitte 2010 befristete Rechtsgrund- lage geschaffen, damit private Re- chenzentren weiter die Abrech- nung von Leistungen, beispielswei- se bei Hausarztverträgen nach § 73 b SGB V, übernehmen können. An der bisherigen Praxis hatte es nach ei- nem Urteil des Bundessozialgerichts im Dezember Kritik gegeben. An die-

sem scheinbaren Detail hatte sich in den letzten Wochen erneut eine Dis- kussion über Hausarztverträge und der besonderen Position des Deut- schen Hausarztverbands entzündet.

Darüber hinaus hat der Gesetz- geber den Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesgesund- heitsministerium vierteljährlich Da- ten und Berichte zur aktuellen Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versor- gung zur Verfügung zu stellen.

Außerdem verpflichtet das Geset- zespaket Krankenkassen und Ärzte- schaft, besondere Vergütungsver- einbarungen zur qualifizierten sozi- alpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie zur onkologischen Versorgung zu

treffen. Rie

Ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Zu- lassung der Brachytherapie zur am- bulanten Behandlung von Patienten mit Prostatakarzinom ist vorerst ausgesetzt. Der Gemeinsame Bun-

desausschuss (G-BA) wird sich dennoch auch weiterhin mit der Strahlenbehandlung des Prostata- karzinoms beschäftigen.

Man wolle keine teuren Leistun- gen einfach durchwinken, hieß es in der Begründung des G-BA. Stattdes- sen wolle man eine fachliche Diskus- sion führen. Daher soll nun zunächst der zuständige Unterausschuss prü- fen, ob Studien vorgenommen wer-

den können, die die Evidenz der Bra- chytherapie sektorenübergreifend be- legen können. Ähnliche Studien sei- en allerdings bereits vor einigen Jah- ren in den USA gescheitert, so der G-BA-Vorsitzende, Dr. Rainer Hess.

Sollte sich in Deutschland zeigen, dass Studien möglich seien, wolle man das Institut für Qualität und Wirtschaft- lichkeit im Gesundheitswesen mit der Durchführung beauftragen.

„Meiner Ansicht nach ist das ein sehr gutes Ergebnis, weil Leistun- gen nicht ausgeschlossen werden“, sagte Hess. Die Diskussion habe al- lerdings viel zu lange gedauert, er- klärte der Vorsitzende. Der G-BA hätte die Entscheidung bereits viel früher treffen können.

Dr. med. Till Spiro, Vorstands- vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, wies darauf hin, dass es derzeit eine wider- sprüchliche Versorgungsrealität ge- be. Die Brachytherapie wird statio- när im Krankenhaus und im Rahmen des § 116 b SGB V auch ambulant angeboten. Darüber hinaus haben einige Krankenkassen Selektivver- träge geschlossen. sun AMG-NOVELLE

Abrechnung wie bisher bei Hausarztverträgen

BRACHYTHERAPIE

KBV scheitert mit Antrag auf Zulassung

Foto:SPL/Agentur Focus

Bei der Bra- chytherapie werden radio- aktive Quellen in der Prostata platziert.

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