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Archiv "Krankenhäuser: Kostenanstieg geringer" (15.08.1997)

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A-2096 (8) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 33, 15. August 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Außerdem hat gerade die in- spirativ gesicherte und dann lediglich „angeschulte“ Glau- bensmoral arge Schwächen.

Es sei hier nur auf die in der Geschichte sich reihenden Glaubenskriege und Glau- bensverfolgungen hingewie- sen; das angeblich Höchst- Gewollte enthüllte sich dabei im nachhinein immer als höchst verfehlt. Zeitbedingt- heit des Moralischen ist im übrigen gerade auch ein Hauptargument der Kirchen- Verteidiger. In allen entspre- chenden Darlegungen er- scheint zum Beispiel der He- xen-Holocaust stets als bloßer Ausfluß zeitbedingter Sittenroheit. War die Moral dieser durchaus von Kirchen- herrschaft geprägten Zeit et- wa nicht-inspiriert?

Trotz leichter Tonart habe ich es mir mit der Seelenlehre à la Meisner nicht leichtge- macht. Mir scheint nach al- lem diese Lehre von einem überholten antirevolutionisti- schen Beharrungs-Affekt ge- tragen, der die Religion völlig ins Abseits zu transportieren geeignet ist. Denn mit dem behaupteten Implantations- mechanismus – danach soll die fertige Menschenseele von Gott aus dem Nichts kre- iert und der Eizelle im Mo- ment der Befruchtung introji- ziert werden – und der inver- sen Vorstellung, daß dieselbe perfekte Seele beim Sterbe- vorgang wieder im gehirnlo- sen „Fleisch“ sitzt und auf das Ende wartet, steuert die Leh- re deutlich an medizinisch be- kannten Abläufen vorbei. Ich möchte dagegenstellen, daß es der religiösen Betrach- tungsweise durchaus darum gehen müßte, das biologische Geschehen in metaphysi- schem Licht zu betrachten, doch sollte sie dabei gerade nicht der Versuchung erlie- gen, den natürlichen Ent- wicklungsketten künstliche Glieder magisch-mechanizi- stischer Art einhämmern zu wollen. Zudem steuert eine magisch-mechanizistische Metaphysik an den wirklich entscheidenden Kampffragen der Gegenwart hoffnungslos vorbei: in den Labors der

„brain research“ wird längst nicht mehr die Frage gestellt, ob Gehirn und Seelenfunkti- on kongruent evoluieren, sich aus-, um- und rückbilden und wieder verschwinden, wohl aber wird darum gerungen, ob das evolutive Gehirn als bloße biologische Informati- onsmaschine aufzufassen ist, deren mathematischer Ab- lauf lediglich sekundär eine Art Selbstverfügungs-Virtua- lität vortäuscht – oder ob da gleichzeitig mit dem Spiel des Neuronenwebstuhls doch auch, als die andere Seite der Medaille, der irreduzible Aspekt menschlicher Subjek- tivität aufscheint, mit allen existentiell-religiösen Impli- kationen.

Heinz Knapp

Krankenhäuser

Zu dem Beitrag „Auch für Kliniken gilt Kostendisziplin“ von Dr. Harald Clade in Heft 25/1997:

Kostenanstieg geringer

Aus Sicht der Kranken- häuser ist darauf hinzuwei- sen, daß die Kosten für die stationäre Behandlung mit ei- ner Absenkung von 0,4 Pro- zent je Mitglied 1996 gegen- über dem Vorjahr 1995 weit unterhalb des Kostenanstiegs in den meisten anderen Be- reichen lagen. (Diese Zahlen entstammen der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversi- cherung.)

