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Archiv "Ethikkommissionen: Berlin klagt" (17.09.2004)

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A2502 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3817. September 2004

gewohnten Umgebung versorgt zu wer- den. Auch ihre Familien möchten die Kinder zu Hause pflegen, sind aber re- gelhaft damit überfordert“, so Führer.

Wenn man diesen Familien jedoch die notwendige Unterstützung anbiete, stelle man fest, dass sie die Pflege ihres Kindes durchaus übernehmen können.

Die Familie kann ihren Lebensrhyth- mus in der gewohnten Umgebung selbst bestimmen, Kontakte zu Freunden, Nachbarn und zur Gemeinde können aufrechterhalten werden.

Doch auch die Pädiater benötigen häufig Unterstützung. „Mir hat ein Arzt, der ein sterbendes Kind begleitet hatte, erzählt, dass er so etwas nicht ein zweites Mal ertragen könne“, sagte Führer. Die Schmerztherapie erfordere ein spezielles Wissen, das bei den meisten Kinderärzten zu keinem Zeit- punkt ihrer Ausbildung vermittelt wurde. Die Therapie weiterer schwer belastender Symptome, wie zum Bei- spiel Atemnot und Verwirrtheit, sei ebenfalls noch wenig bekannt. Hinzu komme die unbegründete, aber weithin verbreitete Angst vor Morphinpräpa- raten, die oftmals eine wirksame Pallia- tivtherapie verhindere. Bei dem von ihr initiierten Projekt „Hospiz ohne Mau- ern“ sei das Ziel eine verbesserte Le- bensqualität für das Kind und die Fa- milie. „Es geht darum, Palliativmedizin zu den Kindern und ihren Familien zu bringen und nicht umgekehrt“, sagte Führer. Zur Erreichung dieses Ziels wurde eine Koordinationsstelle Pädia- trische Palliativmedizin in Bayern dank einer Anschubfinanzierung der Bayeri- schen Stiftung Hospiz eingerichtet. Ziel dieser Stelle ist unter anderem die Ver- besserung des Übergangs von stationä- rer zu ambulanter Pflege, die Vernet- zung vorhandener professioneller und ehrenamtlicher Hilfsangebote sowie die konsiliarische Beratung von Kin- derärzten. Gisela Klinkhammer

Weitere Informationen zum Thema Palliativmedizin und eine Übersicht über alle Palliativstationen in Deutschland unter www.dgpalliativmedizin.de. Die Website des Inter- disziplinären Zentrums für Palliativmedizin in München:

www.izp-muenchen.de.Das Deutsche Ärzteblatt hat ein Dossier zum Thema Sterbehilfe, Euthanasie und Sterbe- begleitung eingerichtet: www.aerzteblatt.de/dossiers/

sterbehilfe.

Ethikkommissionen

Berlin klagt

Kritik an der Umsetzung der jüngsten AMG-Novelle

D

ie Ärztekammer Berlin wehrt sich mit einer Klage vor dem Verwal- tungsgericht gegen eine erhebli- che Umgestaltung ihrer Ethikkommis- sion. Dazu will sie das Land Berlin als Folge der jüngsten Novelle des Arznei- mittelgesetzes (AMG) verpflichten.

Dies kritisierte Kammerpräsident Dr.

med. Günther Jonitz am 8. September in Berlin.

Hintergrund der Auseinanderset- zung sind Neuregelungen im AMG, die am 6. August in Kraft getreten sind. Da- mit wurde eine EU-Richtlinie in deut- sches Recht umgesetzt. Für Arzneimit- telstudien am Menschen müsse künftig eine Patientenschutzinstitution mit Behördencharakter ein Votum abge- ben, erläuterte Jonitz. Um dem Rech- nung zu tragen, müssten sich die Ethik- kommissionen bei den Ärztekammern stark verändern. So ist ihre zustimmen- de Bewertung nun zwingende Voraus- setzung für den Beginn einer Studie.

Bislang mussten sich Ärzte zuvor zwar beraten lassen, waren an das Votum der Kommission jedoch nicht gebunden. Ei- ne weitere Änderung: Antragsteller ist nun nicht mehr wie bisher der Arzt, der die Studie leitet, sondern der Sponsor, also meist das jeweilige Pharmaunter- nehmen.

Knappe Fristen,

größere Haftungssummen

„Aus der Beratung der Ethikkommis- sion wird plötzlich ein Verwaltungs- akt gegenüber Herstellern zu prüfen- der Arzneimittel“, kritisiert die Ärzte- kammer Berlin. Zudem müssten nun gesetzlich festgelegte, sehr knappe Fristen für die Prüfung eingehalten werden: „Die kürzeste beträgt gerade einmal 14 Tage.“ Große Sorgen be- reitet den Berliner Ärztinnen und Ärzten laut Jonitz zudem, dass am Ende die Kammer für Fehler oder

Fristüberschreitungen der Ethikkom- mission im Genehmigungsverfahren haften würde. Das ist zwar auch bis- her schon der Fall. Doch die Ber- liner Kammer befürchtet, dass in Zukunft viel höhere Haftungssummen zur Diskussion stehen könnten, wenn Pharmaunternehmen Einnahmeverlu- ste wegen verspäteter Marktzulassung oder entgangener Patente geltend machten.

Alternativ will sich Jonitz dafür ein- setzen, dass eine Landesbehörde die vorgeschriebene Prüfarbeit übernimmt und sich durch Gebühren finanziert.

„Die Arbeit unserer Ethikkommission muss sich weiterhin auf die ergebnisof- fene ethische Beratung der Ärzte im Rahmen der Berufsordnung beschrän- ken“, forderte er.

Suche nach einem

Kompromiss geht weiter

Von der Neuregelung sind alle Ethik- kommissionen betroffen. Die Meinun- gen über die Novelle und ihre Umset- zung gehen in den Landesärztekam- mern jedoch auseinander. Das liegt schon daran, dass in manchem Bundes- land die Ethikkommissionen an Uni- versitäten eine große Rolle spielen, für die schon jetzt das jeweilige Land haf- tet. In Bremen wiederum besteht neben der Ethikkommission der Kammer seit Jahren eine des Landes, der die alleinige Zuständigkeit für Studien nach dem AMG zugewiesen wurde.

Einige Ärztekammern verhandeln derzeit mit ihrer Landesregierung über zufrieden stellende Lösungen. Die Bun- desärztekammer (BÄK) bemüht sich in Abstimmung mit Vertretern der Ethik- kommissionen ebenfalls um Verbesse- rungen. In einem Brief an die Gesund- heitsministerkonferenz der Länder weist sie zwar darauf hin, dass man es unterstütze, dass die Ethikkommissio- nen die geänderte Aufgabe überneh- men. Dies sei im Interesse des For- schungsstandorts. Die Haftungsrege- lungen werden allerdings kritisiert. Die BÄK schlägt vor, dass die Länder im Schadenfall in die Haftung der Landes- ärztekammern eintreten sollten. Dies ließe sich in den Kammer- und Heil- berufsgesetzen regeln. Sabine Rieser

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