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Archiv "Sprachliches: Sprachverhunzung" (08.10.2004)

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dürfte es ein eigener Ent- schluss der BfA und vielleicht auch der LVAen sein, ihre ei- genen Rehabilitationen zuvor- derst zu belegen vor den Ver- tragskliniken. Ob an diese ei- genen Rehabilitationskliniken haushaltsmäßig dieselben An- forderungen gestellt werden, wie sie von der freien Wirt- schaft von den privaten Reha- bilitationskliniken eingefor- dert werden, weil sie sonst in Konkurs gehen, ist nicht be- kannt. Jedenfalls kann man den Aufwand für die BfA-, LVA-Kliniken nicht erfahren.

Man erhält auch keine Auf- rechnungen, die nach den glei- chen Grundsätzen inklusive Verzinsung und Tilgung von Kapital und Krediten aufge- stellt wäre, wie bei den Reha- bilitationskliniken privater Träger. Die für die Belegung der Vertragskliniken zuständi- gen Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherungsträger, z. B. BfA, erhalten nicht ein- mal selbst Einblick, wie die ei- genen Kliniken von der inne- ren Abteilung Statistik und Leistung (oder ähnlicher Name) belegt werden.

Es ist das übliche Problem, das sich stellt, wenn die öffentliche Hand mit eigenen Einrichtun- gen mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz tritt. An die Priva- ten werden äußerste Rationa- lisierungsanforderungen ge- stellt bis zum „Kaputt- schrumpfen“ – wenn auch der Umgang mit den Vertretern der privaten Vertragskliniken seitens der deutschen Renten- versicherungsträger stets sehr entgegenkommend und freundlich ist.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Siegfried Borelli,

Biedersteiner Straße 29, 80802 München

Datenschutz

Zu dem Beitrag „Risiken für die Ver- sicherten“ von Heike E. Krüger-Brand in Heft 13/2004:

Durch die Hintertür

Mit großer Sorge haben wir den § 295 Absatz 2 SGB V zur Kenntnis genommen.

Dieser Paragraph betrifft die

quartalsweise Übermittlung sämtlicher patientenbezoge- ner Daten aus unseren Pra- xen an die Krankenkassen auf nunmehr einem einzigen Datenband. Mit diesem Gesetzesparagraphen ist die ärztliche Schweigepflicht ge- genüber den Krankenkassen per Gesetz abgeschafft.

Durch die Hintertür wird still und leise der Weg geebnet, um den gläsernen Patienten und den gläsernen Arzt zu schaffen. Welche Konsequen- zen, vor allem welche Gefah- ren sich daraus für die Pati- enten, aber auch für die Ärz- teschaft ergeben, sind kaum abzusehen. Tür und Tor sind geöffnet für die ökonomisch bestimmte Selektion der Pati- enten und der Vertragsärzte.

Für die zukünftigen Einzel- vertragsgestaltungen haben die Krankenkassen mit die- sem Gesetz das entscheiden- de Instrument zur Zerschla- gung der Vertragsärzteschaft und letztendlich auch der KVen bekommen.

Dr. med. Hans-Christian Körner, Lippische Praxisnetze, Mittelstraße 105, 32805 Horn-Bad Meinberg

Sprachliches

Zu unserer Berichterstattung in Heft 37/2004:

Sprachverhunzung

Zwei Beiträge in o. g. Ausga- be des DÄ veranlassen mich, etwas dazu zu sagen. Einmal das Post Scriptum von Herrn Ellermann „Vor Erkältungs- infekten schützt vitaminrei- che Kleidung“ – und hier vor allem der Untertitel „Ein Plädoyer gegen die Sprach- verhunzung“, zum Anderen der hervorragende Artikel

„Ärztlicher Widerstand in dunkler Zeit“. In diesem bin ich über die Formulierung

„. . . kommt ihm aber darüber hinaus der Verdienst zu . . .“

gestolpert. An sich hätte mich das nicht zu einer Stellung- nahme veranlasst, wenn nicht in demselben Heft eben jener Beitrag zur „Sprachverhun- zung“ abgedruckt worden wäre. Der nimmt ja nicht nur A

