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Archiv "Ärztemangel in den psychiatrischen Krankenhäusern" (13.06.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Mischnick plädiert für Reformen

Obgleich in der Regierungserklä- rung von Bundeskanzler Helmut Schmidt die Gesundheits- und So- zialpolitik nur am Rande gestreift wurde, sorgte der FDP-Fraktions- vorsitzende Wolfgang Mischnick anläßlich der parlamentarischen Aussprache am 20. Mai 1974 nach- träglich noch für eine Ergänzung und Konkretisierung.

Der FDP-Sprecher bekräftigte das in früheren Regierungserklärungen stets enthaltene Postulat der freien Arztwahl und des Grundsatzes der freien Berufsausübung aller Heilbe- rufe. Ziel der Gesundheitspolitik der FDP sei es, erklärte er, eine Gesundheitspolitik mit den Ärzten für die Patienten zu betreiben, was jedoch nicht damit gleichgesetzt werden könne, daß alles, was „die Ärzteverbände" für richtig halten, von der FDP auch gebilligt werde;

eine an sich überflüssige Bemer- kung: denn selbstverständlich bil- ligt „die Ärzteschaft" auch umge- kehrt „den Politikern" freie Wil- lensbildung und freie Gewissens- entscheidung zu.

Mischnick appellierte in diesem Zusammenhang insbesondere an die Ärzte, „die Zeichen der Zeit zu erkennen" und nicht jeden Vor- schlag zur „Strukturverbesserung"

als „Systemveränderung" abzu- wehren. Gleichzeitig forderte er eine enge Kooperation zwischen den im gesundheitspolitischen Be- reich Tätigen und in der Verant- wortung Stehenden. Dies sei vor allem notwendig im Hinblick auf Kostensteigerungen im Kranken- haus und in der Arztpraxis sowie Ungleichmäßigkeiten in der ärztli- chen Versorgung. Gerade die Ko- stensteigerungen stellten Ärzte- schaft und Staat vor die Notwen- digkeit dringlicher Reformmaßnah- men. Dabei vertraue die FDP in er- ster Linie auf die Reformfähigkeit und den Reformwillen der Ärzte.

Mischnick sprach sich auch dafür aus, daß die Reform der Arzneimit-

telsicherheit beschleunigt eingelei- tet werde. Die FDP begrüße das Hauptanliegen des vorliegenden Referentenentwurfs zur Neuord- nung des Arzneimittelrechts, dem Patienten durch den Übergang von der bloßen Registrierung zur in- haltlichen Zulassung von Arznei- mitteln mehr Schutz vor Gesund- heitsgefahren zu geben. HC

Ärztemangel

in den psychiatrischen Krankenhäusern

Jede zweite bis dritte Arztstelle in den 70 psychiatrischen Kranken- häusern in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Zeit nicht be- setzt, wie die Bundesarbeitsge- meinschaft der Träger psychiatri- scher Krankenhäuser kürzlich mit- teilte. Um diesen Notstand abzu- bauen, sollten nach den Vorstellun- gen der Organisation alle Medizin- studenten, die sich verpflichten, nach ihrem Studium fünf bis zehn Jahre lang an einer psychiatri- schen Klinik zu arbeiten, vom Nu- merus clausus befreit werden. Im Augenblick könnten viele psychia- trische Krankenhäuser ihren Be- trieb nur mit einem „permanenten Notdienst" aufrechterhalten. DÄ

Den freien Wettbewerb stärken

Die deutsche Ärzteschaft stehe dem Gedanken eines freien Wett- bewerbs der einzelnen ärztlichen Versorgungssysteme grundsätzlich sehr positiv gegenüber und wolle jeden Versuch unterstützen, der eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf der Grundlage der freien Arztwahl anstrebe. Dies be- tonte Dr. med. Horst Bourmer, Vor- sitzender des Hartmannbundes und Vizepräsident der Bundesärzte- kammer, anläßlich einer öffentli- chen Vortragsveranstaltung an der Universität zu Köln über das The- ma „Kooperation und Konkurrenz in der ärztlichen Versorgung."

