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Archiv "Qualitätssicherung: Versorgung auf hohem Niveau" (25.10.2013)

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A 1998 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 43

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25. Oktober 2013

P O L I T I K

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ie Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung gehört zu den Kernaufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Mindestmengen, struktu- rierter Dialog, externe stationäre Qualitätssicherung, sektorenüber- greifende Qualitätssicherung (SQS), Qualitätsberichte, ambulante spezi- alfachärztliche Versorgung – alle- samt Begriffe, deren spröder sprachlicher Charme eher ab- schreckt, was schade ist, da es zum Wesen ärztlichen Handelns gehört, für eine hohe Behandlungsqualität Sorge zu tragen.

Zum fünften Mal hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am 14./15. Oktober zur Qualitätssiche- rungskonferenz nach Berlin gela- den. Ein Schwerpunkt der Tagung mit rund 500 Teilnehmern galt der Vorstellung der Ergebnisse der ex- ternen Qualitätssicherung. Die Ver- sorgung in deutschen Krankenhäu- sern sei auf einem guten Niveau, er- klärte Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts, das im Auftrag des G-BA vor kurzem den Quali- tätsreport 2012 zur Behandlungs- und Ergebnisqualität von etwa ei- nem Viertel aller stationären Kran- kenhausfälle vorgelegt hatte. Das Resultat war: Im Vergleich zum Vorjahr gab es in 15 der 30 un - tersuchten Leistungsbereiche eine Verbesserung der Versorgungsqua- lität, zudem bei 57 der 464 unter- suchten Qualitätsindikatoren – 21 haben sich jedoch verschlechtert.

So sei die Sterblichkeit infolge einer perkutanen Koronarinterven- tion 2012 im Vergleich zum Vorjahr rechnerisch signifikant gestiegen, sagte Dr. med. Regina Klakow- Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA. Dem QUALITÄTSSICHERUNG

Versorgung auf hohem Niveau

Die Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung zeigen auch, wo es noch Verbesserungspotenzial gibt. Auf einer Tagung des G-BA wurde über die Schwerpunkte der künftigen Arbeit diskutiert.

werde nun im strukturierten Dialog nachgegangen. „Es ist ja gerade der Sinn des ganzen Verfahrens, auffällige Häuser zu identifizieren, mit ihnen Zielvereinbarungen zu schließen und in den kommenden Jahren nachzuschauen, ob es bes- ser geworden ist“, betonte Klakow- Franck.

Auch komme es vor, dass sich Qualitätsindikatoren innerhalb ei- nes Leistungsbereiches sowohl ver- besserten als auch verschlechterten, zum Beispiel bei der Mammachi- rurgie. So hat sich die prätherapeu- tische Diagnosesicherung bei nicht- tastbarer maligner Neoplasie von 93 Prozent auf 94,1 Prozent ver - bessert. Eine Verschlechterung gab es hingegen bei den Wartezeiten:

Mehr Patientinnen als im Vorjahr müssen länger als drei Wochen auf einen Operationstermin warten – 23,8 Prozent im Vergleich zu 22,3 Prozent im Jahr 2011.

Forderung nach einheitlichen Dokumentationsvorgaben

Für die Deutsche Krankenhausge- sellschaft erklärt deren Hauptge- schäftsführer, Georg Baum, dass die externe stationäre Qualitäts - sicherung das „Flaggschiff“ der gesetzlich vorgeschriebenen QS bleibe. „Die aktuellen Ergebnisse können sich sehen lassen: Das AQUA-Institut hat den Kranken- häusern in vielen Leistungsberei- chen gute bis sehr gute Versor- gungsqualität bescheinigt. Beson- ders hervorzuheben sind die ortho- pädisch-unfallchirurgischen und die Herzschrittmacher-Leistungs- bereiche sowie die Geburtshilfe und Neonatologie.“

Baum bekräftigte, dass sich die Krankenhäuser den Herausforde- rungen insbesondere bei den The- men Infektionsprävention und Hy- Medizinstudienplätzen schaffen, die

Zugangskriterien für die Studien- platzvergabe an den medizinischen Fakultäten ändern, und es müssten bundeseinheitliche Auswahlkriterien geschaffen werden. Kaplan forderte auch eine flächendeckende und an- gemessene Aufwandsentschädigung im praktischen Jahr. Mit Investiti- onsförderungen sollte jungen Ärztin- nen und Ärzten die Niederlassung in strukturschwachen Regionen er- leichtert werden. „Darüber hinaus sind die mit dem Versorgungsstruk- turgesetz eingeleiteten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Be- ruf und Familie weiter auszubauen“, so Bayerns Ärzte-Präsident.

