A 1250 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 25|
25. Juni 2010SEKTORENÜBERGREIFENDE QUALITÄTSSICHERUNG
Ein Anfang ist gemacht
Die Erwartungen sind groß. Der Nachweis, dass die Daten, die mit dem neuen Verfahren gewonnen werden, effektiv genutzt werden, muss noch erbracht werden.
G
roße Worte in einer doch eher kleinen Stadt: „Ein neues Zeitalter der Qualitätssicherung be- ginnt mit dieser Veranstaltung“, ver- kündete in der Göttinger Stadthalle Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, den circa 700 Teilnehmern der Veranstal- tung „Qualität kennt keine Grenzen – neue Orientierung im Gesundheits- wesen“. Dorthin eingeladen hatte am 16. Juni das „AQUA-Institut für an- gewandte Qualitätsförderung undForschung im Gesundheitswesen GmbH“ mit Sitz in Göttingen. Nach einer europaweiten Ausschreibung hatte der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) zum Jahresende das AQUA-Institut mit der sektorenüber- greifenden Qualitätssicherung (SQS) nach § 137 a Sozialgesetzbuch V be- auftragt. Gleichzeitig hat der G-BA das Göttinger Institut anstelle der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssiche- rung (BQS) mit der Fortführung der externen Qualitätssicherung in den Krankenhäusern beauftragt.
Der Geschäftsführer des AQUA- Instituts, Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, betonte die Notwendig- keit, bei der Qualitätssicherung das Leistungsgeschehen sektorenüber- greifend und über Ländergrenzen hinweg nachvollziehen zu können.
„Wir schauen dahin, wo der Patient behandelt wird. Unabhängig davon, ob das im Krankenhaus ist oder beim niedergelassenen Arzt. Daher auch das Motto der Veranstaltung ,Qualität kennt keine Grenzen‘“, sagte Szecsenyi.
Das AQUA-Institut wird sich mit ausgewählten Aspekten der SQS befassen. Auftraggeber ist der G-BA. Die ersten vier Aufträge sind bereits erteilt: Das Göttinger Institut soll Qualitätssicherungsver- fahren zur Konisation am Gebär- mutterhals, zur Kataraktoperation, zur perkutanen transluminalen Ko- ronarangioplastie und zum kolorek- talen Karzinom entwickeln. Diese Verfahren seien gewählt worden, so Szecsenyi, weil sie eine Vielzahl von Patienten beträfen und die Be- handlungen in beiden Sektoren, al- so sowohl bei niedergelassenen Ärzten als auch im Krankenhaus, vorgenommen würden. In den be- reits durchgeführten externen Pa- nelverfahren zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren für diese Ein- griffe habe es sehr intensive Dis- kussionen frei von politischen Er- wägungen und unter Einbeziehung von Patientenvertretern gegeben.
Zähe Diskussion um Richtlinie
Die vom G-BA nach kontroversen Diskussionen beschlossene Richt - linie 13 ist die organisatorische Grundlage für die SQS. Die an der G-BA-Richtlinie direkt Beteiligten zeigten sich bei der Tagung in Göt- tingen wenig euphorisch; wahr- scheinlich standen sie noch immer unter dem Eindruck der langenAuseinandersetzung über Daten- und Deutungshoheit. Der Vorsitzen- de des G-BA, Dr. Rainer Hess, sprach von einer manchmal sehr kleinkarierten Diskussion, betonte aber, der G-BA sei ja gerade dafür da, „die Vielzahl von Partikularin - teressen in der GKV moderierend zu Kompromissen zusammenzu- führen“. Das Ringen um die Richt- linie zeige, dass es sich bei der SQS um etwas komplett Neues handele.
Nach der Pseudonymisierung der Daten werde es möglich sein, indi- viduelle Behandlungsabläufe über Sektoren- und Ländergrenzen hin- weg verfolgen zu können. Der Kompromiss sieht die Beibehaltung bisheriger Einrichtungen der Qua- litätssicherung auf Länderebene vor. Diese kommen in einer sekto- renübergreifenden Landesarbeitsge- meinschaft zusammen. Die Daten- zusammenführung erfolgt auf Bun- desebene mit der landesbezogenen Zuordnung von Behandlungsketten.
Bundesbezogene Datenerhebungen können für Auswertungen auf Lan- desebene genutzt werden.
Förderung statt Sanktionen
Johann-Magnus von Stackelberg vom GKV-Spitzenverband sieht noch Hindernisse auf dem Weg zu einer effizienten SQS und die Gefahr des Aufbaus einer neuen Qualitätssiche- rungsbürokratie. Es gebe Probleme bei der schnellen Datenverfügbar- keit und bei den Schnittstellen. Es dauere zu lange, bis Ergebnisse rückgespiegelt würden. Als bisher sehr unbefriedigend empfinde er es,„nichts machen zu können, wenn über Jahre hinweg ein Krankenhaus ganz unten auf der Liste steht“. Im ambulanten Bereich sei man da schon weiter, betonte Dr. med.
Franziska Diehl, Dezernentin der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung. Hier gebe es bereits eine Viel- zahl von Qualitätssicherungsmaß- nahmen – auch mit der Möglichkeit von Sanktionen. Bei der SQS soll- ten aber zunächst qualitätsfördernde Elemente im Vordergrund stehen.
Wichtig sei es, die reine Anhäufung von Datenbergen zu vermeiden.
„Der zweite Teil von check and act sollte nicht vergessen werden.“ ■
Thomas Gerst Vertragsab-
schluss im ver- gangenen Jahr zwischen G-BA und AQUA-Institut.
Joachim Szecsenyi (links) und Rainer Hess
Foto: G-BA