A2742 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 418. Oktober 2004

B R I E F E

Rehabilitation

Zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Heft 17/2004:

Erläuterungen

Nach der Veröffentlichung der Neufassung der „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus- schusses der Ärzte und Kran- kenkassen über Leistungen zur medizinischen Rehabilita- tion“ (Rehabilitationsrichtlini- en) nach § 92 SGB V bestehen bei vielen Vertragsärztinnen und -ärzten Unklarheiten dar- über, ob diese Richtlinien auch für das Antragsverfahren auf Leistungen zur Rehabilita- tion durch die Rentenversi- cherung gelten. Zahlreiche bei der BfA eingehende Anfragen weisen darauf hin. Hierzu sei Folgendes erläutert:

Die Richtlinien des Gemein- samen Bundesausschusses über Leistungen zur medizini- schen Rehabilitation gelten nur bei Maßnahmen der Kran- kenkassen und nicht für das Antragsverfahren auf Leistun- gen zur Rehabilitation zula- sten der gesetzlichen Renten- versicherungen nach SGB VI.

Deshalb kann jede Ärztin/je- der Arzt die Befundbericht- Vordrucke der gesetzlichen Rentenversicherungen, die dem Antrag auf Rehabilitati- on beigefügt werden müssen, weiterhin ausfüllen. Inhaltlich sollte aus dem Befundbericht hervorgehen, welche Funkti- onseinschränkungen vorhan- den sind, die die Leistungs- fähigkeit im Erwerbsleben ge- fährden oder mindern können.

Diese medizinischen Unterla- gen werden beim Rentenversi- cherungsträger durch die dort

tätigen Sozialmedizinerinnen und Sozialmediziner geprüft.

Weitere Informationen, u.a.

auch die Leitlinien zur Reha- bilitationsbedürftigkeit, sind unter www.bfa.de über den Pfad Rehabilitation > Infos für Ärzte > Rehabilitation

>Antragsverfahren abrufbar.

Dr. med. Thomas Hillmann, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, 10704 Berlin

Zu dem Kommentar „Selektive Ver- tragspolitik“ von Dr. rer. pol. Harald Clade in Heft 33/2004:

Das übliche Problem

Sehr instruktiv berichtet Ha- rald Clade, die Rentenversi- cherungsträger beriefen sich darauf, „dass der Bundesrech- nungshof bereits vor Jahren darauf gedrungen habe, Ein- richtungen für die medizini- sche Rehabilitation, die von den Rentenversicherungsträ- gern unterhalten werden, aus Wirtschaftlichkeits- und Ko- stengründen in erster Linie auszulasten, ehe Verträge mit freien Anbietern zum Zuge kommen“.

Der Bundesrechnungshof pflegt aber in derartiger Form kaum Vorschriften zu machen.

Die Folgerung des Bundes- rechnungshofs für die geprüf- ten Einrichtungen lautet er- fahrungsgemäß vielmehr, wenn die öffentliche Hand derartige Einrichtungen, hier Rehabilitationskliniken vor- hält, müssen diese ihren Un- terhalt selbst erwirtschaften.

Die öffentliche Hand soll nicht laufend Defizite decken und Finanzmittel zuschießen.

Wenn diese Einrichtungen aber defizitär blieben, sollten sie geschlossen werden. – So Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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die unsäglichen, zumeist unnötigen Anglizismen aufs Korn und nicht nur die alltäg- lich gewordenen Fehler bei der Rechtschreibung, son- dern weist auch auf die

„Sprachpirouetten mancher Akademiker“ hin. Dies ist für mich der Punkt fürs Ein- haken.

Die Verhunzung der deut- schen Sprache beschränkt sich also nicht auf Anglizismen und

„Sprachpirouetten“, sondern betrifft leider zunehmend (nicht mehr nur die in den Me- dien bereits gängig gewordene Verwechslung von der Schild und das Schild) auch weitere Bereiche. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem es wieder einmal um das Niveau der deutschen Schulen geht. Viel- leicht haben diese Studien doch Recht?

