benden Berichte am Eingangstag im Kreis der Mitarbeiter zu besprechen, nötige Folgerungen daraus zu ziehen (z. B. Stellungnahmen der Fachmit- glieder der Arzneimittelkommis- sion). Routinemäßig werden auch das Bundesgesundheitsamt und die entsprechenden Hersteller benach- richtigt (in anonymisierter Form, so daß alle Rückfragen an die Ge- schäftsstelle der Arzneimittelkom- mission gerichtet werden müssen und den berichtenden Kolleginnen und Kollegen Arbeit und Zeit er- spart wird).
..,_ Berichten Sie die nächste von Ihnen beobachtete UA W an ihre Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft (auch Verdachts- fälle!). Berichtsbögen finden Sie in regelmäßigen Abständen im DEUT- SCHEN ARZTEBLATT. Auf An- forderung schickt Ihnen die Ge- schäftsstelle der Arzeimittelkommis- sion Vordrucke zu.
Dr. Günter Hopf, Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzte- schaft, Herbert-Lewin-Straße 5, 5000 Köln 41
IITitationen zwischen Arzt und Apotheker
Die ärztliche Therapiefreiheit, ihre rechtliche und praktische Absi- cherung sei eine wesentliche Grund- lage für das Arzt/Patienten-Verhält- nis als einem Vertrauensverhältnis besonderer Art sowie für den Erfolg der ärztlichen Therapie. Dies meinte Dr. Johannes Pieck, Sprecher der Geschäftsführung der ABDA, auf ei- nem Presseseminar in Berlin.
Das Gesundheits-Reformgesetz brachte es an den Tag: Eine lebhafte Debatte über das Verhältnis von Arzt und Apotheker und die Ab- grenzung ihrer Kompetenzen hat sich entwickelt. Vereinzelt versuch- ten sogar ärztliche Standesvertreter, die Apotheker in ein falsches Licht zu setzen. Sie würden "in ausschließ- lich ärztliche Betätigungsfelder ein- dringen und ärztliche Kompetenzen usurpieren". Diese deutliche Spra- che signalisiere ein Konfliktpotential und offenbar auch Konfliktbereit- schaft in Teilen der Ärzteschaft
Förderung der Organtransplantation
Aufruf der Bundesärztekammer
und der Kassenärztlichen BundesvereiniQl.lllg an alle Ärzte Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die medizinischen Fortschritte im Bereich der Organtransplan- tationen wecken bei vielen Patienten Hoffnung auf Heilung von Erkrankungen, welche die Lebensqualität schwer beeinträchti- gen oder ohne Transplantation häufig zum Tode führen.
Obwohl 1988 beispielsweise 1777 Nierentransplantationen durchgeführt werden konnten und dies gegenüber dem Jahre 1978 eine Steigerung um das 4,5fache bedeutet, hätten 1988 etwa 4000 Nierentransplantationen durchgeführt werden müssen, um allen Patienten wirksame Hilfe zu leisten .
Der medizinisch und organisatorisch realisierbaren Zahl von Transplantationen steht somit weiterhin ein großer Mangel an Spenderorganen entgegen.
Deshalb ist eine verstärkte Aufklärung_ und Informat~.on über die Organspende, unter Mitwirkung aller Arztinnen und Arzte so- wie der ärztlichen Selbstverwaltung notwendig, um den Mangel an Spenderorganen zu beheben.
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung wenden sich zum diesjährigen Tag der Organspende am 3. Juni 1989 erneut an alle Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Kranken- haus mit der Bitte, die Anstrengungen zur Erhöhung der Organ- spendebereitschaft nochmals zu verstärken.
Gespräche mit Patienten über die Notwendigkeit der Organ- spende, einschließlich der Mehrfachorganspende, sind hierbei ebenso nützlich wie Bemühungen von Krankenhausärzten, die Möglichkeit der Organtransplantation und die hiermit untrenn- bar verbundene Organexplantation in ihre Überlegungen einzu- beziehen und die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Transplantationszenen weiter auszubauen. ·
Bitte helfen Sie tatkräftig bei der Lösung dieses uns alle betref- fenden Problems mit, damit für möglichst viele Patienten Linde- rung oder Heilung erreicht werden kann.
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Dr. med. K. Vilmar Präsident der
Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages
Die ärztliche Therapiefreiheit sei jedoch konstitutiv und unver- zichtbar für die Abgrenzung der Kompetenzen von Arzt und Apothe- ker, für die unverändert, so Pieck, der Leitsatz gelte: "Der Arzt diagno- stiziert und therapiert, der Apothe- ker dispensiert!"
Da das Gesundheits-Reformge- setz weder die Freiheit des Arztes, nach seinem Wissen und Gewissen zu verordnen, noch das für den Apo- theker geltende Substitutionsverbot,
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Dr. me . U. Oesingmann 1. Vor itzender
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
verstanden als das Verbot, vom In- halt der ärztlichen Verordnung ab- zuweichen, aufgehoben oder einge- schränkt habe, könne somit von ei~
ner Aufhebung oder Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit keine Rede sein. Pieck wörtlich: "Volenti non fit iniuria!".
Ein aut-simile-Reagieren des Apothekers auf eine aut-idem-Ver- ordnung des Arztes wäre ein Ver- stoß gegen das weiterhin geltende Substitutionsverbot Rolf Combach Dt. Ärztebl. 86, Heft 22, 1. Juni 1989 (19) A-1647