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Archiv "Medizingeschichte(n): Medizinische Ethik – Aktuelles Gelöbnis der Ärzte" (18.08.2006)

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M E D I Z I N

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A2178 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 33⏐⏐18. August 2006

AUSGEWÄHLT UND KOMMENTIERT VON H. SCHOTT AUSGEWÄHLT UND KOMMENTIERT VON H. SCHOTT

MEDIZINGESCHICHTE(N))

Medizinische Ethik

Der Eid des Hippokrates

Zitat:„(1) Ich schwöre und rufe Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, daß ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.

Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterhalt teilnehmen lassen, ihm, wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztli- chen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.

(2) Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und mei- nem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

(3) Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.

(4) Rein und fromm werde ich mein Leben und mei- ne Kunst bewahren.

(5) Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.

(6) In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem be- wußten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von je- dem geschlechtlichen Mißbrauch an Frauen und Män- nern, Freien und Sklaven.

(7) Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und hö- re, das man nicht weiterreden darf, werde ich ver- schweigen und als Geheimnis bewahren.

(8) Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“

In: Hippokrates: Ausgewählte Schriften. Übersetzt und herausgegeben von Hans Diller. Mit einem bibliographischen Anhang von Karl-Heinz Leven.

Stuttgart 1994, S. 8–10. – Die Autorschaft des dem Hippokrates von Kos (ca. 460 – ca. 375 v. Chr.) zugeschriebenen Eids ist bis heute wissenschaft- lich ungeklärt, wahrscheinlich stammt der Text nicht von ihm. Es handelt sich um den berühmtesten und wirkmächtigsten Text der abendländischen Medizingeschichte. Eine Interpretation an dieser Stelle würde den vorge- gebenen Rahmen sprengen. Als kompetente knappe Einführung zur Inter- pretation und Rezeption des hippokratischen Eides sei empfohlen: Thomas Rütten: Die Herausbildung der ärztlichen Ethik. Der Eid des Hippokrates. In:

Meilensteine der Medizin. Herausgegeben von Heinz Schott. Dortmund 1998, S. 57–66.

Aktuelles Gelöbnis der Ärzte

Zitat:„Für jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlich- keit zu stellen.

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesund- heit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Han- delns sein.

Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechter- halten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflich- ten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von der Empfäng- nis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Be- drohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.

Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldi- ge Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf mei- ne Ehre.“

(Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – (Ausschnitt). In: Dtsch Arztebl 1997; 94: A 2354–2360. – Rechtlich verbindlich ist das Gelöbnis nur im Kontext der Satzungen der einzelnen (Landes)Ärzte- kammern. Es geht auf die Deklaration von Genf (1948) durch den Weltärzte- bund (World Medical Association) zurück, die nach der Katastrophe von Natio- nalsozialismus und Zweitem Weltkrieg bewusst eine Rückbesinnung auf die Grundsätze der ärztlichen Ethik anstrebte. Diese Deklaration gilt als moderne Fassung des hippokratischen Eides und bildet ab 1950 – in geringfügiger Än- derung – die Präambel der Berufsordnung für die in der Bundesrepublik Deutschland praktizierenden Ärzte.

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