BLUTENLESE
Sprachliches
Nicht nur die deutschen Medizin- studenten haben es schwer. Auch in unserem mustergültigen Nach- barland, der Schweiz, kämpfen die Kommilitonen mit mehr als mit dem rechten Gebrauch diagnosti- scher, therapeutischer und ande- rer Mittel der Heilkunde. Sie tun sich schwer mit der Sprache.
Die spezifische schweizerische Mundart kann bei der folgenden Meldung diesmal nicht zur Recht- fertigung herhalten:
Die „Neue Zürcher Zeitung" Nr.
55 meldet, daß der Studentenver- ein (StV) eine ablehnende Hal-
tung gegenüber der Aufhebung der klinischen Zwangskörper- schaft einnimmt. Die gedankli- chen Gründe des StV mögen goldrichtig sein, deren sprach- liche Formulierung muß aber er- hebliche Bedenken erwecken.
Seine Begründung lautet: „Er (der StV) ist der Meinung, daß damit die Probleme einer Univer- sitätsklinik nicht gelöst, sondern im Gegenteil noch verschärft werden."
Nanu, fragt sich der aufmerksame Leser, sollte etwa die Zwangskör- perschaft einen gewichtigen Teil der Patienten stellen, der bei Auf- hebung der Klinik verloren- ginge? Durrak
Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Notrufzentralen auch in den Landkreisen
Als erster Landkreis in Schleswig- Holstein hat der Kreis Plön eine Not- rufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. An den Wo- chenenden werden der Bevölkerung künftig fünf bis sechs diensttuende Ärzte zur Verfügung stehen, die mit vier von der KV finanzierten, mit Funkgeräten ausgestatteten, Bereit- schaftswagen ausgerüstet sind. Die Notrufzentrale wird mit Medizinstu- denten besetzt.
Die KV Schleswig-Holstein will im Laufe der Zeit in allen schleswig- holsteinischen Landkreisen Notruf- zentralen einrichten. KV-SH
BADEN-WÜRTTEMBERG
Landesärztekammer unterstützt Proteste der Medizinstudenten
Eine Gefährdung der zukünftigen ärztlichen Versorgung der Bevölke- rung und des Ansehens der deut- schen Medizin im Ausland sieht der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Dietrich Maiwald, in der sich abzeichnenden Praxisferne beim letzten Abschnitt des Medizinstudiums. Dr. Maiwald forderte deshalb dringend eine ent- sprechende Änderung der Approba- tionsordnung.
Unter der gegenwärtigen Regelung habe das Praktische Jahr die Schlüsselstellung in der ärztlichen Ausbildung. Wegen der unter- schiedlichen Ausbildungsbedingun- gen in den einzelnen Bundesländern sei jedoch eine Chancengleichheit für diesen Abschnitt des Studiums nicht mehr gegeben. An manchen Kliniken beschränke sich das Prakti- sche Jahr auf eine juristische Anwe- senheitskontrolle und auf das eben notwendige Maß von Pflichtunter- richtsveranstaltungen. Die Mißstän-
de ließen sich weder durch Tarifver- träge für die Studenten im Prakti- schen Jahr noch durch eine Rück- kehr zur Medizinalassistentenzeit beheben. Dr. Maiwald forderte, das klinische Studium an der Universität mit der zweiten ärztlichen Prüfung abschließen zu lassen und das Prak- tische Jahr durch eine Pflichtassi- stentenzeit zu ersetzen, die von ei- nem qualifizierten Unterricht am Krankenbett begleitet werden müßte. Diesem Abschnitt müßte dann eine praxisbezogene Prüfung folgen. ID-ÄP
In einem Satz
Zahnärzte — Die Bundesrepublik Deutschland hat mit 1 zu 1945 Ein- wohnern die zweithöchste Zahnärz- tedichte in Europa (nach Schweden:
1 zu 1176).
Geschlechtskrankheiten vermin- dert — 17 Prozent weniger Ge- schlechtskranke als im Vorjahr wur- den dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik für das Jahr 1976 ge- meldet, wobei innerhalb der Ge- samtzahl der Anteil der Syphiliser- krankungen in den letzten sechs Jahren sich fast verdoppelt hat. DÄ
HESSEN
Genügend Plätze für das Praktische Jahr
Nach einer Ankündigung des hessi- schen Kultusministers Hans Kroll- mann werden auch zu den nächsten Terminen (ab 1. Oktober 1977 und 1. April 1978) in Hessen genügend Ausbildungsplätze für Medizinstu- denten im Praktischen Jahr zur Ver- fügung stehen.
Krollmann räumte ein, daß es in der Anlaufphase des Praktischen Jahres bei den Universitätskliniken organi- satorische Schwierigkeiten gegeben habe und daß der Abschluß von Verträgen mit außeruniversitären Lehrkrankenhäusern langwierige Verhandlungen erforderte. Das Land habe sich jedoch bereit erklärt, den Trägern der Lehrkrankenhäuser alle für die Ausbildung notwendigen Personal- und Sachmittel zu erstat- ten, und sei damit „an die Grenze des Möglichen gegangen". Im übri- gen wies Krollmann darauf hin, daß sich die Zuständigkeit der Kultusmi- nister auf die Durchführung der Ap- probationsordnung beschränke; für eine Änderung der Approbations- ordnung seien Bundesregierung und Gesundheitsminister zustän- dig. WZ