Dr. med. D. Bauer, Jakobi- Krankenhaus, Hörstkamp 12, 48431 Rheine

Forschung

Zu der Stellungnahme der „Zentralen Ethikkommission“ bei der Bundesärz- tekammer „Zum Schutz nicht-einwilli- gungsfähiger Personen in der medizi- nischen Forschung“ in Heft 15/1997:

Energischer Protest

. . . Die Zentrale Ethik- kommission bei der Bundes- ärztekammer verläßt mit ih- rer Stellungnahme aus dem April 1997 den Boden des

Mangel an Gottesfurcht

Herzlichen Dank an Herrn Kollegen Odenbach für seine Erwiderung auf die Glosse Knapp. Dabei er- scheint mir die Betroffenheit vieler Kollegen noch das klei- nere Übel zu sein. Weit schlimmer ist der mit diesem Artikel und seiner Veröffent- lichung zum Ausdruck kom- mende Mangel an Gottes- furcht, von dem unsere Ge- sellschaft in zunehmendem Maß erfaßt wird. Trotzdem werden wir jener ewig gülti- gen Wahrheit keinen Ab- bruch tun: „Irret euch nicht, Gott läßt sich nicht spotten!

Denn was der Mensch sät, das wird er ernten“ (Galaterbrief 6, 7). Wie sehr hätten wir es nötig, uns dieses schlichte Sprichwort in Erinnerung zu rufen: „An Gottes Segen ist alles gelegen.“

Dr. med. Irmgard Linder, Am Ideck 12, 42781 Haan

Nachwort

Zur Glosse „Moral von oben“ wurden im DÄ mehre- re Leserbriefe veröffentlicht, teilweise sehr kritische. Letz- tere veranlassen mich, ein kurzes, aber klärendes Wort nachzuschieben über Redak- tionsverhalten und Leser- briefschreiber.

Mir sind in meinem langen Leben genügend Menschen begegnet, in allen Schichten, welchen Humor ebenso fremd blieb wie Toleranz.

Nach meiner Erfahrung hat Toleranz etwas zu tun mit Großzügigkeit. Ich denke, wir tun gut daran, diese Tugend sorgfältig zu pflegen. Klein- geisterei wünschen wir uns nicht. Die Redaktion muß frei sein und frei bleiben, und ich wünsche ihr, sich ihre gei- stige Unabhängigkeit zu er- halten.

Leserbriefschreiber dür- fen selbstverständlich den Autor der Glosse freimütig kritisieren, sie sollten aber stets vermeiden, die Redakti- on in die Kritik hineinzuzie- hen. Und was ihre religiösen Befindlichkeiten anbelangt

(man soll diese in aller Regel nicht kommentieren!), so darf ich an das bekannte Wort des Großen Königs von Preußen erinnern. Mit die- sem Wort, so meine ich, kön- nen wir alle leben, im Deut- schen Ärzteblatt ganz gewiß.

Dr. med. Alfons Werner Reuke, Sommerhalde 42, 71672 Marbach

Schlußwort

Ich glaube nicht, daß mei- ne Glosse „den“ Glauben verhöhnt – in Frage steht nur eine bestimmte Glaubens-In- terpretation, diejenige näm- lich, die aus der ewigen Wahrheit zeitlich-moralische Richtlinienkompetenz destil- liert. Meine Aufgabe war, mit Mitteln der Ironie – Spiegel- licht gegen geschwungenen Krummstab – die Attacke ei- nes Klerikers zu parieren, der in letzter Minute ein Stück Dogmatik in das im Bundes- tag anstehende Transplantati- onsgesetz hineintrommeln wollte. Hätte er Erfolg ge- habt, wäre – wie Minister See- hofer in der Debatte noch einmal betonte – den Trans- plantationsmedizinern in Zu- kunft der heikle Auftrag verblieben, lebend-beseelte Menschen zu töten und aus- zuweiden.

Daß Kardinal Meisner sei- ne Theorie von einem dezere- brierten Seelenleben im künstlich beatmeten Leib auf die „Fleischwerdung“ Gottes stützt, hat möglicherweise sa- tirische Qualität, doch kommt dem Autor der Glos- se dafür nicht das Urheber- recht zu. Die allzu große Wortwörtlichkeit nähert sich ganz von selbst der Travestie.

