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Archiv "Als AiP nach England" (28.08.1989)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT BLICK INS AUSLAND

B

isher reichte die Vorlage der deutschen Approbation aus, um die Full Registration in England zu erhalten, die zur unein- geschränkten (zeitlichen wie fachli- chen) Berufsausübung berechtigte.

Nach Einführung der „Arzt-im-Prak- tikum-Zeit" kann ein AiP in England zunächst nur als Junior House Offi- cer arbeiten. Unter Vorlage des Zeugnisses der Dritten ärztlichen Prüfung erhält man eine Provisional (Pre) Registration. Approbierte Ärz- te erhalten weiterhin direkt die Full Registration.

Die Stellensuche

Im Hinblick darauf, daß jeder englische Medizinstudent ein Jahr als JHO tätig sein muß, bevor er die Full Registration erhält, ist es für AiP nicht ganz leicht, eine Stelle zu bekommen. Da Chirurgie und Inne- re Medizin Pflichtfächer sind, wer- den in diesen Fächern zwar die mei- sten Stellen angeboten, ein Großteil der Stellen wird allerdings in den be- kannten Häusern schon vorab an Fi- nal Year Students vergeben, weil sie seit dem 6. Semester in dem jeweili- gen Krankenhaus mehrere Intern- ships abgeleistet haben und somit das Haus und die Chefärzte gut ken- nen.

Chirurgie- und Innere-Medizin- Stellen für Junior House Officers gibt es fast in jedem größeren Kran- kenhaus. Andere Gebiete werden in der Regel nur in den Universitätskli- niken oder Lehrkrankenhäusern an- geboten. Die meisten Stellen werden zum 1. Februar oder zum 1. August

frei. Wie auch für SHO-Stellen wer- den viele JHO-Stellen im British Medical Journal ausgeschrieben. Für einen deutschen Bewerber ist es mit Sicherheit leichter, in einem kleinen District Hospital eine Anstellung zu bekommen als in einem großen be- kannten Teaching Hospital. Falls man nicht auf Inserate warten möch- te, empfiehlt es sich, den Medical Staffing Officer des jeweiligen Kran- kenhauses anzuschreiben und sich

••

MP-Arge gesucht

An Kliniken in Großbri- tannien sind zur Zeit zahlrei- che Stellen für AiP-Ärzte (Ju- nior House Officer — JHO's) zu besetzen. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) und die Bundesärztekammer emp- fehlen daher arbeitssuchenden deutschen Ärztinnen und Ärz- ten, sich umgehend bei der ZAV in Frankfurt zu melden, wenn die Bereitschaft besteht, für einen bestimmten Zeit- raum eine klinische Tätigkeit in Großbritannien aufzuneh- men. Interessierte AiP-Ärztin- nen und AiP-Ärzte mit guten Englischkenntnissen wenden sich möglichst umgehend an:

• Zentralstelle für Ar- beitsvermittlung (ZAV), Feuer- bachstraße 42-46, 6000 Frank- furt/Main 1

Auslandsabteilung / z. Hd.

Herrn Ingo Fischer;

Tel.: 0 69/71 11-4 91 EB

dort für die nächste freiwerdende Stelle zu bewerben. Vielfach werden diese Stellen im voraus vergeben, oh- ne daß dafür eine Stellenanzeige im British Medical Journal erscheint.

