A2682 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 50⏐⏐12. Dezember 2008
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atientenversorgung findet so- wohl im Krankenhaus als auch in der Praxis des niedergelas- senen Arztes statt. Deshalb müssen auch die Qualitätsanforderungen für beide Bereiche gleich sein.“Darauf verwies Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV), Anfang Dezember.
Besonders an den Schnittstellen der Sektoren entstünden häufig Rei- bungsverluste: „Wir möchten daher sowohl gleiche Bedingungen für die
Qualitätssicherung schaffen als auch übergreifende Versorgungs- und Qualitätsförderungskonzepte entwickeln.“
„Bisher fehlte die Möglichkeit, eine Langzeitbeobachtung von Be- handlungsverläufen auch über den Krankenhausaufenthalt hinaus durch- zuführen“, erläuterte Dr. Josef Siebig, Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung im Gemeinsa- men Bundesausschuss (G-BA). „Um die Ergebnisqualität ermitteln und dokumentieren zu können, müssen Daten auch sektorenübergreifend erfassbar sein“, betonte Siebig bei der diesjährigen Ergebniskonferenz
„Externe stationäre Qualitätssiche- rung“ der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) Ende November. Beispielhaft verwies er auf die Bereiche Neonatologie und Mammachirurgie.
Was Köhler und Siebig für sinn- voll halten, ist bereits auf die Schiene gesetzt: die sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Der G-BA hat im Auftrag des Gesetzgebers sowohl für die vertragsärztliche Versorgung als auch für zugelassene Kranken- häuser in Form von Richtlinien festzulegen, welche verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu treffen sind. Die Richtlinien sind sektorenübergreifend zu erlassen, es sei denn, dies wäre nicht angemessen.
Derzeit läuft die Ausschreibung für ein unabhängiges Qualitätsinsti- tut. Es soll im Auftrag des G-BA die Entwicklung von Methoden zur Qualitätssicherung, von Qualitäts- indikatoren und deren Bewertung übernehmen. Seine Arbeitsergeb- nisse werden dann in die sektoren- übergreifenden Qualitätssicherungs- richtlinien des G-BA einfließen.
Doch ohne Auseinandersetzun- gen wird das nicht gehen. „Es gibt im stationären Bereich zwar bereits Indikatoren, aber kaum echte Sank- tionen“, betonte KBV-Vorstand Köhler. Ärzte hingegen, die im am- bulanten Bereich bei bestimmten Leistungen die Qualitätsziele nicht erreichten, könnten sogar die Ge- nehmigung dafür verlieren. „Hier wird in beiden Sektoren mit zwei- erlei Maß gemessen“, kritisierte Köhler.
Der stationäre Bereich habe eben eine „ganz andere Kultur der Qua- litätsförderung“ entwickelt, stellte Köhler fest. Dort werden Anreize zu Qualität durch die Datenerhebungen der BQS, darauf basierende Verglei-
che zwischen den Häusern und ent- sprechende Rückkoppelungen zwi- schen Kliniken und BQS gesetzt.
Und zwar die richtigen, befand bei der BQS-Tagung Dr. med. Bernd Metzinger, Geschäftsführer Personal und Krankenhausorganisation der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
„Die Krankenhäuser sind die Führer der Qualität.“ Für die BQS-Analysen lieferten 98 Prozent der Häuser Da- ten, und zwar nahezu vollständige.
Dies belege, dass längst „eine selbst lernende Struktur“ verankert sei.
Umfangreiche Datensammlun- gen allein bürgen aber noch nicht für Qualität. „Wir haben viele rele- vante Ergebnisse und Erfahrungen gesammelt“, berichtete Dr. med. Axel Meeßen. Für den Abteilungsleiter Medizin des GKV-Spitzenverbands reicht das noch nicht aus. „Werden sie auch richtig eingesetzt, sodass wir möglichst viel daraus lernen und dass die Patienten sich flächen- deckend auf eine hohe Qualität der Versorgung verlassen können?“, fragte Meeßen.
Ein Stolperstein auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Qualitätssi- cherung sind zudem Strukturfragen, die die Landesebene betreffen. Das BQS hat für die stationäre Qualitäts- sicherung Landesgeschäftsstellen etabliert, die KVen sind zuständig für die ambulante Qualitätssiche- rung. In Zukunft soll das neue Insti- tut für die Vorgaben zuständig sein und sich an der einrichtungsüber- greifenden Qualitätssicherung be- teiligen. Doch wie die Aufgaben auf Landesebene verteilt werden, ist nicht Bestandteil der Ausschrei- bung. Vorgegeben ist im SGB V nur, dass bereits bestehende Einrichtun- gen genutzt werden sollen.
Die KBV hat nun vorgeschlagen, Vorhandenes zu vernetzen: Die KVen sollten weiter für die Qua- litätssicherung der ambulanten Leis- tungserbringer zuständig sein, die Landesgeschäftsstellen Qualitätssi- cherung für die der stationären. Zur Abstimmung solle man ein neues Gremium namens „Landesarbeits- gemeinschaft sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ gründen. Dieser Ansatz sei auch mit der Bundes- ärztekammer abgestimmt. n Sabine Rieser
SEKTORENÜBERGREIFENDE QUALITÄTSSICHERUNG
Die Weichen sind gestellt
Am Sinn sektorenübergreifender Qualitätssicherung zweifelt öffentlich keiner – schon deshalb nicht, weil Patienten immer kürzer in
Krankenhäusern versorgt werden. Doch wie gut und wie schnell sich ein gemeinsamer Weg finden wird, ist noch offen.
Nicht alles ist im grünen Bereich:
Dem aktuellen BQS- Report zufolge besteht bei 20 von 194 Indikatoren noch „besonderer Handlungsbedarf“, um die Versorgungs- qualität zu verbessern.