Belegärzte
unverzüglich Verhandlungen über die Vergütungen von Lei- stungen der Belegärzte im Hin- blick auf die von diesen zu tra- genden Kosten des Bereit- schaftsdienstes aufnehmen. Der Belegarztverband stützt sich da- bei auf eine amtliche Begrün- dung zur in 1984 novellierten Bundespflegesatzverordnung. Dort heißt es, Fragen der Bereit- schaftsdienstkosten seien nicht im Rahmen der Bundespflege- satzverordnung, sondern viel- mehr über Verträge im Kassen- arztbereich und - für den Be- reich der privatärztlichen Lei- stungen -ergänzend in der Ge- bührenordnung für Ärzte zu re- geln.
Inzwischen hat denn auch der Erste Vorsitzende des Beleg- arztverbandes, der Münchner Chirurg Dr. med. Klaus Michael Hahn, sowohl an den Bundes- verband der Ortskrankenkassen als auch an die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert, entsprechende Vertragsver- handlungen aufzunehmen. Die Länder und das Bundesarbeits- ministerium bat er, im Rahmen der öffentlichen Förderung das Belegarztwesen nachhaltig zu stützen.
Zwei Kardinalforderungen
~ Zwei Forderungen im Hin- blick auf die wirtschaftliche Fun- dierung und Etablierung des kooperativen Belegarztwesens hat der Belegarztverband erho- ben: Über Vertragsvereinbarun- gen soll ein eigener belegärzt- licher Pflegesatz festgelegt wer- den, in welchem Bereitschafts- dienstkasten vorgehalten und gegebenenfalls dem Belegarzt zufließen sollen. Alternativ plä- diert der Verband dafür, eine
"tägliche Behandlungsgebühr"
einzuführen oder aber die Grenzschwellenwerte der abre- chenbaren stationären Leistun- gen zu lockern oder völlig zu be-
seitigen. HC
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN
Sozialwahlen '86:
Repräsentanz der Freien Berule verstärken!
Unter den rund 350 000 Selb- ständigen in den Freien Berufen (rund eine Million Angestellte und Auszubildende) gibt es na- hezu 100 000 frei beruf I iche Pra- xen, deren zuständiger Unfall- versicherungsträger die Berufs- genossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, Harn-
burg, ist. Weitere 200 000 freibe-
rufliche Praxen sind der Verwal- tu ngsbe rufsgenossenschaft, Hamburg, zugeordnet. Der cha- rakteristische Unterschied ist, daß in der Berufsgenossen- schaft für Gesundheit und Wohl- fahrtspflege die einzelnen Be- rufsgruppen eigene Risikoge- meinschaften bilden, wohinge- gen die Freien Berufe in der
Verwaltungsberufsgenossen- schaft in der Gesamtrisikoge- meinschaft mit Banken, Versi- cherungen und kirchlichen Ver- waltungen erfaßt sind. Daraus resultieren erhebliche Interes- sengegensätze und Notwendig- keiten des Ausgleichs.
ln den Unfallberufsgenossen- schaften tragen die Arbeitgeber die Gesamtlast aller Aufwendun- gen, so daß die Arbeitnehmer- vertreter in diesen Selbstverwal- tungskörperschaften über Aus- gaben mitbestimmen, die sie selbst nicht zu tragen haben.
Hier ist die Funktion der freibe- ruflichen Mandatsträger iden- tisch mit der Arbeitgeberfunk- tion, wobei sich allerdings die Vertreter der Heilberufe als Ar- beitgeber in der BG für Gesund- heit und Wohlfahrtspflege auch kollegial an den Interessen der angestellten akademischen Heilberufe orientieren.
Die Interessenlage in der Bun- desanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin ist demgegenüber völ-
lig anders: Die Mandatsträger der Freien Berufe sind hier zwar Mitglieder der Arbeitgebergrup- pe. Die Interessen, die sie zu vertreten haben, sind jedoch auch davon charakterisiert, daß in manchen Berufsständen Frei- er Berufe mehr als 75 Prozent der Selbständigen in der Bun- desversicherungsanstalt für An- gestellte freiwillig versichert sind. Insofern ist hier zu beach- ten, daß außer den Interessen der eigenen Versorgungswerke auch die Interessen insbesonde- re der freiwillig Weiterversicher- ten zu beachten sind.
Der Sozialpolitische Arbeits- kreis des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wird dem BFB-Präsidium vorschlagen, drei Arbeitsgruppen für Fragen der Alterssicherung und Alters- vorsorge, Fragen der Unfallbe- rufsgenossenschaften und Fra- gen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zu bilden. Im letztgenann- ten Versicherungszweig muß zunächst versucht werden, die Repräsentanz der Freien Berufe zu etablieren und zu verstärken.
Die Arbeitgeberverbände als Li- stenführer bei den in diesem Jahr anstehenden Sozialwahlen haben hier in aller Regel nicht nachvollzogen, daß im Laufe der letzten Jahrzehnte die Freien Berufe als Wirtschaftsfaktor rund fünf Prozent des Bruttein- landsproduktes erarbeiten und mit ihren rund einer Million An- gestellten und Auszubildenden Anspruch auf angemessene Mit- wirkung haben.
"Es ist dringend notwendig, daß die Angehörigen der Freien Be- rufe in diesen Selbstverwal- tungskörperschaften mit ihren Berufskollegen aus den Heilbe- rufen die Kontakte pflegen, be- vor sie sich als Arbeitgeber mit den Sozialpartnern über die Ko- sten im Gesundheitswesen un- terhalten", betonte der BFB- Präsident Professor Deneke, Sonn-Bad Godesberg, zur Be- gründung dieser Initiative. FM 300 (16) Heft 6 vom 5. Februar 1986 83. Jahrgang Ausgabe A