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Archiv "Bundeswehr hilft überall - auch bei der Ableistung der AiP-Zeit" (27.04.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

F

ür männliche Absolventen des Medizinstudiums stellen sich neben der Frage der Ab- solvierung der Tätigkeit als

"Arzt im Praktikum"- sofern sie ih- ren We:hrdienst oder Ersatzdienst noch nicht abgeleistet haben -weite- re Fragen, nämlich:

~ Werde ich vor der Approba- tion als Arzt zum Wehrdienst einbe- rufen?

~ Werden Wehrdienst bzw. Er- satzdienst als AiP-Zeit anerkannt?

Zivildienstleistende werden ge- genüber den Grundwehrdienstlei- stenden bis zum 31. Mai 1989 deut- lich bevorzugt. Sie haben nämlich von Anfang an die Chance, die AiP- Zeit während des Ersatzdienstes ab- zuleisten, da Zivildienstplätze in fast unbegrenzter Zahl zur Verfügung stehen. s.~e waren sogar gegenüber anderen Arzten - auch im Vergleich zu den weiblichen Bewerbern um AiP-Stellen - deshalb im Vorteil, weil nicht ihre Arbeitgeberaufgrund des vom Marburger Bund ausgehan- delten Tarifvertrages Gehalt zahlen mußten, sondern sie Aufwendungen in Wehrsoldhöhe aus dem Bundes- haushalt erhielten. Dies machte sie zu einer "preisgünstigen" Alternati- ve gegenüber den "normalen" AiP.

Wehrpflichtige haben bisher kei- ne Chance, ihre AiP-Zeit bei der Bundeswehr abzuleisten, da die Tä- tigkeit als AiP im Grundwehrdienst bis 31. Mai 1989 nicht möglich ist.

Die 220 AiP-Plätze in den Bundes- wehr-Krankenhäusern reichten gera- de aus für die Sanitätsoffizier-An- wärter der Bundeswehr. Tätigkeiten im truppenärztlichen Bereich - wie im öffentlichen Gesundheitswesen auch- sind bisher nur zu dreimonati- ger Tätigkeit anrechenbar gewesen.

Dies war mit einem 15- oder zukünf- tig 18monatigen Wehrdienst nicht sinnvoll zu verbinden. Daher schien es nur allzu verständlich, daß einige AiP den Wehrdienst (nicht aus Ge- wissensgründen, sondern aus "gewis- sen Gründen"!) verweigerten, um auf diese Weise schneller einen AiP- Platz zu erhalten und die Ausbildung zum Arzt in möglichst kurzer Zeit abzuschlließen.

Die Verabschiedung des Ge- sundheil:s-Reformgesetzes - mit der damit eingeschlossenen Änderung

AKTUELLE POLITIK Bundeswehr hilft überall -

auch bei der Ableistung der AiP-Zeit

der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 1989 - legt fest, daß nunmehr Tätigkeiten

C> im öffentlichen Gesundheits-

wesen und

C> in truppenärztlichen Einrich-

tungen

der Bundeswehr voll als AiP-Tä- tigkeit angerechnet werden können.

~ Diese "Änderung der Aus- bildungsverordnung für Ärzte" hat die Lage der wehrpflichtigen Ärzte, die die Praktikumphase absolvieren müssen, erheblich im positiven Sinne verändert. Sie war nämlich die Grundlage dafür, daß die Bundes- wehr zum 1. Juni 1989 eine neue Re- gelung aufbaut, aufgrund derer ab Mitte des Jahres bei Truppenärzten der Bundeswehr zusätzlich etwa 200 AiP-Stellen geschaffen werden. Die- se AiP-Plätze sollen grundwehr- dienstleistenden AiP zur Verfügung stehen. Das bedeutet, daß die Bun- deswehr dann mehr als 400 AiP-Plät- ze bereithält.

Damit sind jedoch leider immer noch nicht alle Vorteile der Zivil- dienstleistenden ausgeglichen wor- den. Deren Tätigkeit als AiP an allen Krankenhäusern kann nämlich auf die Weiterbildung zum Gebietsarzt und auf die kassenärztliche Vorbe- reitungszeit in der Regel vollständig angerechnet werden. Grundwehr- dienstleistende, die die "Arzt-im- Praktikum-Phase" absolvieren, kom- men im allgemeinen nicht in den Ge- nuß einer derartigen Regelung, da die Tätigkeiten im truppenärztlichen Bereich nur zum Teil auf die Weiter- bildung zum Allgemeinarzt und auf die kassenärztliche Vorbereitungs- zeit für 6 Monate anrechenbar sind.

Frauen haben aufgrund der der- zeitigen Gesetzeslage überhaupt nicht die Möglichkeit, bei der Bun- deswehr einen AiP-Platz zu über- nehmen oder die AiP-Phase als Zi- vildienstleistende abzuleisten.

~ Bei dieser Sachlage muß die Bundesregierung sich fragen lassen,

ob es nicht endlich an der Zeit ist, Wehrgerechtigkeit walten zu lassen.

Wenn es nämlich Frauen, möglich wäre, die AiP-Zeit im Grundwehr- dienst oder im Ersatzdienst abzulei- sten, dann wären die männlichen Zi- vildienstpflichtigen nicht länger be- vorzugt, sondern sie wären den Grundwehrdienstpflichtigen - wie man es eigentlich auch erwarten soll- te - gleichgestellt. Dann wäre end- lich auch in diesem Bereich die von Politikern ständig lauthals geforder- te Gleichberechtigung der Frau ver- wirklicht, und angehende Ärztinnen hätten dieselben Chancen im Wett- bewerb um die AiP-Plätze wie Män- ner.

~ Wenn man darüber hinaus dann auch noch die allgemeinen Krankenhäuser veranlassen könnte, die ausgewiesenen Stellen für zivil- dieostleistende AiP in normale AiP- Stellen umzuwandeln, könnte end- lich die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau praktiziert werden.

Bis zu dieser wohl gerechtesten Lösung ist der Weg aber vermutlich noch sehr weit. Es könnte sich aber ein Silberstreif am Horizont abzeich- nen. Vorerst muß einmal abgewartet werden, ob das Angebot der Bundes- wehr, den "Arzt im Praktikum" zum Grundwehrdienst einzuberufen, an- genommen wird, ober ob nicht leider doch der praktische Nutzen einer

Kriegsdienstverweiger~ng bei den männlichen jungen Arzten einen

"neuen Pazifismus" ausbrechen läßt.

~ Sollte dies jedoch der Fall sein, dann wäre die Bundesregierung gezwungen, unverzüglich einzu- schreiten, um sicherzustellen, daß Aufforderungen wie die der IG-Me- tall zur 100 OOOfachen "Kriegsdienst- verweigerung", wenn nicht verh.~n­

dert, so zumindest auch in der Of- fentlichkeit in entsprechender Weise gebrandmarkt werden.

Heinz-Peter Brauer Dt. Ärztebl. 86, Heft 17, 27. April 1989 (17) A-1177

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