Bourmer äußerte jedoch Bedenken gegen die Schaffung von Ambula- torien und medizinisch-technischen Zentren, wie sie unter anderem von den Gewerkschaften und von Tei- len der SPD seit längerem gefor- dert werden. In diesen Einrichtun- gen seien weder die freie Arztwahl noch die Freiheit der ärztlichen Be- rufsausübung gewährleistet.

Das in Form einer Gruppenpraxis betriebene medizinisch-technische Untersuchungszentrum in Kassel, ein Ärztehaus, dem auch ein klei- nes Bettenhaus angegliedert ist, bezeichnete Bourmer als vorbild- lich und richtungweisend, weil hier ein großer diagnostischer Aufwand zum Vorteil der ambulanten wie stationären Versorgung der Patien- ten von einer ärztlichen Gemein- schaft in eigener Verantwortung genutzt werde. EB

Bald Versicherungs- pflicht für Studenten

Studenten sollen zukünftig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz vor, der Anfang April im Bundesrat behandelt wur- de. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Student jedoch eine einmalige Möglichkeit zur Befreiung haben.

Den Studenten soll ein günstiger Tarif für die Krankenversicherung angeboten werden, der außerdem nur zur Hälfte von ihnen getragen werden soll. Die andere Hälfte soll der Bund übernehmen. Die Kosten dieser Regelung werden für den Bund auf jährlich 72 Millionen Mark geschätzt. Dabei geht man von etwa 700 000 Studierenden aus und unterstellt, daß davon etwa 40 bis 50 Prozent als Familienangehörige von der vorgesehenen Befreiungs- möglichkeit Gebrauch machen. Au- ßerdem wurde ein durchschnittli- cher Beitragszuschuß des Bundes von monatlich 15 DM je Versicher- ten angenommen.

Den pflichtversicherten Studenten sollen grundsätzlich die gleichen

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 24 vom 13.Juni 1974 1743

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Leistungen wie den übrigen Versi- cherten der gesetzlichen Kranken- versicherung gewährt werden. Aus- genommen ist allerdings die Zah- lung eines Krankengeldes und der Mutterschaftshilfe bei Pflichtversi- cherten. Die Versicherten sollen grundsätzlich Mitglieder der für den Wohnort zuständigen Orts- krankenkasse sein. Auf Antrag soll sich jedoch der Student auch für die zuständige Krankenkasse in seinem Studienort entscheiden können.

Bisher haben sich vor allem die Er- satzkassen und die Gewerkschaf- ten positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert. Von seiten der Regie- rungskoalition hat sich der sozial- und gesundheitspolitische Spre- cher der FDP, Hansheinrich Schmidt (Kempten), entschieden dagegen ausgesprochen. Ebenso abgelehnt wird der Entwurf von der Ärzteschaft, den Arbeitgeberver- bänden und der privaten Kranken- versicherung. Sie sprechen sich übereinstimmend für das Recht der Studenten aus, ihre Versicherung frei zu wählen. HC

Steuerreform nicht zu Lasten der Kranken

Die geplante Steuerreform darf nach Ansicht des Bundesverban- des der diätetischen Lebensmittel- industrie „nicht zu Lasten der Kranken gehen". In einer in Frank- furt veröffentlichten Erklärung be- tonte der Verband, nach dem Wil- len der Bundesregierung sollten auf Diätverpflegung angewiesene Kranke von 1975 an für die da- durch bedingten Mehrausgaben al- lein aufkommen. Nur wer an Zuk- kerkrankheit oder multipler Sklero- se leide, dürfe nach der geplanten Steuerreform noch die steuerliche Entlastung für ärztlich verordnete Diät in Anspruch nehmen. Eine Beschränkung auf diese beiden Krankheiten aber sei „nicht zu ver- antworten". Damit bleibe der größte Teil der immer häufiger auftreten- den sogenannten Zivilisations- krankheiten, wie Bluthochdruck,