Für flexible Arbeitszeiten

Die Delegierten des Bayerischen Ärztetags forderten die Kranken- häuser auf, zeitnah familienfreund- liche Arbeitsbedingungen zu schaf- fen. Die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe sich als ein wesentlicher Grund für den Ärztemangel erwiesen. Notwendig seien unter anderem flexible Ar- beitszeiten, verlässliche Arbeits- und Bereitschaftszeiten, eine gesi- cherte Kinderbetreuung und eine unbürokratische Umsetzung flexib- ler Elternzeitregelungen.

Die flächendeckende und wohn- ortnahe ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten müsse für die Zukunft gesichert sein, wozu unter anderem auch die Wiederherstel- lung der diagnostischen und thera- peutischen Freiheit zähle. Auch müsse der direkte Einfluss der Kran- kenkassen auf das Arzt-Patienten- Verhältnis zurückgefahren werden.

Die Delegierten des Bayerischen Ärztetags forderten den Minister- präsidenten und die bayerischen Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine angemessene Finanzierung der medizinischen Versorgung durch eine Umstrukturierung des Gesundheitsfonds einzusetzen, um so den Mittelabfluss aus Bayern, der letztendlich einem „kleinen“

Länderstrukturausgleich entspreche und zu einer Benachteiligung der bayerischen Versicherten führe, zu reduzieren und zu stoppen.

Klaus Schmidt

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giene oder bei der Betrachtung von Langzeitverläufen stellen. Solange die sektorenübergreifende QS auf- grund technischer Hürden noch nicht umsetzbar sei, solle der lang- fristige Behandlungsverlauf zu- nächst durch rein stationäre Mess- zeitpunkte abgebildet werden. „Der G-BA hat bereits entsprechende Be- schlüsse für die endoprothetischen Leistungsbereiche Hüfte und Knie sowie die Herzschrittmacher-Ein- griffe getroffen. Die Krankenhäuser sind bereit, auch hier eine Vorreiter- rolle zu übernehmen, wenngleich dies mit hohem technischen und fi-

nanziellen Aufwand verbunden ist, der refinanziert werden muss.“

„Zur sektorenübergreifenden Qua- litätssicherung gibt es derzeit keine Alternative“, sagte auch der Refe- ratsleiter Qualitätssicherung beim GKV-Spitzenverband, Dipl.-Med.

Hans-Werner Pfeifer. Da es heute jedoch nicht möglich sei, die Da- ten aus den verschiedenen Sekto- ren zusammenzufassen, müsse der Gesetzgeber für einheitliche Doku- mentationsvorgaben in den Sekto- ren sorgen, damit eine sektoren- übergreifende Qualitätssicherung stattfinden könne.

Mindestmengen bleiben weiter in der Diskussion

Beim Thema Mindestmengen will sich der G-BA weiterhin engagie- ren, obwohl es hier durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Mindestmengen in der Neonatolo- gie im Dezember 2012 einen zu- mindest partiellen Rückschlag gab.

