VARIA VERSICHERUNGEN
können alle Versicherungen auch nach fünf Jahren gekün- digt werden, selbst wenn län- gere Laufzeiten vereinbart wurden. Seit Juli 1994 sind Neuverträge zudem bei jeder Beitragserhöhung kündbar, die ohne eine Leistungser- weiterung erfolgte.
Für die neuen Bundeslän- der gibt es Sonderregelun- gen. Danach sind alle Verträ- ge jährlich kündbar, die bis zum 31. Dezember 1992 ab- geschlossen wurden. Für Ver- träge, die nach diesem Zeit- punkt abgeschlossen wurden, gelten die gleichen Bedingun- gen wie im Westen.
Für alle Kündigungen von Versicherungen gilt: Die Kündigung muß spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eingegangen sein. Versicherungsjahre sind oft nicht Kalenderjahre: Das Versicherungsjahr beginnt
und endet meist mit dem Stichtag der Police (zum Bei- spiel 1. Juli). Die Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Rolf Combach
Schutz für Betriebs-
Unterbrechung
Die Nürnberger Versiche- rungen bietet Freiberuflern ab sofort kompletten Schutz bei krankheits- oder unfallbe- dingten Betriebsunterbre- chungen. Ersetzt werden die entgangenen Gewinne sowie die fortlaufenden Kosten.
Die „Erweiterte Betriebsun- terbrechungs-Versicherung"
schließe für Selbstständige ei- ne gravierende Lücke, urteilt die Nürnberger. Bisher hät- ten sie kaum eine Möglich-
keit gehabt, sich gegen eine Betriebsunterbrechung auf- grund von Krankheit oder Unfall ausreichend zu versi- chern. So orientiere sich der Tagessatz einer Krankenta- gegeldversicherung üblicher- weise nur am Nettoeinkom- men. Die weiterlaufenden Kosten, vor allem Personal- und Mietkosten, blieben un- berücksichtigt.
Auf eine andere Art der Betriebsunterbrechungs-Ver- sicherung weist die Viktoria- Versicherungen hin. Beson- ders für Chef- und Belegärzte könne es teuer werden, wenn sie durch einen Feuer-, Lei- tungswasser oder Sturmscha- den zur einer Zwangspause verurteilt sind. Wer entspre- chend versichert ist, dem er- setzt die Viktoria den Ho- norarausfall, falls Belegbet- ten oder Praxisräume nicht benutzbar sind. fp/WZ
Rechtsschutz mit Selbst- beteiligung
Zum 1. Juli 1994 wurden die Gebühren für Rechtsan- wälte um circa 25 Prozent und die Gerichtskosten um bis zu 28 Prozent erhöht. Die Karls- ruher Rechtsschutzversiche- rung AG reagierte hierauf:
Um die Beiträge im Rahmen zu halten, bietet sie Selbstbe- teiligungstarife an. Der Kunde hat die Wahl zwischen Selbst- beteiligungen von 200 DM und 500 DM mit Prämienein- sparungen von circa 15 bezie- hungsweise 30 Prozent als Alternative zur Prämiener- höhung. Für Senioren wird es ab dem 60. Lebensjahr zukünf- tig in einigen Bereichen einen um etwa 10 Prozent verbillig- ten Beitrag geben. fp
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 8, 24. Februar 1995 (75) A-541