Dr. sc. med. Wolfgang Kretschmar, Schäfferstraße 36, 02625 Bautzen

Gesundheitspolitik

Zu den Gesundheitsgedanken von Altbundespräsident Johannes Rau:

Ärzte keine Anbieter, Patienten keine Kunden

Musste erst ein Bundespräsi- dent der SPD, Herr Johannes Rau, kommen, um dem Ge- sundheitsgedanken und -we- sen einen Impuls in die richti- ge Richtung zu geben? Was dachten da denn die bisheri- gen Präsidenten von der deutschen Gesundheit?

Krank ist dieses System be- reits seit Jahrzehnten! Ein Lob für diesen Mann! Ge- sundheit ist ein hohes Gut, aber keine Ware! Wissen- schaft allein nutzt hier nicht.

Wissen, Qualität und Erfah- rung stärken den echten Arzt, nicht Leistungserbringer!

Rau hat erkannt, der Arzt ist ein Berufener wie der Prie- ster! Er ist allein verant- wortlich seinem Eid und Ge- wissen! Der Arzt hat bürger- nah im niedergelassenen Bereich sowohl als Facharzt als auch als Hausarzt seine Pflicht zu tun, nicht nur in Elitekliniken! Das derzeitige GMG (Seehofer/Schmidt) greift weder ökonomisch, noch bringt es Verbesserun- gen, es schadet dem Patien- ten. Ärzte sind keine Anbie- ter, und der Patient ist kein Kunde. Der § 95,7 SBG V ist überholt, Revision ist erfor- derlich, nicht erst 2006. Es be- steht echter qualifizierter Ärztemangel, besonders mit Erfahrung! Eile tut Not! Der Politik muss man sagen: Hört auf Herrn Bundespräsiden- ten Johannes Rau!

Dr. Dr. Franz-Jos. Broicher,Bergisch- Gladbacher Straße 1191, 51069 Köln

Anthropologie

Zu dem Beitrag „Frau und Mann, zwei in eins“ von Norbert Jachertz in Heft 33/2004:

Frauenfreund Ratzinger

Der Heilige Geist kündigt sich dem bald bevorstehenden Konklave an! Normaldenken zieht so in die katholische Kir- che ein. Kardinal Ratzinger, Vordenker im Vorzimmer des Papstes, erkannte jetzt, dass

„die Frau viel mehr unersetz- lich sei in allen Bereichen des familiären und gesellschaftli- chen Lebens. Sie müsse Zu- gang zu verantwortungsvollen Stellen in der Welt der Arbeit und der Politik haben“. Zum gesellschaftlichen Leben und der Welt der Arbeit gehört u. a.

auch die Kirche! Und so scheint Ratzinger nach 2000 Jahren den Bischöfen endlich B R I E F E

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die Augen zu öffnen, dass Frau- en auch gleichwertige Men- schen u. a. auch auf theologi- schem Gebiet sind. Es ist doch schön, in der eigenen Kirche Gottes Mühlen langsam etwas schneller mahlen zu sehen. Es dürfte kein Problem der heuti- gen Frau sein, einen „angemes- senen Arbeitsrhythmus“ auch als geweihte Theologin (Seel- sorger an der Front) mit Fami- lienleben zu finden und zu ver- einbaren. Das Kirchenvolk muss zusammen mit Umden- kern wie Kardinal Ratzinger diesen Eustress fordern. Die Kirche wäre dankbar, nicht nur die Frauen. Übrigens, gerade mal circa 100 Jahre erst ist es her, da haben auch „wir Päpste in Weiß“ erkannt, dass Frauen

Stresssituationen und Famili- enleben als Ärztinnen bewälti- gen und vereinen können. Un- sere dankbaren „Weihen“ er- hielten sie.