Aufgaben

des Junior House Officer

Der Junior House Officer ist für den geeregelten Stationsablauf ver- antwortlich. Jeden Morgen absol- viert er zusammen mit dem SHO oder mit dem Registrar (Oberarzt) eine Visite. Ihm obliegt es, die bei der Visite getroffenen Entscheidun- gen, zum Beispiel Blutuntersuchun- gen, Röntgenuntersuchungen, Kon- zile etc., zu veranlassen. Darüber hinaus untersucht er die neuen Pa- tienten, die über die Warteliste auf- genommen werden. Er veranlaßt auch alles Notwendige, um die Pa- tienten für die Operation vorzube- reiten. Schließlich schreibt er die vorläufigen Entlassungsbriefe. Die Entscheidung über die Entlassung wird allerdings nicht vom JHO, son- dern von den vorgesetzten Ärzten getroffen. Während der Dienstzeit werden ihm alle von den niederge- lassenen Ärzten eingewiesenen Pa- tienten vorgeführt. Er untersucht sie und veranlaßt eventuelle weitere er- forderliche Untersuchungen. Die operative Tätigkeit während der Rufbereitschaft bleibt dem SHO und Registar vorbehalten. In Ausnahme- fällen darf der JHO unter Aufsicht einige kleine Eingriffe selbst vorneh- men. In Krankenhäusern, die keine SHO beschäftigen, bestehen mehr Möglichkeiten für den JHO, operati- ve Fertigkeiten zu erlernen. Dies ist aber von Haus zu Haus sehr unter- schiedlich und muß im Einzelfall er- fragt werden.

In nicht operativen Fächern ist der JHO auch für die Station verant- wortlich. Er arbeitet unter Aufsicht und mit der Unterstützung des SHO.

Speziell in den großen Teaching Hospitals ist immer der SHO und oder der Registrar an Ort und Stelle, um Fragen zu beantworten oder um Entscheidungen zu treffen. Generell kann gesagt werden, daß in den nicht operativen Fachgebieten mehr Mög- lichkeiten zum selbständigen Arbei-

Als AiP nach England

Für Deutsche nach Dritter ärztlicher Prüfung nur Stellen als Junior House Officer

Mit Bestehen der Dritten ärztlichen Prüfung ist es nach der Einfüh- rung des AiP in Deutschland für Ärzte im Praktikum nicht möglich, in England direkt eine Anstellung als Senior House Officer (SHO) zu bekommen; man muß sich um Junior House Officer (JHO)-Stellen bewerben. Insofern hat sich die Situation mit einer früheren Veröf- fentlichung (Heft 6/1989, „Blick ins Ausland") etwas geändert.

Dt. Ärztebl. 86, Heft 34/35, 28. August 1989 (35) A-2341

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DAS FORUM

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Jo Becker Ökomedizin

Systemische Ansätze gegen die Entmündigung von Patient und „Gesundheitsarbeiter"

ten bestehen. Falls man operativ in- teressiert ist, sollte man sich eine Stelle suchen, der kein Senior House Officer vorsteht, so daß man selber operativ tätig werden kann.

• Hier einige allgemeine Infor- mationen: Einkommen: Unverheira- tet mit 12 UMT (gleichbedeutend mit einem 1:4 Dienstplan) verdient man etwa 800 Pfund netto pro Monat.

Haftpflichtversicherung: Dafür sind 180 Pfund im Jahr zu zahlen, wobei zwei Drittel der Summe in monatlichen Raten von den meisten Health Authorities zurückerstattet werden.

Unterkunft: Für Alleinstehende frei, jedoch von Krankenhaus zu Krankenhaus von unterschiedlicher Qualität. Für Verheiratete bieten viele Krankenhäuser „married acco- modation" an. Ein möbliertes 3-Zim- mer-Haus kostet etwa 150 Pfund pro Monat ohne Nebenkosten.

Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis

Zunächst sollte sich der AiP um eine Stellenzusage als Junior House Officer an einem Krankenhaus be- mühen. Der General Medical Coun- cil in London (44 Hallam Street, GB London W1N 6AE) verschickt auf Anfrage Adressenlisten von Klini- ken, die in Großbritannien für eine Tätigkeit von JHO zugelassen sind.

Erst nach der Stellenzusage ist beim General Medical Council die vorläufige Berufserlaubnis, die Pre Registration, zu beantragen.