In den Leserzuschriften wur- de der Rigorismus zum Teil noch zugespitzt, etwa mit der Forderung, daß man sich als Arzt „an den strengsten Ver- tretern des römisch-katholi- schen Glaubens zu schulen“

habe. Der Schulungstheorie des Glaubens steht aber – als eigentlich bedeutendere – die Beziehungstheorie gegen- über, derzufolge Menschen den Dialog mit Gott suchen.

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A-2097 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 33, 15. August 1997 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Nürnberger Kodex: Fremd- nützige Forschung an einwil- ligungsunfähigen Personen soll zukünftig in der Bundes- republik ermöglicht werden.

Von einem „Mindestschutz“

der einwilligungsunfähigen Personen ist die Rede und von einem „objektiven Inter- esse der in die Forschung Einbezogenen“. Die im Netz- werk Artikel 3 zusammenge- schlossenen Vertreter und Vertreterinnen von Behin- dertenorganisationen prote- stieren energisch gegen die Instrumentalisierung von ein- willigungsunfähigen Men- schen im Interesse der for- schenden Medizin. Sie stellen fest, daß es in Fragen des Schutzes der Menschenwür- de keine Mindeststandards geben kann. Nur der Aus- schluß fremdnütziger For- schung an Einwilligungsun- fähigen garantiert die Men-

schenwürde der betroffenen Personengruppen.

Das von der Ethikkom- mission unterstellte „objekti- ve Interesse“ der zu Befor- schenden an wissenschaftli- chem oder medizinischem Fortschritt oder eine „mut- maßliche Einwilligung“ von Betroffenen können als Kri- terium nicht anerkannt wer- den, weil sie eine Entschei- dung, die nur von den Betrof- fenen selbst gefällt werden kann, unzulässigerweise an Dritte (Ärzte, Wissenschaft- ler, Betreuer, Eltern) delegie- ren.

Die Stellungnahme ent- hält eine Fülle von unklaren Rechtsbegriffen, wie mittel- barer Nutzen, geringfügiges Risiko, vertretbares Risiko und minimales Risiko. Diese Begriffe erwecken unser Mißtrauen und lassen uns be- fürchten, daß hinter einer Ne-

belwand aus scheinbaren Ein- schränkungen der tatsächli- che Kern der Stellungnahme verborgen werden soll: Die Möglichkeit zur Forschung an Einwilligungsunfähigen.

Die Zentrale Ethikkom- mission stützt sich in ihrer Stellungnahme auf die kürz- lich vom Europarat verab- schiedete Bioethik-Konven- tion. Nahezu alle Behinder- tenverbände und -initiativen der Bundesrepublik haben sich insbesondere mit Bezug auf Art. 6 der Konvention (Schutz einwilligungsunfähi- ger Personen) gegen die Ver- abschiedung der Konvention durch die Bundesregierung gewandt. Damals versuchte man uns mit dem Hinweis auf die „hohen rechtlichen Stan- dards“ in der Bundesrepublik zu beruhigen. Nun tritt ein, was wir vorhergesagt haben:

Mit Verweis auf die Bioethik-

Konvention wird Akzeptanz- beschaffung für die Anglei- chung deutschen Rechts an die von uns als unzureichend betrachteten europäischen Normen betrieben. Unter dem Stichwort Harmonisie- rung werden die Grundrechte von Menschen mit Behinde- rungen, dementen alten Men- schen, Komapatienten und anderen angetastet.

„Personen, die ihren Wil- len noch nicht oder nicht mehr selbst äußern können, bedürfen eines besonderen Schutzes durch den Arzt und die Gesellschaft.“ Dieser von der Zentralen Ethikkommis- sion zu Recht geforderte Schutz kann nur realisiert werden, wenn fremdnützige Forschung an Einwilligungs- unfähigen unterbleibt!

Renée Krebs-Rüb, Netzwerk Artikel 3, Liebstöckelweg 14, 13503 Berlin

Referenzen

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