Dr. med. Wolfgang Carlé,Alte- Pressecker-Straße 11, 95346 Stadtsteinach

Alttestamentarische Belehrung

Müssen wir uns jetzt auch noch im „Deutschen Ärzteblatt“ re- ligiöse Meinungen zu hierfür nicht relevanten Themen zu- muten? „Die Rolle der Frau?“

Vielen Dank für die alttesta- mentarische Belehrung. Offen- bar sehen auch Katholiken das unterschiedlich. Siehe Heiner Geißler: „Das nicht gehaltene Versprechen“. Demnächst wird auch noch das Kopftuch- verbot diskutiert. Wenn das DÄ eine Fachzeitschrift blei- ben will, oder gar ein „wissen- schaftliches“ Blatt – hoch in der Lesergunst –, dann sollten solche Dinge in den dafür zu-

ständigen Zeitschriften und Blättern abgehandelt werden.

Dr. Gertraud Weber,

Grillparzerstraße 34, 60320 Frankfurt/M.

AiP-Abschaffung

Zu dem Beitrag „Appell an die Klinik- arbeitgeber“ von Jens Flintrop in Heft 31–32/2004:

Auswirkungen

Zum Thema problemlose Um- wandlung von AiP- in Assi- stenzarztstellen kann ich Fol- gendes berichten: Mein Arbeit- geber teilte mir mit, dass ab Oktober keine AiP-Stellen mehr zur Verfügung stehen und eine Assistenzstelle nicht zu besetzen sei. Dazu muss man vorausschicken, dass ich Ende letzten Jahres nach 14- monatiger allg.-chirurgischer AiP-Zeit in Mutterschutz ge- gangen bin und mich derzeit in Elternzeit befinde. In dieser Zeit hat sich in dem Hause ei- niges geändert, nicht nur, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen wird, welches als AiP sowieso vernachlässigbar war, nein, es wird auch die 41- Stunden-Woche eingeführt – ich habe mich gleich gefragt, ob das auch für die Verwaltung gilt, denn bei uns Ärzten mit 27-Stunden-Diensten und un- bezahlten Überstunden hat dies ja keine weiteren Auswir- kungen; man könnte die Woche sogar auf eine 3-Tage-Woche verkürzen. Die 27-Stunden- Dienste werden auch noch bis mindestens 2006 fortgeführt – weil sie erst dann geahndet werden? Greifen EU-Urteile eigentlich nur dann, wenn sie Ärzten schaden? Ich dachte, die Kliniken wären auf dem Weg, für Mediziner attraktiver zu werden, aber in diesem Fall weit gefehlt. Ich suche nun, meiner elf Monate alten Toch- ter zuliebe, eine Teilzeitstelle.

Annette Jeske,

Bergstraße 20, 69120 Heidelberg

Beschämend

Die endgültige Abschaffung des AiP steht kurz bevor und immer noch müssen viele jun-

ge Kollegen um ihre Übernah- me bangen. Es ist erstaunlich und beschämend, dass bei der derzeitigen Betreuungssituati- on im Gesundheitswesen und der Zusage der Regierung, die Gehaltsdifferenz zwischen AiP und Assistenzarzt auszu- gleichen, Kollegen dennoch die Kündigung erhalten oder

„Knebelverträge“ unterschrei- ben müssen, um nicht in der Arbeitslosigkeit zu landen.

So geschehen in einem kleinen Krankenhaus im Süden Ber- lins. Die dortige Verwaltung hielt die Aufstockung des AiP- Gehalts um gerade mal 500 Euro brutto für ausreichend, wohlgemerkt bei gleicher Lei- stung wie die bereits beschäf- tigten Assistenzsärzte (die Dienste werden aber nur pro- zentual in Anlehnung an das Grundgehalt vergütet!).

Geradezu höhnisch mag da der in Aussicht gestellte Ver- zehrgutschein von 50 Euro für die Kantine angemutet haben.

Genauso beschämend ist die Reaktion der älteren Kolle- gen, die AiPlern nicht den Rücken stärken, sondern sich auf die Position zurückziehen,

„sie hätten den AiP ja schließ- lich auch durchgestanden!“.

Solange die Ärzteschaft nicht bereit ist, geschlossen für ihre Interessen einzutreten und ge- rade den Nachwuchs im Ange- sicht des drohenden Ärzte- mangels zu unterstützen, wird sich die Arbeitssituation für alle Ärzte in Deutschland wohl kaum entscheidend ver- ändern.

