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A3246 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 47⏐⏐25. November 2005
B R I E F E
Arzneimittel
Zu dem Beitrag „Verschwendung streng nach Vorschrift“ von Dr. med.
Birgit Hibbeler in Heft 38/2005:
Kein Interesse an Sparmaßnahmen
Die Kollegin Hibbeler hat ja mehr als Recht, wenn sie die maßlose Verschwendung be- klagt, weil Betäubungsmittel in Hospizen bei Änderung der Medikation oder Tod eines Pa- tienten vernichtet werden müssen und nicht bei anderen Patienten weiterverwendet werden dürfen. Vorsichtig weist sie auf legal unsichere Auswege hin. Doch dieser Un- sinn gilt nicht nur für Hospize, sondern auch für Altenheime und Pflegedienste und dort nicht nur für Betäubungsmit- tel, sondern für alle rezept- pflichtigen Arzneimittel. Am 24. 5. 2005 schrieb ich an Frau Ulla Schmidt: „Ich will Ihnen einige Ideen nahe bringen, die keinen zusätzlichen finanziel- len Einsatz fordern, aber reali- sierbar sind und mehr Freihei- ten bringen. In Altenheimen
und bei von Pflegediensten be- treuten Behinderten werden massenhaft Medikamente weggeworfen bei Wechsel der Medikation, bei Verlegung oder Tod der Betroffenen. Ei- ne Weiterverwendung für an- dere Patienten, denen das glei- che Arzneimittel verordnet wurde, ist verboten, auch bei noch nicht erreichtem Verfalls- datum. Welch eine Verschwen- dung! Welche Einsparmöglich- keiten! Es wäre doch einfach, dem Arzt die Weiterverwen- dung zu gestatten.“ Ich erhielt auf diesen Punkt sogar eine Antwort, die allerdings im We- sentlichen die gesetzliche Si- tuation bei „Wiederverwen- dung“ von Arzneimitteln be-
traf und die gar nicht zur Dis- kussion stand. In meiner Ant- wort verwies ich darauf, dass
„Wiederverwendung“ – wenn nämlich Patienten oder An- gehörige Arzneimittel zum Arzt oder Apotheker zurück- bringen – einen völlig anderen Fall darstellt. Darauf erhielt ich keine Antwort mehr. Of- fenbar ist Frau Schmidt an ein- fachen Sparmaßnahmen, bei denen sie selber etwas tun muss, nicht so sehr interessiert.
Es ist ja auch einfacher, auf an- dere mit dem Finger zu zeigen.
Dr. med. Albrecht Pitzken, Oberdreispringen 2, 51429 Bergisch Gladbach
Ärzte als IM
Zu dem Beitrag „Ich habe doch nie- mandem geschadet“ von Dr. phil.
Francesca Weil in Heft 39/2005:
Aus Erfahrung
Ja, verehrte Autorin, was er- warten Sie denn sonst als Ant- wort, als dass man niemandem geschadet hat? Gewiss eine
platte Antwort, aber mensch- lich verständlich und mithin nicht viel anders, als nach 1945 zu hören. Eine Selbstoffenba- rung oder Entschuldigung nach der Wende gegenüber bespitzelten Freunden und Verwandten erwartete man ebenso vergebens wie ein Un- rechtsbewusstsein heute. Wem die IM-Tätigkeit nachgewie- sen wird, der redet sich heraus, zeigt aber keine Einsicht.
Trotzdem dass jeder DDR- Schüler von der verabscheu- ungswürdigen Spitzeltätigkeit der Nazi hörte und wusste, trieben es diese DDR-Bürger ähnlich: nur gab es keine KZ, doch lieferte man DDR-Bür- ger gegen die Verfassung zur Aburteilung an den KGB nach Moskau aus. Und wie die erspitzelten Informationen ausgewertet wurden, darauf hatte der IM keine Einfluss- möglichkeit; alles andere sind dumme Ausreden. Wenn eine Zielperson bespitzelt werden sollte, dann recherchierte die Stasi so lange, bis der geeigne- te Spitzel gefunden war. Grün- de zur Mitarbeit gab es viele, und kaum jemand hatte Kraft und Mut sich erst einmal der Stasi zu versagen. Einige ar- beiteten später widerwillig mit, berichteten über „alte Hüte“ und Belangloses und wurden dann als nutzloser IM ausgemustert. Alle mehrjährig tätigen IM waren deshalb nützliche Mitarbeiter! Beson- ders hingebungsvolle IM leg- ten sich in Erfüllung ihres Kampfauftrages in fremde Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie
geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.