Das BSG hatte zwar grundsätzlich die Zulässigkeit von Mindestmen- gen anerkannt, aber in diesem Fall die Erhöhung von 14 auf 30 als un-

begründet angesehen und die Nicht- berücksichtigung der neuesten Lite- ratur kritisiert. Letzteres war wohl Anlass beim G-BA, in der aktuellen Literatur nach Evidenz von Volu- me-Outcome-Beziehungen zu su- chen. In den meisten systemati- schen Reviews dazu finde man, be- richtete Dr. Barbara Pietsch vom G-BA, eine signifikant niedrigere Mortalität in Krankenhäusern mit hohen Fallzahlen. Es gebe aller- dings keine Evidenz für spezifische Schwellenwerte. Die Menge der Eingriffe als alleiniges Maß für Qualität werde grundsätzlich kri- tisch diskutiert. Der G-BA arbeite mit zu niedrigen Anforderungen bei der Prozess- und Strukturqualität, ergänzte Rüdiger Strehl, Kaufmän- nischer Vorstand, Universitätsklini- kum Ulm. Wenn etwa Mindestan- forderungen an die fachliche Quali- tät und Anzahl des Personals ge- stellt würden, löse sich das Min- destmengenproblem von allein.

Strehl fordert in diesem Bereich

„komplexe Planung statt Monokau-

salität“.

Falk Osterloh, Thomas Gerst

Geht es bei der ambulanten spezialfach- ärztlichen Versorgung (ASV) voran? Lässt sich eine Mengenausweitung verhindern?

Klakow-Franck: Im Dezember werden die ersten Konkretisierungen im Plenum ver - abschiedet, so dass der neue Versorgungs - bereich im Frühjahr 2014 starten kann.

Die Ausgabenentwicklung bei den ärztli- chen Leistungen im Rahmen der ASV halte ich für beherrschbar. Sollte dennoch eine Mengendynamik zu beobachten sein, die sich nicht medizinisch erklären lässt, ermöglicht das schrittweise Vorgehen des G-BA, im Sinne eines lernenden Systems gezielt nachzusteu- ern. In der jetzigen Frühphase der ASV-Imple- mentierung sollten wir nicht nur daran denken, keine etwaigen ökonomischen Fehlanreize zu setzen, sondern vielmehr Interesse für diesen neuen Versorgungsbereich zu wecken.

Inzwischen ist klar, dass bei der sektoren- übergreifenden Qualitätssicherung (SQS)

die Vollerhebung der Daten nicht funktio- niert.

Klakow-Franck: Wir mussten feststellen, dass die SQS die Defizite einer sektoral zerglieder- ten Versorgung nicht heilen kann, sondern selbst an dieser Abschottung krankt. Deshalb muss sich die sektorenübergreifende Quali- tätssicherung neu aufstellen. Dazu zählt unter anderem, dass alle Beteiligten sich zunächst auf die Entwicklung von QS-Verfahren für Leis- tungen konzentrieren, die in gleicher Weise von Krankenhäusern und Vertragsärzten er- bracht werden, etwa arthroskopische Eingriffe am Kniegelenk. Der Unterausschuss Qualitäts- sicherung des G-BA hat aktuell dazu Hand- lungsempfehlungen beschlossen.

Um die sektorenübergreifend verzahnte Qua- litätssicherung zu ermöglichen, zum Beispiel bei Patienten mit kolorektalem Karzinom von der Früherkennung bis zur Nachsorge, arbeiten wir gemeinsam mit dem AQUA-Institut intensiv an Lösungen, die eine Identifizierung des QS-

Falls über die Sektorengrenzen hinweg mit ver- gleichbarer Sensitivität und Spezifität erlauben.

Was steht beim G-BA in Sachen Qualitäts- sicherung außerdem noch auf der Agenda?

Klakow-Franck: Ein weiterer QS-Schwerpunkt wird der Ausbau von Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität sein, bei- spielhaft sei auf die bereits beschlossene Neu- fassung der QS-Richtlinie zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen hingewiesen. Als neues Qualitätsmerkmal wird zudem die Indi- kationsqualität stärker in den Mittelpunkt rü- cken. Der G-BA will die Vergleichbarkeit seiner Aussagen über die Versorgungsqualität durch konsequente Weiterentwicklung der Risiko - adjustierung der Indikatoren steigern. Die Risikoadjustierung wird im Übrigen zwingend erforderlich, sollte in der neuen Legislatur - periode tatsächlich eine Kopplung von Teilen der Krankenhausvergütung an die erzielte Be- handlungsqualität eingeführt werden.

3 FRAGEN AN . . .

Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA

Foto: gba

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