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Archiv "EG-Richtlinie Allgemeinmedizin liegt jetzt vor" (08.10.1986)

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Academic year: 2022

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37% USA

Schwer Schweden

•1B% Bundesrepublik Deutschtand

115% Endend

14% Japan

♦ 11%

10%

9e, MB 8%

Belgien Österreich Niederlande Frankreich

4`i Spanien

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Rentenversicherer:

4,2 Milliarden für Reha-Maßnahmen

BONN. Die Träger der ge- setzlichen Rentenversiche- rung haben im vergange- nen Jahr über 4,2 Milliar- den DM für etwa 721 000

Rehabilitationsmaßnah- men aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von rund drei Prozent der Bei- tragseinnahmen der Ren- tenversicherung. Nach dem erheblichen Antrags- rückgang in den vorauf- gegangenen Jahren hat sich damit die Zahl der Lei- stungen zur Rehabilitation 1985 wieder stabilisiert.

Erkrankungen von Skelett, Muskeln, Bindegewebe und Herz-Kreislauf sowie Störungen des Stoffwech- sels und der Verdauungs- organe bildeten die Haupt- indikationen für stationäre Heilbehandlungen. Psychi- sche Erkrankungen stan- den bei Männern an zwei- ter, bei Frauen an dritter Stelle der Hauptkrankheits- u rsachen.

Die Zahl der abgeschlosse- nen Heilbehandlungen we- gen Tuberkulose entwik- kelte sich 1985 weiter rück- läufig. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsre- gelung am 31. Dezember 1985 ist die Zuständigkeit für diese Heilmaßnahmen von der gesetzlichen Ren- tenversicherung auf ande- re Sozialleistungsträger, insbesondere die Kranken- kassen, übergegangen.

Die Antragsentwicklung im Bereich der medizinischen Rehabilitation hat sich in der ersten Jahreshälfte 1986 weiter stabilisiert.

Rund 487 000 Anträge auf stationäre Heilbehandlung sind bei den Rentenversi- cherungen eingegangen.

Das entspricht einer Zu- nahme um 3,2 Prozent ge- genüber dem vergleichba- ren Vorjahreszeitraum. rei

Selbstmedikation

im internationalen Vergleich

Nahezu ein Fünftel des ge- samten Arzneimittelumsatzes in der Bundesrepublik entfiel im Jahre 1985 auf Präparate zur Selbstmedikation, also auf Medikamente, die der Bürger ohne Konsultation des Arztes anwendet. Ein interna- tionaler Vergleich des Anteils der Selbstmedikation am ge- samten Arzneimittelumsatz im Jahr 1985 zeigt: Der Selbstbehandlung kommt in den USA sowie in Schweden und in der Schweiz ein noch stärkeres Gewicht zu als in der Bundesrepublik BPI

Gesundheitsämter und Umweltschutz

HANNOVER. Eine beson- dere Aufgabe der Gesund- heitsämter sieht Nieder- sachsens Sozialminister Hermann Schnipkoweit in der Aufklärung der Zusam- menhänge zwischen der Schadstoffbelastung von Luft, Boden sowie Wasser und möglichen Gesund- heitsstörungen. Deshalb biete das Ministerium Fort-

bildungsveranstaltungen für die Bediensteten des öf- fentlichen Gesundheits- dienstes zu Umwelt und Gesundheit an. Gerade für diesen Bereich des Um- weltschutzes bestehen bei den Gesundheitsämtern Personalengpässe. Der Mi- nister hofft, daß die noch zahlreichen freien Planstel- len für Ärzte angesichts der

„Ärzteschwemme" bald besetzt werden. EB

Hilfen für

Parkinson-Kranke

BONN. Die Deutsche Par- kinson Vereinigung e. V.

(dPV) berät und betreut seit fünf Jahren Personen, die an der Parkinsonschen Krankheit oder artverwand- ten Erkrankungen leiden.

Die dPV will Parkinson-Er- krankten Hilfen zur Selbst- hilfe geben. Die Aufklärung der Öffentlichkeit und die Förderung der Forschung über Ursachen und Be- handlung dieser Krankheit stehen neben der Einrich- tung von regionalen Selbsthilfegruppen im Vor- dergrund der dPV-Aktivitä- ten. Sie werden durch ei- nen ärztlichen Beirat in me- dizinischen Fragen unter- stützt.

Von den schätzungsweise 200 000 Parkinson-Patien- ten gehören derzeit rund 4200 dem Verein an. Sie sind in 75 Regionalgrup- pen und weiteren 30 Kon- taktstellen organisiert. Wer sich für die Arbeit der Deut- schen Parkinson Vereini- gung interessiert, der wen- de sich an den Bundesver- band der dPV, Hüttenstra- ße 7, 4040 Neuss (Telefon:

0 21 01/47 04 41). rei

86 Schiedsstellen- Verfahren

KÖLN/DÜSSELDORF. Bei den neu errichteten Schiedsstellen für Pflege- satzstreitigkeiten sind bis- lang 86 Verfahren anhän- gig (allesamt von Kranken- hausträgern angestrengt).

Inzwischen sind zehn Ver- fahren abgeschlossen wor- den. In Nordrhein-Westfa- len sind demnächst 20 Schiedsstellenverfahren zu entscheiden (12 im Bereich Rheinland und acht im Be- reich Westfalen-Lippe).

Vier Verfahren sind deswe- gen anhängig, weil sich die Krankenkassen auf § 16 Absatz 5 der neuen Bun-

despflegesatzverordnung berufen und die einge- reichten Unterlagen als un- vollständig bezeichnen.

Die Deutsche Kranken- hausgesellschaft wertete die relativ geringe Zahl von Schiedsstellenverfahren als Indiz dafür, daß die ver- einbarten Ergebnisse

„sachgerecht" sind und den Erfordernissen „vor Ort" entsprechen. HC

Ausland

EG-Richtlinie Allgemeinmedizin liegt jetzt vor

BRÜSSEL. Der Ministerrat der Europäischen Gemein- schaft (EG) hat die „Richtli- nie des Rates über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin" am 15. September 1986 verab- schiedet.

Danach kann diese Ausbil- dung entweder im Rahmen der Grundausbildung des Arztes oder außerhalb der- selben erfolgen. Die zwei- jährige Vollzeitausbildung

(EG-Terminologie) soll mehr praktischer als theo- retischer Art sein. Während der praktischen Phase sind jeweils sechs Monate in Krankenhäusern bezie- hungsweise in zugelasse- nen Allgemeinpraxen ab- zuleisten. Sechs weitere Monate können in anderen Einrichtungen des Gesund- heitswesens, die sich mit Allgemeinmedizin befas- sen, absolviert werden. Ei- ne Teilzeitausbildung muß der Vollzeitausbildung qualitativ entsprechen. Je- der EG-Mitgliedsstaat muß bis zum 1. Januar des Jah- res 1995 die Mindestdauer der „Ausbildung" auf zwei Jahre festgelegt haben. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Tätigkeit im Rah- men des Sozialversiche- rungssystems vom Besitz eines Allgemeinarzt-Di- ploms (oder Facharzt-Di- ploms) abhängig sein. EB

2748 (20) Heft 41 vom 8. Oktober 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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a) Ab 1. Januar 1985 soll in allen EG-Mitgliedstaaten die Weiterbil- dung zum Arzt für Allgemeinmedi- zin mit einer Mindestweiterbil- dungszeit von zwei Jahren einge- führt werden;

~ Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Mitgl iedstaaten der EG die Ausübung des ärztlichen Be- rufes im Rahmen ihres jeweiligen Sozialversicherungssystems da- von