LESERZUSCHRIFTEN
Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu
kürzen. DÄ
Betten und berichteten in handschriftlichen Protokollen – tagsüber war man Student oder Radiomoderatorin. Dass ein Spitzel wieder von ande- ren Spitzeln überwacht wurde, wussten nur wenige. Der Aus- spruch des kommunistischen Oberparanoikers Lenin „Ver- trauen ist gut, Kontrolle ist besser“ wurde von den IM der Stasi voll mit Leben erfüllt.
Und diese Leute mit dieser Vergangenheit und Denkwei- se finden sich noch heute un- ter uns. Und von etwa 20 bis 25 Prozent werden sie in der ehe- maligen DDR sogar gewählt:
Denn die Idee war doch sonst gut, und für die Zukunft wird alles anders und besser ver- sprochen und vor allem sozial gerechter, auch mit Wahlfrei- heit für den Bürger.
Dr. med. B. Busch,Berliner Straße 45, 35633 Lahnau-Waldgirmes
Aviäre Influenza
Zu dem Beitrag „Diagnostik und Management von Infektionen des Menschen“ von Dr. med. Anne Becker et al. in Heft 42/2005:
Kleine Korrektur
Eine kleine Korrektur zu der ansonsten sehr guten Über- sicht: Das Gesundheitsamt kann nach dem Infektions- schutzgesetz über Schutz-, Be- obachtungs- und Quarantäne- maßnahmen entscheiden, nicht jedoch über die Durchführung einer Postexpositionsprophyla- xe mit Neuraminidasehem- mern. Ob eine solche Prophy- laxe durchgeführt wird, bleibt die Entscheidung der Kontakt- person und des behandelnden Arztes; die Gesundheitsämter können hier nur beraten. Eine Pflicht zur Prophylaxe auf der
Grundlage einer Rechtsver- ordnung des Bundes oder der Länder wäre allenfalls im Pan- demiefall denkbar.
Dr. Martin Priwitzer,Herderstraße 17, 70193 Stuttgart
GKV
Zu dem Beitrag „GKV-Finanzentwick- lung: Überschuss von einer Milliarde“
in Heft 36/2005:
Zu viele Kassen
Ich frage mich täglich bei der Bewältigung meiner Formular- dichte,von Zetteln, Anfragen und Attest-Aufforderungen vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen: „Weshalb lei- stet sich eine BRD circa 260 ge- setzliche Krankenkassen? Kas- sen, die allesamt im Wesentli- chen denselben Sicherstellungs- auftrag haben, zudem das identische Leistungsspektrum, oft identische Formulare aus- geben und beantwortet haben wollen – aber leider aus sehr unterschiedlichen Bürokom- plexen, mit verwirrenden Tele- fonnummern und so fort.
260 Kassen heißt: 260 Haupt- dienststellen, 260-mal der Aufwand eines kompetenten Teams. Ebenso oft die Be- schäftigung von Verwaltungs- räten, Aufsichtsräten, Vor- standsvorsitzenden – 260-mal Dienstwagen (samt Chauf- feur), 260-mal „Erfolgshonora- re“ und was sonst noch 260- mal. Weshalb wird an dieser Stelle nicht gespart? Zehn hauptamtliche Kassen wären mutmaßlich schon zu viel – aber keiner regt eine Reduzie- rung dieses Überflusses an – weshalb wohl?
Dr. med. Peter Bayerl, Nymphenburger Straße 164, 80634 München
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Anonym
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hat. DÄ