Dr. med. Kristina Böhm, Mühsamstraße 62, 10249 Berlin

Hausarztpraxis

Zu dem Leserbrief „Wir sind mit un- serem GKV-Umsatz zufrieden“ von Dr. med. Dr. rer. nat. Attila Talas in Heft 34–35/2004:

Es gibt Unterschiede

. . . So verschieden, wie die Menschen sind, so verschieden sind auch die Arztpersönlich- keiten und die Patienten einer Praxis. Wie viele anthroposo- phische Mütter haben Sie in Ihrer Praxis, die Sie vom Nut-

zen einer Sechsfachimpfung bei einem Säugling überzeu- gen wollen? Darf ich vermu- ten: keine?!

Ich jedenfalls halte es für gleich verdienstvoll, ob ein Kollege wie Sie eine große Anzahl Patienten sehr ökono- misch versorgt oder ob in ei- ner anderen Praxis der Ver- such unternommen wird, ängstliche, zweifelnde, zögern- de Patienten in „Behandlungs- zeiten nicht unter 15 Minu- ten“, wie im Artikel „Arbeiten am Limit“ geschildert, zu überzeugen. Und nicht jeder, der ein guter Arzt ist, ist auch ein Organisationsgenie . . . Dr. Felizitas Leitner,

Buchenweg 3 b, 82234 Weßling

DMP

Aufruf zum Widerstand:

Zumutbarkeitsgrenze ist erreicht!

Das fängt an bei den neuen Heilmittelrichtlinien, der Bo- gen spannt sich über das Krebsgeschwür DMP bis zu dem jetzigen Schiedsspruch des Landesschiedsamtes Hes- sen zur Arzneimittelversor- gung. Wissenschaftlich aufge- arbeitet werden die Metho- den nicht, aber beworben wie auf einem schlechten Jahr- markt im Orient. Niemand hat bisher deren Nutzen zum Wohl der Patienten bewiesen.

In unseren Praxen wird gute Arbeit geleistet und mit knappsten Ressourcen wirt- schaftlich gekämpft bis zur Unwirtschaftlichkeit der eige- nen Praxis. Die fachärztlich tätigen Internisten geraten wegen der Änderung der Arz- neimittelversorgung in Hes- sen in den Strudel der Insol- venz! Vielen Dank den ge- setzlichen Krankenkassen, die es verstanden haben, durch Ausbau ihres Scheinqua- litätsmanagements dem nach wie vor gleichgültigen und unwissenden Patienten eine gute Versorgung vorzugau- keln. Dieser, wie auch man- cher tölpelhafte Arzt, glaubt wirklich noch an die freie Arztwahl in unserem Gesund- A

A2744 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 418. Oktober 2004

B R I E F E

Foto: dpa

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heitswesen. Vielleicht erlebe ich noch die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Miss- managements der gesetzli- chen Krankenkassen und des menschenverachtenden Ver- haltens, das sich daraus ergibt.

Das wurde uns im Studium nicht beigebracht, dafür ha- ben wir kein Staatsexamen und keine Facharztprüfung abgelegt, deren Werte anläss- lich dieses Wirrwarrs infrage gestellt sind. Weg mit diesen Krankenkassen mit ihren per- sonellen Wasserköpfen und ihrer Hybris, hin zu einer patientenorientierten, wissen- schaftlich fundierten Versor- gung, die es seit Jahren in un- serem Gesundheitswesen gab.

Der Werbepoker hätte ein Ende!

Dr. med. Peter Rainer, Heinrichstraße 13, 36037 Fulda

Sterbehilfe

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Damm- bruch“ von Norbert Jachertz in Heft 31–32/2004:

Armenhäuser bauen

. . . Ich kann mich noch an die 70er- und 80er-Jahre erinnern, in denen so genannte Obdach- lose (geringer Prozentsatz, heute über eine Million) in den internistischen Abtei- lungen bzw. der Psychiatrie aufgenommen wurden und wenigstens in der kalten Jah- reszeit ein Dach über dem Kopf hatten. Niemand war da-

mals entzückt von den meist äußerst verschmutzten, größ- tenteils alkoholkranken Men- schen. Jedoch die Bettenausla- stung tolerierte noch diese Hilfestellung. Wo und wie ster- ben diese Menschen heute?

