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Der Vasodilatator
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Naftidrofuryl 200 mg retard
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20 Retardkapseln (Ni) 50 Retardkapseln (N2) 100 Retardkapseln (N3)
DM 19,60 DM 39,80 DM 69,—
HEXAL
Sicherheit durch Qualität
Zusammensetzung: 1 Retardkapsel enthält: 200 mg Naftidrofurylhydrogenoxalat. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen im Stadium II nach Fontaine (intermittierendes Hinken). Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei dekompensierter Herzinsuffizienz, akutem Herzinfarkt, schwerer Überleitungsstörung im Herzen, schwerer Angina pectoris, arteriellen Blutungen, sehr niedrigem Blutdruck, orthostatischer Dysregulation, frischem hämorrhagischen Insult, intermittierenden ischämischen Attacken (TIA) sowie während der Schwangerschaft und Stillzelt. Nebenwirkungen: Gelegentlich Schlaflosigkeit, Unruhe, Schwindel, Magen-Darm-Beschwerden, Blutdrucksenkung, orthostatische Dysregulation; selten Müdigkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen; in Einzelfällen allergische Reaktionen, Herzrhythrnusstörungen und akute Leberzellnekrosen. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Die Wirkung von Antiarrhythmika und Beta-Rezeptorenblockern kann verstärkt werden. Die blutdrucksenkende Wirkung von Antihypertensiva kann verstärkt werden. Dosierung: 2 mal täglich (morgens und abends), ggf. 3 mal täglich 1 Retardkapsel. Weitere Angaben siehe wissensch. Gebrauchsinformation. Hexal .-Pharma GmbH & Co. KG, 8150 Holzkirchen. 06/89
nische Fertigkeiten besitzen, aber es fragt sich, ob in dem von den Weiterbildungsricht- linien geforderten Ausmaß.
Das gilt besonders für solche Internisten, die manche auf- wendigere Untersuchungen nicht selber durchführen wol- len. Sie können sehr wohl die Gastroduodenoskopie oder
ETHIKKOMMISSIONEN Zu dem Artikel „Die dornen- volle Arbeit von Ethik-Kommissio- nen" von Elisabeth Pflanz in Heft 27/1989 gibt die Freiburger Ethik- Kommission die folgende Gegen- darstellung:
Unrichtig
In dem Bericht . . . wird behauptet, es gebe neben den bei medizinischen Fakultäten und Ärztekammern einge- richteten öffentlich-recht-
die totale Koloskopie ebenso wie den Kontrasteinlauf und das Thorax-Röntgenbild von einem geeigneten Kollegen durchführen beziehungsweise anfertigen lassen und den- noch gute Internisten sein.
Dr. med. Hans-Rainer Hannemann/Kreiskranken- haus, 8210 Prien am Chiemsee
lichen Ethikkommissionen auch Ethikkommissionen der Pharmaindustrie und als drit- te Gruppe noch die „kom- merziellen Ethik-Kommissio- nen", bei denen völlig unklar sei, wer ihnen angehöre, wer sie konstituierte, welches ihre Richtlinien seien, wieviel Geld sie für ihre Gutachten nähmen.
Diese Behauptung ist un- richtig, jedenfalls soweit die Freiburger Ethikkommission als sogenannte freie Ethik-
kommission angesprochen ist.
Richtig ist demgegenüber:
1. Vertreter der Bundes- ärztekammer wurden in ei- nem persönlichen Gespräch am 13. April 1989 über die personelle Zusammensetzung der Freiburger Ethikkommis- sion unterrichtet.
2. Der Name des Grün- ders und die Tatsache der Konstituierung der Freibur- ger Ethikkommission wurden dem Bundesgesundheitsamt am 4. Mai 1981, der Bundes- ärztekammer, der Landesärz- tekammer Baden-Württem- berg und der Bezirksärzte- kammer Südbaden jeweils am 4. März 1983 schriftlich ange- zeigt.
3. Die Verfahrens- und Prüfungsrichtlinien der Frei- burger Ethikkommission wur- den in der Zeitschrift Phar- mazeutische Industrie 49, 125-128 (1987) veröffentlicht.
4. Der Präsident der Lan- desärztekammer Baden- Württemberg sowie Vertreter des „Arbeitskreises medizini- scher Ethikkommissionen"
haben das Informationsange- bot der Freiburger Ethikkom- missionen unter anderem auch über den Honorierungs- rahmen der Freiburger Ethik- kommission abgelehnt.
5. Die Freiburger Ethik- kommission ist keine kom- merzielle Institution. Sie er- hält für ihre Beratungstätig- keit nur eine Aufwands- entschädigung, die derjenigen vergleichbar ist, die von den Kommissionen der Arzte- kammern in Rechnung ge- stellt wird.
Prof. Dr. G. Pfeiffer, Prä- sident des Bundesgerichtsho- fes a. D., Vorsitzender der Freiburger Ethik-Kommis- sion, Tiroler Weg 30, 7800 Freiburg
Dt. Ärztebl. 86, Heft 33, 17. August 1989 (9) A-2257