Gezielte
Magnesium-Therapie
Magnesiocard®
Streßabschirmung Calcium-Antagonismus
Zusammensetzung: 1 Kapsel /1 lackierte Tablette /1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:
Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesiumgehalt:
2,5 mmol = 60,78 mg. 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat- hydrochlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesiumgehalt: 3 mmol = 72,94 mg. 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid- trihydrat 1229,6 mg, Magnesiumgehalt: 5 mmol = 121,56 mg. Verdauliche Kohlen- hydrate 3,1 g. Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel-Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangel und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magne- sium-Mangelzuständen, zum Beispiel infolge Fastenkuren, Hypercholesterin- ämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pankreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.
Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie. Magnesiocard Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis. Die Injektion von Magnesiocard bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt. Nebenwirkungen:
Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Gefäßerweiterungen.
Handelsformen und Preise: Kapseln: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.
Tabletten: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken:
Beutel: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Ampullen i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Ampullen i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.
VERLA-PHARM 8132 TUTZING
wird. Die seinerzeit zur Dis- kussion stehenden Diplom- mediziner haben — wie der einschlägigen Broschüre des Wissenschaftsrates
„Dreijährige Studiengänge im Gesundheitswesen"
vom Juli 1973 mühelos zu entnehmen ist — mit dem, dank meiner Publikationen jetzt ins Gespräch gekom- menen, nicht das Geringste zu tun. Damals war im Rah- men der allgemeinen Bil- dungseuphorie versucht worden, unter dieser Be- zeichnung die systema- tisch den „Heilhilfs"- oder
„Med izinalfachberufen"
zuzuordnenden Bereiche Pflege und Labor sowie die Medizintechnik unter die- ser Bezeichnung zu akade- misieren. Ein Versuch, der glücklicherweise fehlge- schlagen ist ...
Prof. Dr. med.
Walter Bachmann Ministerialrat a. D.
Tristanstraße 24 8000 München 40
Nur eine Grundlage
Vielen Dank für Ihren Leit- artikel ... Mir scheint ein grundsätzlicher Fehler vor- zuliegen: Gespalten wird höchstens die Ausbildung zum Mediziner. Ein Medizi- ner muß noch lange kein Arzt sein. Die „Medizin" ist nur eine Grundlage für das Arztsein, aber mehr auch nicht ...
Dr. med. Klaus Hardebeck Zur Kalten Kirche 35 3102 Hermannsburg
AIP
Zu dem Artikel: „Der Arzt im Praktikum verwirrt die Gemü- ter", in Heft 33/1986, Seite 2205-2206:
Unpopulär
. . . Einiges bedarf der Richtigstellung: Die in der 5. AO-Novelle geplanten Prüfungsverschärfungen
waren schon vom AiP „ab- gekoppelt" worden, und nun ist auch der AiP um — zunächst — ein Jahr ver- schoben worden. Der AiP wird nicht nur von der Re- gierung für unpopulär ge- halten, er ist es zumindest bei den Studenten, wie ei- ne Demonstration am 6.
Dezember vergangenen Jahres in Bonn (Polizei- schätzung 10 000 Teilneh- mer), ein Besuch vor der
„Schwarzwaldklinik" im Glottertal am 10. Januar so- wie bundesweite Streik- und Aktionstage am 23. Ja- nuar und vom 2. bis 5. Juni dieses Jahres eindrucks- voll bewiesen haben.
Die EG-Richtlinie für die Zulassung zum Kassenarzt sagt ausdrücklich, daß man zwei Jahre selbständig und eigenverantwortlich gear- beitet haben muß — also das genaue Gegenteil der Bestimmungen zum AiP, der ja unter Anleitung und Aufsicht tätig werden soll (falls das Inkrafttreten nicht ein weiteres Mal verscho- ben wird...).
Zu der Behauptung, eine gute Ausbildung sei in sechs Jahren Studium un- möglich zu gewährleisten, kann ich in der hier gebote- nen Kürze nur meine ent- schieden andere Überzeu- gung kundtun; ich verwei- se auf das „Maastrichter Modell" sowie auf Überle- gungen, mehr Krankenhäu- ser zu Lehrkrankenhäusern zu befördern, um eine grö- ßere Zahl von Patienten zur Verfügung zu stellen, si- cher der wichtigste limitie- rende Faktor für eine gute praktische Ausbildung.
Wie auch immer man es drehen und wenden mag — wenn das Vollbild ausge- bildet ist, verlängert der Arzt im Praktikum die Aus- bildung zum Arzt um zwei Jahre ...
cand. med.
Manfred Niepötter Stadtweide 89 2400 Lübeck
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
2660 (12) Heft 40 vom 1. Oktober 1986 83. Jahrgang