Gefäßschäden, Fettstoffwechsel- störungen, krankhaftes Überge- wicht, chronische Nierenleiden so- wie Leber-, Galle-, Magen- und Darmerkrankungen, auf die allein 20 Prozent aller diätetischen Maß- nahmen entfielen, unberücksich- tigt. dpa

Notrufsäulen für alle Bundesstraßen

Mit einem unkonventionellen Fi- nanzierungsplan für die Aufstellung von Notrufmeldern an allen Bun- desstraßen hat sich die „Rettung- dienst-Stiftung Björn Steiger" in Winnenden bei Stuttgart an die Bundesregierung gewandt. Nach die- sem Plan will die Stiftung, die nach eigenen Angaben bereits 15 Pro- zent aller Bundesstraßen mit Not- rufsäulen ausgestattet hat, alle Pla- nungs-, Organisations- und Investi- tionskosten für die insgesamt er- forderlichen 7500 Notrufmelder übernehmen. Da sie die Gesamtko- sten aber nicht sofort aufbringen kann, ist die Stiftung an die Bun- desregierung herangetreten mit dem Ziel, ein zinsloses Darlehen in Höhe von 36,75 Millionen Mark für die Dauer von 15 Jahren zu erlan- gen: Durch Bankbürgschaften wer- de garantiert, daß dieses Darlehen nur für die Errichtung der Notruf- melder verwendet wird. DÄ

Jubiläum

beim Hartmannbund

Der traditionsreiche Hartmann- bund, der Verband der Ärzte Deutschlands, beging am 20. Mai 1974 den 25. Jahrestag seiner Wie- dergründung nach dem zweiten Weltkrieg. Der Hartmannbund war ursprünglich im Jahre 1900 von dem Leipziger Arzt Dr. Hermann Hartmann gegründet worden, wur- de aber während des Naziregimes

— wie die meisten Verbände — verboten. Im Hartmannbund sind inzwischen 31 000 Ärzte aller Be- rufs- und Fachgruppen zusammen- geschlossen: sowohl in freier Pra-

xis tätige Allgemein- und Fachärzte als auch Krankenhausärzte sowie andere angestellte und beamtete Ärzte. Ein Markstein in der Nach- kriegsgeschichte des Verbandes, so heißt es in einer zum Jubiläums- tag herausgegebenen Presseerklä- rung des Hartmannbundes, war 1972 die Veröffentlichung eines ge- sundheitspolitischen Programms, dessen 122 Thesen der gesund- heits- und sozialpolitischen Diskus- sion in der deutschen Ärzteschaft wesentliche Impulse gaben. Es war ein Kennzeichen für die Weiterent- wicklung des Hartmannbundes von einem Berufsverband zu einem ge- sellschaftspolitisch orientierten

Verband. HBI

Rehabilitation von Hirnverletzten

Gegenwärtig fehlen rund 5000 Bet- ten für die Akutbehandlung von

Hirngeschädigten. Mehr als 50 000 Menschen erleiden in jedem Jahr bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen in der Bundesrepublik mehr oder weniger schwere Hirnverletzungen, die häufig erhebliche Dauerschä- den zur Folge haben. Die „Dunkel- ziffer" der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen mit Hirnverletzungen ist erheblich.

Sie liegt nach Schätzungen von Neurochirurgen zwischen 250 000 und 350 000. Diese Zahlen wurden anläßlich der Bundestagung 1974 vom Bund hirnverletzter Kriegs- und Arbeitsopfer bekanntgegeben.

Der Verband setzte sich auf seiner Essener Tagung dafür ein, bis 1978 etwa 165 Spezialstationen einzu- richten oder bestehende Institute auszubauen und in jedem Bundes- land ein Rehabilitationszentrum für verletzte Kinder und Jugendliche einzurichten. Darüber hinaus soll

— so eine weitere Verbandsforde- rung — der Anpassungstermin des 6. Anpassungsgesetzes in der Kriegsopferversorgung und Unfall- versicherung auf den 1. Juli 1974 verlegt werden, wie dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung bereits der Fall ist.

1744 Heft 24 vom 13.Juni 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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