Sozialverträglich?

Heute sollte man sich an das Mittelalter erinnern und we- nigstens in jeder größeren Stadt Armenhäuser für diese Menschen bauen und eine so- ziale und medizinische Be- treuung anbieten.

Beate Knecht,

Weißenburgstraße 22, 97082 Würzburg

Gießener Hautklinik

Zum geplanten Umbau der Dermato- logischen Universitäts-Hautklinik in Gießen:

Finanzieller Würgegriff

Unfassbar, aber dennoch traurige Realität, den hessi- schen Politikern fällt nichts anderes ein, als die gesund- heitspolitische Linie der rot- grünen Truppe in Berlin hier in die Tat umzusetzen: Das Gesundheitswesen als Stein- bruch! Jeder nimmt sich, was er braucht, und was ihm nicht in das Konzept passt, wird ge- strichen. So soll die Dermato- logische Universitäts-Haut- klinik entweder „abgeschafft“

oder weitgehend auf eine am- bulante Einrichtung reduziert werden. Sollen die Patienten – auch die Behinderten und diejenigen mit schweren sy-

stemischen allergischen Re- aktionen sowie Notfälle – doch die rund 30 km nach Marburg zur Universitäts- Hautklinik fahren! Die Leid- tragenden des finanziellen Würgegriffs? Natürlich die Patienten, die jetzt schon bis zu fünf Stunden Wartezeit in der Ambulanz in Kauf neh- men, aber auch die Kollegen, deren Verträge nur noch über jeweils sechs Monate abge- schlossen bzw. verlängert wer- den, sowie das Personal. Dies ist für alle Betroffenen ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Daher der dringende Appell an die von uns in Hessen ge- wählten Politiker: Suchen und finden Sie andere Einspar- möglichkeiten, die nicht auf dem Rücken der bedürftig- sten und behinderten Kran- ken ausgetragen werden . . . Dr. med. Renate Steinke, Am Obermarkt, 63571 Gelnhausen

Ärztemangel

Zum drohenden Ärztemangel in Deutschland:

Kein Nebeneffekt, sondern das Ziel

Das in bald jedem Heft wie- derkehrende Lamento über ungünstige Rahmenbedin- gungen des ärztlichen Berufs mit der hieraus drohenden Gefahr einer ärztlichen Min- derversorgung in Deutsch- land überrascht mich stets aufs Neue. Hat denn noch

niemand bemerkt, dass dies nicht ein bedauerlicher Neben- effekt einer flächendecken- den Regelungs- und Doku- mentationswut ist, sondern das Ziel?

Prof. Dr. med. Harald Klepzig, Medizinische Klinik I, Klinikum Offenbach, Starkenburgring 66,

63069 Offenbach/Main

Systemfehler

Zu dem Kommentar „Systemfehler suchen“ von Prof. Dr. med. Franz Porzsolt in Heft 36/2004:

Fehlerhaftes System ist hinderlich

Solange die Fehlersuche und -erkenntnis bzw. das Einge- ständnis eines Fehlers unter anderem zum Verlust der Haftpflichtversicherungslei- stung führen kann, solange werden Ärzte es vermeiden müssen, klare Fehleranalysen (auch „kleinerer Fehler“) durchzuführen und Ergebnis- se der Qualitätssicherung zu veröffentlichen – und solange werden Konsequenzen aus den Fehlern kaum gezogen werden, wenn die Fehler nicht ganz offensichtlich sind.

Prof. Porzsolt hat Recht, dass man Systemfehler suchen soll – aber das System, in welchem man als Arzt arbeitet, ist selbst fehlerhaft und verhindert das Bemühen um eine Qualitäts- verbesserung entscheidend.

Dr. med. Peter-P. Rösner, Am Vogelherd 32 a, 45239 Essen

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 418. Oktober 2004 AA2745

B R I E F E

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