Die Bundesärztekammer hat seinerzeit in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Arbeitsvermitt- lung (ZVA) in Verhandlungen mit den General Medical Council er- reicht, daß diese Pre Registration für deutsche AiP auch für einen Zeit- raum bis zu 18 Monaten erteilt wer- den kann.

Anschrift des Verfassers:

Dietmar-Pierre König Senior House Officer General Surgery

Leicester Royal Infirmary Infirmary Square

Leicester LE1 5WW Großbritannien

„Schluß mit der wohlmei- nenden Bevormundung durch einen Wohlfahrtsstaat, der mit

‚flächendeckenden Versor- gungseinrichtungen', Selbsthil- fegruppen, Familienzusammen- halt und Eigeninitiative erstickt - etwa bei der Betreuung von Kin- dern, chronisch Kranken und al- ten Menschen. Macht Selbsthilfe und familiäre Eigenverantwor- tung wieder möglich - z. B.

durch Teilzeitarbeit für jeden, der will!"

„Weg mit einer überhöhten staatlichen Zwangs-Krankenver- sicherung, die Hilfe bei allen Wehwehchen verspricht, aber das notwendige Geld für die Be-

S

ystemisches Denken kommt an, macht sich in allen Dis- ziplinen breit, befällt sogar die Politiker — und jetzt auch noch die Medizin. Dabei wird nicht mehr wie üblich die Ursache für ein Problem bei demjenigen gesucht, der das Problem aufweist; vielmehr wer- den die wechselseitigen Beziehungen im Gesamtsystem untersucht, in dem der Problemträger — oft als schwäch- stes Organ, Mitglied oder Teilgruppe des Ganzen — auffällig geworden ist:

so läßt sich ein krankes Herz als Krankheitsausdruck des gesamten Körpers werten oder sterbende Rob- ben als Zeichen für eine Störung des Lebenssystems Nordsee.

Systemisches Handeln sucht da- her Probleme nicht allein durch eine Veränderung am Symptomträger zu lösen und berücksichtigt über den kurzfristigen Effekt eines Eingriffs hinaus auch die langfristigen ökolo- gischen Auswirkungen. Im Bereich der Medizin wird eine solche Sicht-

seitigung krankmachender Miß- stände in Gesellschaft und Um- welt frißt! Verantwortung für die eigene Gesundheit heißt auch Abrechnung mit dem Behandler und Beteiligung an den Ko- sten."

„Wir Gesundheitsarbeiter verweigern uns als Werkzeug ei- ner Gesellschaftsordnung, in der die Menschen ihren Platz allein nach ihrer Verwertbarkeit zur Lohnarbeit zugewiesen bekom- men: Kranksein ist auch ein Zei- chen für Gesundheit! Krank- schreibung und Entlastung gön- nen statt Symptome chemisch niederknüppeln und ein Weiter- Funktionieren erzwingen". . .

weise gern als „ganzheitlich" be- zeichnet.

Diese Sichtweise entspricht be- kanntlich nicht unserer modernen Medizin: wir Ärzte werden vielmehr dafür ausgebildet und bezahlt, Krankheitssymptome an den ver- schiedenen Körperorganen mög- lichst rasch zum Verschwinden zu bringen; sobald das geschehen ist, hört meist die Bezahlung auf. Fort- schritte unserer Medizin bestehen daher insbesondere in der Entdek- kung immer kleinerer Teilbereiche von Organen, ihrer möglichen Krankheitssymptome und deren Be- handlung sowie — Folge dieser Wis- sensvermehrung — in der Entstehung immer neuer Facharztspezialisierun- gen und Abhängigkeit von immer aufwendigerer Technik. Das von uns beherrschte kostenaufwendigste Ge- sundheitswesen aller Zeiten hat da- her dazu geführt, daß wir über zahl- reiche Fachspezialisierungen Mei- ster im kurzfristigen Wegmachen A-2342 (36) Dt. Ärztebl. 86, Heft 34/35, 28. August 1989

Referenzen

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